mal ne frage wegen ...
 
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mal ne frage wegen dem titel

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(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

ich habe bezüglich wegen dem titel mal ne frage...

welche vorteile und nachteile hat so ein unterhaltstitel? seitens den vaters!

ich persönlich habe keinen bekommen ,aber hier desöfteren mal gelesen das auch ein vater einen titel anstreben kann. aber wozu?

mfg markus

*Edit: Leerzeilen entfernt*

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 23:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

ich persönlich habe keinen bekommen ,aber hier desöfteren mal gelesen das auch ein vater einen titel anstreben kann. aber wozu?

Beispiel: Wenn die Höhe des Unterhalts strittig ist und es demnächst vor Gericht zu gehen droht, dann kann es sinnvoll sein, über den unstrittigen Teil bereits einen Titel ausfertigen zu lassen; dann bemisst dich der Streitwert nicht mehr nach der vollen Höhe des Unterhalts, sondern nur noch nach dem Unterschied zwischen dem bereits titulierten und dem von der Gegenseite geforderten Betrag. Je geringer der Streitwert, desto geringer sind nicht nur die Gerichtskosten, sondern desto geringer ist auch das Anwaltshonorar - und nichts dämpft die Kampfeslust des gegnerischen Anwalts mehr, als wenn es an der Sache nur kleines Geld zu verdienen gibt 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 00:27
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

hmmm, aber wenn ich z.b. nix habe und bekomme nen titel mit geringem wert muss ich doch trotzdem mehr zahlen wenn ich mehr habe oder nicht?

oder verstehe ich da was falsch.,..
und hat das nen vorteil wenn ich mir einen hole?

sehe bis jetzt keinen sinn darin!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 00:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich versuche mich mal mit Klartext: Ein Titel ist kein Schutz vor einer Erhöhung der Zahlbeträge bei steigendem EK des Pflichtigen. Er ist ein Instrument, dem Bedürftigen Rechtssicherheit und sofortige Pfändungsmöglichkeit zu geben. Den potentiellen Vorteil für den Pflichtigen hat Malachit herausgearbeitet. Der Titel ist nicht für den Pflichtigen gedacht sondern für den Bedürftigen. Vernünftige Menschen brauchen sowas nicht - die reden miteinander und stimmen sich einvernehmlich ab.

Wenn Du nix hast gibt es auch keinen Titel, da ja dort dann der Zahlbetrag 0€ drinne stehen würde. Also hast Du eher wenig. Und wenn es mehr wird und die Gegenseite bekommt das mit dann kann sie mehr fordern und bekommt das auch. Zudem hat sie die Möglichkeit, Dich regelmässig alle 2 Jahre um Auskunft aufzufordern. Falls Du jedoch plötzlich mehr als 10% mehr Kohle auf der Hand als zuvor hast geht es auch sofort. Jetzt alles besser verständlich?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

sehe bis jetzt keinen sinn darin!

Bei deiner Situation sehe ich auch keinerlei Grund, dass du dir derzeit freiwillig einen Titel ans Bein bindest. Aber lass mich das obige Beispiel mit konkreten Zahlen wiederholen:

Mal angenommen, einem Vater droht eine Klage über eine Unterhaltszahlung von, sagen wir mal, 260 Euro im Monat. Wenn er die Klage jetzt einfach auf sich zukommen lässt, werden Streitwert, Gerichtskosten und Anwaltshonorar berechnet auf der Grundlage der geforderten "260 Euro im Monat" - unabhängig davon, ob und wieviel der Vater bislang ohne Titel gezahlt hat.

Aber vielleicht hat der Vater sich vorher schlau gemacht (z.B. hier bei vatersein.de) und weiß daher: Auch bei einem sehr wohlwollenden Richter wird es auf mindestens 225 Euro Unterhalt im Monat hinauslaufen, und ein Gerichtsurteil ist nun mal ein Titel. Wenn er jetzt schnell die 225 Euro freiwillig titulieren lässt, um die er eh' nicht herumkommen wird, passiert das Folgende: Streitwert, Gerichtskosten und Anwaltshonorar werden berechnet auf der Grundlage von "35 Euro im Monat", denn nur dieser Unterschied ist strittig - die 225 Euro sind bereits tituliert, vor Gericht geht es also nur noch um die 35 Euro, die zu den geforderten 260 Euro fehlen. Und damit betragen Streitwert, Gerichtskosten und Anwaltshonorar plötzlich nur noch einen Bruchteil dessen, was es ohne den vorauseilenden Gehorsam bei der Titulierung gewesen wäre.

Effekt: Gerichtskosten gespart, und den gegnerischen Anwalt in einen rechnerischen Stundensatz hineingedrückt, wo es ihm beim Arbeiten nicht wirklich warm wird. Wenn man ganz viel Glück hat, verzichtet die Gegenseite vielleicht sogar ganz darauf, wegen dieser damischen 35 Euro Unterschied zu klagen ...

Ist die Angelegenheit damit etwas klarer geworden? Wie gesagt, dich betrifft's im Moment nicht (aber manchmal ist es hilfreich, wenn man für die Zukunft auch solche Tricks im Hinterkopf behält).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 15.01.2010 01:02
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

ihr beide seit ab heute meine besten freunden

im ernst...ja alles kapiert..

es ist so das ich mit meiner ex nichts am hut habe und nicht mehr möchte. ich habe immer gezahlt damit ruhe ist und sie meinen jetzigen familien frieden nicht stört.

deshalb habe ich mich nie gekümmert...habe immer die ddt genommen abzgl. 1/2 des kg und bezahlt und nach mir die sinnflut.
mein kind sehe ich leider nicht. das hat sie schon geschickt gemacht. aber damit habe ich mich abgefunden..wie das halt so ist. hoffe sie kommt irgendwann mal später zu mir und fragt wie das so gekommen ist. ich habe alles aufgehoben an schriftlichen sachen weil ich ja in ihren augen der böse papa ist...aber ich glaube in der weise bin auch nicht hier nicht alleine....habe auch mal beobachtet das in den fällen ,wo die mütter ihre kinder gegenüber den vätern vergraulen ,meistens der mann gegangen ist. aber wenn das die rache ist tun sie mehr den kinder weh als den väter...auch ne art von misshandlung..

lg markus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 01:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

aber damit habe ich mich abgefunden..

Denke bitte in einer ruhigen Minute mal darüber nach, ob du dich damit wirklich abfinden möchtest.

ich habe alles aufgehoben an schriftlichen sachen

Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht daran, dass sich Kinder irgendwann später für angestaubte Schriftstücke interessieren. Ich glaube hingegen, zwei Dinge könnten passieren: Erster Fall, du siehst dein Kind niemals wieder. Zweiter Fall, irgendwann steht jemand vor der Tür und fragt: "Warum warst du nicht da? Warum hast du nicht mehr gemacht, um mich zu sehen? Wenn ich dich jetzt finden kann, warum konntest du mich früher nicht finden?"

Nachdenkliche Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:20
(@ariba)
Registriert

Moin,

Zudem hat sie die Möglichkeit, Dich regelmässig alle 2 Jahre um Auskunft aufzufordern.

OK, dass ist ja erst mal gut.

Falls Du jedoch plötzlich mehr als 10% mehr Kohle auf der Hand als zuvor hast geht es auch sofort.

Heißt, dass wenn ich nen Titel bspw. von 180€ habe, welcher einst auf Berechnung des Gehalts von einer Beistandschaft errechnet wurde, und plötzlich eine über 10%tige Lohnerhöhung seitens des Arbeitgebers spendiert wird, kann der Titel ruck zuck erhöht werden?? Auch dann, wenn gerade 'ne Überprüfung der letzten 12 Monate(2-Jahres-Frist) getätigt wurde??

Ist den bspw. ein Vater bei beträchtlichen Lohnerhöhungen (also 10% und mehr...) freiwillig aufgefordert in Bälde Angaben zu machen, oder wie gehabt abwarten bis die nächsten 2 Jahre des Fragerhythmus abgelaufen sind??

Dank vorab und
viele Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:21
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

wenn das bei mir so wäre und meine ex würde klagen wo holt man sich denn so einen titel und der kerl der mir den ausstellt kostet doch auch geld oder?

zur zeit zahle 240€ ( alter wert) und müsste 272€ zahlen .

und glaubt mir..sie wird demnächst versuchen mich auf 272€ zu verdonnern per anwalt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 01:22
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

@ malachit

glaub mir, ich weiß was du meinst.
aber das mache ich jetzt 8j mit und irgendwann hat man keine kraft mehr. wenn du für dich weißt das du alles getan hast und wirst nur fertig gemacht von allen seiten hast du irgendwann kein bock mehr.
und die hatte ich nach 5 jahren nicht mehr. dann kommt die scheißegalphase und willst nur deine ruhe haben. alleine sein und lernen dich damit abzufinden.

und das habe ich nach 8j getan!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 01:28




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

wenn das bei mir so wäre und meine ex würde klagen wo holt man sich denn so einen titel und der kerl der mir den ausstellt kostet doch auch geld oder?

Beim Jugendamt ist das kostenlos (nun ja, die schmeißen halt mit der Wurst nach der Speckseite), aber man muss höllisch aufpassen, weil die einem gerne Sachen reinschreiben, die da besser nicht hineingehören, oder umgekehrt wichtige Sachen nicht akzeptieren wollen (z.B. die Befristung auf das 18. Lebensjahr des Kindes). Alternative dazu ist der Notar, der dir zwar nicht solche Zicken macht, dafür aber Gebühr kostet (sollte aber normalerweise für ca. zwanzig Euro zu haben sein).

und glaubt mir..sie wird demnächst versuchen mich auf 272€ zu verdonnern per anwalt...

Nun gut, vielleicht bist du dann ja demnächst in genau der Situation, die ich beschrieben habe. Wenn du magst, dann stell' doch mal deine Daten hier ein, und dann rechnen wir mal eben, was dir wahrscheinlich - und was dir mindestens blüht. Schau dich bitte vorher ein bisschen im Unterhaltsrechts-Forum um, was wir üblicherweise so an Daten brauchen (Einkommen, berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.), und dann mach am besten einen neuen Thread dazu auf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ariba,

Ist den bspw. ein Vater bei beträchtlichen Lohnerhöhungen (also 10% und mehr...) freiwillig aufgefordert in Bälde Angaben zu machen, oder wie gehabt abwarten bis die nächsten 2 Jahre des Fragerhythmus abgelaufen sind??

Meines Wissens ist es so geregelt: Der Unterhaltsempfänger kann erneute Auskunft verlangen, wenn zwei Jahre seit der letzten Auskunft verstrichen sind, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sich deine finanzielle Situation um eben diese 10% oder mehr gebessert hat. Zu einer freiwilligen Selbstanzeige ist man aber meines Wissens nicht gezwungen. Heißt im Klartext: Gehaltserhöhungen u.ä. lieber in aller Stille feiern und ja nicht damit herumprotzen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:37
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

den 20ger habe ich über...

und wo reiche ich den notar-titel dann ein?

meine gehalt 1650€
fahrtkosten 250 ( bin aber nach der scheidung weggezogen)
altersvorsorge zahlt AG da ÖD

und durch die scheidung dank meiner ex in der inso

sonst habe ich nix..jedenfalls nix aufm papier bzw. konto...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 01:46
(@ariba)
Registriert

Moin Malachit,

erst mal Danke soweit.
Hätte ja sein können, dass bei einer bestimmten prozentualen Lohnerhöhung(also 10% und mehr) irgendeine Regel greift, die dann etwaig doch zu einer Selbstauskunft zwingt.
Im Extremfall stelle ich mir hier eine Person vor, die evtl. nen Job ändert und vielleicht statt 1000€ nun 3000€ verdient.
OK, vielleicht weit hergeholt - aber müsste noch nicht einmal dann eine Selbstauskunft erfolgen?
Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

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Geschrieben : 15.01.2010 01:49
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

und noch was vergessen..
ein kind aus erster ehe
und nun noch ein kind (1 1/2) und meine frau hat noch ein kind (9) mit in die ehe gebracht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 01:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Markus,

und wo reiche ich den notar-titel dann ein?

Ich glaube, das Original händigst du an Ex aus, aber hoffentlich meldet sich noch jemand zu Wort, der sich damit auskennt. Ich selbst hab' auf meiner eigenen Baustelle mit Titulierungen zum Glück bislang nichts am Hut.

Was die Unterhaltsberechnung betrifft, ich mag mir jetzt nicht die Mühe machen, alle nötigen Daten aus deinen vorigen Beiträgen zusammenzusuchen. Auch wenn du's teilweise sicher schon irgendwo geschrieben hast: Die 1650 Euro, ist das bereits mit anteiligem Weihnachtsgeld o.ä., oder kommt das noch oben drauf? Welche Lohnsteuerklasse hast du? Gibt es typischerweise eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung, oder geht das plus/minus Null aus? Wie alt ist dein Kind auch gleich wieder? Wen gibt es sonst noch alles, für den du unterhaltspflichtig bist oder sein könntest (es kommt nicht darauf an, dass da tatsächlich Geld fließt, ein prinzipieller Anspruch reicht).

OK, ich sehe gerade, die letzte Frage hast du inzwischen beantwortet. Also dein Kind aus erster Ehe (wie alt?), ein anderthalbjähriges Kind aus zweiter Ehe, und deine neue Ehefrau - bis zum dritten Lebensjahr eures gemeinsamen Kindes sollte sie auf jeden Fall als unterhaltsberechtigt gelten (wenn auch erst mit einem nachrangigen Anspruch gegenüber den Kindern). Trotzdem nachgefragt: Arbeitet deine neue Frau, oder kümmert sie sich "nur" um euren Bambino?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. das andere Kind deiner neuen Frau wird unterhaltsrechtlich nicht gezählt, da es nicht dein Kind ist.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ariba,

Im Extremfall stelle ich mir hier eine Person vor, die evtl. nen Job ändert und vielleicht statt 1000€ nun 3000€ verdient.
OK, vielleicht weit hergeholt - aber müsste noch nicht einmal dann eine Selbstauskunft erfolgen?

Meines Wissens nicht, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 02:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 02:10
(@markus1973)
Schon was gesagt Registriert

bekomme kein weihnachtsgeld mehr....
habe sonst keine einkünfte

meine frau arbeitet halbzeit....sozialvers. job...430€ netto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 02:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

ich versuch' dann mal eine Unterhaltsberechnung.

Also 1650 Euro netto und keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Fahrtkosten waren für den Umgang, nicht für den Arbeitsweg - richtig? Dann setze ich mal pauschal 5% für berufsbedingte Ausgaben an (bei den meisten Oberlandesgerichten geht das), bleiben 1567,50 Euro bereinigtes Netto. Wenn der Arbeitgeber die Altersvorsorge zahlt, wirst du sie, denke ich, nicht geltend machen können, also bleibt es bei 1567,50 Euro und somit erst mal Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Da du drei Unterhaltsberechtigte hast und deswegen um eine Zeile herabgestuft werden kannst, läuft es aber so oder so auf Zeile 1 hinaus, und weniger geht eh' nicht. Ich glaube, dein Kind aus erste Ehe ist in der Altersgruppe "6 bis 11 Jahre"? Dann hat es tatsächlich einen Unterhaltsanspruch von 272 Euro, das anderthalbjährige Kind hat einen (rechnerischen) Unterhaltsanspruch von 225 Euro.

Zusammen also 497 Euro. Damit bleiben dir nach Kindesunterhalt von deinen bereinigten 1567,50 Euro noch 1070,50 Euro übrig, also mehr als der Selbstbehalt von 900 Euro gegenüber den Kindern, und damit bist du kein Mangelfall. Also besteht kein Grund, am Mindestunterhalt zu deuteln - sogar für deine neue Frau bliebe noch ein rechnerischer Unterhalt von 70 Euro übrig (was dir aber genau so egal sein kann wie die 225 Euro rechnerischer Unterhalt für das andere Kind, denn dieses Geld bleibt ja in der Familie).

Vielleicht guckt noch mal einer der Kollegen hier über meine Rechnung drüber, aber ich denke, es ist ein klarer Fall: Der Unterhalt für dein erstes Kind beträgt derzeit 272 Euro; keinen Cent mehr und keinen Cent weniger. Daher, wenn es hart auf hart kommt und die Gegenseite es verlangt: Im Zweifelsfall besser "freiwillig" einen Titel über diese Summe unterschreiben, als einen Prozess zu führen, der ebenfalls mit einem Titel über 272 Euro enden wird (nämlich ein Titel in Form eines Urteils), und bei dem du außerdem noch auf den Prozesskosten sitzen bleibst.

Aber wenn es so weit kommt und die Gegenseite mit Klage droht, frag' ggf. einfach noch mal hier nach. Gerne auch nochmal zu der Frage, worauf du bei einem Jugendamts-Titel achten müsstest - denn ich kann mir vorstellen, dass in deiner Situation auch die zwanzig Euro für den Notar bereits weh tun. Und so kompliziert ist das in deinem Fall beim JA vermutlich auch nicht: Titel über 100% (entspricht Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle), es wird wohl ein dynamischer Titel (d.h. zukünftige Änderungen der Düsseldorfer Tabelle werden automatisch berücksichtigt, ebenso das Erreichen der nächsten Altersstufe des Kindes); worauf du vor allen Dingen achten musst, das ist die Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 02:46




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