Hallo zusammen,
ich habe auch im anderen Thread (Hausrat) bereits ein bisschen was erzählt. Nun habe ich eine Frage zum Thema Unterhalt und anrechenbares Einkommen.
Also ich bin 5 Jahre verheiratet, haben einen 5 jährigen Sohn und meine Frau trennt sich gerade von mir. vgl. auch anderen Fred.
Nun kommt die Unterhaltsberechnung.
Ich stürze mich gleich auf 2007, weil für dieses Jahr wird das schon irgendwie klappen.
Ich verdiene mit Lst. I etwa 1800 Euro netto. (*13+UG/12) -> etwa 2000-2100 Euro unterhaltsrelevantes Einkommen
Wohne in Bayern, also LG München.
Als Abzüge hätte ich ausser meiner BU mit 100 Euro im Monat vor allem meine Fahrtkosten.
Wohne etwa 100km von München, arbeite aber etwas ausserhalb von München, wobie es hier noch teuere zum wohnen ist wei München selbst.
-> Arbeite schon seit 5 Jahren hier! Fahre also schon5 Jahre diese Strecke!
Sie wollte damals nicht nach München, dann wurde sie schwanger und dann wollten wir beide nicht mehr nach München, wäre zu teuer geworden. So hatten wir haus mit Garten zur Miete.
Ich fahre täglich 100km einfach zu Arbeit. Normalerweise könnte ich nach den Leitsätzen 200km gefahrern km vom Gehalt abziehen.
Nach Leitsatz wären dass pi mal Finger über 800 Euro.
Das das ziemlich viel ist weiss ich auch. hat jemand Erfahrung mit weiten Fahrtkosten??
Problem Umzug: München ist teuer, pendeln ist da normaler Alltag!
Problem Zug: Tür zu Tür 2,5-3h, statt 1h (+- 10min)
KU würde ich auch voll zahlen, da es eh immer 199Euro sind, aber wie sieht es mit EU aus??
Ich will ihr ja nichts böses (noch nicht :)) aber kann ich auch z.b. um ihr entgegen zu kommen 600Euro Fahrtkosten anschlagen??
Ich muss ja etwa 250Euro allein Spritgeld zahlen und da ist Versicherung, Verschleiss, Reperaturen, Neuanschaffeung noch niht mit eingerechnet.
Zu meiner Frau: Sie arbeitet auf 400 Euro, davon werden ihr ja etwa 100-200 Euro als überobligatorisch abgezogen.
Nur nach Abzug meiner Fahrtkosten wie sieht es da mit meinem Selbstbehalt aus?? Sind es immer 890EUro, oder wenn ich nicht unterste Grenze an KU zahle auch höher??
Freue mich über paar Infos!
gruss MaD
Hallo Madmatl,
Ein Blick in die Leitlinien verrät uns:
100km einfacher Weg
20 zu 0,24 = 4,8€
80 zu 0,09 = 7,2€
Summe = 12€, zweifach also 24€
(220Tage / Jahr * 24€/tag)/12 Monate = 440 Euro
Echte Kosten (ADAC; Audi A4 TDI):
100km * 0,462€/km * 220Tage / 12Monate = 847 Euro
Woher nimmst Du die 800 Eisen.
Du kannst die KM ansetzen, allerdings nur die 440 Euro. An denen werden sie dann auch noch mal rumkürzen und es wird irgendwas um 200-440 Euro rauskommen.
Gruss,
Michael
Nach den LG für Mpnchen von 2005 hätte ich so gerechnet:
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 Euro) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei
langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für jeden Mehrkilometer in der Regel 0,20 Euro).
pro gefahrener Km heisst 200km:
60km * 0,30 Euro = 18 €
140km * 0,20 Euro = 28€
-> 46€ pro Tag * 220 / 12 -> ca. 840 Euro
wo sind deine Zahlen her??
Gruss
Pi mal daumen:
Passt doch!
Also Frauchen brauch mindestens 770 Euro. 300 von sich und 450 von dir
200 cash für das Kind.
400 für das Auto.
Macht 1050.
Damit bist Du am SB und für niemanden muss Sozialgeld bezahlt werden.
Und jetzt mal genauer:
Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Du bekommst nur mit viel viel Verständnis und Glück mehr als 890 Euro. Dein einziges Ziel kann nur sein, die Fahrtkosten und ggf den Kredit (der steht meiner Meinung nach aber sehr wackelig) angerechnet zu bekommen und dann irgendwie zu überleben.
Bei 2100 + 400 = 2500 und drei zu versorgenden ist klar, was im Endeffekt passieren wird: 890 + Nebenkosten für dich, Rest für Mama und Kind.
Nun aber mal ne Frage. Könntest Du Mama dazu bringen, das Kind bei dir zu belassen? Könntest Du eine Versorgung für das Kind aufbauen? Damit könntest du die Karten nämlich nochmal neu mischen und austeilen.
Gruss,
Michael
OLG Hamm
10.2.2
Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,24 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,24 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird von der Mehrheit der Senate empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,09 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.
OK, ich muss meine Ex davon überzeugen, dass es in München viel schöner ist. :alleskaese:
Das wenn alles so einfach wäre...
Also der Kleine wird wohl bei der Mutter bleiben, dass will ich auch so. Bin als PEndler über 12h am Tag ausser Haus. Das WE war halt immer unsere Zeit. Abends konnte ich ihn eigentlich eh nur noch ins Bett bringen.
Und noch ist das Verhältniss zu ihr scheinbar gut. (ob gespielt oder nicht weiss ich noch nicht)
Und ich muss den Brief sehen!!!!
Die Unterhaltsberechung könnte nämlich auch nach Hinten kosgehen.
Ein Probelm ist mein Einkommen:
Unsere Firma wurde verkauft. DIe Chefs haben dann mal schnell für die ganze Belegschaft eine Bonus springen lassen, pro Beschäftigungsjahr 1 Monatsgehalt.
Verteilt auf 1 Jahr, damit die Leute auch bleiben. Aber so waren das 2005 und 2006 nich 13 Monatsgehälter, sondern 15-16 Monatsgehälter.
Ich habe es heute sogar von unsere Personalabteilung nochmal geben lassen, dass die Boni einmalig waren und ihc nächstes jahr wieder meine einfachen 13 Monatsgehälter habe, aber die RAin hat was von eheprägenden Bonus gesprochen.
Wenn die den mit einrechen, ist mein Anrechenbaren Einkommen bei ca. 2500€, obwohl ich ab Januar "nur" 1800 bekomme. dann sieht deine Berchung nämlich schon deutlich anders aus!
oder muss sie mein tatsächliches Gehalt von 2007 als Berechung nutzen??
Moooooment.
Wann kam die Asche. Vor oder nach Trennung?
Dann gibt es einen netten Aufsatz über dein Problem. Gib mir deine Email per PN, ich schicke ihn dir.
Summa Summarum wird gesagt: Einmalzahlungen werden über längeren Zeitraum auf den Unterhalt geschmiert und dadurch erhöhrt er sich. Das Dumme: Du bist leider in einem so 'kleinen' Verdienstbereich, dass er so gut wie komplett weggeht.
Mein Tipp: Hast Du die Kohle noch? Wenn ja, tilge damit den Kredit. Und zwar Bankbeweisbar.
Mein 2. Tipp: Behalte Boni für dich und versuche sie unauffällig zu machen.
'Man sagte mir: Lächle, es könnte schlimmer kommen. Ich lächelte und es kam schlimmer.'
Gruss,
Michael
Das ist das Problem,
die Boni kamen bereits zum August 2005 und 2006. Sind natürlich schon komplett aufgebraucht, weil wir unsere Konto ausgleichen mussten.
Auch 2005 war es so, ok wir haben uns damals auch ein paar Sachen gekauft, wie Vollautomat, DVD-Rekorder, also lauter Hausrat.
Dieses Jahr war sie beim Heilpraktiker, der gleich 750 Euro verschlungen hat. UNd Netto bleibt da nicht so viel übrig von 2 zusättzliochen Monatsgehältern. Jeder kennt dass, wenn man sein Weihnachtsgeld bekommt.
Nur ist damit unser Jahresbrutto 2005 sehr hoch geworden.... 2006 wirds natürlich dann auch!
Mailadresse kommt per PN!
Die Kernfrage ist: Kam der Bonus VOR oder NACH der Trennung?
Kam der nämlich vor der Trennung, ist er dummerweise verlebt. Das kannst Du ja auch mit Rechnungen nachweisen. Damit ist die Diskussion aber auch beendet.
Kam er danach, kann Mausi mit dir diskutieren.
Für mich hört sich das so an, wie: schaff die nen gescheiten RA an. Du stahst da und lässt dich die ganze Zeit bedrohen.
Jojo. Mal offtopic:
Ich war mal in HH beschäftigt. Dort sagte man: Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Leuten, die aus B_ _ _ _ N sind.
Trennung ist laut ihr und ihrer RAin der 30.08.2006
Bonus kam zum 29.07. also novh vor der Trennung!
Gruss
Noch eine Frage die so aufkam.
Was ist mit ihren 400€, die sie im August verdient hat.
Der Lohn wird ja am Ende des Monats bezahlt für den Monat. DIe RAin hat erzählt, ich müsste diesen Betrag auch zurück überweisen.
Wir haben aber unser Konto erst so etwa 10.09. getrennt, und bis dahin noch mit dem gemeinsamen Geld gelebt. Ist dem so.
Trennung wie beschrieben war etwa 30.08.06, Ihr Geld kam am 31.08.
Sind nur 400€ aber sie hat auch noch nach 30.08.06 noch Geld abgehoben und verbraucht?
Dann wird die Luft dünn.
In die Berechnung fliesst dein aktuelles Einkommen ein. Änderte sich das aus einem Zwang (also einem, den Du nicht ausweichen konntest; war ja bei dir auch vor der Trennung), müssen die dein aktuelles Gehalt für die Berechnung ansetzen.
Mit 1800 Euronen bist du aber sicherlich am SB, kannst den Kredit höchstwahrscheinlich vergessen (da ist die Ungenauigkeit, die Verwicklung und Beteiligung deines Vaters sehr problematisch) und um die Fahrtkosten wirst du kämpfen müssen.
Sieh zu, dass Du dein Leben billig machen kannst. Schnellstens! Und ein RA muss her.
Zu den Rückzahlungen: Besprich das mit dem RA. Ihr lebt zusammen, da fragt man sich doch: Habt ihr euch nicht am 15.09. getrennt. Lebt ihr überhaupt getrennt? Junge, Du brauchst Hilfe. Professionelle. Halte bis dahin den Mund und Zahle nix nirgendwohin. Stattdessen Konto dicht und Unterlagen sichern.
Mein vielgeliebter französicher Spruch: Sie will die Butter, das Geld für die Butter und eine Nacht mit dem Buttermachergesellen.
Gruss,
Michael
Hallo madmatl und weisnich,
hatte ich nicht erst letztens hier irgendwo gelesen, daß auch die Kosten, die ein geexter Mann hat, um sich notwendigen neuen Hausrat anzuschaffen, wenn Frau und Kind den bisherigen Hausrat beanspruchen, vom TU bzw. EU abgezogen werden kann?
Oder liege ich mit meiner Erinnerung falsch?
Ob das im vorliegenden Fall zutrifft, weiß ich nicht genau; finde den Gedanken aber nicht uninteressant.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Vorsicht damit Püppi,
das Problem mit dem Hausrat ist banal: Gut, natürlich kann der Unterhaltspflichtige sich einen Hausrat zusammenkaufen und den anrechnen lassen. Ob dieser dann aber anzurechnen ist, also notwendig und angemessen ist, entscheidet ein Richter.
Nun ist aber die RAin nicht auf Kompromisse aus, sondern fordert sogar seltsame Dinge. Sie ist eher auf Krawall (=Einkommen) gebürstet. Entgegenkommen ist nicht zu erwarten.
Weiterhin haben wir hier einen derben Mangelfall vorliegen, der Anrechnungen eher erschwert.
Es kann also passieren, dass Papi sich Sachen anschafft und nichts dafür bekommt. Und später Kredite vom SB zu tilgen ist nicht lustig.
Ich habe eine ganze Zeit in einem geliehenen Bett geschlafen, an einem geliehen Tisch gegessen und mein Schreibtisch aus der Studienzeit wurde reaktiviert. Die meisten Sachen habe ich noch heute, mittlerweile aber 'ersessen'. Gott sei Dank war den Gebern von Anfang an klar, dass dies Dauerleihgaben sind.
Und ich muss sagen...das war gut so. So konnte ich meine RAs bezahlen, meinen Sohn besuchen und stehe jetzt nicht vor einem Haufen Schulden.
Trennen heisst auch minimieren. Je doller, je besser. Leider.
Gruss,
Michael
Lieber weisnich,
mir ging es nur darum, ob es eine generelle Möglichkeit (und ggf. gefestigte Rechtssprechung) dazu gibt, ob und wann Mann diese dem Grunde und der Höhe nach notwendigen und angemessenen Aufwendungen in Ansatz bringen kann. (Und ob hier jemand den entsprechenden Verweis bekannt geben kann ;-))
Oder ist es wirklich so, daß der (u. U. aus dem Haus geworfene) KV bis zum Selbstbehalt alles, was über den unstrittigen KU hinausgeht, an "seine" Frau abgeben und jetzt über lange Monate hinweg auf Kühlschrank, Bett und Schrank sparen darf? (Oder Mann erkennt die Gunst der Stunde und zieht in eine Psychologiestudenten-WG?! Aber dann argumentiert die holde Ex ggf. mit "Krankenkosten-Zuzahlungsersparnis", und Mann ist wieder einen Fuffi vom Selbstbehalt los ... Sorry, ich werde schon wieder böse ... :redhead:)
Alles Gute für Euch! LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Liebe Püppi,
1.danke für deine Grussformel :ausgezeichnet:). Wenn Du willst, gebe ich dir meine Handynummer :redhead:
2. in medias res
Ich bin unterhaltstechnisch eher radikal. Ich habe, als meine Ex mich verliess, wirklich alles gemacht, um meinen Unterhalt zu minimieren, selbst wenn es riskant war. Ich habe damit auch Erfolg, denn nicht viele Akademiker werden hier brutaler Mangelfall sein. Alles das habe ich mir in 3 Monaten damals zusammenrecherchiert.
Auf dem Plan stand dann auch Hausrat, weil auch ich 'beklaut' wurde (ja, damals war ich noch dumm und naiv). Ich habe dann wild recherchiert und feststellen müssen, dass es zu gefährlich ist.
Das Problem ist einfach, dass man keine imaginären Dinge mit imaginären Geld kauft, sondern echte mit echtem. Und das Geld muss irgendwo her kommen. Und da ist die Gefahr.
Ich würde den Zug nur dann empfehlen, wenn Geld von der hohen Kante genommen wird (was nicht häufig der Fall ist). Anschaffungen muss man eh machen und alles Geld, das nicht verschwindet wird geteilt.
Auch könnte man versuchen nur an Rechnungen zu kommen. Aber wer kennt schon einen Möbelmann oder ist so dreist bei verschiedenen Händlern Dinge zu kaufen, sie zurückzugeben und die Rechnung 'zu Hause vergessen' zu haben?
Gruss,
Michael