Hallo liebe Forengemeinde,
ich weiß dieses Thema ist hier schon zig mal behandelt worden, aber ich bin mir nicht ganz sicher,
deswegen frag ich hier nochmal nach.
Ich hatte gestern ein Anruf von der Ex. Sie hat sich beim Jugendamt über die neuen Unterhaltssätze beraten lassen.
Bis jetzt gab es nie Probleme damit, ich hab immer pünktlich bezahlt.
Nun ging es um die neue Höhe des Unterhaltes.
Hier ein Auszug aus dem Titel:
1. Ich verpflichte mich, dem Kind…
im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters bis zum I. eines jeden Monats
vom 01.08.2004 an den Betrag von 183,00 € abzgl. 12,00 € anzurechnendes Kindergeld = 171,00 €
und gemäß § 2 der RegelbetragsVerordnung
ab dem 01.08.2004 100,0 % des jew. Regelbetrages der 1. Altersstufe
ab dem 01.06.2008 100,0 % des jew. Regelbetrages der 2. Altersstufe
ab dem 01.06.2014 100,0 % des jew. Regelbetrages der 3. Altersstufe
zu zahlen.
Soweit ich das verstanden habe ist die ein dynamischer Titel, der seine Gültigkeit behält, und nur umgerechnet wird? Ist das richtig so?
Müsste ich also 100% der 2. Altersstufe der neuen DDT 2010 also 272€ bezahlen??
Oder müsste weil nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist, eine Stufe höher angesetzt werden?
Reik
Hallo Adler,
Soweit ich das verstanden habe ist die ein dynamischer Titel, der seine Gültigkeit behält, und nur umgerechnet wird? Ist das richtig so?
Müsste ich also 100% der 2. Altersstufe der neuen DDT 2010 also 272€ bezahlen??
Oder müsste weil nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist, eine Stufe höher angesetzt werden?
Ja, der muss zwar umgerechnet werden, bei 100% bleibt es aber bei 100%, also Zeile 1 und 272,-€
Auch eine Höherstufung ist nicht geboten, denn diese hätte schon damals in einem höheren Prozentsatz Ausdruck finden müssen.
100% sind 100%.
Was aber passieren kann ist, dass du zu einer Einkommensauskunft aufgefordert wirst, und dann ggf. höher eingestuft wirst.
Bei einem Einkommen über 1.500,- könnte dann höher gestuft werden und nur der SB von 900,- würde dich vor einer Einstufung in 105% bewahren.
Aber soweit ist es noch nicht.
Wenn du die 272,- bezahlen kannst, solltest du das tun.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe die letzten Jahre freiwillig 278 € bezahlt und werde dies auch weiter tun, kommt ja meinem Kind zu gute.
Meine Ex war aber der Meinung, das die titulierte Prozentzahl nicht mehr gilt, und ich nach meinem Einkommen rechnen muß!!
Ich habe inzwischen ein höheres Einkommen und würde auch gern das Bezahlen was die Tabelle
für die jeweilige Einkommeshöhe vorschreibt.
War aber voriges Jahr 10 Monate in Kurzarbeit 100% und hatte etliches weniger an Einkommen dadurch.
Deswegen denk ich kann auch bei einer Neuberechnung erstmal nicht viel passieren.
Grüße Adler
Gut, wenn du in den letzten 12 Monaten besonders wenig verdient hast, kannst du ihr ja die Einkommensauskunft geben.
Vielleicht kommst du dann glimpflicher davon.
Genauer sagen, kann man das ohne Kenntnis deiner Einkünfte natürlich nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo,
das ich bei einer Neuberechnung, nicht mehr so niedrig wegkomme ist mir klar.
Wollte halt sichergehen, nicht das dann noch aus dem Titel nachgefordert oder gepfändet werden kann.
Danke nochmal
Adler.
Hi eagle13
Falls dem Titel von 2004 keine Abänderung folgte dürfte für Dich jetzt bzw. seit 2008 folgender Prozentsatz gelten:
(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 = Prozentsatz neu
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
Beispiel für 1. Altersstufe
[(196 EUR + 77 EUR) x 100] / 279EUR = 97,8 % 279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR
Zahlbetrag ab:
01.01.2008: 97,8% * 279€ - 82€ = 191€
01.06.2008: 97,8% * 322€ - 82€ = 234€
01.01.2009: dito
01.01.2010: 97,8% * 364€ - 92€ = 264€
Wenn niemals ein neuer Prozentsatz neu tituliert wurde gilt der alte weiter unter Berücksichtigung der Umrechnung 2008. Dein alter Titel enthält insoweit einen Fehler, als dass in ihm für die zukünftigen Zahlbeträge nicht das KG berücksichtigt wurde. Eigentlich hätte dastehen müssen "... minus anteiligem KG". Denn mit einer neuen Altersstufe hatte sich damals auch die Höhe des anrechenbaren KG's geändert.
Ich würde Dir vorschlagen, Dein gesamtes EK der letzten 12 Monate heranzuziehen und daraus den KU zu bestimmen. Dies ist so im Gesetz/in der Rechtssprechnung vorgesehen, und wenn Du mehr zahlen möchtest steht Dir das frei.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie,
schande über mich, den von dir erwähnten Satz gibt es doch noch.
" * Jeweils gültiger Regelbetrag; abzüglich des jeweils anrechnungsfähigen Kindergeldes gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB für
das 1. gemeinsame Kind"
Dieser Titel wurde nie geändert, da es keine Stretigkeiten über den Unterhalt gab.
Ich würde mit dem bereinigten Netto von 2008 in die Stufe 2 DDT (ohne Kurzarbeit währe es die 3.Stufe) fallen.
Laut der Aussage nach dem Jugendamtmitarbeiter soll ich die Stufe 4 Zahlen, also 3 plus 1 Erhöhung zahlen, das währe durch den Titel so abgedeckt!!
und auch pfändbar.
Dem ist wohl aber offensichtlich nicht so??
Gruß eagle
Hi eagle
Wenn im Titel 100% drinne stehen wurde ausdrücklich keine Höherstufung vorgenommen. Und nur der Titel ist für Dich bindend. Das "Geschwätz" eines JA-MAB hat vielleicht einen Unterhaltungswert, doch selbst dieser ist meist mager. Bei Dir handelt es sich um einen dynamischen und unbefristeten Titel. Darin ist die Einkommensgruppe über den Prozentsatz dargestellt. Die Aussage des JA-MA
...das währe durch den Titel so abgedeckt!!
ist eine unverfrorene Lüge. Und wie der Mensch auf Stufe 3 + 1 kommt erschliesst sich mir nicht, es sei denn, Dein bereinigtes Netto liegt zw. 1900-2300€. Hatte er überhaupt EK-Nachweise von Dir? Und wie hoch ist Dein Einkommen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
mein bereinigtes Netto liegt inzwischen bei ca 2000€.
Somit ist wohl die Berechnung des JA-Mitarbeiters richtig.
Währe ja auch gerne bereit den Unterhalt danach zu bezahlen, aber durch die Kurzarbeit 2008 sind einige Baustellen offen
die ich erst erledigen möchte.
Es ging mir nur darum ob aus diesem Titel Nachzahlung gefordert oder gepfändet werden können, wenn ich nur 100 % der DDT bezahle.
Dem ist wohl nicht so.
Den Rest werde ich dann versuchen mit meiner Ex zu klären.
Danke eagle
Hi
Ein höherer Betrag kann erst ab dem Ersten des Monats gefordert werden, wo Auskunft verlangt wurde. Einer Forderung für davor liegende Zeiträume ist lediglich möglich, wenn Du z.B. nicht auffindbar warst. Das trifft wohl kaum zu. Dies bzgl. kannst Du Dich zurücklehnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
