Hallo,
ich bin sowas von megastinkesauer, dass ich meinen Frust hier mal ablassen muß :gunman:
Im Oktober hat die Ex vom Angler eine Unterhaltsneuberechnung durch ihre RA veranlasst. Nach unseren Unterlagen war aber noch das JA zuständig und so schickten wir sämtliche Unterlagen, einschließlich Steuerbescheid ans JA.
Die Ex hat dann dem JA den Auftrag entzogen und das JA hat sämtliche Unterlagen, einschließlich aller Titel an die RA geschickt. Da sowohl die Ex als auch ihre Anwältin irgendwie nur Chaos verursachen, unserer ganz persönlichen Meinung und Erfahrung nach, ist nun also folgendes passiert:
Am Freitag bekam mein Mann Besuch vom Chef, der ihm mitteilte, dass eine Lohnpfändung vorliegt. Beim näheren Hinsehen stellte er fest, dass es sich um die Titel aus dem Jahr 1999 handelt Im Dezember 2001 gab es ein gerichtliches Abänderungsurteil, das auch ausdrücklich darauf hinweist, dass aus den alten Titeln keinerlei Rechte mehr abgeleitet werden können. Der alte Titel war rund 200 € höher pro Monat (für 5 Kinder).
Mit der Lohnpfändungsankündigung des Arbeitgebers in Kopie ging der Angler zum RA. Dieser legte sofort Widerspruch und nun auch Erinnerung ein. Wir haben bis heute nicht ein Wort durch den Gerichtsvollzieher, Ex oder Exen-RA von der Pfändung gehört oder gelesen. Und nun kam heute folgendes Anschreiben von unserem RA:
[Zitat] in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns das Amtsgericht "ort" heute darüber informiert, dass bereits am 5.12.03 ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde. Dieser ist auch bereits zur Zustellung an die GV-Verteilerstelle beim Amtsgericht "ort" weitergeleitet worden. Eine Zustellung dürften Sie in den nächsten Tagen erhalten.[Zitatende]
Und es regt mich megamäßig auf, dass der Arbeitgeber diese Zustellung bereits am 12. 12. 03 in Händen hat und wir gar nichts. Hätte der Chef nichts gesagt, wären wir immer noch völlig ahnungslos und hätten noch nichts unternehmen können.
Infolge hätte sich die ganze Angelegenheit dann verselbständigt, denn mit einer Lohnpfändung kann der Angler seinen regulären Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die nächste Pfändung wäre da. Noch gehe ich ja davon aus, dass dies nicht passiert, wenngleich wir ein paar Feiertage haben...
Ich bitte ums Daumendrücken, dass die Sache gut ausgeht, denn zurückbekommen würden wir keinen Cent, da müssen wir die Ex eher in die EV treiben...
Gruß
eskima
Liebe Eskima,
ich drücke Dir alle Daumen, die ich habe. Ich kenne Deine jetzigen Gefühle. Aber laß es Dir aus erfahrener Quelle sagen, man gewöhnt sich an die immer wiederkehrenden Pfändungen. Bei der ersten habe ich noch geheult ob dieser Demütigung - denn nichts anderes war es. Heute nehme ich es (fast) wie schlechtes Wetter.
LG Uli
Shit, und das alles auch noch vor Weihnachten... :stonefall:
Ihr müsst jetzt im wilden Galopp :cowboy: den GV ausfindig machen und dem sofort die Situation zunächst telefonisch schildern. Im Weiteren sofort Vollstreckungsgegenklage mit Vollstreckungsschutz (notfalls gegen Sicherheitsleistung, sprich Notaranderkonto) beantragen.
Auch wäre zu überlegen, ob Ex bzw. RAin nicht damit den Tatbestand des Pfändungsbetrugs begangen hat, weil auf Basis einen ungültigen Titels vollstreckt wird. Wenn dem tatsächlich so ist, auch an die zuständige Rechtsanwaltskammer ein Schreiben losjagen und mal so richtig Dampf machen. Dreht den Spieß um, höhö.
Ich drück euch alle verfügbaren Daumen.
Liebe Grüße
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DT,
wir lassen den RA erstmal machen und hoffen, dass der GV rechtzeitig reagiert. Gleichzeitig hab ich dem RA alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, um den Pfändungsfreibetrag anzuheben. Ich bekam auch die Info, notfalls den Angler in Steuerklasse 5 zu schicken, aber das erscheint mir zu abwegig, oder?
Ich versuche das JA zu erreichen und möchte gern schriftlich haben, dass alle Titel zur RA geschickt wurden.
Und wenn der große Schreck vorüber ist oder wenn es zum großen Knall kam, dann werden wir genau überlegen, was wir für Möglichkeiten haben:
Strafantrag gegen Ex wegen Pfändungsbetrug, ungerechtfertigter Bereicherung, Rufschädigung, Gefährdung des Arbeitsplatzes eventuell. Und eine Beschwerde bei der Anwaltskammer gegen die gegnerische RA?
Liebe Grüße
eskima
Strafantrag gegen Ex wegen Pfändungsbetrug, ungerechtfertigter Bereicherung, Rufschädigung, Gefährdung des Arbeitsplatzes eventuell. Und eine Beschwerde bei der Anwaltskammer gegen die gegnerische RA?
So isses !
Ich bin zwar für De-Eskalation, gerade in Anbetracht des GSR-Verfahrens. Aber wenn denn nun schon richterlich die Zerstrittenheit der Elternteile fest gestellt und als Grund dagegen verwandt wurde, sollte man das auch nach außen demonstrieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lichtstreifen am Horizont in Sicht...
Hallo,
der Angler hat beim JA angerufen und bekommt die schriftliche Bestätigung, dass alle unterhaltsrelevanten Unterlagen an die gegnerische RA geschickt worden sind. Die Sachbearbeiterin war schon obergenervt von der Sache, die gegnerische RA hat nämlich auch schon dort angerufen und die Ex vom Angler wußte angeblich nichts von einem Vergleich aus 2001. Kurz: denen geht der A**** auf Grundeis 😀
Und der RA meinte, wenn man einen Vorsatz nachweisen kann, dann macht der Strafantrag einen Sinn. Ich denke, mit dem Schriftstück, dass alle Unterlagen rausgegangen sind und mit der Aussage der Ex, dass sie nichts von einem Gerichtsvergleich aus 2001 wußte, macht das ganze Sinn. Soll sie doch mal einem Staatsanwalt erklären, wie sie das meint.
Gruß
eskima
Hi Eskima,
ich finde es so ätzend, dass auf ein solches Niveau die ganze Sache absinkt....
menno, ich denk mir immer "man hat sich mal lieb gehabt" .... - aber das ist ja meist lange her.
Denken die Menschen denn gar nicht mehr nach?
Ich fass es nicht - bin sprachlos.
Ich hoffe nur, dass mir sowas nicht widerfährt, weiß nicht wie ich dann reagieren würde.
Manchmal, aber nur manchmal sind drakonische Maßnahmen erforderlich (ich mag sie nicht!)!
Torsten
Hi,
wir sind auch nicht für drakonische Maßnahmen, wir haben all die Jahre deeskalierend gewirkt, allein schon für die Kinder. Aber Uli hat es angedeutet: es ist eine Demütigung.
Es ist eine Entwürdigung. Und der Angler muß sich seine Würde zurückholen, ich hab ihn noch nie so verletzt gesehen wie an dem Tag, als er von der Lohnpfändung erfuhr. Er kam als gebrochener Mann nach Hause.
Während der Gerichtssache, von der die Ex nichts mehr wissen will, mußte der Angler sich beim hiesigen Oberpsychiater im Landeskrankenhaus einfinden, um sich testen zu lassen, ob er wirklich kein Schichtdienst mehr machen kann. Der Chefarzt hat dem Hausarzt Recht gegeben und sinngemäß gemeint, dass das Gericht ihm mit derlei Dingen nicht seine Zeit stehlen soll, der Hausarzt kennt seinen Patienten.
Allein dieser Gang, gerichtlich durch Ex angestrebt, war eine Demütigung. Und irgendwo ist mal Schluß. Jetzt hat der Angler die Chance, sich zu wehren und ich finde es gut, wenn er diese Gelegenheit auch nutzt.
Nichtsdestotrotz bin ich dafür, alle friedlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Gruß
eskima
[Editiert am 19/12/2003 von eskima]
Letzte Meldung:
die gegnerische RA beantragte das Ruhen der Lohnpfändung, weil sich neue Fakten aufgetan haben, die sie erst prüfen muß.
Und das JA hat dem Angler schriftlich mitgeteilt, dass der RA alle unterhaltsrelevanten Belege zugeflossen sind, insbesondere die Lohnabrechnungen und alle Unterhaltstitel.
Gruß
eskima
[Editiert am 24/12/2003 von eskima]