mal ne frage wegen ...
 
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mal ne frage wegen dem titel

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(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

@malachit

danke für deine ausführliche deutung. so habe ich das auch immer gerechnet .
aber die 250€ waren spritkosten für die arbeit und NICHT für den umgang .
aber das JA meinte das das mein problem sei und nicht das meines kindes..ich bin ja nach der scheidung umgezogen zu meiner neuen liebe sagt die nette dame. das ich aber nicht verlangen konnte das die tochter meiner frau (die sie mit in die ehe brachte) aus der schule und ihrer gewohnten umgebung samt familie und freunde ,50km weit in meine richtung zieht ,spielt natürlich aus der sicht des JA keine rolle. wird das echt so gesehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 12:44
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

hallo malachit

ich glaube ich habe einige dinge gestern übersehen. ob die wichtig sind oder nicht weiß ich nicht!

ein kind ( 8 ) aus erster ehe ,wohnt bei mutti
ein kind (1 1/2j) aus jetziger ehe ( wohnt bei uns)
einkommen 1650€ durchschnittl im monat . kein wihnachtsgeld usw. wird ausgezahlt
knapp 250 € spritkosten für arbeitsweg (55km eine tour), umgezogen aber nach der scheidung .
scheidung ist 8j her und weggezogen vor 2jahren!

aber: laut abrechnung habe ich 1 1/2 kinder drauf. das volle ist meine 1 1/2j kind und das halbe ist die tochter meoiner frau die mein nachnamen seit der hochzeit trägt. nicht adoptiert.

dann steht auf meiner abrechnung (arbeite im ÖD) auf der brutto seite das ich "95,99 besitz kind" und "5,41€ kinderh.besitzs." bekomme.

mein kind aus erster ehe wird lt. abrechnung nicht aufgeführt weil ich zur eintragung die geburtsurkund brauche die ich nicht habe und das bei der lohnsteuererklärung geltend mache. wegen den fahrtkosten!

meine jetzige frau arbeitet auf lohnsteuer und verdient 430€ netto und ist klasse 5 und ich 3. sie bezahlt daher die meisten lohnsteuer.

wenn du noch was brauchst an daten sag bescheid..
lg markus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 13:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi markus1973

weil ich zur eintragung die geburtsurkund brauche die ich nicht habe

Meines Wissens geht es auch mit der "steuerlichen Lebendbescheinigung", erhältlich beim Standesamt am Wohnort des Kindes.

Beim KU für das 8-jährige Kind von 272€ wird sich nichts ändern, da es sich bereits um den Mindestunterhalt handelt und Du bei Ableistung aller erstrangigen Verpflichtungen (das sind die beiden Kinder) kein Mangelfall wirst. Es verbleibt ein Puffer bis zum Selbstbehalt (900€) von ca. 250€ für berufsbedingte Aufwendung und andere Abzugsposten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 17:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

ein kind ( 8 ) aus erster ehe ,wohnt bei mutti
ein kind (1 1/2j) aus jetziger ehe ( wohnt bei uns)

OK, das hatte ich auch so verstanden. Genaues Alter des ersten Kindes wusste ich zwar nicht, aber mit "Altersstufe 6-11 Jahre" hatte ich ja richtig geraten.

einkommen 1650€ durchschnittl im monat . kein wihnachtsgeld usw. wird ausgezahlt

Genau. Da kein Weihnachtsgeld, brauchen wir auf diese 1650 Euro auch keinen Aufschlag draufzupacken.

knapp 250 € spritkosten für arbeitsweg (55km eine tour), umgezogen aber nach der scheidung .

Das hatte ich dann falsch verstanden, aber ich fürchte, es wird nichts ändern. Wie das JA dir schon gesagt hat, dürfte es haarig werden, wenn du diese Kosten anerkannt haben willst. Gerade wenn es um Mangelfälle geht, zeigen sich die Gerichte sehr zugeknöpft, wenn es um abzugsfähige Posten geht. Und ohne Mangelfallrechnung nützen dir die hohen Fahrtkosten im Bezug auf den Unterhaltsbetrag gar nichts, denn:

Nehmen wir mal an, du würdest tatsächlich diese Fahrtkosten von 250 Euro im Monat genehmigt bekommen. Dann gibt es halt nicht die pauschalen 5% von 1650 Euro, sondern die tatsächlich entstehenden berufsbedingten Aufwendungen i.H.v. 250 Euro, und du hast ein bereinigtes Netto von 1400 Euro. Das ist Zeile 1 in der Düsseldorfer Tabelle, eine Abstufung ist nicht möglich, da es keine "Zeile 0" gibt. Der berechnete Unterhalt bleibt also gleich, d.h. 497 Euro für beide Kinder zusammen. Und das kannst du aus dem bereinigten Netto zahlen, ohne dass dein Selbstbehalt von 900 Euro unterschritten wird - natürlich nur gerade eben so.

Anm: Was den vorigen Absatz betrifft, Oldie war schneller; ich lasse es trotzdem so stehen, denn für die Zukunft solltest du das Thema trotzdem auf dem Radar behalten:

Spannend wird das erst wieder, wenn jemand versuchen würde, die Unterhaltspflicht für deine neue Frau wegzudiskutieren, und vor allen Dingen in vier Jahren, wenn deine beiden Kinder die jeweils nächsthöhere Altersstufe erreichen. Möglicherweise wird dann doch ein Mangelfall daraus, und das würde bedeuten, dass bei beiden Kinder der Tabellenunterhalt anteilig gekürzt werden muss, damit dein Selbstbehalt gewahrt wird. Aber da keiner von uns die Rechtslage kennt, die in vier Jahren gelten wird, brauchst du dir darüber im Moment noch nicht den Kopf zu zerbrechen. Und keine falsche Hoffnung - sogar dann geht es nicht darum, dass du mehr Geld für deine neue Familie hast, sondern allenfalls darum, dass es nicht noch weniger wird ;-(

aber: laut abrechnung habe ich 1 1/2 kinder drauf. das volle ist meine 1 1/2j kind und das halbe ist die tochter meoiner frau

Hm, verstehe ich nicht ganz. Ist aber vermutlich auch egal, weil es beim Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte nur um ein paar Cent beim Solidaritätszuschlag geht, und die Endabrechnung erfolgt dann eh' mit der Einkommenssteuererklärung. Die spannende Frage ist also nicht die Lohnsteuerkarte, sondern ob bei der Einkommenssteuererklärung alles mit rechten Dingen zugeht.

@Lausebackesmama (oder wer immer sich da noch auskennt): Könntest du da mal bitte eben aushelfen und ihm sagen, worauf er beim Kinderfreibetrag und der Anrechnung des Kindergeldes in der Einkommenssteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid zu achten hat? Situation: Ein Kind aus erster Ehe, für das er Unterhalt zahlt; ein gemeinsames Kind mit seiner zweiten Ehefrau; und ein Kind,  das seine zweite Ehefrau mit in die Ehe gebracht hat. Ich selbst bin hier steuerrechtlich leider ziemlich überfordert ...

mein kind aus erster ehe wird lt. abrechnung nicht aufgeführt weil ich zur eintragung die geburtsurkund brauche die ich nicht habe und das bei der lohnsteuererklärung geltend mache. wegen den fahrtkosten!

Wie Oldie auch schon gesagt hat, vermutlich weniger die Geburtsurkunde, als vielmehr eher eine halbwegs aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes am Wohnort der KM, dass das Kind noch lebt. Aber wenn du's eh' über die Steuererklärung geltend machst, dann brauchst du dir diesen Zirkus ja auch nicht anzutun.

meine jetzige frau arbeitet auf lohnsteuer und verdient 430€ netto und ist klasse 5 und ich 3. sie bezahlt daher die meisten lohnsteuer.

Jo, und da du ein höheres Brutto hast als deine Frau, wird von dir auf alle Fälle verlangt, das tatsächlich so zu tun: Würdet ihr Steuerklasse 4/4 wählen, würde für die Unterhaltsberechnung trotzdem so getan, als hättest du Steuerklasse 3. Als Unterhaltssklave hast du nämlich die Pflicht, alle Steuervorteile mitzunehmen, um sie für den Kindesunterhalt einzusetzen. Im Klartext heißt das, der Steuervorteil aus deiner zweiten Ehe kommt im Grenzfall dem Kind aus erster Ehe zugute. Auch wenn es in deinem Fall vermutlich keinen Unterschied macht - Zeile 1 bleibt nun mal Zeile 1.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 18:04
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

okay...das habe ich alles verstanden und werde auch freiwillig die 272 bezahlen da ich mir den zirkus usw mit meiner ex ,nicht antun werde....nicht wegen 32€.
ihr habt mir wirklich sehr geholfen und bin für eure mühe sehr dankbar....besonders malachit und beppo spreche ich meinen dank aus. die arbeit die ihr ,besonders die schreiberei und lesestunden, die ihr hattet sind eigentlich nicht mit einem dank erledigt.
trotzdem: DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKE

mfg markus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 18:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

besonders malachit und beppo spreche ich meinen dank aus. die arbeit die ihr ,besonders die schreiberei und lesestunden, die ihr hattet sind eigentlich nicht mit einem dank erledigt.

Danke für die Blumen 🙂

Was das "eigentlich nicht mit einem dank erledigt" betrifft, das ist ganz einfach: Bleib' einfach hier, und helfe mit deinen eigenen Erfahrungen den nächsten Leuten, die vor einer ähnlichen Situation stehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 19:27
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