Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem.
Ich habe einen 15 jährigen Sohn aus erster Ehe (seit 9 Jahren geschieden). Seit 7 Jahren bin ich wieder verheiratet und habe mit meiner zweiten Frau eine 7 jährige und eine 4 jährige Tochter. Nur damit keine falschen Gedanken kommen, zwischen Trennung und Scheidung sind mehrere Jahre vergangen.
Ich zahle für meinen Sohn den Unterhalt entsprechend der DDT, momentan 334 EUR. Bei der Scheidung wurde nichts festgelegt, auch nie über Jugendamt oder ähnliches. Für meine Exfrau muss ich keinen Unterhalt bezahlen, da sie auch berufstätig ist und wieder verheiratet.
Jetzt zu meinem Problem. Die Zahlungen fallen mir seit längerer Zeit finanziell schwer.
Ich habe ein Nettoeinkommen von 1350 EUR und meine jetzige Frau hat ein Nettoeinkommen von 1200 EUR.
Unsere Warmmiete beträgt 720 EUR (günstiger geht bei uns in der Gegend nicht).
Kann mir jemand sagen was bei mir möglich wäre? Ich habe nicht vor den Unterhalt gnadenlos zu reduzieren oder Anwälte damit zu beschäftigen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Hallo,
[...]
Ich habe nicht vor den Unterhalt gnadenlos zu reduzieren...
[...]
Solltest Du aber, nicht zuletzt im Interesse Deiner beiden anderen Kinder..
Du schreibst: Du zahlst Unterhalt nach DDT.... :question:
Der angegebene Zahlbetrag für dieses eine Kind ist bei der Verteilermasse doch viel zu hoch.
Allein mit dem Unterhalt, den Du für dieses eine Kind aufbringst bleibt ja nichts(!) mehr an Unterhalt für Deine beiden anderen Kinder übrig (denen Du ja perse auch Unterhalt gemäß DDT schuldest), zumal Du damit ja auch noch unter den Selbstbehalt fällst.
Aus meiner Sicht ein Mangelfall "per Exellence" (schreibt man hoffentlich so)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin Egon,
Kann mir jemand sagen was bei mir möglich wäre?
Gerade bei Mangelfallberechnungen ist das leider nicht ganz so glasklar ...
Die aktuellen Zahlbeträge (seit 1.8.) liegen bei 236 (Kind 4 - ohne Zählkindvorteil), 284 (Kind 7) und 348 (Kind 15) - insgesamt: 868 EUR.
Bei der Verteilmasse ist es in Deinem Fall ein wenig Ermessenssache:
Dein Selbstbehalt liegt grundsätzlich bei 1.080 EUR, d.h. es wäre eine Verteilmasse von 1.350 (sind da Sonderzahlungen enthalten ? Ggf. berufsbedingter Aufwand abziehbar) ./. 1.080 = 270 EUR zur Verfügung.
Das hieße für den 15-Jährigen 270 x 348 / 868 = 109 EUR.
Jetzt kommt das aber:
Durch das Zusammenleben mit Deiner Ehefrau kann eine Absenkung des Selbstbehalts erfolgen, damit stiege die Verteilmasse und somit der KU für den Großen.
Bei einer Absenkung um 20% (das würde ich als "worst case" betrachten), wäre der SB 864 EUR, Verteilmasse = 486 EUR und der KU für den Großen 195 EUR.
Verkomplizierende Ergänzung (lieber nicht lesen):
Da richterlicher Fantasie kaum Grenzen gesetzt sind, könnte weiterhin berücksichtigt werden, daß auch das EK Deiner Frau für die beiden Kleinen bedarfsdeckend angesetzt werden könnte.
Müßte analog für den Großen dann aber auch mit dem EK Deiner Ex gemacht werden (weißt Du um die Höhe ?).
Wenn Du Anwälte außen vor lassen möchtest (da kein Titel existiert, kann das funktionieren), wäre eine mögliche Vorgehensweise ein Vorschlag an die Ex, den Unterhalt einvernehmlich auf die Hälfte abzusenken (wären 172 EUR).
Wenn keine Einvernehmlichkeit herzustellen ist, könntest Du zwecks Reduzierung des Prozessrisikos den unstrittigen Teil (z.B. Dein Angebot) titulieren.
Wie ist das Verhältnis zum Sohn ?
Wie das zur Ex ?
Gruß
United
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Bei meinem Einkommen sind Fahrtkosten mit enthalten, Sonderzahlungen erhalte ich nicht.
Das Verhältnis zu meinem Sohn ist gut, wir sehen uns alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien.
Das Verhältnis zu meiner Exfrau, ich sag mal ok. Über ihr Einkommen weiß ich nichts, da sie inzwischen bei ihrem Mann angestellt ist.
Bei meinem Glück müsste ich im Streitfall mit dem Worst case rechnen. Ich hatte damals bei der Scheidung Prozesskostenbeihilfe und drei Jahre später wurde mein Einkommen und die Ausgaben so schön gerechnet, dass ich alles zurückzahlen musste. :knockout:
Eine einvernehmliche Lösung ohne Dritte wäre mir am Liebsten.
hallo,
wenn das Verhältnis zum Sohn so gut ist wie du sagst und das zur Ex okay, dann würde ich ihr einen realisierbaren Betrag anbieten, der euch beiden nicht über Gebühr weh tut (z.B. 250€).
Das hat den Vorteil, dass das Verhältnis zu Ex (und Sohn) nicht getrübt wird und zudem kann dein Erstgeborener ja nix dafür, dass du noch weitere Kinder in die Welt gesetzt hast. Deswegen sollte dein Grosser da nicht finanziell zusammengestrichen werden.
Was die KM verdient ist nicht relevant.
Mima
Moin,
Was die KM verdient ist nicht relevant.
Ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.
Gruß
United
Hallo,
wenn das Verhältnis gut ist, dann wird trotzdem eine Absenkung des Unterhalts auf ca. die Hälfte keine Freudensprünge hervorrufen.
Deshalb würde ich Dir raten einfach mal aufzuschreiben wieviel Unterhalt Du zahlen müsstest an Deine 3 Kinder und Deiner Ex erklären, dass Du dafür nicht leistungsfähig bist und aus diesem Grund eine Absenkung des Unterhalts mit ihr besprechen möchtest.
Das Ziel sollte dann sein einen Unterhalt in der Höhe von united ausgerechnet (150 - 172 Euro) zu erreichen.
Solange ihr es schafft Euch zu einigen ist das mit Sicherheit der beste Weg.
VG Susi
@United,
ich sehe, ihr sucht wieder jeden Furz, um an mir rumzumäkeln.
Kernaussage meine Posts ist, dass es günstig wäre sich auf einen nicht allzu niedrigen Betrag zu einigen um das Verhältnis KV/Kind/KM stabil gutzuhalten wie es momentan ist.
Wenn ich hier keinem einzigen user helfen darf ohne dass sich Textpassagen rausgepickt werden und "watt ne dusselige Kuh" zu schreien" ist mir das meine Zeit nicht wert.
@Egon
das rate ich dir trotzdem
wenn das Verhältnis zum Sohn so gut ist wie du sagst und das zur Ex okay, dann würde ich ihr einen realisierbaren Betrag anbieten, der euch beiden nicht über Gebühr weh tut (z.B. 250€).
Das hat den Vorteil, dass das Verhältnis zu Ex (und Sohn) nicht getrübt wird und zudem kann dein Erstgeborener ja nix dafür, dass du noch weitere Kinder in die Welt gesetzt hast. Deswegen sollte dein Grosser da nicht finanziell zusammengestrichen werden.
Mima
Moin,
@mima:
Kernaussage meine Posts ist, dass es günstig wäre sich auf einen nicht allzu niedrigen Betrag zu einigen um das Verhältnis KV/Kind/KM stabil gutzuhalten wie es momentan ist.
Soweit stimmen wir durchaus überein.
Wenn ich hier keinem einzigen user helfen darf ohne dass sich Textpassagen rausgepickt werden und "watt ne dusselige Kuh" zu schreien" ist mir das meine Zeit nicht wert.
Deine Entscheidung, wofür Du Deine Zeit opferst. Wenn ich Quatsch lese, werde ich den auch zukünftig gerade rücken. Das ist mir meine Zeit wert.
das rate ich dir trotzdem
Da Dir sehr an Zustimmung gelegen zu sein scheint: Wie gesagt, das sehe ich genauso.
... und wenn ich schon am zustimmen bin:
Solange ihr es schafft Euch zu einigen ist das mit Sicherheit der beste Weg.
@Susi: Da auch wir nicht immer einer Meinung sind:
Diesmal schon (beim Thema Unterhalt sowieso fast immer) 🙂
Gruß
United
Moin,
@mima:Soweit stimmen wir durchaus überein.
Da Dir sehr an Zustimmung gelegen zu sein scheint: Wie gesagt, das sehe ich genauso.
Gruß
United
deine Zustimmung ist mir Hupe. Dein Mima-bashing geht mir auf den Zeiger.
MIma
Versucht euch doch zu ignorieren, geht euch hier aus dem Weg oder lest die Posts einfach mal ohne die Brille "xy" hat mal wieder geschrieben
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten. Eine Diskussion zwischen euch wollte ich nicht lostreten.
@united
Deine Berechnungen haben mir mal einen Überblick verschafft!
@Susi64 und @Mrs. Mima
Eine Lösung die für alle vertretbar ist, wäre mir am Liebsten.
Ich werde Ihr ein Angebot zwischen 200 und 250 EUR machen.
Viele Grüße
Egon
Hallo,
also zumindest hier sei mir ein Einwurf gestattet...(zumal ich den nachstehende Passus ziemlich seltsam finde
hallo,
[...]
dass das Verhältnis zu Ex (und Sohn) nicht getrübt wird und zudem kann dein Erstgeborener ja nix dafür, dass du noch weitere Kinder in die Welt gesetzt hast. Deswegen sollte dein Grosser da nicht finanziell zusammengestrichen werden.
[...]
Mima
Zunächst finde ich es etwas daneben zu sagen, der Vater hätte "noch weitere Kinder in die Welt gesetzt", nur weil in der Familienplanung mit der neuen Frau auch (weitere) Kinder ihren Platz gefunden haben
Natürlich kann der Erstgeborene nichts dafür, Erstgeborener zu sein :wink:.
Dies könnte er aber auch dann nicht, wenn die (weiteren) Geschwister mit der ersten Frau entstanden wären.
Würdest Du Mima auch dann so argumentieren??
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Egon,
ich habe Eure Situation mal im Lichte des Sozialrechts betrachtet und überschlagen:
Aufgrund Deiner Angaben könntest Du mit Deiner Familie(2+2+1) iSd Sozialrechts durchaus bedürftig sein.
Das heißt, daß Euch ergänzende Leistungen nach SGB II zustehen könnten.
Deine Aussage, daß Dir die Unterhaltszahlungen schwer fallen, ist insofern nachvollziehbar.
W.
sach mal Wildlachs,
hast du nix Besseres zu tun als hier jedem, egal ob er es wissen will oder nicht unsere Steuergelder wie Sauerbier anzubieten?
Das Ziel sollte sein, dass die betreffende Familie (sämtliche Ex und Nexts die irgendwie durch Patchwork verbandelt sind) die betreffenden Kinder durch INTERNE, SELBSTERWIRTSCHAFTETE Gelder selber versorgen können und diesbezüglich eine für alle tragbare Regelung finden.
Eine einvernehmliche Lösung (wie Egon sie anstrebt) ist für alle Beteiligten die fairste.
Mima
Mima,
erneut gefällt mir Dein Ton nicht!
Ich weise auf Regelungen hin, die der Gesetzgeber aus seiner grundrechtlich-sozialstaatlichen Pflicht heraus vorgesehen hat.
Meine Erfahrungen aus vielen Jahren Beratung von Familie, Vätern und Müttern ist, daß diese Regelungen vielen unbekannt sind. Statt dessen verheddern sie sich in sog. 'unterhaltsrechtlichen Leitlinien', die, wären sie Gesetz, verfassungsrechtlichen Prüfungen kaum stand halten könnten.
W.
Mima,
erneut gefällt mir Dein Ton nicht!
klingt wie: Klein-Gustav, nu reiss dich mal zusammen und sei nett zu die Käthe :rofl2:
Mima,
erneut gefällt mir Dein Ton nicht!
Ich weise auf Regelungen hin, die der Gesetzgeber aus seiner grundrechtlich-sozialstaatlichen Pflicht heraus vorgesehen hat.
Meine Erfahrungen aus vielen Jahren Beratung von Familie, Vätern und Müttern ist, daß diese Regelungen vielen unbekannt sind. Statt dessen verheddern sie sich in sog. 'unterhaltsrechtlichen Leitlinien', die, wären sie Gesetz, verfassungsrechtlichen Prüfungen kaum stand halten könnten.
W.
ja, der braucht dir ja nicht zu gefallen, ich kann gut ohne leben.
Und deine vielgepriesenen Regelungen funktionieren nur, wer sie in Anspruch nimmt weil es absolut nicht anderes geht und es auf der anderen Seite viele gibt, die eine Einigung ohne ergänzende Hilfen hinbekommen.
Nennt sich Eigenverantwortung.
Und Egon "verheddert" dich nicht, er versucht eine Lösung "im Einvernehmen" hinzubekommen. Die darüber hinaus die allerbesten Vorzeichen für eine zukünftige gute Elternbeziehung darstellt.
Falls du wiederum meinen Ton bemängelst, so reagiere ich leider auf Maßregelungen von Menschen, denen dies nicht zusteht 😉
Mima
P.S. nun schreib ich nix mehr zu Wildlachs, Egon hat seine Tipps bekommen und ich hoffe, dass es da eine gute Einigung geben wird
Moin.
Dann mach ich auch mal mit 😉
Ich finde die Hinweise vom wilden Lachs auf die sozialrechtlichen Aufstockungsmöglichkeiten sehr hilfreich. Die gibt es, auch wenn man es nicht für gut befindet, der Gesetzgeber will sie offensichtlich, also ist es nur legitim, hierauf hinzuweisen (wird ja sonst viel zu wenig getan)!
Den Ansatz von Egon das ohne Dritte zu lösen finde ich aber auch löblich. Angesichts der möglichen Absenkung entsprechend DDT (wenn auch mit einem gewissen Prozessrisiko) müsste die KM kompromissbereit sein. Ob 250 EUR nicht auch noch zu hoch sind, sollte Egon für sich entscheiden. Ich würde mir in jedem Fall aber noch Verhandlungsmasse behalten.
Nun zu Dir mima:
Wenn Du hierzu
Das Ziel sollte sein, dass die betreffende Familie (sämtliche Ex und Nexts die irgendwie durch Patchwork verbandelt sind) die betreffenden Kinder durch INTERNE, SELBSTERWIRTSCHAFTETE Gelder selber versorgen können und diesbezüglich eine für alle tragbare Regelung finden.
wirklich stehst (was ich gut finden würde!), dann passt aber dies (auch wenn rechtlich natürlich richtig)
Was die KM verdient ist nicht relevant.
aber doch nicht!
Gruß, toto, der kein mima-Bashing machen möchte, aber durchaus auf manche nicht ausgewogene Antwort hinweisen möchte.
Mima.
Ich habe Dir lediglich mitteilen wollen, was mir nicht gefällt und warum ich bei offensichtlich knappen Verhältnissen auf die Regelungen des Gesetzgebers hinweise.
Egon habe ich damit über eine andere Möglichkeit informieren wollen, wie er seine und die Situation seiner Familie verbessern kann. Welchen Weg er wählt ist selbstverständlich seine Entscheidung, nur kennen sollte er die Alternativen schon.
Wo Du 'nicht zustehende Maßregelungen' erkennst, ist mir nicht klar.
Mir liegt es fern, jemandem etwas vorzuschreiben oder ihn/sie zu 'maßregeln', lasse es mir andererseits aber nicht nehmen, meine Meinung zu diesem oder jenem Weg zu äußern, das uU auch mit einer gewissen Überzeugung.
Vielleicht könnte es helfen, ein bisl länger bei Dir zu bleiben, statt forsch auf andere loszugehen.
W.
Ich habe auch noch ein Fürzlein gefunden:
und zudem kann dein Erstgeborener ja nix dafür, dass du noch weitere Kinder in die Welt gesetzt hast.
Die "weiteren Kinder" können aber auch nichts dafür, dass es noch ein älteres Kind gibt.
Und "In die Welt gesetzt" hat er sie auch nicht. Daran sind die Mütter auch ganz entscheidend beteiligt.
Auch die Mutter vom Älteren.
Und ja, ich finde es auch richtig, das Leute hier auch auf die gesetzlich dafür vorgesehenen Hilfen vom Staat hingewiesen werden.
Und nein, ich finde es nicht richtig, wenn so getan wird, als ob die Erstgeborenen einen höheren Anspruch hätten als die jüngeren.
Das ist nicht nur moralisch falsch, sondern steht auch im Widerspruch zu Recht und Gesetz.
Du solltest also schon mit Gegenwind rechnen, wenn du zwar richtige Auskünfte ablehnst aber selbst falsche Ratschläge gibst.
Und ich finde es auch befremdlich, wenn du zwar ganz energisch Kritik äusserst, aber selbst beleidigt reagierst, wenn dir das passiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.