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Mal wieder Unterhaltsfragen

 
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

bin neu hier dazu gestossen (hallo, es ist sehr interessant hier) und habe auch gleich ein paar Fragen, die ich mir trotz Lesen hier und sonst im Netz noch nicht einigermaßen schlüssig beantworten konnte. Und nein, nen Anwalt habe ich noch nicht.

Die übliche Frage eben: Wie berechne ich - wenigstens annähernd - den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt

Wir, das sind neben mir meine Noch-Frau sowie 2 Kids (4+7). Meine Noch-Frau geht nicht arbeiten.

Derzeit bleiben von meinem Gesamteinkommen (fest angestellt) netto - nach Abzug von Arbeitslosenvers., Steuern, Soli etc, allerdings OHNE Krankenversicherung übrig (Hochrechnung für 2006):

47.100 = 3925.-/Monat, Kindergeld ist hier nicht eingerechnet!

Monatliche Aufwendungen, bei denen die Frage im Raum steht, ob abzugsfähig:

Private KV: 340.- (alle 4 zusammen)
Kredittilgung Haus: 1200.-
Kredittilgung PKW: 320.-
Unfall-+ RisikoLV: 47.-
Kapitalbildende LVen: 3 Stck., abgeschlossen von meiner Frau: je 27.-/27.-/81.-
Kapitalbildende LVen: 3 Stck., abgeschlossen von mir: je 27.-/32.-/148.-
(Anm.: davon sind je 1 für die Kids gedacht / 27.-)
Unfallvers. für kids: 32.-
Kindergarten: 155.-
Beruflich fallen nachweislich an: Jobticket 35.-, Gewerkschaftsbeitrag 10.-, Fahrtweg ca. 20km
Hausrat/Haftpflicht: ca. 20.-

Alle Angaben/Monat.

Dies, zusammen mit sonstigen, hier nicht aufgeführten, fixen Ausgaben (zB ADAC, Grundsteuer, ...) führt dazu, dass das frei verfügbare Einkommen (also zum Ausgeben), nicht sehr hoch ist.

Meine Fragen:

1. Wie berechnet sich hieraus üblicherweise das bereinigte Nettoeinkommen?

2. Auf welchen Betrag etwa wird sich der KU und der EU belaufen (die ganzen gefundenen Beispiel konnte ich einerseits nicht wirklich immer nachvollziehen und die im Privatbereich eingeholten Meinungen dazu gehen auch auseinander)?

3. Wie sieht es etwa aus, wenn zB das Haus verkauft wird und als Restabzahlung noch (Annahme) 350.-/Monat übrig bleiben?

4. Wie ändert sich die Situation für 1. - 3., wenn ich 2007 in Steuerklasse 1 rutsche und statt der o. g. 3925.- "nur" noch etwa 3200.- übrig bleiben?

5. Grundsätzlich noch gefragt: Was passiert, wenn zB jetzt nach und nach (also während der Trennungsphase) einige LV gekündigt werden und das verfügbare Einkommen steigt?

6. Wie sieht 1. - 4. aus, wenn NochFrau eine Arbeit findet (sie möchte eigentlich) und angenommen 910.- (netto) ausbezahlt bekommt?

Ich nehme mal an, dass die Ratentilgungen von mir vorzunehmen sind (also wie während der Ehe) und deshalb abzugsfähig sind?

Mal abgesehen von dem Rat, einen Anwalt aufzusuchen: Was ratet ihr mir in Bezug auf die Finanzen, soweit ihr das hier überblicken könnt. Die persönliche Situation ist - verkürzt - die, dass meine Frau sich getrennt hat (ich würde - noch - sehr gerne die Beziehung weiter führen).

Vielen Dank für Eure Geduld und in der Hoffnung auf Eure Antworten.

neuezeit

So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2005 15:39
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

möchte meine untenstehende Nachfrage etwas ergänzen:

Ich habe anscheinend durch das viele Lesen, wie die Berechnung zu machen ist, die Orientierung verloren, sprich: sehe wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Berechnung - für meinen Fall - doch nicht so schwer sein kann.

Unklar ist mir mittlerweile zB schon, ob der KU auch vom bereinigten Netto berechnet wird. Und völlig am Schwimmen bin ich jetzt, welche Abzüge ich tätigen kann, um auf´s bereinigte Netto zu kommen. Mit der DT komme ich soweit klar, aber ich weiß halt net, wovon ich ausgehen muß.

Eine (annähernde) Aussage darüber, was mir verbleiben wird (ich möchte meinen UPflichten nachkommen), würde mir erstmal helfen, von da ab weiter zu denken.

Um die Situation auch weiter auszuführen: Da bei einem Hausverkauf vermutlich Schulden in der Größenordnung von ca. 10T€-20T€ pro Partner übrig bleiben werden, überlege ich/wir, das Haus evtl. länger zu halten (vielleicht kann es einer von uns zwischenzeitlich übernehmen, ggfs. mit neuem Partner?), um davon runter zu kommen (wir hoffen also auf steigende Zinsen 🙂 ). Im Haus soll nur eine Partei wohnen bleiben (Anm.: Wir trennen uns erst 2006). Auch hier ist mir unklar, wie das gegenüber dem Partner "angerechnet" wird. Die Abzahlung etwa so: 1000.- Zins, 200.- Tilgung (also 1200.- "Kaltmiete"). Für das Objekt ließe sich bei Vermietung etwa 1000.-/1100.- kalt erzielen.

Vielen Dank.

neuezeit

P. S.: Habe ich eigentlich im richtigen Unterforum gepostet?

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 09:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das klingt ja schon nach einer recht einvernehmlichen Trennung und damit kann sich einiges ändern im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Das bereinigte Netto ist dein durchschnittliches Jahresnetto; also Brutto abzgl. gesetzlicher Sozialabgaben und Einkommen-/Lohnsteuer. Freiwillige Rentenversicherungen werden durchaus auch anerkannt. Es werden weiterhin entweder die Tilgung für den PKW oder die berufsbedingten Fahrtkosten anerkannt nebst den weiteren berufsbedingten Aufwendungen.

Der KU wird dann vom bereinigten Netto berechnet. Abgezogen wird der Betrag gem. DT, bezahlt wird nach Anlage A der DT bei den Einkommensgruppen 1 bis 6.

Von dem was übrig bleibt werden eheprägende Schuldtilgungen abgezogen, der Erwerbstätigenbonus ermittelt und abgezogen und dann ist schon der TU/EU dran.

Für die Zeit der Trennung muss sich der im Haus Verbleibende einen Mietvorteil i.H. der Miete einer notwendigen Wohnung anrechnen lassen, nach der Scheidung den Mietvorteil i.H. der am Markt erzielbaren Miete.

Ob's clever ist, das Haus zu halten, lässt sich schwer beantworten. Mindestens im Zugewinnausgleich kommt es wieder zur Sprache. Es gibt verschiedenste Sichtweisen und Lösungen hierzu. Durchsuche das Forum einfach mal nach dem Begriff "Haus".

Habe ich eigentlich im richtigen Unterforum gepostet?

:thumbup:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 09:56
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank 🙂

Ja, ich/wir hoffen auf einvernehmliches weiteres Verfahren.

Ich fasse mal zusammen, wie ich es verstanden habe:

Ich ziehe von dem im 1. Beitrag geposteten 3925.- nur noch die KV für uns alle 4 ab (Rest gesetzl. Abgaben ist da ja schon weg), um daraus den KU zu ermitteln. Die Kapital LV gehen also nicht ab. Editanfang: Die 5% = 150.- gehen ja auch schon hier ab wie ich gerade gesehen habe, also vor KU-Berechnung lt DT. editende

Für die Kids gibt´s da also durchaus nen hohen Satz (rechne ich dann mal aus). Klar ist mir auch, dass dazu das Kindergeld von 308.- kommt (die "Verrechnung" mit EU erfolgt ja über die DT).

Um den EU zu berechnen ziehe ich von 3925-KV also noch die eheprägenden Ausgaben ab. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich da

1. nur die pauschalen 5% ansetzen kann (der PKW wurde nicht berufl. genutzt, also nicht abziehbar) = 150.- (editanfang: nicht hier, sondern schon oben abziehen. editende)
2. die 1200.- "Kaltmiete" für´s Haus abziehen kann.
3. KU nach Tabelle abziehen kann
4. Wo es jetzt bei mir "aussetzt", sind die weiteren laufenden Kosten: Wie und ob die vielen LVen noch abzugsfähig sind??? Oder nur "meine"? Eheprägend sind ja eigentlich alle, oder? Und die Unfallversicherung für die Kids? Und die Kiga Kosten? Hausrat/Haftpflicht?

Dann, je nach Lage der Dinge, den Wohnvorteil mit einbeziehen (abziehen). Ok, danke. Auf jeden Fall wollen wir (noch?) eine Zwangsversteigerung bzw. Schnellverkauf vermeiden, deshalb bleibt eben einer drin. Partnerin mit Kindern müßte also mehr "angerechnet" werden als mir (ist das "gerecht" / korrekt) alleine?

Wenn 4. geklärt ist, würde ich von dem bereinigten also noch 1/7 abziehen und den Rest durch 2 teilen. Richtig? Und das Ergebnis muss man sich dann ansehen, ob irgendwelche Selbstbehalte unterschritten sind???

Zum Haus: Ja, da habe ich auch schon viel gelesen, auch hier. Aber, und das war/ist letztlich mein Problem gewesen, ich hab zum Schluss gar nix mehr verstanden. Und - auch wenn´s hier vielleicht nicht so raus kommt - ich als "Verlassener" (der nichts ahnte) durchlaufe natürlich alle emotionalen Tiefen und Untiefen, was mein Verstehen wohl zusätzlich mindert.

Naja, Hausverkauf und Zugewinn: So wie ich es überblicke kämen verbleibende Schulden beim Hausverkauf (und die sind eigentlich im Mom. zu erwarten) mir zu Gute, da "ihre" Differenz 0 ist (wegen erhaltener Schenkung, Zugabe zum Haus), meine dagegen zumindest leicht im Plus ist. Andererseits wäre mein Zahlung (Zugewinn) an sie aber doch so gering, dass ich eher die Bürde der hohen Restschulden vermeiden möchte. Das ist der finanzielle Hauptgrund, das Haus möglichst zu halten. Zudem ist hier das Umfeld für die kids + eigentlich auch für uns sehr gut (Freunde, Kiga, Schule,...). Bei einem Auszug ist ja nicht gewährleistet, dass man nahe genug bleibt.

Also, soweit nochmal vielen Dank :).

Vielleicht kannst Du oder jemand anderes noch ein paar Hinweise liefern (zu 4. bzw. zu meinen sonstigen Anmerkungen).

neuezeit

[Editiert am 4/11/2005 von neuezeit]

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 11:55
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

*schüchternnachfrag*, ob jemand noch was zu meinen letzten Fragen sagen kann?

Und dann habe ich noch ne bestimmt ganz blöde Frage: Wenn jetzt Trennungsunterhalt (KU + EU)fest gesetzt würde, dann müsste der doch bei meinem Rutsch in die Steuerklase 1 neu berechnet werden?

Wie oben schon geschrieben: Bin immer noch durch das viele Lesen so verwirrt, dass ich die mir erarbeiteten einfachsten Antworten in Frage stelle.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 21:47
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Neue Fragen:

1. Von welcher Institution (nicht RA) erhalte ich voraussichtlich die "besten" Ratschläge/Tipps/Hinweis, wie ich in meiner aktuellen Situation (vor kurzem Trennung, derzeit sachlich gutes Einvernehmen mit der KM) am besten weiter vorgehe? Familienberatung, JA, andere ??

2. Da wir hier bei Unterhalt sind und ich da immer noch nicht klar sehe: Welche Institution (nicht RA) kann (nur mich, ohne Ex) hier am besten beraten?

RA kommt sowieso später, aber ich möchte mich möglichst kostengünstig vorab weiter informieren.

Danke für Eure Hinweise.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 10:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

auf der einen Seite mimst du die einvernehmliche Trennung/Scheidung, auf der anderen Seite möchtest du eine Unterhaltsoptimierung für dich alleine als Beratung. Sorry, für mich inkonsequent.

Setz dich mit der Ex an einen Tisch. Pack die Einnahmen auf die eine Seite und guckt, wer wie viel braucht. Dann ab zum Notar und 'ne Trennungsfolgevereinbarung machen.

DeepThougt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 16:48
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo DeepThought,

tja, Du hast Recht, hört sich so an.

Hintergrund: Eigentlich wollen wir beide zusammen zum Anwalt, der auch Mediator ist (und wir gehen da auch in den nächsten Wochen mal hin). Nun lese ich hier einerseits, dass es immer nur einen Auftraggeber und damit einen Klienten giben kann/darf. Ein Problem sei dann schon mal, dass dann der nicht zahlende Partner u. U. schon mal über den Tisch gezogen wird bzw. die Beratung eher etwas einseitig sein könnte. Und es könnte sein, dass meine Frau (ich sollte wohl noch nicht von der Ex schreiben) die Auftraggeberin ist. Dazu kommt, dass meine Frau sich jetzt davor auch beraten lässt, wo ich nicht mitkommen darf (weil nur ne Beratung für Frauen).

So, nach wie vor traue ich ihr, aber ich möchte mit meinem Wissen trotzdem nicht zurück fallen. Und, wie soll ich denn ohne mehr Vorwissen wenigstens im Ansatz erkennen können, ob der RA später auch weitgehend beratungsneutral agiert.

Ich dreh´s auch mal anders herum: Auch wenn ich den beauftrage möchte ich mit meinem Wissen dafür Sorge tragen (soweit möglich eben), dass er nicht "zu einseitig" für mich arbeitet und ich das gar nicht merke und hinterher dann eben meine Frau von anderer Seite evtl. zu Recht gesagt bekommt, dass sie unnötig benachteiligt wurde. So, wie die Sache bis jetzt läuft ist es ok. Und wenn Streitereien anfangen leiden die Kinder letztlich auch. Und das wollen wir beide denn auch zuallerletzt.

Aus nem Gespräch mit meiner Frau gestern hat sie dann auch gesagt: "Dann lass Du Dich vorher auch beraten".

Wenn es mir nur um die Unterhaltsoptimierung ginge, dann würde ich sofort nen RA aufsuchen und hätte mir die Frage hier geschenkt. Insofern möchte ich auch nen falschen Zungenschlag an dieser Stelle der "Abwicklung" vermeiden, weil ich denke, da es jetzt an´s Geld geht, kann das sehr schnell falsch bzw. aus dem Ruder laufen...

Und, auch wenn das hier vielleicht nicht so heraus kommt: Ich bin emotional immer noch sehr stark "angeschlagen", da es ja erst knapp 5 Wochen her ist, wo Sie mir gesagt hat, dass sie die Trennung möchte. Und da ich nicht die Spur damit gerechnet hatte (wie eben auch sonst keine/r im gesamten Umfeld), habe ich noch verdammte Verdauungsprobleme damit. ;(

Und ja, natürlich, auch ich möchte nicht benachteiligt werden. Aber nochmal, wenn´s mir nur um die Kohle ginge (immerhin überlasse ich Ihr und den Kindern das Haus, das Auto und mehr Geld, als formal erforderlich wäre - soweit blicke ich das schon) hätte ich mir schon längst den "passenden" RA gesucht.

Ok?

Jetzt nen Tipp für mich? Es gibt eben doch rel. viele Anlaufstellen (die könnte ich nat. alle anrufen/anlaufen), aber bevor ich dann in der falschen Ecke bin, dachte ich, hier einen Rat zu bekommen. 🙂

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 21:40
(@trompete)
Schon was gesagt Registriert

Hallo neuezeit,

kein Fall ist vergleichbar und ich möchte Dir weder Angst machen, noch Deine Vorgehensweise beurteilen, aber ich hoffe, daß es Dir nicht so ergeht wie mir oder vielen anderen.

Ich habe Anfangs alles versucht um, Konflikte zu Gunsten der Kinder zu vermeiden.
Sehr großzügiges Entgegenkommen bei Aufteilung von Geld, Hausrat usw. Habe beim Umzug geholfen, mehr bezahlt als ich mußte, mir sehr viel Zeit genommen, um für mein Kind da zu sein, damit auch Ex in Ruhe alles klären kann.
Alles wurde dankbar angenommen und es gab kaum Probleme.

Als dann alles geklärt war, ging es so langsam ans "Eingemachte". Umgang nur noch weniger, Unterhaltsforderung in Maximalhöhe mittels Anwalt, usw.

Das muß bei Dir nicht genauso laufen und ich wünsche es Dir auch nicht.
Ich finde Deine Vorgehensweise sehr richtig und sie "ehrt" Dich.

Trotzdem:
- kläre so viel Dinge wie möglich schriftlich und verbindlich (Anwalt/Notar),solange es noch geht.
- wenn Du freiwillig mehr bezahlst, denk' drüber nach, ob dies evtl. auf spätere Unterhaltszahlungen angerechnet werden kann
- kläre in einer Trennungsvereinbarung auch die Themen, die vielleicht jetzt noch klar sind,d.h. Umgang, Sorgerecht, usw.
- vergiß das mit dem gemeinsamen Anwalt, nimm' Dir für Deine Belange einen eigenen. Kommt es zum Streit, läuft es eh darauf hinaus.
- Mediator ist auf keinen Fall verkehrt, wenn beide offen dafür sind.

NIMM DIR ZEIT FÜR DEINE KINDER.

Alles Gute
Gruß
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 00:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Trompete,

danke für die Hinweise und Tipps.

Ich bin aber noch nicht so weit, an eine schlechte Entwicklung zu glauben...

Vielleicht geht es ja einigermaßen gut. Ich möchte eine "negative Entwicklung" nicht unnötig in Gang bringen, jedoch mich trotzdem (wie auch sie) weiter informieren, noch ohne RA, deshalb meine Frage, an wen ich mich sonst am besten wenden kann bei all den möglichen Vereinen, Behörden, Beratern etc.

Wir wollen einen Mediator nehmen, der/die auch gleichzeitig RA ist.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2005 16:13