Hallo,
der KV hat nach der Trennung immer versucht, Schikane auszuüben, weil er verlassen wurde, indem er irgendwelche Gerichtsverfahren wegen Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang beantragt hat. Dabei wollte er nie Kontakt zum Kind. Wegen Sorgerecht und Kindesunterhalt war eigentlich auch immer alles klar. Nur der Herr musste ja, weil er Geld hat, durch Gerichtsvefahren, Ärger machen. Mittlerweile hat er sein Kind seit einem halben Jahr nicht gesehen, weil nicht sehen wollen. Das letzte Mal auf dem Geburtstag des Kindes.
Jetzt, wo er eine neue Freundin hat, kommt was ganz Neues. Geglaubt wird, dass das auf ihrem Mist gewachsen ist, weil das so ne geldgeile Tussi ist.
Jetzt meint er, dass ihm monatlich ein Betrag i. H. des Kindesunterhalts überwiesen werden soll, damit er diesen dann zurücküberweist. Das wurde erst nicht verstanden, weil er es auch nicht erklärt hat, aber er will wohl damit Geld sparen, aber dennoch belegen können, dass er den Kindesunterhalt bezahlt hat, sodass dieser nicht mal irgendwann von ihm verlangt werden kann. Er bekommt z. B. 300 €, er überweist diese 300 € dann als Kindesunterhalt zurück und wird ganz sicher dann als Verwendungszweck "Kindesunterhalt 09/2013 für ..." angeben. Im Gegenzug bietet er an, nie wieder einen Antrag beim Familiengericht wegen irgendwas zu stellen, was das Kind betrifft. Es würde also endlich Ruhe geben und verlockend ist dieses Geschäft schon. Zumal Geld vorhanden ist, um diesen Deal einzugehen.
Wobei dieser Deal wohl eher eine Erpressung ist, die auch strafrechtlich verfolgt werden könnte, sofern dieser Deal/diese Erpressung anzeigt werden würde?
Aber was ist, wenn dieser Deal eingegangen wird? Würden dann andere Straftatbestände erfüllt?
Was haltet ihr davon?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Könnte ein solcher Vertrag geschlossen werden, ohne gegen irgendwelche Konventionen zu verstoßen?
Was meint ihr?
Bin gespannt, was ihr dazu sagt.
Grüßle
Könnte ein solcher Vertrag geschlossen werden
D.h. das ganze soll schriftlich festgehalten werden, nebst der Klausel, "nie wieder einen Antrag beim Familiengericht wegen irgendwas zu stellen, was das Kind betrifft"?
Das alleine erscheint schon wenig praktikabel, ungeachtet der Frage inwieweit durch das ganze Prozedere betrugsnahe Tatbestaende entstehen wuerden.
Gruss,
gardo
D.h. das ganze soll schriftlich festgehalten werden, nebst der Klausel, "nie wieder einen Antrag beim Familiengericht wegen irgendwas zu stellen, was das Kind betrifft"?
Das alleine erscheint schon wenig praktikabel, ungeachtet der Frage inwieweit durch das ganze Prozedere betrugsnahe Tatbestaende entstehen wuerden.Gruss,
gardo
Warum "wenig praktikabel"?
Betrug?
Grüßle
Moin,
in Ergänzung zu @gardo:
Was haltet ihr davon?
Nix.
Was meint ihr?
Sich erpressen zu lassen, ist eine ganz schlechte Idee.
Wenn du's tatsächlich zu dicke hast und auf Unterhalt für das Kind verzichten möchtest, kannst du das auch einfach so tun, solange keine öffentlichen Kassen in Anspruch genommen werden.
Soweit der Unterhaltsanspruch bisher nicht tituliert wurde, laufen für den KV auch keine Schulden auf. Auch Rückwirkend könnte der Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der KV zur Einkommensauskunft aufgefordert wurde.
Gruß
Brainstormer
Moin,
in Ergänzung zu @gardo:
Nix.
Sich erpressen zu lassen, ist eine ganz schlechte Idee.Wenn du's tatsächlich zu dicke hast und auf Unterhalt für das Kind verzichten möchtest, kannst du das auch einfach so tun, solange keine öffentlichen Kassen in Anspruch genommen werden.
Soweit der Unterhaltsanspruch bisher nicht tituliert wurde, laufen für den KV auch keine Schulden auf. Auch Rückwirkend könnte der Unterhalt nur geltend gemacht werden, wenn der KV zur Einkommensauskunft aufgefordert wurde.
Gruß
Brainstormer
Ist es also eine Erpressung?
Wie gesagt, Geld ist genug da. Öffentliche Kassen würden nicht belastet.
KV wills aber schriftlich! Erst dann würde er Ruhe geben. Und ehrlich gesagt, wenn, dann wäre es grad wegen der Ruhe schriftlich schon besser. Aber kann man denn für sein Kind auf Kindesunterhalt vom KV verzichten?
Grüßle
Ist es also eine Erpressung?
Klar, was denn sonst?
KV wills aber schriftlich! Erst dann würde er Ruhe geben. Und ehrlich gesagt, wenn, dann wäre es grad wegen der Ruhe schriftlich schon besser. Aber kann man denn für sein Kind auf Kindesunterhalt vom KV verzichten?
Im Innenverhältnis kann durchaus auf KU verzichtet werden. Unter diesen Voraussetzungen würde ich das zwar ganz sicher nicht machen, aber du könntest ihm das durchaus schriftlich bestätigen.
Gruß
Brainstormer
Angenommen der Deal kaeme wirklich wie beschrieben zustande, und KV stellt trotzdem irgendwann einen Antrag beim FamG.
Das Gericht wuerde den Antrag dann wohl kaum aufgrund des Hinweises "das haben wir aber per Privatvertrag ausgeschlossen" abweisen koennen.
Gruss,
gardo
Hallo,
(...) aber dennoch belegen können, dass er den Kindesunterhalt bezahlt hat, sodass dieser nicht mal irgendwann von ihm verlangt werden kann.
So, so. Der saubere Herr möchte also Kindesunterhalt "zahlen", ohne dass es ihn einen Cent kostet? Und die KM wäre mit diesem Vorschlag ggf. sogar einverstanden? Nun, letzteres ist zwar edel, aber man soll's mit dem Edelmut ja nun nicht übertreiben; d.h. wenn schon auf Unterhalt verzichtet wird, dann immerhin so, dass das Spiel nach den Regeln der verzichtenden Partei gespielt wird.
Ich empfehle daher das Verfahren "Zuckerbrot und Peitsche".
Zuerst das Zuckerbrot: Die KM könnte ihm ja mal die Info stecken, dass Unterhalt eben nicht rückwirkend verlangt werden kann. Sofern er also nicht wirksam zu Unterhaltszahlung aufgefordert wurde und auch kein Titel über zu zahlenden Unterhalt vorliegt (bzw. dessen vollstreckbare Ausfertigung ungültig gemacht wird), dann können KM und KV das ganz locker abfackeln nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Er könnte das dann also völlig entspannt sehen auch ohne die von ihm vorgeschlagene idiotische Trickserei, denn ab Unterhaltsaufforderung ist Unterhalt sowieso erst ab dem laufenden Monat fällig, aber eben nicht rückwirkend für die Vergangenheit - wenn ihm also, sagen wir mal, am 24.12.2014 ein entsprechendes Schreiben ins Haus flattern würde, so wäre er ab Dezember 2014 dran, aber nicht für die Zeit davor. Zugegeben: Die Info, dass Unterhalt normalerweise nicht rückwirkend gefordert werden kann, diese Info hätte ihm eigentlich auch schon sein Rechtsverdreher geben können, mit dessen Hilfe er vor Gericht ziehen wollte - aber ab und zu will sich so ein Anwalt ja schließlich auch mal einen neuen BMW leisten ...
Und hier die Peitsche - zusammen mit der obigen Info könnte die KM nämlich noch eine Ansage mitliefern, z.B. in der folgenden Art: "Sportsfreund, kümmere dich um dein Kind aber lass' mich mit deinen blödsinnigen juristischen Drohungen in Ruhe. Wenn das funktioniert, dann verzichte ich bis auf weiteres auf Unterhalt; aber sobald von dir wieder irgendein anwaltlicher Liebesbrief kommt, dann hast du selber ein paar Tage später eine Unterhaltsklage an der Backe. Ausgang ist natürlich ungewiss, aber billiger als mit Null Euro kommst du dabei ganz bestimmt nicht davon."
Du hast zwar nichts über seine genaue finanzielle Situation geschrieben - aber wenn seine neue Tussi "so ne geldgeile Tussi ist", dann wird die ja wohl nicht mit einem völlig verarmten Schlucker in die Kiste hopsen, d.h. ich gehe mal davon aus, dass eine Unterhaltsklage für ihn ein nicht ganz unerhebliches finanzielles Risiko wäre. Das schließt zwar nicht aus, dass er's trotzdem mit einer Absicherung nach seiner eigenen Vorstellung haben will - aber in dem Fall bekommt er diese Absicherung dann halt sogar mit Unterschrift und Dienststempel des zuständigen Familienrichters 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
ich überlege gerade, welchen Sinn der Vorschlag des KV macht...
Aber eine gute Idee ist so ein Deal nicht. Mal angenommen - ich kann jetzt auch falsch liegen - der KV setzt diese angebliche "Unterhaltszahlung" steuerlich ab. Oder macht das irgendwo anders geltend. Mit so einer Vereinbarung macht sich die KM durch den KV erpreßbar, weil man das, wenn man
es ganz genau betrachten würde, durchaus als Beihilfe zum Betrug werten könnte....
Laß ihn doch einfach weiterklagen, irgendwann hat das Gericht auch mal die Faxen dicke.
Also ich würde es nicht machen.
Mir fällt da ein Beispiel ein für ähnliche Kungelei meines KV: während der Trennungszeit hat der KV mir erst ganz großzügig 35,- Euro pro Kind gezahlt, später nichts mehr, weil ich nicht so tat und lebte wie er sich das vorstellte. Aber die Zahlungsnachweise für die Kinderbetreuung wollte er haben für seine Steuererklärung. Ihm fehlten noch absetzbare Rechnungen. Hab ich abgelehnt, denn er hatte nicht einen Pfennig dazubezahlt, also war da für ihn auch nichts abzusetzen. Soll er kungeln wie er will, aber nicht auf meine Kosten.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo bloeder hit,
erstmal vorab: ich verstehe nicht, weshalb er z.B. wegen Sorgerecht vor Gericht musste. Das kann man doch ganz bequem beim JA beurkunden lassen, wenn man bei Geburt des Kindes nicht verheiratet ist. Ich glaube auch nicht, dass es viele KV gibt, die aus Schikane vors Gericht rennen. Die meisten, die ich so kenne, wären froh, wenn sie es gütlich, aber fair geregelt bekommen, und würden nur vor Gericht gehen, wenn sie bis aufs letzte ausgepresst werden sollen sprich sich wehren müssen. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb hier überhaupt gerichtliche Auseinandersetzungen laufen, weil du ja anscheinend gar nicht den KU bekommen möchtest. Aber gut, einige Exemplare kenne ich aber auch, die so etwas aus Schikane betreiben. Wie auch immer. Ums Sorgerecht gerichtlich kämpfen, aber keinen Kontakt wollen, ist ja dann auch ein Widerspruch in sich... :knockout:
Nun zu deinen Fragen mit dem Vertrag: also wenn schon ein Deal, dann doch so: er überweist den KU und du überweist es danach zurück. Denn wer garantiert sonst, dass er es wirklich an dich zurückzahlt? 😉
Aber im Ernst: Kinder kosten Geld und jeder KV sollte sich auch nach einer Trennung an den Kosten beteiligen. Dass die Berechnung von KU nicht immer gerecht zugeht, oder gefühlt ungerecht, ist eine andere Sache. Wenn er also nun ein halbwegs vernünftiges Einkommen hat, und dir 300 € ausreichend vorkommen, dann soll er die 300 € titulieren lassen (Notar) und sie regelmäßig zahlen und gut ist. Ihr könnt euch auch ohne einen Titel einigen, und privat eine bestimmte Summe als Zahlung vereinbaren, die irgendwie der Sache gerecht wird. Auf eine Rückzahlung an ihn würde ich mich aber nicht einlassen. Denn ich würde es auch bei ausreichenden eigenen Einkommen nicht tolerieren, wenn sich der KV dermaßen aus der Verantwortung stiehlt, indem er weder Zahlungen tätigt noch sich sonst kümmert. Es ist etwas anderes, wenn der KV sich statt KU mit Naturalien beteiligt (Beispiele wären: Wechselmodell, Klamotten, Mittagessen, Beiträge für Hobby, Musik oder Sportunterricht, PC, teure Reisen oder so etwas). Das kommt ja immer auf die Umstände und die Eltern an, wie sie sich einigen. Da gibt es aus meiner Sicht kein Richtig oder Falsch.
Falsch ist aus meiner Sicht nur, wenn der KV keinerlei Verantwortung übernimmt. Und wenn da ansonsten gar nichts rüber kommt, würde ich auch konsequent auf einen Titel und die Bedienung des Titels bestehen. Das Geld kannst du ja auch in eine Versicherung anlegen und später dem Kind die Ausbildung damit finanzieren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
ich finde die und Frage und die anschliessende Diskussion sehr fragwürdig.
Eine Erpressung erfolgt unter Androhung von Gewalt oder eines empfindlichen Übels. Das ein legal beschrittener Weg und die in Anspruchnahme von juristischen Mitteln eine Erpressung darstellt bezweifle ich. Aber ich bin kein Jurist. Mittlerweile bin ich aber der Ansicht, dass Juristen aus jeglichem Verhalten eine strafbare Handlung herleiten können.
Grundsätzlich frage ich nach dem Sinn der Frage? Wenn KM keinen Bedarf an dem KU hat warum sollte sie diesen einfordern? Ich finde diese Handlung als Erpressung.
Es gibt nicht nur hier viele Eltern, die lieber auf jeglichen KU verzichten würden wenn sie ihre Kinder bei sich haben könnten ohne dabei den anderen Elternteil auszugrenzen. Ich finde es schlimm, dass solch gute Einstellungen auf KU zu verzichten immer hinter dem Argument "der KU ist ja für die Kinder und steht ihnen zu" angestellt wird.
Was passiert wenn dein Ex plötzlich querschnittsgelähmt ist und die Pflegekosten sein ganzes Vermögen kosten so dass Unterhaltszahlungen nicht mehr geleistet werden können?
Fordere den KU einfach nicht ein oder stelle diesem einen anderen Betrag entgegen den du zu leisten hast.
Gruß
Moin,
für hinterfragenswürdig finde ich grundsätzlich solche Äußerungen:
[...] indem er irgendwelche Gerichtsverfahren wegen Kindesunterhalt [...] beantragt hat.
Einziger Grund für einen UH-Pflichtigen hinsichtlich KU ein Gerichtsverfahren zu initiieren, wäre das Aus-dem-Weg-Räumen oder Abändern eines existierenden Titels (aufgrund geänderter Verhältnisse).
Vom Hin- und Herüberweisen halte ich aber gar nichts.
Über die dahinterstehende Idee lässt sich nur mutmaßen:
1. Er möchte das Bedienen eines etwaig existierenden Titels nachweisen, und/oder
2. er denkt über eine ergänzendes Hartz-IV nach und möchte den KU bedarfssteigernd berücksichtigen lassen.
Gruß
United
Moin,
Hallo,
der KV hat nach der Trennung immer versucht, Schikane auszuüben, weil er verlassen wurde, indem er irgendwelche Gerichtsverfahren wegen Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang beantragt hat. Dabei wollte er nie Kontakt zum Kind. Wegen Sorgerecht und Kindesunterhalt war eigentlich auch immer alles klar. Nur der Herr musste ja, weil er Geld hat, durch Gerichtsvefahren, Ärger machen.
Ich habe schon alles durch, also Gerichtsverfahren wegen KU, Sorgerecht und Umgang. Wie man hiermit Ärger als Vater machen kann, ist mir trotzdem nicht klar. Was wurde denn genau von ihm im Fall von KU beantragt? Er zahlt doch wohl nichts, oder? KU-Verfahren drehen sich doch ausschließlich um die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, wie soll man als Vater da Ärger machen? Zum Sorgerecht hat ginnie schon was geschrieben. Erteil es und fertig, wenn nicht GSR besteht. Wenn er Umgangsverfahren schon geführt hat, gibt es doch sicher einen Vergleich oder Beschluss oder ist da noch was anhängig? Wenn er diesen Beschluss/Vergleich nicht einhält, also keinen Umgang wahrnimmt, sehe ich nullkommanull Möglichkeiten an dieser Front weiter Ärger zu machen.
Ohne weitere Details ist die Anfrage einfach nicht zu verstehen.
LG,
Mux
Grundsätzlich frage ich nach dem Sinn der Frage? Wenn KM keinen Bedarf an dem KU hat warum sollte sie diesen einfordern? Ich finde diese Handlung als Erpressung.
Es gibt nicht nur hier viele Eltern, die lieber auf jeglichen KU verzichten würden wenn sie ihre Kinder bei sich haben könnten ohne dabei den anderen Elternteil auszugrenzen. Ich finde es schlimm, dass solch gute Einstellungen auf KU zu verzichten immer hinter dem Argument "der KU ist ja für die Kinder und steht ihnen zu" angestellt wird.
Der KV möchte in diesem Fall aber offensichtlich noch nicht mal Kontakt zum Kind. Und Unterhalt zahlen (das mindeste, was er überhaupt tun könnte) will er auch nicht. Stattdessen droht er mit weiteren Klagen, wenn die TE sich nicht seinem Willen beugt. Wie man so was auch nur ansatzweise in Ordnung finden kann, erschließt sich mir offen gestanden beim allerbesten Willen nicht...
Was passiert wenn dein Ex plötzlich querschnittsgelähmt ist und die Pflegekosten sein ganzes Vermögen kosten so dass Unterhaltszahlungen nicht mehr geleistet werden können?
Glaubst du wirklich, dass hier irgendjemandem deine nach jetzigem status Quo vollkommen an den Haaren herbeigezogenen Szenarien weiterhelfen? :knockout:
Fordere den KU einfach nicht ein oder stelle diesem einen anderen Betrag entgegen den du zu leisten hast.
Wie meinen? :puzz:
Hallo Eckchen,
ich kann diese Das-steht-doch-dem-Kind-zu-Lüge nicht mehr hören wenn keine wirkliche Notwendigkeit vorliegt.
Mir wäre es völlig egal was ein Expartner oder Elternteil der Kinder macht wenn es mir aus eigener Kraft gelingt die Kinder zu versorgen. Ein Eltern der sein Kind wirklich liebt wird auch dies in Kauf nehmen.
Der KV will angeblich nichts von seinen Kindern wissen. Na gut. Das ist sein persönliches Recht. So wie es das Recht der Mutter wäre ihr Kind in die Babyklappe zu geben ohne den KV darüber zu informieren. (Ich weiß - ist an den Haaren herbei gezogen?). Aber es soll solche Fälle geben. Auch solche, bei denen das Kind dem KV untergeschoben wurde oder gezeugt wurde, weil eben die KM aus Angst vor einer möglichen Schwangerschaft nach einem Seitensprung einen Akt der Liebe mit dem Ehemann vollzog bei dem dann das Kind tatsächlich entstand.
Aus dem Post ist nur heraus zu lesen dass, dass der KV ein übler Kerl ist der noch nicht mal KU zahlt, bereit ist vor Gericht zu gehen und, dass die KM nicht auf Unterhalt angewiesen ist.
Warum ist die Anrufung eines Gerichtes eine Bedrohung? Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mich darüber aufklären könntest, Eckchen.
Ich verstehe es als Grundrecht, dass ein Bürger, der sich in einer strittigen Auseinandersetzung ohne Aussicht auf eine Einigung befindet, vor Gericht gehen darf. Dies ist Recht und keine Bedrohung.
Ich sehe es aber als Üble Nachrede an wenn man jemandem dieses Grundrecht verweigern möchte oder als Drohung, als strafbare Handlung, darstellt. Für dich ist es keine Bedrohung das Recht auf Unterhalt einzufordern und siehst es NICHT als Erpressung oder als Bedrohung an wenn man den Unterhalt als Druckmittel einsetzt um den anderen gefügig zu machen oder seinem Willen zu unterwerfen.
Du misst mit 2 unterschiedlichen Massstäben, liebes Eckchen. Außerdem machst du dich zum Mittäter wenn du ohne nähere Kenntnis einfach die Haltung der TO übernimmst.
Warum soll der TO nicht klagen dürfen. Allem Anschein nach wird sich der KV eine blutige Nase holen. Warum geht die KM nicht vor Gericht und gibt dort deutlich zu verstehen, dass sie keinen KU einfordert weil sie das Kind selbst versorgen kann und möchte? Sie nimmt auch gerne das ASR weil der KV das Kind nicht sehen will. Oder die KM hat berechtigten Grund zur Sorge.
Mir persönlich wäre es völlig egal was die KM tut oder lässt. Solange es dem Kind und mir gut geht und das würde es, dafür würde ich ALLEINE sorgen. Warum dies schlecht sein soll und warum man immer andere in die Pflicht nehmen muss verstehe ich nicht. Vielleicht fehlt mir dazu nur eine Portion Egoismus.
Zitat
Fordere den KU einfach nicht ein oder stelle diesem einen anderen Betrag entgegen den du zu leisten hast.
Wie sehr musst du dich über Eltern lustig machen die genau solche Lösungen finden um einen sinnvollen Verzicht auf KU rechtlich wasserfest zu machen.
Ich kenne Paare, bei denen nach der Trennung die KM ausgezogen ist, die KM von Teilzeit 30% sofort auf 100% erhöht hat, die Kinder beim KV bleiben und ein Verzicht des KU durch eine Vereinbarung ausgeglichen wurde, bei der sich der KV zu Zahlungen verpflichtete die der Höhe des KU entsprach.
So etwas gibt es real!! Leider nur über Umwege weil ein Verzicht nicht wirklich möglich ist.
Die KU Lüge dient in vielen Fällen nur dem Wohl der Eltern die sich ihrer Verantwortung entziehen möchte und sich ein Leben zu leisten, dass sie sonst nicht führen kann. Ich kenne keinen, die das Geld tatsächlich auf die Bank trägt und für die Kinder anlegt und halte dies für ein Märchen. Dagegen kenne ich KM's, die mit einer mittleren Ausbildung 2 mal im Jahr in Urlaub fahren und sich ein Auto für mehr als T€ 40 leisten können obwohl sie nur 40% Teilzeit als Aushilfskraft arbeiten.
Doch das alles führt zu weit und hilft nicht weiter.
Aber ich kritisiere die Haltung der Anwälte oder anderer Dritter, die kritiklos die Aussagen der Eltern übernehmen. Der andere ist schlecht und die Forderungen müssen maximiert werden. Genau das führt zu einem sich ständig vergrößernden Zwist und zu einen vollständigen Bruch, der eine Einigung unmöglich macht. Du kannst ebenso wenig in die Zukunft sehen wie ich. Aber meiner Meinung nach kommt der KV eher zur Besinnung wenn er in Ruhe gelassen wird.
Dieser Thread endet jetzt schon damit, dass der KV schlecht bleibt ohne Chance sich zu rechtfertigen zu können.
Der KV möchte in diesem Fall aber offensichtlich noch nicht mal Kontakt zum Kind. Und Unterhalt zahlen (das mindeste, was er überhaupt tun könnte) will er auch nicht. Stattdessen droht er mit weiteren Klagen, wenn die TE sich nicht seinem Willen beugt. Wie man so was auch nur ansatzweise in Ordnung finden kann, erschließt sich mir offen gestanden beim allerbesten Willen nicht...
Die KM ist vorbehaltlos gut und wehrt sich nur gegen den miesen Kerl der ihr Unrecht zufügt.
Da schüttelt es mich. Woher weißt du das das stimmt. Indem du das so kritiklos aufnimmst und weitergibst machst du dich vielleicht zu einem Mittäter und damit wäre ein Tatbestand erfüllt, den der üblen Nachrede.
Mir genügt die Aussage, dass die KM nicht auf den KU angewiesen ist. Das ist gut für alle und damit kann man eigentlich zufrieden sein und abschliessen. Ob der KV zum Gericht geht bleibt ihm allein überlassen. Ich denke er wird sich eine blutige Nase holen.
Also ruhig verhalten, den KU nicht einfordern und abwarten.
Liebe Grüße
viele Worte, viel Spekulation, wenig Substanz. Zumal die von Dir angegangene Userin @Eckchen mit dem Fall nicht mehr zu tun hat als dass sie eine persönliche Meinung geäussert hat. Das ist der Sinn eines Online Forums.
Ich äussere jetzt auch eine über Deine "Werturteile":
Mir genügt die Aussage, dass die KM nicht auf den KU angewiesen ist.
und warum muss man daraus schliessen, dass die Mutter den KU deshalb aus moralischen Gründen nicht einfordern darf? Ich wette, dass ein Forist namens @Loge wie der Blitz zum Anwalt sausen würde, wenn man ihm sagen würde "ach wissen Sie, Herr Loge, angesichts Ihres Einkommens sind Sie auf Ihr Weihnachtsgeld und Ihre Steuererstattung doch gar nicht angewiesen..."
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Warum ist die Anrufung eines Gerichtes eine Bedrohung? Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mich darüber aufklären könntest, Eckchen.
Bin zwar nicht Eckchen, aber diesen Part des Eingangsposts ...
Im Gegenzug bietet er an, nie wieder einen Antrag beim Familiengericht wegen irgendwas zu stellen, was das Kind betrifft.
... kann man durchaus als Drohung verstehen.
"Leih mir Dein Fahrrad, dann zeige ich Dich nie mehr wegen irgendetwas an."
Hirnrissige Forderung, hirnrissige Drohung.
Eine Beschränkung des Vaters in seinen Grundrechten zu sehen, halte ich für genau so weit hergeholt, wie die Empfehlung, einen Anwalt oder gar ein Gericht mit diesem Blödsinn zu beschäftigen.
Gruß
United
Ein Eltern der sein Kind wirklich liebt wird auch dies in Kauf nehmen.
Klar. Und jeder Eternteil, der auf KU besteht, den er vielleicht nicht dringend benötigt, liebt sein Kind nicht wirklich... :amen:
Der KV will angeblich nichts von seinen Kindern wissen. Na gut. Das ist sein persönliches Recht.
Eine Vaterschaft besteht aber nicht nur aus Rechten, sondern auch aus Pflichten. Zahlung von KU z.B. Wie gesagt, das Mindeste, was man(n) überhaupt tun kann, wenn man sich ansonsten schon nicht für sein Kind interessiert oder sich nicht kümmern mag...
Warum ist die Anrufung eines Gerichtes eine Bedrohung? Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mich darüber aufklären könntest, Eckchen.
Weil es hier augenscheinlich dem Zweck dient, die KM dazu zu bewegen, auf KU zu verzichten...
Du misst mit 2 unterschiedlichen Massstäben, liebes Eckchen. Außerdem machst du dich zum Mittäter wenn du ohne nähere Kenntnis einfach die Haltung der TO übernimmst.
Ich gehe in der Tat zunächst mal davon aus, dass das, was die Strangeröffner hier so zum Besten geben, der Wahrheit entspricht...zumal alles andere irgendwie keinen Sinn machen würde.
Mir persönlich wäre es völlig egal was die KM tut oder lässt. Solange es dem Kind und mir gut geht und das würde es, dafür würde ich ALLEINE sorgen. Warum dies schlecht sein soll und warum man immer andere in die Pflicht nehmen muss verstehe ich nicht. Vielleicht fehlt mir dazu nur eine Portion Egoismus.
Wir reden hier nicht von einem potenziell dahergelaufenen Dritten, sondern vom anderen Elternteil, für den, wie bereits erwähnt, aus seiner Elternschaft nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten erwachsen.
Wie sehr musst du dich über Eltern lustig machen die genau solche Lösungen finden um einen sinnvollen Verzicht auf KU rechtlich wasserfest zu machen.
Ich mache mich nicht über jemanden lustig, sondern habe schlicht und ergreifend nicht kapiert, was du mit deiner Aussage meinst.
Die KU Lüge dient in vielen Fällen nur dem Wohl der Eltern die sich ihrer Verantwortung entziehen möchte und sich ein Leben zu leisten, dass sie sonst nicht führen kann. Ich kenne keinen, die das Geld tatsächlich auf die Bank trägt und für die Kinder anlegt und halte dies für ein Märchen.
In meinem Fall geht der KU fürs Kind drauf...und große Sprünge lassen sich von den paar Kröten auch nicht machen. Und seiner Verantwortung entzieht sich wohl eher derjenige, der nicht zur Zahlung von KU bereit ist...