Leider: Einstufung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Leider: Einstufung in DDT, Berufsbedingte Aufwendungen etc. - keinen Plan mehr

 
(@wolfi555)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend ins Forum!

Eine gute Stunde bin ich durch verschiedene threads gesurft und habe als Neuling viele neue Infos bekommen. Dafür schon mal Dank an alle Mods und die Betreiber. Leider finde ich nicht alle Fragen beantwortet, deswegen hier mein "FALL", der zur Berechnung beim JA ansteht. Ich will einfach nur gewappnet sein.

Kind 11 Jahre,geb 1998 seit dem 2. Lebensjahr Trennung, nicht verheiratet gewesen.
In den ersten 4 Jahren nach der Trennung Unterhaltsvorschuss vom JA an die Mutter (2000-2004) Diesen in einem Vergleich mit dem JA in 2009 zurückgezahlt (gab einen Titel) Danach einvernehmlich Unterhalt, weil Job bekommen. Nach DDT, allerdings strikt nach dem Netto, keine Höherstufung wegen nur einem Kind. Das alles ohne JA. Danach und spätestens seit ich in 2008 eine neue Partnerin habe (nicht verheiratet), immer wieder Vorstöße der Mutter nach Höherstufung. Nun geht die Titulierung wirklich los.

Den Teil bitte überlesen, wer mir „nur“ mit Fakten aushelfen kann. Bin so und so dankbar, dass ich hier mal losschreiben kann ……

Geschichte:
Bis zu der Zeit der neuen Partnerschaft (2008) war das Verhältnis zur Mutter ok, man hat den computer repariert oder eine Lampe angebracht, das Kind zum Zahnarzt geschafft, es zur Schule gefahren oder von dort abgeholt, in der Wohnung der Mutter ihm das Blockflöte spielen beigebracht,  gemeinsam Geburtstage und Weihnachten verbracht, von Freundinnen abgeholt, Taschengeld gegeben  und dgl. mehr. So wie man sich ein vernünftiges Miteinander nach einer Trennung eben vorstellt.
Leider wurde der Ruf nach ungerechter finanzieller Behandlung immer lauter und spätestens seit dem Beginn der neuen Partnerschaft meinerseits ist nun alles weg:  Meine Tochter darf mich nicht in Begleitung meiner Partnerin sehen (alleiniges Sorgerecht bei ihr, weil mich das bis dato nie interessiert hat), Schikanen, böse mails usw. sind nun an der Tagesordnung. Leider. Und nun noch das leidige Geld

Fakten: Seit 1.1.2010 netto 2021€ - Auszahlung 1995€ (s.u.)  Zahlung meinerseits: 309 € (Stufe 3)

Meine Überlegung war: netto=Stufe 3, plus Höherstufung weil nur ein Kind = Stufe 4, minus berufsbedingte Aufwendungen, vermögenswirksame Leistungen?, private BU?, private Altersversorgung? = Stufe 3

Nun meine Fragen:
Ist die selbstgemachte Einstufung nach DDT ok?

Kann man private AV (hier: Riester) abziehen?

Wie sieht es generell mit gesetzlicher KV und PV aus? Sind die anrechenbar?

Von den og. 2021€ werden 26€ vom AG als vermögenswirksame Leistungen abgeführt, so dass ich auf einen monatlichen Auszahlungsbetrag von 1995€ komme (von dem ich selbst noch mal „große“ 14€  für den Bausparvertrag dazu tue ….

Die berufsbedingten Aufwendungen, was zählt da dazu?
Nur der Weg zur Arbeit? (0,20€, weil ich nicht so weit zu fahren habe). Gleichwohl benötige ich das Auto, um die 200km entfernte Niederlassung zu erreichen oder bei der Metro für die Firma einzukaufen ….Steuern, Versicherungen für das Auto (mit dem ich meine Tochter früher auch zur Kindesoma gefahren habe oder von Freundinnen abgeholt …)

Ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abziehbar ebenso wie die Beiträge zu einer  Risikolebensversicherung, deren Begünstigte allein meine Tochter ist?

Nur für den schlimmsten Fall: wenn ich eine Privatinsolvenz anmelden müsste (Vergleich mit dem JA siehe oben plus Autokauf in 2007 plus BaföG-Rückzahlung = alles über Kredite finanziert, weil ich vor 2010 nicht so viel verdient habe wie jetzt):  Wird der Unterhalt nach der Wohlverhaltensperiode  nachgefordert?

Schluss
Es ist für mich nicht leicht, nun mit Hilfe von außerhalb diesen Weg zu gehen, bisher habe ich immer auf die Vernunft von mir und die der Mutter gesetzt, eben für den damals gelebten Traum:  Ein Kind. Schade ist nicht das richtige Wort, dass ich hier nun Betroffene und Wissende um Rat fragen muss.  Jetzt habe ich viel geschrieben und nun hoffe ich auf viele Antworten.

Der Blumenverkäufer


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 01:39
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Deine Rechnung müßte wie folgt aussehen:

2021€ Einkommen
- 5% beruflichen Aufwand oder ggf. mehr wenn nachgewiesen (ob Deine Einkaustouren anerkannt werden...mmh fraglich) vom Netto
- 4% vom Brutto für die Altersvorsorge (wenn nachweislich geleistet)
= Berechnungsgrundlage KU siehe DDT

Deine "privaten Schulden" werden bei dem KU nicht anerkannt werden. Vorrang zu allen anderen Schulden steht immer der KU.

Du solltest mit Deinen Gläubigern eine längere Laufzeit mit der Tilgung vereinbaren...(sollte beim Bafög ohne Probleme gehen.)

Ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abziehbar ebenso wie die Beiträge zu einer  Risikolebensversicherung, deren Begünstigte allein meine Tochter ist?

nein

Wie sieht es generell mit gesetzlicher KV und PV aus? Sind die anrechenbar?

Das wird doch schon von Deinem Bruttolohn einbehalten...

Nur für den schlimmsten Fall: wenn ich eine Privatinsolvenz anmelden müsste (Vergleich mit dem JA siehe oben plus Autokauf in 2007 plus BaföG-Rückzahlung = alles über Kredite finanziert, weil ich vor 2010 nicht so viel verdient habe wie jetzt):  Wird der Unterhalt nach der Wohlverhaltensperiode  nachgefordert?

Eine Privatinsolvenz ist das schlechteste was du tun kannst (belastet Deine Kreditwürdigkeit in der Zukunft)...siehe meinen Rat oben.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 10:52
(@wolfi555)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die erste Antwort am Morgen!

Eine Frage dazu:

Deine Rechnung müßte wie folgt aussehen:

2021€ Einkommen
- 5% beruflichen Aufwand oder ggf. mehr wenn nachgewiesen (ob Deine Einkaustouren anerkannt werden...mmh fraglich) vom Netto
- 4% vom Brutto für die Altersvorsorge (wenn nachweislich geleistet)
= Berechnungsgrundlage KU siehe DDT

Wie verhält es sich mit meiner oben angeführten Selbst-Einstufung in Stufe3? Sind meine Überlegungen da einnigermaßen richtig?

Grüße,
wolfi555


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 13:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolfi,

Wie verhält es sich mit meiner oben angeführten Selbst-Einstufung in Stufe3? Sind meine Überlegungen da einnigermaßen richtig?

Wichtig wäre jetzt noch, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist - d.h. ob das OLG in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien den Abzug von 5% pauschalen Kosten für berufsbedingte Kosten erlaubt. Wenn ja, bleiben von deinen 2.021 Euro schon mal nur noch 1.920 Euro übrig und mit dem Riester-Vertrag als zusätzlicher Altersvorsorge bist du dann locker unterhalb von 1.900 Euro bereinigtes Netto - und somit Einstufung in Zeile 2 der DT. Da nur ein einziger Unterhaltsempfänger, erfolgt ggf. eine Hochstufung in Zeile 3, und somit ein derzeitiger Zahlbetrag von 309 Euro (ab dem 12. Geburtstag des Kindes dann 377 Euro).

Wenn "dein" OLG keine Pauschale kennt, müssten wir mal mit dem spitzen Bleistift nachrechnen, wie viel deine Fahrtkosten für das bereinigte Netto tatsächlich "wert" sind, allerdings vermute ich, auch mit der Einzelnachweis-Geschichte plus deinem Riester landest du unterhalb von 1.900 Euro beim bereinigten Netto.

Somit halte ich Zeile 3 für die korrekte Einstufung - und da sehe ich auch wenig Spielraum, weder nach oben noch nach unten.

Meine Tochter darf mich nicht in Begleitung meiner Partnerin sehen (alleiniges Sorgerecht bei ihr, weil mich das bis dato nie interessiert hat), Schikanen, böse mails usw. sind nun an der Tagesordnung.

Was das Sorgerecht betrifft, vielleicht möchtest du sogar diese Baustelle nochmal angehen, da ist ja im Moment ein bisschen was in Bewegung gekommen. Allerdings: Umgangsrecht hast du unabhängig von Sorgerecht, und was du in der Umgangszeit machst und wen das Kind dabei sieht oder nicht, ist erst mal allein deine Sache. KM hat da nur dann ein Vetorecht, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, und davon kann hier ja wohl keine Rede sein. Mach' bei Bedarf bitte einen neuen Thread im Forum "Umgangsrecht" auf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 13:31
(@wolfi555)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

das sind erhellende Ausführungen. Vielen vielen Dank!!

Wichtig wäre jetzt noch, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist -

Bei mir ist es das OLG Dresden. Die Riester habe ich dieses Jahr auf den Minimalbetrag von 20€ runtergesetzt, sonst hatte ich immer den höchstmöglichen Betrag aus steuerlichen Gründen gewählt. Hm, nicht dass mir das jetzt auf die Füße fallt.

Danke auch für die Anregung bzgl. des Umgangsrechts. Die Baustelle werde ich vorerst mit Geduld noch versuchen einigermaßen einvernehmlich wegzubekommen. Nur manchmal reicht die Kraft nicht, weil es ja doch irgendwie an den Nerven zerrt.

Grüße zur Nacht und vielleicht weißt Du ja was über die Praxis des OLG Dresden.

Wolfi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 23:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolfi,

Bei mir ist es das OLG Dresden.

OLG Dresden erlaubt 5% pauschal für berufsbedingte Kosten. Wenn der Riester-Vertrag nur 20 Euro ausmacht, dann wird es ein Grenzfall: von den 2.021 Euro gehen 5% ab, d.h. 101 Euro, bleiben 1920, minus 20 Euro Riester, sind exakt 1.900 Euro und das ist die Obergrenze von Zeile 2 (mit Hochstufung für dich somit Zeile 3). Heißt im Klartext, es reicht bereits eine kleine Steuererstattung oder ein paar Euro an Zinseinkünften, um dich in Zeile 3 (mit Hochstufung somit Zeile 4) zu befördern.

Sicherheitsabfrage: Die 2.021 Euro, kommt da noch so etwas wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld obendrauf? Wenn ja, ist das nämlich auch unterhaltsrelevant, und dann dürftest du glasklar ein Fall für Zeile 3 (mit Hochstufung somit Zeile 4 sein). Wenn nein, und du tatsächlich an der Grenze zweier Tabellenzeilen bist: Wir könnten mal nachrechnen, ob du per Einzelnachweis nicht höhere berufsbedingte Kosten nachweisen kannst als mit der Pauschale; und/oder du könntest deinen Riestervertrag wieder aufstocken (maximal 4% von deinem Bruttoeinkommen kann bei der Unterhaltsberechnung von deinem Netto abgezogen werden).

Allerdings, um auch das klar zu sagen: Es geht für dich um den Unterschied zwischen 309 Euro und 327 Euro, also "nur" um 18 Euro im Monat; ab dem 12. Geburtstag dann um 377 Euro und 398 Euro, also 21 Euro Unterschied im Monat. Klar, zu verschenken hast du nichts; aber es ist ein überschaubarer Differenzbetrag, über den wir hier reden.

Danke auch für die Anregung bzgl. des Umgangsrechts. Die Baustelle werde ich vorerst mit Geduld noch versuchen einigermaßen einvernehmlich wegzubekommen. Nur manchmal reicht die Kraft nicht, weil es ja doch irgendwie an den Nerven zerrt.

Schon klar. Allerdings, Probleme beim Umgang wären für mich eine deutlich wichtigere Frage als zwanzig Euro hin oder her beim Unterhalt. Kann sein, dass die Frau Mama deine neue Partnerin zum Anlass nimmt, dir per Umgangsboykott eins reinzuwürgen - und diesen Zahn solltest du der Dame so schnell wie möglich ziehen. So etwas entwickelt nämlich gerne eine starke Eigendynamik und ist nur schwer wieder loszuwerden, wenn man diesen Mist nicht gleich im Keim erstickt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2010 00:03