Kuendingungsverbot ...
 
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Kuendingungsverbot vom Jugendamt

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(@the_force)
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Ich bin berufstätig - noch!

Mein Arbeitgeber hat mir offeriert, dass meine Zeit abgelaufen ist. Ich wurde bezahlt nach Hause geschickt und rechne damit, irgendwann demnächst wegen fadenscheinigen Gründen gekündigt zu werden. Sinngemäß hieß es: "Wir wollen nicht mit Dir weiterabeiten. Geh' nach Hause. Du bekommst weiter Geld bis ich mir etwas einfallen lasse".

Im Moment verdiene ich 1600 Euro netto. Anhand dieses Einkommens wurde ein fiktiver Unterhalt festgelegt.

Ich hätte eine Stelle in Aussicht. Hier würde ich 1500 Euro brutto verdienen (Anfangsgehalt im öffentlichen Dienst!). Beförderungen bzw. zusätzliche Aufgabenbereiche werden jetzt schon in Aussicht gestellt.

Anzumerken ist, dass 1500 Euro brutto bei meinem ausbildungstechnischen Hintergrund sehr realistisch ist.

Ich habe mich beim Jugendamt erkundigt. Dort wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich die Stelle nicht annehmen darf. Wenn ich das tue, wird weiterhin mein jetziges fiktives Einkommen zugrunde gelegt.

Laut Jugendamt habe ich gefälligst abzuwarten, bis ich arbeitslos werde. :gunman:

Das entspricht keinesfalls meinem Sozialgedanken. Auch wurde mir beim Arbeitsamt gesagt, dass ich - wenn ich erst einmal arbeitslos bin - keine neue Tätigkeit finden werde. Zum Einen aufgrund meines Alters, zum Anderen durch meinen beruflichen Background (ich habe vor 10 Jahren in eine andere Branche gewechselt - für den ursprünglichen Job bin ich "zu lange raus", für meinen jetzigen Job habe ich nicht die Qualifikation).

Sprich - der 1500-Euro-Job ist meine letzte Chance.

Was bleibt mir?

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 13:07
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!

Das JA darf Dir keine Befehle erteilen!

Ansonsten würde ich die neue Stelle nehmen. Die Alte ist doch so gut wie weg (oder geht da noch was?). Du kannst doch froh sein, wenn Du einen neuen Job bekommst heutzutage.

Meine Meinung

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 13:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ertmal Hallo the-force,

Im Moment verdiene ich 1600 Euro netto. Anhand dieses Einkommens wurde ein fiktiver Unterhalt festgelegt.

Was bitte verstehst du unter einem fiktiven Unterhalt?

Was das JA wohl sagen wollte: Du darfst von dir aus deine Stelle nicht kündigen, um eine schlechter bezahlte anzunehmen. Tust du es doch, dann wird eben fiktiv das bisherige Einkommen zur Berechnung hergenommen. Bei deiner Konstellation ist es eben von daher etwas ungünstig, da du mit den 1500 in eine niedrigere Stufe rutschst.

Wenn dein Arbeitgeber dich eh loswerden will, dann kannst du dem JA doch sicher nachweisen, das er dich derzeit freigestellt hat (ich hoffe die Gründe liegen nicht in deinem Verhalten). Zudem kannst du sicher deinem Arbeitgeber sagen, das du eine neue Stelle hast und er dich sofort künigen soll.

Die Stelle würde ich auf jeden Fall annehmen. Denn bei Arbetislosigkeit hättest du wengier Geld, müßtest aber weierhin den bisherigen Unterhalt zahlen. Und die Differenz wäre weit größer als die durch die neue Stelle erzeugte.

Im übrigen kann und darf dir das JA nichts verbieten. Sie kann es nur in der Berechnung ignorieren.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 13:23
 wedi
(@wedi)

Moin

Ich würde mir die angebotene Stelle warmhalten, und abwarten, ob du wirklich gekündigt wirst.

Haust du die Stelle in Sack, kann dir tatsächlich unterstellt werden absichtlich dein Einkommen reduziert zu haben und dir fiktiv etwas anrechnen.

Gruss Wedi

midnightwish war schneller

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 13:28
(@the_force)
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Was bitte verstehst du unter einem fiktiven Unterhalt?

Fiktives Einkommen 🙂

Wenn dein Arbeitgeber dich eh loswerden will, dann kannst du dem JA doch sicher nachweisen, das er dich derzeit freigestellt hat

Nein, kann ich leider nicht. Und der Arbeitgeber wird sich auch hüten, da irgend etwas durchsickern zu lassen. Hintergrund ist, dass es sich um einen Arbeitgeber handelt, der von der regionalen Verbundenheit seiner Privatkunden lebt. Hier sollen von 1600 Stellen mittelfristig mindestens 200 abgebaut werden.

Der Stellenabbau würde dem Ruf des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit schaden. Insofern hält man sich da bedeckt.

Zudem kannst du sicher deinem Arbeitgeber sagen, das du eine neue Stelle hast und er dich sofort künigen soll.

Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Eine sofortige Kündigung wäre meines Erachtens nach nicht möglich, da das JA dann erwarten würde, dass ich mich entsprechend wehre.

Schätze ich das soweit richtig ein?

Im übrigen kann und darf dir das JA nichts verbieten. Sie kann es nur in der Berechnung ignorieren.

...und das eskaliert dann? Soweit ich verstanden habe, werden die Schulden stumpf aufsummiert bis dann irgendwann die große Keule (=Gerichtsvollzieher) kommt?!?

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 13:52
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, kann ich leider nicht. Und der Arbeitgeber wird sich auch hüten, da irgend etwas durchsickern zu lassen. Hintergrund ist, dass es sich um einen Arbeitgeber handelt, der von der regionalen Verbundenheit seiner Privatkunden lebt. Hier sollen von 1600 Stellen mittelfristig mindestens 200 abgebaut werden.

Der Stellenabbau würde dem Ruf des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit schaden. Insofern hält man sich da bedeckt.

Dein Arbeitgeber will Dich also loswerden, aber Du hast den Mund zu halten, damit sein ruf in der Öffentlichkeit nich Schaden nimmt?
So was Blödes habe ich ja schon lange nicht mehr gehört > gibt`s das wirklich?

Wie soll es denn Geheim bleiben, wenn 200 Leute auf der Straße stehen....

Ich würde ihm das Messer auf die Brust setzen!

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 13:57
(@the_force)
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Dein Arbeitgeber will Dich also loswerden, aber Du hast den Mund zu halten, damit sein ruf in der Öffentlichkeit nich Schaden nimmt?
So was Blödes habe ich ja schon lange nicht mehr gehört > gibt`s das wirklich?

Ja. In der freien Wirtschaft geht es nun mal hart und ruppig zu. Und ich befürchte, dass man in Zeiten, wo Arbeitnehmer wegen einer gestohlenen Frikadelle verhaltensbedingt gekündigt werden, eher schlechte Karten hat.

Mein Fehler war, dass ich vor 10 Jahren (6 Jahre, bevor mein Sohn geboren wurde) aus der Not der Arbeitslosigkeit eine Stelle als Quereinsteiger angenommen habe. Das rächt sich jetzt insofern, dass meine berufliche Perspektive jetzt - vorsichtig ausgedrückt - stark eingeschränkt ist.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich möchte arbeiten. Wirklich. Ich bin stolz auf meinen Sohn und zahle gerne den Unterhalt. Aber die Angst vor dem finanziellen Ruin hindert mich jetzt in diesem Augenblick, beruflich weiterzukommen bzw. mir eine neue Perspektive zu eröffnen. ;(

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 14:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dein Arbeitgeber schickt dich also unter Fortzahlung der laufenden Bezüge nach Hause und tut weiter nichts.
Er wartet, bis Du kündigst und baut dadurch stellen ab und steht somit in der Öffentlichkeit unbescholten da.
Ist wohl so, versteh ich aber nicht.
Was passiert, wenn Du nicht kündigst? Nächste Stufe der Daumenschraube? Die wäre...?

Unabhängig davon wäre sicherlich ein persönliches Gespräch beim JA empfehlenswert. Wenn Du denen glaughaft Deine Situation schildern kannst, müssten sie eigentlich ein Einsehen haben. Zumindest wenn der gesunde Menschenverstand anwesend ist.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.02.2010 14:18
(@the_force)
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Dein Arbeitgeber schickt dich also unter Fortzahlung der laufenden Bezüge nach Hause und tut weiter nichts.

Für den Einen mag es eine schöne Aussicht sein, bei vollem Lohnausgleich zu Hause zu sitzen.

Wenn man mit der Drohung verabschiedet wurde: "Ich lass mir was einfallen, um Dich loszuwerden" sieht das Ganze schon anders aus.

Unabhängig davon wäre sicherlich ein persönliches Gespräch beim JA empfehlenswert.

Der gesunde Menschenverstand ist eben nicht anwesend. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt ist da glashart. Letzte Aussage von Ihr war sinngemäß: "Ich kann ihre Situation nachvollziehen. Aber ich urteile grundsätzlich zum Wohle des Kindes. Und ich bin derjenige, der entscheidet - Basta".

Ich überlege im Moment, einen Brief an den Leiter des Jugendamtes zu schreiben. Allerdings befürchte ich, dass der Fall dann wieder auf die verantwortliche Mitarbeiterin heruntergebrochen wird. Und deren Einstellung kenne ich jetzt ja. :exclam:

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

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Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 14:40
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein Glück, dass ich noch nicht gegessen habe. es läge wohl jetzt wieder vor mir auf dem Tisch.

Der Heini von JA entscheidet erst mal gar nix. Und auch Dein Chef stößt nur heiße Luft aus. Was lässt er sich den einfallen? Kann schon sein, dass er die meisten damit ausreichend einschütern kann. aber ich möchte die ganze Sache mal vor dem Arbeitsrichter erleben.

Natürlich kann es am Ende passieren, dass Dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Wie Du hier siehst, ist alles möglich.
Aber am Ende entscheidet ein Richter, und nicht ein Schnösel in der Arbeit oder im Jugendamt.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 14:47




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entschuldigung.

Der derzeitige Verdiesnt ist 1600 €
der neue ist 1500 €

Fiktiv wäre also dann weiterhin 1600 € anzusetzen. Also 100 € mehr als an der neuen Arbeitstelle.

Das ALG dürfe aber weit unter den 1500 € liegen. Davon wäre aber für mindestens 6 Monate weiterhin Unterhalt in der Höhe des bisherigen, auf Basis der 1600 €, zu zahlen.

Man kann jetzt hin und her überlegen oder schimpfen oder sich mit Drohungen einschüchtern lassen. Besser wirds dadurch auch nicht.

Die neue Stelle annehmen, sich vom alten Arbeitgeber entweder kündigen lassen oder notfalls selbst kündigen. Immer noch besser von 100 € weniger den KU zu zahlen zu müssen, als vomn ALG für mindestens 6 Monate...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.02.2010 14:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Der derzeitige Verdiesnt ist 1600 €
der neue ist 1500 €

Äh, wenn ich's richtig verstanden habe, sind die 1600 Euro aber netto und die 1500 Euro brutto.

@the_force: Kannst du uns bitte Zahlen liefern, die man sinnvoll miteinander vergleichen kann - also auch dein derzeitiges Brutto, und wenn möglich auch eine Schätzung, was bei deinem neuen Job netto rauskommen würde?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 15:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo the_force,

mal 'ne andere Überlegung: Was zahlst du denn jetzt konkret an Unterhalt - und wie kam die Berechnung zustande? Liefere uns bitte mal ein paar Daten: Wie viele Kinder, und wie alt?

Ich vermute nämlich mal, dass du mit deinem alten Einkommen in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle bist und mit dem neuen Einkommen eigentlich nach Zeile 1 gehören würdest; aber sogar wenn du "fälschlicherweise" (laut gesundem Menschenverstand) bzw. "korrekterweise" (laut bescheuerter JA-Tussi) statt in Zeile 1 in Zeile 2 einsortiert wirst, macht das 20 Euro pro Kind und Monat aus. Die Frage lautet daher: Ist der Unterschied groß genug, um die komplette berufliche Zukunft davon abhängig zu machen, was diese JA-Tussi meint? Wenn's hart auf hart geht, legt ein Richter den Unterhalt fest - das JA hat da keine eigene Entscheidungsmacht, auch wenn die das gerne anders erzählen.

Daher: Ich würde den neuen Job auf jeden Fall nehmen. Vielleicht lässt sich bei deinem derzeitigen Arbeitgeber ja auch 'ne Abfindung herausschlagen, die du nutzen kannst, um ggf. den höheren KU für einige Zeit zu zahlen. Wenn die Firma so auf ihren guten Ruf bedacht ist, dann sollte sie ein gewisses Interesse daran haben, dass du still und leise verschwindest.

Sowohl eine eventuelle Abfindung als auch das hier ...

Beförderungen bzw. zusätzliche Aufgabenbereiche werden jetzt schon in Aussicht gestellt.

... brauchst du ja nicht an die große Glocke zu hängen. Und bei KM und JA solltest du halt ggf. den bleibenden Eindruck hinterlassen, dass die KU-Berechnung eigentlich zu hoch ist für dein Einkommen, du das aber wegen des lieben Friedens trotzdem erst mal vorläufig so akzeptierst. Wenn du ein bisschen Glück hast, dann lassen die sich anschließend nämlich sehr viel Zeit, bis sie das nächste Mal Einkommensauskunft von dir verlangen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 15:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt malachit,

das mit Netto und Brutto hatte ich überlesen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 15:28
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Entschuldigung.

Der derzeitige Verdiesnt ist 1600 €
der neue ist 1500 €

Der derzeitige Verdienst ist 1600 Euro netto (=2500 Euro brutto).

Der neue Verdienst wäre 1500 Euro brutto (lt. "Milchmädchenrechnung" 990 Euro netto).

Im Moment zahle ich 257 Euro pro Monat für meinen Sohnemann (wird im April vier Jahre alt).

Ich habe angefragt, warum ich mit 110% statt mit 105% eingruppiert werde. Als Antwort kam die Begründung, dass die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht und der Bedarskontrollbetrag eingehalten wird.

Thematisch habe ich das nicht weiter verfolgt, weil die paar Euro "den Braten nicht fett machen" und es ja letztendlich meinem Sohn zugute kommt.

Nur die Extremdifferenz (257 Euro Unterhalt bei 990 Euro netto), das packe ich als Alleinstehender wirklich nicht. Großartig einschränken kann ich mich auch nicht mehr. Also nichts mit "Auto verkaufen" oder etwas in der Richtung.

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 15:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Laut Gehaltsrechner kommen bei StKl.1 und 0,5KFB ca. 1090€ als Netto raus. Ist zwar nicht die Welt, allerdings sind unter diesen Umständen 100€ verdammt viel Geld. Dennoch würde es einen Mangelfall darstellen und Dir Probleme bereiten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 16:03
(@the_force)
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Ist zwar nicht die Welt, allerdings sind unter diesen Umständen 100€ verdammt viel Geld.

Ich kenne mich mit der Berechnung nicht so gut aus wie Ihr. Woher hast Du den Betrag "100 Euro" bezogen?

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 16:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo the_force,

Der neue Verdienst wäre 1500 Euro brutto (lt. "Milchmädchenrechnung" 990 Euro netto).

Hm, wenn ich eine Milchmädchenrechnung aufmache, dann sieht die so aus: 1500 Euro brutto, davon gehen ab ca. 20% Arbeitnehmeranteil für die üblichen Sozialversicherungen (RV, AV, KV, PV), das sind dreihundert Euro. Der Abgabenrechner des Finanzministeriums ( https://www.abgabenrechner.de/) meldet bei einem Monatsbrutto von 1500 Euro und Steuerklasse 1 etwas mehr als hundert Euro an Lohnsteuer. Ich komme daher auf 1090 Euro netto; auch nicht die Welt, aber vielleicht gerade der Unterschied zwischen "geht" und "geht nicht". Spannende Frage: Wer von uns beiden hat jetzt einen Denk- oder Rechenfehler bei der Umrechnung von Brutto- auf Nettoeinkommen gemacht?

Anm: Oldie ist inzwischen auf den gleichen Wert gekommen wie ich.

Ich habe angefragt, warum ich mit 110% statt mit 105% eingruppiert werde. Als Antwort kam die Begründung, dass die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht und der Bedarskontrollbetrag eingehalten wird.

Na immerhin weiß die Truppe, was der Bedarfskontrollbetrag ist ... ich habe aus anderen Beiträgen gelernt, dass das längst nicht alle Jugendämter wissen (oder auch gerne mal "vergessen", wenn es zum Vorteil des Unterhaltszahlers wäre). Aber egal. Wichtiger ist mir im Moment: Wurde dein altes Einkommen von 1600 Euro netto denn korrekt bereinigt? Das heißt, wurden vom Zwölf-Monats-Durchschnitt die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen? Und auch Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge, wenn du denn eine hast? Wenn die 1600 Euro nämlich dein tatsächliches, d.h. unbereinigtes Netto sind, dann bist du nach Bereinigung vermutlich nur sehr knapp über der magischen Grenze von 1500 Euro, und es könnte sich u.U. sogar lohnen, einen minimalen Riester-Vertrag abzuschließen, um unter diese Grenze zu kommen. Eventuell hilft hier der Wink mit dem Zaunpfahl an JA und KM, dass bereits die alte Unterhaltsberechnung auf sehr wackeligen Füßen stand - und ob sie's wirklich daraus ankommen lassen möchten, das Rechenwerk mal von einem Richter überprüfen zu lassen.

Zumindest wissen wir jetzt, über welchen monatlichen Unterschied wir im Moment reden: Gefordert sind 257 Euro, was du bestenfalls erwarten kannst, wären 225 Euro - denn bei 1090 Euro netto dürften die meisten deutschen Familienrichter kriminell kreativ genug sein, um irgendeine Begründung zu liefern, warum du trotz Unterschreitung deines Selbstbehaltes den vollen Mindestunterhalt zahlen musst.

Und Achtung: Du hast spätestens im April 2012 das nächste Problem. Wenn dein Sohnemann sechs Jahre alt wird, dann steigt der Unterhalt deutlich. Nach heutigem Stand der Dinge wären das mal locker-flockig fünfzig Euro mehr im Monat ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 16:21
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Das heißt, wurden vom Zwölf-Monats-Durchschnitt die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen?

Wieviel darf ich denn abziehen an berufsbedingten Aufwendungen?

In der Einkommensteuererklärung komme ich nicht einmal über den Pauschalbetrag (knapp über 900 Euro pro Jahr).

Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2010 16:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das kommt auf den OLG-Bezirk an, in welchem das Kind lebt. Das geht von absolut notwendigen, über pauschale, bis hin zu tatsächlichen Aufwendungen. Nenne das OLG am Wohnort des Kindes und dann kann nachgeschaut werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 17:26




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