KU zu einem festges...
 
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KU zu einem festgestzen Mtl. Datum vom RA!?

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Heute kam die Berechnung des KU Satzes vom RA der Gegenseite für mein Kind zur Zahlung an die KM. Im RA-schreiben wird ein festgesetztes Datum mir auferlegt, bis wann ich Mtl. die Zahlungen zu tätigen habe. Da es mir aber sehr gelegen ist, die Beträge nicht zum 1. eines jeden Monats zu überweisen, sondern bei Lohnauszahlung, und das wäre der 15. eines jeden Monats (So wurde die Zahlung bereits in einem KU-Titel für das erste Kind vom JA festgelegt), frage ich hier, ob ich mich der Festlegung des RA fügen muss, oder ob es genügt ihm mit einem schreiben den 15. eines jeden Monats vorzuschlagen?

Dürfte doch nicht so unkompliziert sein, oder?

MfG
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 19:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Unterhaltszahlungen sind im Voraus, bis zum 3. des Monats zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Lohnt also den Streit nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 19:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin profesor,

sieh es mal mathematisch: Wenn Deine Kohle am 15. kommt, kannst Du davon locker und rechtzeitig den Unterhalt des nächsten Monats überweisen (beispielsweise den September-Unterhalt von der Gehaltszahlung, die am 15.8. bei Dir eintrudelt). Du musst dafür nur ein einziges Mal den KU für einen Monat vorfinanzieren.

Insofern stimme ich Beppo vorbehaltlos zu: Deswegen ein Fass aufzumachen lohnt sich garantiert nicht. Zumal der Monatsanfang (wo beim Unterhaltsempfänger auch Mieten und andere wiederkehrenden Zahlungen fällig sind), in praktisch allen Unterhaltsurteilen Standard ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 20:45
(@eversman)
Schon was gesagt Registriert

ich bekomme mein gehalt immer zum 6-8 jeden monats und habe mit der gegenseite ohne probleme vereinbart das der U spätestens zum 15 auf dem Konto der gegenseite ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 21:37
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn die Gegenseite verhandlungsbereit ist, braucht es für eine solche Vereinbarung keinen Rechtsanwalt.

Ansonsten ist es, wie Brille sagt. In meinem Fall war es umgekehrt und ich habe einen Monat überbrückt, weil der KV sich geweigert hat, zum 3. zu zahlen. Mir war die Streiterei zu blöd, denn im Gegensatz zu ihm kann ich rechnen  :wink:.

Also Prof. Peter - setz dich mit deiner Ex zusammen, mach ihr den Vorschlag und wenn sie nicht drauf eingeht, dann halt nicht.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 21:55