Lohnpfändung - wie ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Lohnpfändung - wie es weiter ging

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gestern drückte unser RA uns ein Schreiben in die Hand, in dem die gegnerische Partei einen Antrag beim Gericht stellte, der besagte, dass dem Angler die Kosten für die Pfändung und insbesondere auch für die Erinnerung aufzuerlegen sei. Begründung: sie war nicht im Besitz des aktuellen Titels und weder das JA noch der Angler haben ihr diesen Titel zukommen lassen. :knockout:

Der Rechtspfleger hatte auch schon geantwortet. Er schrieb, dass der Richter beabsichtigt, den Pfändungsbeschluß und den 😀 Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss 😀 aufzuheben.

wörtlich: Die Gläubiger können sich nicht auf die Nichtkenntnis Ihres Prozessbevollmächtigten hinsichtlich des aktuellen Vollstreckungstitels berufen und haben daher die Kosten der zu Unrecht erfolgten Vollstreckungsmaßnahme zu verantworten.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2004 12:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Eskima,

möönsch, das freut mich. Hätte mich allerdings auch schwer gewundert, wenn damit durchgekommen wäre, immerhin hat sie mit einem veralteten und damit aufgehobenen Titel gearbeitet.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2004 19:12
(@Giesser)

Hi Eskima,

prima, scheint sich ja ein wenig aufzuklären!

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2004 22:12
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und gestern war dann noch der Gerichtsvollzieher in der Firma und wollte Geld holen... Zum Glück hat der Geschäftsführer ihn unverrichteter Dinge wieder weggeschickt ;)

Ich will, dass die Sache endlich abgeschlossen wird :gunman:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2004 12:11
(@Unbekannt)

lol 😀

Also, diese Geschichte könnte glatt auch unserer Ex passierten. 😀

Mal eine Frage:
wenn der Unterhaltberechtigte den Titel nicht besitzt (traue ich ihr voll zu, sie blickt vorne und hinten nicht) und ihr das Aktenzeichen auch nicht bekannt ist, dann ist doch der Unterhaltsberechtigte quasi nicht belangbar?

Erfahrungsgemäß verwahren die Anwälte die alten Akten auch nicht mehrere Jahre.

gruß silke

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 19:07
(@Unbekannt)

:note: sorry habe mich eben vertippt

lol 😀

Also, diese Geschichte könnte glatt auch unserer Ex passieren. 😀

Mal eine Frage:
wenn der Unterhaltberechtigte den Titel nicht besitzt (traue ich ihr voll zu, sie blickt vorne und hinten nicht) und ihr das Aktenzeichen auch nicht bekannt ist, dann ist doch der Unterhaltsverpflichtete quasi nicht belangbar? ohne Orginal-Titel keine Vollstreckung möglich.

Erfahrungsgemäß verwahren die Anwälte die alten Akten auch nicht mehrere Jahre. Und die Gerichte machen sich auch nicht die Mühe nach alten Titeln (4 Jahre alt) zu suchen.

gruß silke

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 19:16
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Silke,

die Vorstellung von einem verlorenen Titel hat natürlich etwas Erheiterndes 😀 , aber ich meine, dass Titel 30 Jahre lang Gültigkeit haben. Möge mich jemand verbessern, falls ich damit falsch liege. Demzufolge wird ein guter Anwalt die Titel auch gesondert aufbewahren...

Unser RA entlastet sich in diesem Fall immer dadurch, dass er uns nach Abschluß die Unterlagen zuschickt. In solch einem Fall....

Netter Gedanke ;)

Das Jugendamt hatte der RA alle Titel und unterhaltsrelevanten Schriftstücke überlassen, es muß überlesen worden sein. :gunman:

Gruß

eskima

[Editiert am 15/1/2004 von eskima]

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2004 19:30
(@sorglos)
Schon was gesagt Registriert

Unser RA entlastet sich in diesem Fall immer dadurch, dass er uns nach Abschluß die Unterlagen zuschickt. In solch einem Fall....

Das machen eigentlich alle Anwälte. Ich weiss nicht wie lange die verpflichtet sind die Unterlangen aufzubewahren.
Ist hier eine Rechtsanwaltsgehilfin, die näheres dazu sagen kann??? :question:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 19:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine, die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Die Anwälte wollen naturgemäß keine Aktenlager bezahlen. Zudem ist der Titel nur für den Gläubiger wichtig udn nicht den Schuldner, den Ersterer muss ja seinen Rechtsanspruch belegen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 22:36
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Never-ending-story...

Samstag kam ein eingeschriebener Brief vom Gerichtsvollzieher. Er setzt den pfändungsfreien Betrag auf 800 Euro. Damit kann dann natürlich auch der laufende Unterhalt nicht mehr gezahlt werden.

Außerdem setzt er den Arbeitgeber in Verzug, sich endlich darüber zu äußern, ob er nun bereit ist die Pfändung anzuerkennen oder nicht.

Und ich dachte, das Schlimmste sei überstanden...

Kann mir das mal jemand erklären, was da abgeht?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2004 17:48




(@antje)
Schon was gesagt Registriert

"Unserer" Ex ist der Titel zwischen Gericht und Anwalt auf dem Postweg verloren gegangen. Sie hat dann einen neuen beantragt und mein LG wurde vom Gericht aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen. Ein gewisses Feixen konnten wir uns nicht verkneifen, denn sie hatte grad versucht, unrechmäßig rückwirkend KU für 2 Jahre für die volljährige Tochter zu pfänden, der die ganzen Monate direkt an das Kind gezahlt wurde. Naja, das hat er dann dem Gericht mitgeteilt und er wurde benachrichtigt, dass nur für das jüngste Kind ein neuer Titel ausgestellt wurde.

Gruß
Antje

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2004 18:31