Kuendingungsverbot ...
 
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Kuendingungsverbot vom Jugendamt

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo the_force,

Wieviel darf ich denn abziehen an berufsbedingten Aufwendungen?

Das steht in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das für den Wohnort deines Kindes zuständig ist. Bei den meisten OLGs darf man pauschal 5% vom Netto abziehen, einige OLGs verlangen allerdings einen Einzelnachweis. Wenn du weißt, welches OLG zuständig ist, dann sag es uns mal bzw. schaue selber in die OLG-Leitlinien rein; ansonsten sag uns, wo ungefähr das Kind wohnt (Angabe der nächsten größeren Stadt reicht).

In der Einkommensteuererklärung komme ich nicht einmal über den Pauschalbetrag (knapp über 900 Euro pro Jahr).

Steuerrecht und Familienrecht sind unterschiedliche Baustellen mit völlig unterschiedlichen Regelungen. Wir wollen es dem gemeinen Bürger in diesem unserem Lande doch nicht zu einfach machen, gelle?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Oldie war schneller.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 04.02.2010 17:27
(@the_force)
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Wenn du weißt, welches OLG zuständig ist, dann sag es uns mal bzw. schaue selber in die OLG-Leitlinien rein; ansonsten sag uns, wo ungefähr das Kind wohnt (Angabe der nächsten größeren Stadt reicht).

Oldenburg (Niedersachsen).

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 21:06
(@the_force)
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Warum wird in dem Fall nicht von dem Selbstbehalt von 1100 Euro ausgegangen? Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich erst einmal bis 1100 Euro verdienen darf und nach entsprechenden Lohnerhöhungen wieder zahle, sobald ich die 1100 Euro netto übersteige?!?

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

weil der Selbstbehalt minderjährigen Kindern gegenüber 900 Euro beträgt und nicht 1100.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 04.02.2010 21:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da dein Kind minderjährig ist hast du ggü. dem Kind einen SB von 900 €.
Dieser kann sogar noch weiter gedrückt werden, wenn du aufgrund deines Einkommens nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst.

Tina

edit: Ups. LBM hatte das ja schon geschrieben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.02.2010 21:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doppelt schadet ja nicht  😉

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 04.02.2010 22:28
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich find das ganze zwar komisch, aber prinzipiell, die Stelle im öffentlichen Dienst nicht anzunehmen würde ich mir gut überlegen... Etwas sichereres zu finden dürfte schwierig sein und wenn der aktuelle Job sowieso weg ist, dann gibt es nicht viel zu überlegen. Eine betriebsbedingte Kündigung geht schnell und einfach... Und Stellen im öffentlichen Dienst sind sehr begehrt. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man eine freie Berufswahl hat, solange der MindestKU gedeckt wird. Und wenn das Jugendamt es anders meint kann man ja mal um eine schriftliche Stellungnahme bitten.

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Geschrieben : 04.02.2010 23:13
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich find das ganze zwar komisch, aber prinzipiell, die Stelle im öffentlichen Dienst nicht anzunehmen würde ich mir gut überlegen... Etwas sichereres zu finden dürfte schwierig sein und wenn der aktuelle Job sowieso weg ist, dann gibt es nicht viel zu überlegen. Eine betriebsbedingte Kündigung geht schnell und einfach... Und Stellen im öffentlichen Dienst sind sehr begehrt. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man eine freie Berufswahl hat, solange der MindestKU gedeckt wird. Und wenn das Jugendamt es anders meint kann man ja mal um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
Update:
Ich habe hier einiges gelesen, da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher...

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Geschrieben : 04.02.2010 23:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man eine freie Berufswahl hat, solange der MindestKU gedeckt wird.

Ich schätze, im Zweifelsfall entscheidet das der zuständige Richter, und zwar Kraft seiner richterlichen Willkür Unabhängigkeit.

Ist halt die Frage, ob the_force das Risiko eingehen will. Wobei das Risiko hier überschaubar ist (es geht um zwanzig oder maximal vierzig Euro im Monat hin oder her), und die Alternative ist auch nicht so prickelnd: Im alten Job bleiben, bis der Arbeitgeber die silbernen Löffel gefunden hat, die man angeblich geklaut hat?!?

Wie schon angedeutet, für mich wäre der Fall klar: Den neuen Job nehmen, beim alten Arbeitgeber so viel wie möglich herauszuschlagen versuchen, beim Jugendamt mit der Forderung nach Zeile 1 auf den Putz hauen um so wenigstens Zeile 2 statt Zeile 3 zu bekommen, und mich nicht großartig zu ärgern, wenn's letzten Endes doch nicht oder nur teilweise erfolgreich ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 04.02.2010 23:27
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

eine echte Kündigung ist dem Arbeitgeber jetzt nicht möglich, da du frei gestellt bist.

Du kannst also derzeit keine Abmahnung einfangen ...

VORSCHLAG: Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen, Abfindung vermutlich evtl. bis zu 1 Jahresgehalt

Nutze diese Zeit für dein Kind ... KM kann dann arbeiten gehen ...

Wenn du den Arbeitgeber noch ärgern möchtest und die Abfindung verstärken möchtest, so kandidiere für Personalrat und beantrage Elternteilzeit ...

ACHTUNG: Nichts unterschreiben beim Arbeitgeber !!! Denke an die Abfindung und lege notfalls deine rechte Hand in Gips.

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 04.02.2010 23:55




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hamburg2000,

Nutze diese Zeit für dein Kind ... KM kann dann arbeiten gehen ...

Hm, soll das heißen: Die Abfindung nutzen, um einige Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen?

Das würde ich als eine all zu kurzfristige Denkweise betrachten. Die Stelle, die the_force gerade in Aussicht hat, wird ja nicht für alle Zeiten für ihn reserviert sein, und er hat schon gesagt, dass es aus verschiedenen Gründen für ihn vielleicht die letzte berufliche Chance ist. Ich denke, wenn er diese Chance nutzen will, dann wird er das ziemlich bald entscheiden müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 05.02.2010 00:11
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hier noch als Nachtrag:

VORSCHLAG: Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen, Abfindung vermutlich evtl. bis zu 1 Jahresgehalt (nach KSchG § 1a mindestens 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr), siehe auch http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/abfindung_arbeitsplatz.htm

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 05.02.2010 00:12
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

noch ein zweiter Nachtrag:

Wenn er selbst kündigt und der neue Job während der Probezeit "zerbricht", so riskiert er eine Sperrfrist beim Arbeitsamt.

Das bedeutet dann, dass er 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld bekommt.

Muss er dann weiterhin Unterhalt zahlen ?

Fiktives Einkommen ?

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 05.02.2010 00:54
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Für mich bedeutet im Umkehrschluss:

Wenn ich einen Job annehme, bekomme ich ca. 1080 Euro brutto. Davon werden 180 Euro abgezogen. Bleiben 900 Euro.

Wenn ich den Job nicht annehme, bekomme ich ca. 1200 Euro Arbeitslosenunterstützung (erstmal). Wenn ich davon den Regelsatz gemäß fiktivem Unterhalt abziehe, verblieben 950 Euro.

Und das alles dann zum "Kindeswohle". Kann doch echt nicht sein, dass man als Arbeitsloser besser über die Runden kommt wie als Berufstätiger.

Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich mich nicht vor der Zahlung drücken will. Ich betrachte den Job im öffentlichen Dienst als Einstiegschance und wenn ich da mehr verdiene und "weiterkomme", zahle ich auch gerne wieder.

Und ich dachte, ich könnte meinem Sohn ein Vorbild sein 😡

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 09:33
(@romyh)
Registriert

aber als nicht berufstätiger sinkt dein selbstbehalt auf 770 euro.
wenn du einen titel hast zahlst du wie bisher.

gruß

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Geschrieben : 05.02.2010 11:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Wenn ich den Job nicht annehme, bekomme ich ca. 1200 Euro Arbeitslosenunterstützung (erstmal).

Bist du dir da sicher? Bei deinem derzeitigen Netto-Gehalt von 1600 Euro wäre das ein Arbeitslosengeld von 75%, da kann m.E. irgendwas in deiner Rechnung nicht stimmen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 05.02.2010 12:34
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Eine gewisse Wendung ist eingetreten.

Meine ehemalige Freundin hat die Mitarbeiterin vom Jugendamt angerufen und Ihr erläutert, dass nicht nur ich akut von Kündigung bedroht bin. Wir arbeiten in der gleichen Firma und sie bekommt das ja auch alles mit. Abgesehen davon hat sie in 18 Monaten (wenn ihre "Interimstelle" ausläuft) den gleichen Spaß wie ich jetzt.

Die Frau vom Jugendamt hat mich heute angerufen und mir "erlaubt", eine niedriger bezahlte Stelle anzunehmen. Zitat (mündlich): "Sehen Sie mal zu, dass Sie erst mal 'ne Stelle kriegen, kommen Sie dann mit 'ner Lohnabrechnung vorbei und dann rechne ich Ihnen das aus".

Bezüglich einer Erhöhung des 900 Euro Selbstbehaltes (ich zahle im Moment 360 Euro Kaltmiete und 200 Euro Nebenkosten) lässt die Dame allerdings nicht mit sich reden. Umzug kommt allerdings nicht in Betracht (ich bin hier örtlich sozial ziemlich eingebunden; unter Anderem Feuerwehrkommando, Ehrenämter in Sportvereinen usw.). Und ein "Kinderzimmer" möchte ich ehrlich gesagt auch behalten - immerhin habe ich meinen Kleinen jedes Wochenende.

Wie das alles finanziell funktionieren soll, weiß ich ehrlich gesagt noch nicht.

Für mich ist erst einmal wichtig, beruflich möglichst ohne Übergangszeiten in einen neuen Job zu kommen. Weil: Wenn ich erst mal arbeitslos bin, komme ich nicht aus'm Knick - diesbezüglich kann ich mich ganz gut selber einschätzen. :redhead:

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 13:03
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Kämpfer,

Denk dran! Das Jugendamt hat nichts zu entscheiden. Egal über was die Dame mit sich reden lässt und nicht.
Entscheide Du dich wegen der neuen Arbeitsstelle. Gehe mit einer neuen Abrechnung da hin und unterschreibe erst mal nichts.
Bevor Du was unterschreibst stellst Du es erst hier ein. OK?

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.02.2010 13:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Wenn er selbst kündigt und der neue Job während der Probezeit "zerbricht", so riskiert er eine Sperrfrist beim Arbeitsamt.
Das bedeutet dann, dass er 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld bekommt.
Muss er dann weiterhin Unterhalt zahlen ?

Ja, müßte er, denn nach Gesetzeslage ist dies ein "vorübergehendes" Ereignis!

Hallo Kämpfer,
Das Jugendamt hat nichts zu entscheiden. Egal über was die Dame mit sich reden lässt und nicht.

Genau so ist es, @the_force: das hätte Dir Dein Friseur genauso sagen können!

Denk auch mal über eine mögliche Abfindung (egal ob als ALGI-Empfänger oder mit neuem Job) im Falle einer Kündigung durch den jetzigen AG nach; die müßtest Du in der Steuererklärung angeben als Einkommen, auf der anderen Seite bliebe Dir aber doch der eine oder andere Taler.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 13:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Die Frau vom Jugendamt hat mich heute angerufen und mir "erlaubt", eine niedriger bezahlte Stelle anzunehmen. Zitat (mündlich): "Sehen Sie mal zu, dass Sie erst mal 'ne Stelle kriegen, kommen Sie dann mit 'ner Lohnabrechnung vorbei und dann rechne ich Ihnen das aus".

Wow, ich bin begeistert - Dummheit ist heilbar! Sogar bei scheinbar hoffnungslosen Fällen im JA ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 13:25




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