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Mal bitte Unterhalt für Dummies

 
(@bones)
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Servus,
so ganz verstehe ich die Unterhaltsgeschichte nicht.
Also Kind geht nach Düsseldorfertabelle, kann aber noch verhandelt werden
Dann wir Ehegatten.
Ich habe eine Eigentumswohnung mit in die Ehe gebracht. Die Finanzierung dazu habe ich durchgehend alleine getragen und läuft auch noch 3 Jahre. Was davon gehört der Ex?
Dann habe ich während der Ehe drei Verbraucherkredite aufgenommen, die ich auch alleine bediene. Kürzen diese mein Anzurechnendes Netto? Und was hat Frau zu tragen.
Weiter habe ich in der Ehe vorherbestehende Bausparverträge und LV aufgelöst und den Erlös dem Haushalt zugefügt. Schmälert das meinen Zugewinn oder wie kann ich das nutzen?
Damals habe ich Auto und neues Motorrad mit in die Ehe eingebracht. Zählt davon heute der damalige Wert oder der heutige Zeitwert?

Sind das alles Aspekte, die mein anrechenbares Netto kürzen?
Mit € 1000,-- mindestbehalt kann ich gerade die Miete bestreiten und die mtl Versicherungsbeiträge. Da ist noch kein Strom Wasser geschweige denn Lebensmittel dabei.
Also ziehe ich jetzt unter die Brücke oder wie?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2017 13:47
(@nadda)
Registriert

Hi,

deine Eigentumswohnung ist deine, die geht deine Ex nichts an.

Die Verbraucherkredite zählen beim Ehegattenunterhalt, beim Kindesunterhalt hängt es davon ab wozu die aufgenommen wurden, meistens kommst du damit nicht durch.

Wenn ich das richtig kapiere lebst du aber zur Miete, was ist dann mit deiner Eigentumswohnung, vermietet?

Wir brauchen genauere Zahlen. Nettoverdienst, Miete, Kreditraten, Eigentumswohung, Einkommen aus der Wohnung, Weihnachtsgeld, Steuererstattung, Fahrtwege zur Arbeit, Provisionen usw

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 14:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und iS Trennungsunterhalt ist dann das Einkommen der KM relevant!

Im Übrigen hat Zugewinn nichts in der Unterhaltsberechnung zu tun.

Deshalb schön die Themen trennen:
Umgangsregelung, KU, TU, Zugewinn.

Bei einer Vermengung ziehst Du mE durchweg den Kürzeren.

Und wenn alles schiedlich, friedlich einvernehmlich geregelt wird, dann gibt es kein richtig oder falsch, ihr könnt vereinbaren was ihr wollt solange nicht staatliche Transferleistungen dabei sind oder das ganze sittenwidrig wird

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 14:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhaltsansprüche haben das Kind (KU) und Deine DEF in Form von Trennungsunterhalt (TU).

Gemäß der Reihenfolge im Unterhaltsrecht ist der KU vorrangig und berechnet sich nach der DDT. Hier hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Euro.

Beim Trennungsunterhalt wird von Deinem bereinigten Einkommen der KU abgezogen
und das bereinigte Einkommen beider Ehegatten addiert. Davon werden dann zunächst die Raten der ehebedingten Kredite bedient und der Rest wird dann aufgeteilt.

Sind beide berufstätig, steht dann jedem die Hälfte davon zu, ist nur einer berufstätig gibt es einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 (oder auch nur 1/10, genaues steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG).
In diesem Fall ist Dein Selbstbehalt 1200 Euro.

TU wird bis zur Scheidung gezahlt, danach kann Ehegattenunterhalt gefordert werden, so es Gründe dafür gibt, z.B. ehebedingte Nachteile.
Sollte Deine DEF nicht erwerbstätig sein, so muss sie daran im ersten Trennungsjahr nichts ändern, danach kann eine angemessene Erwerbstätigkeit gefordert werden.

Zugewinnausgleich: Bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird, wie der Name sagt, der Zugewinn geteilt. Eigentumsverhältnisse ändern sich dabei nicht. Dir gehört, was Dir gehört und ihr, was ihr gehört.
Anders ist das höchstens beim Hausrat und beim Auto, wenn es als Familienauto genutzt wurde.
Genaueres kannst Du <a href="http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/>hier</a>" finden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 18:13
(@nadda)
Registriert

Hi,

Hattest du nicht geschrieben das deine Frau zum Januar Stunden reduzieren will?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 22:48
(@bones)
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Ja hatte ich.
Sie hat für drei Monate, sieben Stunden gearbeitet.Dann geht sie wieder auf fünfeinhalb.
Bis zur Geburt unserer Tochter hat sie voll gearbeitet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 07:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie hat für drei Monate, sieben Stunden gearbeitet.Dann geht sie wieder auf fünfeinhalb.
Bis zur Geburt unserer Tochter hat sie voll gearbeitet.

Weißt Du auch, warum KM wieder Stunden reduziert? Ich meine, es ist eine sehr einfache und eigentl für jedermann verständliche Rechnung: jetzt müssen zwei Whgen bezahlt werden. Da muss eher mehr als weniger gearbeitet werden...  :puzz: Wenn Du die Chance hast mit ihr zu reden, dann bring das nicht als Vorwurf rüber, sondern als Diskussionsansatz.

Wenn ihr argument ist,  nun müsse sie sich ja alleine/ mehr ums Kind kümmern, dann Deine Argumente zum WM.

Mal schauen, wie sie reagiert/ argumentiert - anschließend solltest Du schlauer sein, wie sich KM positioniert,

Achja - die Unterhaltscracks hier sollten mal ne Meinung in die Runde werfen, ob und wie sich diese (kurzzeitige) Aufstockung der Stunden auf eine TU-Berechnung auswirkt...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 10:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da beide berufstätig sind wird beim TU des zur Verfügung stehenden gemeinsamen Einkommens halbiert. Wenn sie also mehr Einkommen hat, dann steigt das gemeinsame Einkommen für beide.

Im Prinzip wird so gerechnet: Bereinigtes Einkommen, beim KV, da Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter, wird vorrangig der KU abgezogen (KU ist dann außen vor, da Einkommen des Kindes), danach werden vom bereinigten gemeinsamen Einkommen die gemeinsamen Kosten abgezogen und dann der Rest halbiert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 11:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Susi.

Ich stelle mir nur die Frage, ob KM nun so einfach ihre (kfr erhöhten) Stunden reduzieren kann und ihr diese Reduzierung über TU wieder ausgeglichen wird?!?

Wenn dem nämlich nicht so ist, dann kann der TO (bei passender Gelegenheit, also wenn tats. exakt gerechnet werden soll  :exclam: ) dies einmal einwerfen... Vielleicht überlegt sich KM dann die Stundenreduzierung nochmal?!

@Bones: Diese Überlegung bitte erstmal hier oder sonstwo verifizieren, ich bin da nicht wirklich wissend... Wenn dem aber so ist, dann ist das ein hochwillkommenes Argument, dass KM eben nicht die Stunden reduziert (bzw. wenn sie es tut, bekommt sie es quasi nicht durch Dich ausgeglichen) und Du natürlich bereit bist, hier Betreuungszeiten für die Kinder zu übernehmen - so wie es in einem WM üblich ist  😉

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 13:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Stundenerhöhung als außergewöhnlich deklariert werden kann (z.B. kurzzeitige Vertretung, besonders hoher Arbeitsanfall, ....), dann ist es wie mit einem Bonus, wird angerechnet, aber nur, wenn auch gezahlt wird.
Sicher kann die KM die Stundenzahl nicht mutwillig verringern, aber es finden sich schon Gründe warum nur 5,5 Stunden gearbeitet werden, wenn das in den letzten Jahren Standard war.
Was vor der Geburt des Kindes war ist verjährt. Eine Reduktion auf Null wäre mutwillig und muss nicht akzeptiert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 13:36




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sicher kann die KM die Stundenzahl nicht mutwillig verringern, aber es finden sich schon Gründe warum nur 5,5 Stunden gearbeitet werden, wenn das in den letzten Jahren Standard war.

ok, aber ich würde dem TO raten sich erstmal auf der anderen Seite der Argumentationslinie zu positionieren (und das bei passender Gelegenheit auch kundzutun):
- es war Konsens und deshalb auch so umgesetzt, das KM ihre Berufstätigkeit ausweitet (Kind ist älter, Karriere KM etc)
- Nur weil man sich trennt ist kein Grund die Stunden wieder zu reduzieren; im Gegenteil: mehr Kosten (hier nun: zwei Haushalte) führen auch in einer "intakten Familie" zu der Erfordernis mehr zu arbeiten. Deswegen ist eine Verringung nun schon mutwillig
- Und das Argument, dass das Kind nunmehr alleine betreut werden muss kann der TO auf zweifache Weise nutzen:
1. Steilvorlage für mehr Betreuung (aka Fast-WM) seinerseits
2. Offensichtlicher Beweis, dass er eben vorher nennenswerte Betreuungsanteile hatte  :phantom:

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 14:22
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Interessante Ansätze habt ihr da.
Ich habe heute mit KM gesprochen, wenn denn wohl der Termin sein soll an dem wir uns wegen Unterhalt zusammensetzen.
Sie meinte, das hat Zeit.... :kinnrunter:
Also entweder denkt sie auf der Notargeschichte rum und / oder die Anwalterei ist ihr zu kostspielig oder was auch immer.
Ich werte das als eine Tendenz zum Positiven.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 17:56
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Ich denke eher, dass sie warten will bis sie wieder in Teilzeit arbeitet, weil sie meint oder weiss, dass dann die Trennung für sie finanziell mehr bringt. November und Dezember sind schnell vorbei und sie will ja zur Ruhe kommen.

Ich bin da ganz bei Toto und seinen Argumenten.

ok, aber ich würde dem TO raten sich erstmal auf der anderen Seite der Argumentationslinie zu positionieren (und das bei passender Gelegenheit auch kundzutun):
- es war Konsens und deshalb auch so umgesetzt, das KM ihre Berufstätigkeit ausweitet (Kind ist älter, Karriere KM etc)
- Nur weil man sich trennt ist kein Grund die Stunden wieder zu reduzieren; im Gegenteil: mehr Kosten (hier nun: zwei Haushalte) führen auch in einer "intakten Familie" zu der Erfordernis mehr zu arbeiten. Deswegen ist eine Verringung nun schon mutwillig
- Und das Argument, dass das Kind nunmehr alleine betreut werden muss kann der TO auf zweifache Weise nutzen:
1. Steilvorlage für mehr Betreuung (aka Fast-WM) seinerseits
2. Offensichtlicher Beweis, dass er eben vorher nennenswerte Betreuungsanteile hatte  :phantom:

Toto

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 21:11
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch in diesem Thread zeigt sich doch die KM, laut TO, durchaus kooperativ.

Ein Ausgangspunkt der - Verzeihung - einfach nur vorbildlich ist.
Ich würde der Dame zusätzlich noch den Aspekt der Altersversorgung benennen.
Eine Kürzung ist strategisch gesehen ungünstig.

Irgendwann möchte sie eine Altersabsicherung, mit Kürzungen kommt sie langfristig gesehen nicht weit.

Die KM gewinnt in meinen Augen immer mehr an Sympathie und es kommt der Eindruck auf, dass der KV hier nicht das vernünftige Elternteil ist, oder?

Hier sei noch einmal mein Hinweis zur Demut erwähnt, das vermisse ich beim TO sehr.

Es wäre echt traurig, wieder einen Vater untergehen zu sehen, obwohl seine Ausgangsposition sehr gut war.
Wenn KM nun signalisiert, dass KU/TU warten kann, würde ich folgendes tun:

1. Ich würde erklären, warum ich einen EA gestellt habe. Ich hatte genau wie KM Angst, dass Kind zu verlieren.
2. Nach der Verhandlung hatte ich gesehen, dass sie auch das WM will, genau wie ich; wir wären uns also einig.
3. Ich würde mich verständnisvoll zeigen, dass sie nun durch die "Mehrbelastung" Stunden reduzieren will und ich natürlich helfen möchte.
4. Daher würde ich trotz 50:50 vollen KU zahlen und KM fragen, was zum Ausgleich an finanziellen Mitteln nötig wäre. Wenn möglich, würde ich ohne Weiteres zahlen.

Das sind die Konsequenzen, weil der TO das Kind rausgegeben hat.

Jedwedes neues Verfahren wäre definitiv die schlechtere und teurere Variante.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 22:59
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Natürlich habe ich ihr erklärt, dass ich die EA wollte, weil ich Angst habe, dass sie mir meine Tochter nimmt.
Unterhalt habe ich auch schon angesprochen und ihr angeboten, dass bis eine Regelung da ist, ihr auszuhelfen. Das wollte KM nicht.
Habe Rezepte und Medikamente für meine Tochter besorgt und der KM gegeben.
Ihrerseits hat KM angefragt, ob meine Tochter ihren Geburtstag bei mir, wegen mehr Platz, feiern kann. KM meint, wenn ich nicht wolle, würde sie fern bleiben. Geburtstag feiern habe ich zugesagt. Fern bleiben habe ich abgesagt, weil meine Tochter KM auf ihrer Feier vermissen würde. Ich stelle die Räumlichkeiten, KM macht das Organisatorische, Grosse Schwestern machen die Animation.
Weihnachten scheint auch schon geklärt. Heiligabend ist Kind bei KM und am 1. Weihnachtstag, fahre ich mit meiner Tochter 600 km für vier bis fünf Tage zu meinen Eltern. Was in der Ferienwoche darauf ist, müssen wir noch sehen, weil das eine Zeit ist, wo KM normalerweise nicht frei bekommt. Ich glaube nicht, dass Tochter dann ganz bei sein soll, aber wenn ich in der Zeit die Betreuung bis 15.00 übernehme, ist ja auch schon beiden gedient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2017 07:54
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Rentenargument sticht glaube ich nicht.
Wenn KM bescheiden lebt, kann sie vom TU und KU doch was für eine private Altersversorge bei Seite legen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2017 08:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bones!
Auch hier - das klingt super  :thumbup:
Vielleicht hast Du eine KM erwischt, die eine faire Trennung will. So sieht es aus. Bleib wachsam, werde nicht naiv, aber freu dich und sei konstruktiv! Eure Tochter hat Glück!  🙂

Eins noch: Bring Dich ruhig etwas mehr in die Gebfeier ein (als nur Räume zur Verfügung stellen und vermutlich aufräumen). Sonst könnte jmd auf die Idee kommen, dass Deine Rolle tatsächlich nur sehr passiv ist... nicht nur bei Ausrichtung von Kindergeburtstage ...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2017 10:07
(@bones)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe ich beim durchlesen gerade auch so gedacht, dass nur Räumlichkeiten stellen etwas spärlich ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2017 11:38