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Legale Einkommensminderungen !!!!

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(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Einführender  Weise erst mal ein Hallo an alle und ein Kompliment an das Forum sowie derer Gestalter und Administratoren.
In dieser Form wohl einmalig neben dem Pappa.com Forum
Danke dafür!

Ich hoffe für alle beteiligten Väter und Unterhaltsleistende eine Besserung unserer Situation mit der Verabschiedung des neuen Unterhaltsgesetzes :thumbup:

Ich bin neu hier und habe bis dato einen Beitrag geschrieben....könnte sich aber demnächst nachhaltig ändern :puzz:
Zu meiner Geschichte möchte ich  nicht viel erzählen nur soviel

Kurze Ehe...ca. 5 Jahre
Ex hatte Schulden und wohnte auf Jaffakisten bei Kennenlernen
Ex hat 2 Ausbildungen und meint nun noch studieren zu müssen
Ex hatte in der Ehe einen Job auf 300 € Basis den sie natürlich sofort bei Trennung schmiss
Ex will mich schröpfen...(Originalton)

Trennung 01/.2007
Rosenkrieg par excellance
Stalking, Beleidigung,Rufmord und Verleumndung
Kampf um Umgangsrecht mit anhängigem Verfahren
Wegzug der Ex um ca. 260 KM
Bis dato ca. 100 RA- Briefe( Ich lenne mich , glaub ich , mittlerweile bestens aus... :mad:)

Mein Einkommen momentan noch ca. 5000 netto...in Lstk 3

Zahle momentan ca. 2500 € netto TU an KM (2100 TU und ca 400 KU)
Ich möchte erwähnen das diese Mutter zusätzlich noch 300€ Kindergeld und KU von 300 € für ihr erstes Kind bekommt
Könnt Ihr euch mal ausrechnen wie lange eine Friseurin dafür arbeiten müsste.......( Danke deutscher Rechtsstaat)

Die Scheidung ist wohl erstes Drittel  Anfang 2008

Mir geht es um eine legale Einkommensminderung.....

Ich habe eine Frage und einen Tipp

Es geht um die private Vorsorge im speziellen um die Rentenversicherung.
Lt. OLG´s ist ein 4%iger Abzug vom Bruttogehalt gerechtfertigt um dies in einer privaten Rentenversicherung einzubezahlen

Ist diese private RV ausschliesslich Riester oder Rürup?oder kann ich auch in eine Rentenversicherung einer anderen Gesellschaft einzahlen(zb. HUK, Europa,Münchner)...oder wird mir dies als reine Vermögensbildung gewertet.

Wenn ich einzahlen darf...muss diese Rentenversicherung schon lange bestehen oder kann ich diese auch jetzt abschliessen.
(Vorsorge sollte doch mittlerweile jeder treffen lt. Staat und demnach ist das Wann unerheblich??)

Mein Tip

Um in seinem Beruf auf dem laufenden zu bleiben und/oder sich weiterzubilden sind Lerngemeinschaften eine gute Investition.
Ihr bildet euch doch sicher auch mit eurem Arbeitskollegen in einer Lerngemeinschaft weiter , oder etwa nicht?
Manche Arbeitskollegen fahren dafür 30 oder 40 Km ...das solltet ihr auch beibehalten...schliesslich wollt ihr doch weiter den EU für die Mutter gewährleisten indem Ihr euren Job durch etwaige Massnahmen sichert.

Dank im voraus und gruss


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 15:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahlmeister,

vorab auch für Dich einen Tip 🙂

Schreib in Deiner Geschichte ruhig dazu, dass Du 2 Kinder hast, es sieht nicht gut aus, wenn die Kinder nur in den Zahlen auftauchen.

Und jetzt zu Deiner Frage:

Die Rechtssprechung geht dazu über, bei der privaten Altersvorsorge jede Form anzuerkennen, also z.B. auch Immobilienfinanzierung. Aber 4 % vom Brutto sind bisschen irreführend, bei Riester sind's zwar 4% vom Brutto, aber der Sonderausgabenabzug erhöht ja wieder das bereinigte Einkommen, also sind's eher 4% vom Netto, ausserdem ist der Sonderausgabenabzug bei Riester gedeckelt bei 2100 Euro pro Jahr.

Also geh mal von 4% vom Netto aus.

Ansonsten gehöhrst Du wohl zu den Gewinnern der Unterhaltsrechtsreform, ich glaube, Du hast Chancen, da mit einem blauen Auge rauszukommen. Noch paar Tips:

  • den TU zum Jahreswechsel neu berechnen auf Basis Steuerklasse I + Realsplitting, und Realsplitting auch erst dann einrechnen, wenn Du eine unterschriebene Anlage U hast
  • die Umgangsfahrtkosten in Ansatz bringen (versuchen kann mans ja)


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2007 15:32
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Pappa

Danke für Deine Antwort

Ja...es sind 2 Kinder...ein leibliches (4) und ein Kind meiner Exe...für welches ich aber nicht aufkommen muss...da zahlt der erste Freund von ihr für.

Riesterrente hatte ich überlegt, ist aber mit Nachteilen verbunden...da
a)max 2100 €...(bei hohem Einkommen ist dies zu wenig)
b) diese Vorsorgeart nicht herabgesetzt werden kann oder ausgezahlt werden kann(zB. wenn man mal weniger geld in der Tasche hast)

Rüruprente ist entsprechend auch mit Nachteil b auszuschliessen

Ich werde auf jeden Fall die Umgangsrechtskosten versuchen geltend zu machen. Diese belaufen sich auf ca. 200 € im Monat an reinen Fahrtkosten(Bahnkosten)

Desweiteren werde ich versuchen die Mehrkosten die mir bei der privaten Krankenversicherung entstehen geltend zu machen.(Kosten, welche nicht von der Krankenversicherung gezahlt werden , aber aufgrund meiner Krankheit nicht wegzudenken sind)

Desweiteren überlege ich zusätzlich eine Berufsunfähigkeit abzuschliessen...die ja auch mindernd ist...


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2007 17:32
(@john007)
Rege dabei Registriert

m.E. besteht das Risiko, daß wenn du mit Abzügen wegen Altersvorsorge kommst, die Gegenseite mit gleicher Munition zurückschießen wird, Stichwort Bremer Tabelle


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 22:30
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo John...da ist richtig....wird aber sowieso von Ihr verlangt. Daher bin ich darauf vorbereitet.
Frage ist natürlich...

Muss eine Rentenversicherung bereits während der Ehezeit bestanden haben oder kann ich sie auch 1 Monat vor Scheidung abschliessen, damit diese
mindernd ist....


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 11:14
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Und ich vergass

Ein Wiedereintritt in die Kirche ist auch überlegenswert.

Ich habe wieder zu Gott gefunden....


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 11:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bedenke bitte, das für EU das eheprägende Einkommen relevant ist, also das Einkommen was du in den letzten 12 Monaten vor dem Scheidungsantrag hattest.

Dein neu gefundener Weg zu Gott nützt dir also nur etwas, wenn er rechtzeitig stattgefunden hat. Zumindest im Ehegattenunterhaltssinne.  😉

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 11:58
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Provisionen o.ä. könnte mann auch umbeamen  😉
Größeren Firmenmwagen, dadurch weniger Netto, durch 1% geldwerten Vorteil.
AG schickt einem -plötzlich- in unbezahlten Urlaub, da die Auftragslage so schlecht ist.

Bedenke bitte, das für EU das eheprägende Einkommen relevant ist, also das Einkommen was du in den letzten 12 Monaten vor dem Scheidungsantrag hattest.

Stimmt was du sagst.
TROTZDEM ist und bleibt es bei einer EU-Verhandlung ein Kuhhandel....türkischer Basar whatever.
Abänderung kann man immer bei einer mind. 10%-igen Änderung beantragen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 12:09
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

Mein RA sieht das anders...ich bin mir auch nicht ganz sicher.
Natürlich muss es eine Relevanz geben, aber Kirchensteuern sind abzugsfähig und private Altersvorsorge auch!
Selbst wenn diese jetzt abgeschlossen werden sind sie einkommensmindernd sagt er!

:puzz: :puzz: :puzz: :question:

Verstehe aber deine Argumentation


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2007 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde an dieser Stelle auch einmal das Thema "Ausbildungsversicherung für die Kids" in Erwägung ziehen. Kann ja sein, dass sie mal studieren wollen, vielleicht sogar ein Fach, das sich nicht einfach innerhalb der Regelstudienzeit abhaken lässt. Zudem könnte es ja auch sein, dass Dir bis dahin was passiert - sollen Deine hochbegabten Kinder nur deshalb nicht studieren dürfen, weil Papa zwischenzeitlich ins Gras gebissen hat?

Eine Ausbildungsversicherung ist eine Art "zweckgebundener Sparvertrag" auf Lebensversicherungs-Basis. Als Begünstigte können, aber müssen nicht die Kids eingetragen werden. Die Ex-Frau trägt man natürlich besser auch nicht ein... 😉 In jedem Fall darf man gespannt sein, wie Ex und Anwalt argumentieren, warum dergleichen nicht sinnvoll sein soll und deshalb bei der Unterhaltsberechnung aussen vor bleiben müsse...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 15:45




(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

was mir dazu noch einfällt ist ...deine ex kassiert 2100 TU ist das richtig<????????????????
hm ,da ihr eucherst anfang des jahres getrennt hab ,denke ich hast du ja steuerklasse 3  also hast du da den steuervorteil wohl weg.(oder was sagen die steuerexperten hier?)
aber für die eu verhandlung (falls du nach neuem recht überhaupt zahlen mußt,da kind über 3) würde ich deiner holden klar machen ,das sie für ihren hohen eu steuern zahlen muß ,da sie als einkommen gelten.

ich kann deinen frust verstehen,nur ob es dir was bringt so dein einkommen zu mindern ???

ich hoffe  ,dass das neue recht endlich damit aufhört ,männer (in seltenen fällen auch frauen :wink:) zu schröpfen über jahre.

dir viel glück und vergesst über euren rosenkrieg nicht das ehe und eltern zwei paar schuhe sind.


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 15:54
(@john007)
Rege dabei Registriert

...aber Kirchensteuern sind abzugsfähig und private Altersvorsorge auch!
Selbst wenn diese jetzt abgeschlossen werden sind sie einkommensmindernd sagt er!..

nach meiner Information, ist die private vorsorge abzugsfähig, egal wann abgeschlossen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 16:33
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moinsen,

jetzt nochmal für mich als Blitzmerker:  : :rofl2:

Wenn ich für meine eigene Altersvorsorge zusätzlich eine Rentenversicherung abschließe kann ich die Beiträge von meinem gesetzlichen Netto abziehen? Stimmt das? Oder habe ich die Möglichkeit schon ausgenutzt wenn ich betriebliche Altersvorsorge (Enzgeltumwandlung) nutze? Mein RA ist im Urlaub und bereite gerade für meine verschobene Scheidung (war für 19.11) geplant eine Unterhaltsänderung vor.

Auf Anwalt-wütender-
😡

SteMA


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 16:35
(@Outlaw)

Hallo liebe Unterhaltszahler,
würde mich auch brennend interessieren, wie man hier sein Einkommen legal kleiner macht.
Bezüglich der bisherigen Beiträge stehe ich teilweise auf dem Schlauch, denn bei meiner Scheidung war es so, dass die Bilanzen der letzten drei Jahre (bin Selbständig-Alleinunternehmer) herangezogen wurden. Bei mir  wurden die  kontinuierliche Spareinlagn für die Kinder nicht einkommensmindernd angerechnet. Ich war zu dumm daran zu denken, dies im Vorfeld im Verwendungszweck auszuweisen. Hätte ich mal besser vorher wissen sollen.
Ansonsten kann auch davon ausgegangen werden, dass die hohe Gerichtsbarkeit nicht auf den Kopf gefallen ist und etwaiige Verhaltensweisen von guten verdienenden Unterhaltszahlern kennt, nämlich so schnell als möglich Verträge etc, abzuschließen um das Einkommen zu mindern. Daher wird ja auch nicht nur die Lohnabrechnung des letzten Monats eingesehen, sondern der letzten 12 oder mehr Monate.....
Und man bedenke: Die Blutsaugerexen haben ja immer wieder das Recht - alle zwei Jahre- mal anzufragen, ob sich Dein Einkommen nicht zufälliger Weise geändert hat und dann sind die ruck zuck dabei mehr zu fordern....
Der Staat zwingt einen förmich dazu die Bilanzen einem Liftig zu unterziehen, oder?

Ein Abschlussfrage hätte ich da noch bezüglich der Einkommensminderung: Wie sieht es aus, wenn man eine sogenannte Krankenversicherung abschließt, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt. Mir wurde kürzlich solch eine Private-Vorsorge offeriert. Ist dieser Betrag auch abzugfähig?

Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2007 16:37
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Outlaw

Willkommen im Club der geschröpften und gehörnten Langzeitzahler

Soweit ich weiss müssen gerade im Krankenversicherungszusastzbereich etwaige Versicherungen bereits in der Ehe bestanden haben damit diese prägend und somit auch mindernd sind.
Bei der Altersvorsorge schaut es angeblich anders aus, diese kann auch später abgeschlossen sein.
Ich denke dies liegt alles im Ermessensspielraum der jeweiligen Richter.
Mein RA sagte mit bezgl. der Ausbildungsversicherung, diese müsste in der Ehe als solche bereits abgeschlossen gewesen sein.

Gruss


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2007 16:00
(@Outlaw)

Hallo ZoE(Zahlmeister ohne Ende)

tja dann muss ich wohl mal sehen, wie ich anderweitig das Geld anlege um hier besser da zu stehen.

Thanks
Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 18:52
(@steppenpferd)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

auch ich bin betroffen, im Detail ist die Situation natürlich etwas anders.

Mein Approach:

1. Altersvorsorge
1a) Riesterrente
1b) Direktversicherung über Arbeitgeber (LV)
1c) Entgeltumwandlung für Beriebsrente
M.W. darf bis zur BBG zusätzlich 4% in Altersvorsorge fließen, über die BBG hinaus dann 24%. Da ist also viel "Spiel"raum.

2. Dienstwagen
Ich fahre einen Dienstwagen, und zwar nicht zu privaten Zwecken, sondern nur geschäftlich und für den Weg zur Arbeit. Damit kann kein GW-Vorteil auf das Netto aufgeschlagen werden.

Ich habe eine Frage an die anderen Kollegen:
1. Wie bezeichnet man denn Spareinlagen an die Kinder, so dass sie akzeptiert werden?
2. Wieviel kann denn  für "Weiterbildung" abgezogen werden?

Vielen Dank und
viele Grüße

Steppenpferd


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 12:42
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Steppenpferd

Spareinlagen für die Kinder (Ausbildungsvorsorge) sollte von beiden Elternteilen bereits während der Ehezeit angelegt sein um mindernd zu wirken,lt meinem RA.

Wie man sie genau nennt weiss ich leider nicht.

Was genau meinst Du mit Weiterbildung?

Deine eigene?


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2007 12:43
(@steppenpferd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ZoE,

ich beziehe mich mit meiner Frage auf Deinen Tip "... beruflich auf dem Laufenden bleiben...". Da frage ich mich, wie man das bezeichnet und wieviel man damit wohl sein Einkommen mindern darf.

Danke im Voraus!

Grüße Steppenpferd


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 17:56
(@Outlaw)

Hallo, Hallöchen

@Steppenpferd

Bezüglich der Weiterbildung weiß ich lediglich, dass man  die entstandenen Kosten am Ende des Jahres in Deiner EK St. berücksichtigen kann. Dies wird Dir dann mindernd von Deinem Jahresverdienst abgezogen. Jedoch stellt sich hier die Frage, wie man für eine kurzfristige Weiterbildung, wie z.B ein Wochenendseminar oder ähnliches im Vorraus weniger Einkommen angibt.  :question: :puzz: :question:
Die Weiterbildung müsste doch länger laufen und vor allem kann man doch nicht rückwirkend EU zurückfordern, den man gezahlt hat :crash:
WER HAT HIER EINE GUTE IDEE?

Bitte antwortet uns, wir wollen und weiterbilden  :yltype:

PS: Wenn ich die vorherigen Beiträge gelesen habe, habe ich fast den Eindruck, dass uns vor lauter Investitionen in die Rente, Krankenvers., Riestergeschichte, Ausbildung für unsere Kids, Weiterbildungsmaßnahmen kaum noch Geld zum Leben übrig bleibt..... :rofl2:

Tschüssi
Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 19:21




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