Lt. Berechnungszeit...
 
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Lt. Berechnungszeitraum nicht leistungsfähig, mittlerweile aber schon - was tun?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwarzwaldmaedel,

Die letzte Auskunft war eben diese erste bis einschliesslich März. Es gibt weder einen Titel noch sonst eine Vereinbarung über Unherhaltszahlungen.

das ist aber eine komplett andere Baustelle. Über den Titel Streit anzufangen wäre tatsächlich Blödsinn; den bekommt die Ex Deines LG mit dem kleinen Finger, denn er ist ein Recht des Kindes. Wenn man sich auf solche Gerichtsverfahren einlässt, darf man sich weder wundern noch darüber beklagen, wenn man sie verliert. Und natürlich darf die Ex hierfür die Vorlage aktueller Einkommensunterlagen verlangen.

Meine Befürchtung ist/war eben, dass das Gericht dann nicht den Zeitraum bis und mit März diesen Jahres berücksichtigt, sondern eben bis, sagen wir mal Juli/August oder wann auch immer ein Gerichtsverfahren dann statt finden würde oder ist dem nicht so?

Natürlich steht es einem Gericht frei zu sagen "Wir rechnen ab heute 12 Monate zurück; das durchschnittliche Nettoeinkommen aus diesen 12 Monaten ist relevant." Es gibt kein Recht, vermeintlich "günstigere" Monate aus der Vergangenheit zur Berechnung heranzuziehen, in denen beispielsweise noch eine Probezeit eine Rolle spielte.

Dass auch das Gericht keine "Bewerbungsunterlagen" und am besten noch ein Gesundheitszeugnis verlangen kann, war mir klar  😉

Ein Gericht kann einiges mehr verlangen als Privatpersonen. Wenn es der Überzeugung ist, jemand halte sein Einkommen absichtlich klein, um wenig oder keinen Unterhalt bezahlen zu können, gibt es die Möglichkeit der Einkommensfiktion: Das Gericht urteilt dann beispielsweise "Du bist Ingenieur und kannst monatlich 2.000 EUR netto verdienen; also darfst Du Dich nicht für die Hälfte in eine Pommesbude stellen. Wir rechnen jetzt so, als hättest Du diese 2.000 EUR." Und dann ist es tatsächlich egal, wo ein gesteigert Erwerbspflichtiger diesen Unterhalt herbekommt. Auf seinen Selbstbehalt kann er sich dann jedenfalls nicht mehr berufen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 15:03
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat sich stetig beworben. Er versucht also nicht unter dem Selbstbehalt zu bleiben. Ausserdem nutzt er auch jede Gelegenheit um sich fortzubilden aber ohne Führerschein hat es bislang eben nur bei der letzten Arbeitsstelle geklappt und da hat er sich ja mittlerweile auch hochgearbeitet.

Letzten Endes heisst das doch jetzt, dass wir uns so oder so auf eine Klage einstellen müssen oder wahlweise doch selbst einen Titel erstellen lassen müssen, weil es ja nicht um eine Neuberechnung geht, sondern um die "Erstfestsetzung" oder wie auch immer man dies nennen mag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Letzten Endes heisst das doch jetzt, dass wir uns so oder so auf eine Klage einstellen müssen oder wahlweise doch selbst einen Titel erstellen lassen müssen, weil es ja nicht um eine Neuberechnung geht, sondern um die "Erstfestsetzung" oder wie auch immer man dies nennen mag?

ja, ein Titel wäre eine gute Idee. Oder vielmehr: Es wäre eine schlechte Idee, sich darauf verklagen zu lassen, weil man schon vorher weiss, dass man verlieren wird.

Bei einem selbst erstellten Titel entscheidet zumindest Dein LG und nicht ein Gericht, was drinsteht. Und natürlich kann seine Ex trotzdem klagen, wenn ihr der titulierte Betrag zu klein ist - aber dann geht es nur noch um die Differenz.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 15:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwarzwaldmädel,

Bis 30.04.2014 hat er jedoch nie über 1000 € netto verdient, sondern war sogar bis Juli 2013 Hartz IV Empfänger.

Dein Männe hat jetzt genau einen Monat lang ein Einkommen erzielt, aus welchem sich eine theoretische Leistungsfähigkeit ergibt (in welcher Höhe auch immer) ...

... was genau würdet Ihr denn jetzt titulieren wollen ?
Das ?

Ausgangspunkt für Eure Berechnung sollte sein:
1.274 ./. 5% = 1.210 EUR ./. Umgangskosten = Leistungsfähig für 10 EUR ...

Aktuell wird kein Titel verlangt.
... und alles, was er tituliert, wird eher Fragezeichen auf der Gegenseite auslösen als dass es zu einer Lageberuhigung führt.

Er solle ihr doch bitte seine Qualifikationen mitteilen und den Arbeitsvertrag zusenden.

Was spricht denn gegen die Zusendung der Qualifikation und was gegen die Zusendung des Aushilfs-/Zeitvertrags (bezieht sich doch auf den Auskunftszeitraum) ?
Wenn es tatsächlich zu einer Auskunftsklage kommen sollte, dann ist es durchaus wahrscheinlich, dass diese Unterlagen und auch Bewerbungsbemühungen darzulegen sind.
Schliesslich geht es hier um einen Mangelfall, d.h. es wird geprüft, inwieweit Dein Männe seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt.
Aktuell fragt sie allerdings nicht nach Erwerbsbemühungen.

Meine Befürchtung ist/war eben, dass das Gericht dann nicht den Zeitraum bis und mit März diesen Jahres berücksichtigt, sondern eben bis, sagen wir mal Juli/August oder wann auch immer ein Gerichtsverfahren dann statt finden würde oder ist dem nicht so?

Das könnte passieren.

Letzten Endes heisst das doch jetzt, dass wir uns so oder so auf eine Klage einstellen müssen oder wahlweise doch selbst einen Titel erstellen lassen müssen

Ich bin durchaus ein Freund davon einen Schritt nach dem anderen zu machen.
Einen Grund hier jetzt auf die Tube zu drücken, sehe ich nicht.
Die erhoffte Ruhe wird ein Titel jedenfalls nicht bringen ...

Wenn möglich, legt ein paar Euro für den Fall der Fälle zurück (zunächst für den Unterhaltsvorschuß für die Kleine und erst dann für einen Streit mit der Ex).
... und wenn er vorauseilend freiwillig zahlen will, dann zunächst mit der Unterhaltsvorschußkasse sprechen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 17:46
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Er hat außer einem Staplerschein nichts vorzuweisen was ich Qualifikation nennen würde. Also keine Berufsausbildung etc. und hat bislang mal hier mal da gearbeitet und nie wirklich mehr verdient als jetzt. Der Job jetzt ist quasi der erste mit Aufstiegschancen und der Möglichkeit sich weiter zu bilden, was er auch machen möchte, damit er mal auf einen grünen Zweig kommt.

Die Rechtsanwältin hat ja bereits an die RA seiner Ex-Frau geschrieben, dass die Kommunikation ab nun über sie läuft. Momentan rechnet sie noch, ob er ihrer Meinung nach etwas zahlen müsste und wird dann mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. So lange möchte er noch warten.

Bewerbungen kann er natürlich für die letzten paar Monate nicht vorweisen, da er bereits um Februar eine Vollzeitstelle i n Aussicht gestellt bekam. Da die Arbeitsstelle nur 2 km von uns entfernt liegt, er mehr verdient als in den anderen Jobs und der Arbeitgeber so nett ist, dass er vorarbeiten oder früher gehen darf, wenn er freitags die Kinder holen geht, war das eigentlich die ideale Arbeitsstelle, die man eben auch ohne Führerschein erreichen kann.

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Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 20:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich United an.

Solange nicht ausdrücklich ein Titel verlangt wird, würde ich keinen erstellen.
Einen Anwalt braucht ihr solange auch nicht.

ich würde bis dahin alle Fragen höflich im Sinne des Gesetzes beantworten.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn jemand einen Titel verlangt, würde ich auf Basis der "gefestigten" Rechtsprechung erstellen.

Also auf Basis der letzten 12 Monate vor der wirksamen Auskunftsaufforderung unter Beachtung aller möglichen Abzüge wie SB, Erwerbskosten und Umgangskosten aber ohne Beachtung von solchen Mätzchen wie Absenkung des SB.

Aber wenn es soweit ist, reden wir eh nochmal drüber.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 21:18
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen die Herren!

Nun ja, dann ist jetzt die Frage: Muss/soll er Staplerschein und Teilzeitarbeitsvertrag an die RA schicken oder sollte er ihr höflich mitteilen, dass er der Auskunftspflicht mit Zusendung der Lohnabrechnungen/Hartz IV Bescheide der letzten 12 Monate bereits nachgekommen ist und Dinge wie Qualifikationen etc. nicht dazu gehören?

Mit 10 € gibt sich die RA nicht zufrieden. Sie hatte bereits geschrieben, dass die Umgangskosten nicht abzugsfähig seien. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 10:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bloß nicht zuviel antworten.

Wenn sie schon von vornherein, eine Anrechnung von Umgangskosten ausschließt, gibt es auch keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam.

"Der gesetzlichen Auskunftspflicht wurde bereits am xx.xx.xx in vollem Umfang entsprochen."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 11:33
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Alles klar. Dankeschön!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 11:42
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