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KU/Zahlungsunfähigkeit/Rückzahlung ?

 
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
trotz intensiven Bemühens kann ich für mich weder in diesem Forum noch sonst irgendwo (Anwalt noch nicht kontaktiert) eine Antwort auf folgende Frage ermitteln:

Sachverhalt: Vater zahlt seit einiger Zeit kein Kindesunterhalt mehr. Begründung: Leistungs-
unfähigkeit. Nehmen wir mal an, dass wirklich Leistungsunfähigkeit vorliegt, weil zu wenig verdient wird. Nun geht die Unterhaltspflicht lt. BGB auf die Mutter über. Diese kann für den Unterhalt sorgen, weil sie mittlerweile wieder verheiratet ist und der Ehemann genügend Geld verdient. Es zahlt sozusagen der Stiefvater den Kindesunterhalt.

Frage: Ist der Vater aus dem Schneider oder ergibt sich aufgrund des nicht gezahlten Unterhalts eine Geldschuld, die irgendwann zurückbezahlt werden muss ? Es könnte ja auch
der Fall vorhanden sein, dass die Mutter nicht wieder geheiratet hat und gerade noch soviel verdient, dass sie und ihr Sohn davon leben können.

Irgendwie ist das m.E. eine zentrale Kindesunterhalt/Vaterzahlungsunfähigkeit - Folge - Frage, auf die ich nirgends eine Antwort finden kann.

Gruß,
Mary


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2005 13:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Mary,

die monetäre Unterhaltspflicht geht nicht über auf die KM; auch nicht auf den Stiefvater. Zumindest nicht direkt. Sicher ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit der finanzielle Part durch den Betreuungselternteil aufzubringen. Eine Schuld ergibt sich dadurch nicht. Durch die Neuheirat bleibt auch der Weg des UHV verwehrt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2005 16:41
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

eine Schuld ergibt sich nicht ? Ist das sicher ? In meinem Fall hat es sich so nämlich ergeben. Nun weiß ich, dass es meinem Ex trotzdem nicht schlecht ging bzw. er finanziell doch gut über die Runden kommt, auch wenn man ihm das nicht nachweisen kann. Die Freundin verdient schon genug. Und es stinkt mir auch ganz gewaltig, dass er auch sonst seiner Pflicht wie z.B.
dass mein Sohn alle 2 Wochen zu ihm kann, nicht nachkam. Man konnte sich auf nichts verlassen. Hat man für ein solches Wochenende mal was außer Haus ausgemacht, dann konnte es leicht sein, dass er garnicht wie vereinbart kam. Muss ja selber feiern. 😡
Ich weiß, jetzt werd ich emotional. Aber das stinkt zum Himmel. Ich mußte für mehrere tausend Euro Unterhalt aufkommen, die eigentlich er hätte zahlen müssen. Jetzt arbeitet mein Sohn. Jetzt könnte also auch mein Ex wieder gut verdienen und ich würde nichts davon zurückbekommen, was er sich erspart hat ?
Das kann doch nicht wahr sein !

Was bedeutet eigentlich 'UHV' ? Komm einfach nicht drauf.

Gruß,
Mary


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2005 19:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Mary,

Abkürzungen gibbet >hier<.

Skizziere doch bitte man die Umstände i.S.v.:
Wer
- hat wie viele gemeinsame Kinder in welchem Alter,
- lebt mit wem in welchem Verhältnis zusammen oder auch nicht und seit wann,
- verdient wie viel (ca.) Netto im Monat/Jahr

In meinem Fall hat es sich so nämlich ergeben.

Auch hierzu bitte mehr Infos.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2005 20:47
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hi DeepThought,
wir haben 1 gemeinsames Kind, das jetzt 16 Jahre alt ist und eine Ausbildung macht.
Mein Ex hat immer seinen Unterhalt bezahlt gehabt, bis er dann vor über 5 Jahren seine
Arbeit wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben mußte. Ab dem Zeitpunkt hat er bis auf einen Zeitraum von ca. 1 Jahr, in dem ein Teil des Unterhalts bezahlt wurde, nichts mehr bezahlt. Wir haben nie schriftlich Info bekommen, wieviel er aktuell verdient. Wir wissen allerdings, dass es ihm nicht so schlecht gehen konnte, da er auf diversen Festen ausgiebig beim Feiern zu sehen war und zusammen mit seiner Freundin wohnte, die einem Beruf nachging. Seit ca. 4 Jahren kümmert er sich garnicht mehr um seinen Sohn. Da gibt's auch keinen Anruf zum Geburtstag o.ä.
Ich selber bin seit 8 Jahren wieder verheiratet. Mein Mann verdient gut und ich verdiene selber auch um die 1000,- Euro netto.
Es geht eigentlich auch garnicht darum, dass wir mit dem Geld nicht klar kommen würden, sondern darum, dass er sich nicht um sein Kind kümmerte, er einfach die Unterhaltszahlungen einstellte, ohne eine Mitteilung zu machen, warum etc. Außerdem geht es ihm , wie beschrieben, ja auch finanziell nicht schlecht. Wenn ich nicht wieder lieert wäre, dann hätte mir das Geld ja nicht gereicht. Gut, dann hätte es UHV (gelernt 🙂 ) gegeben. Den hätte er dann irgendwann ausgleiche müssen. Aber warum soll er nicht das ausgleichen müssen, was eigentlich mein neuer Partner als Unterhalt bezahlt hat. Denn dem gehen ja eigentlich diese Geldbeträge ab.
Darum nochmal die Frage: Hat mein Ex keine Schulden, auch wenn er wirklich nicht unterhaltsfähig war ?

Nochmal kurz zu den Fragen: Wieviel mein Ex verdiente bzw. die Freundin verdiente, weiß ich nicht. Ich wußte ja nicht mal, wo er wohnte.
Gruß,
Mary


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2005 14:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mary,

ich würde an deiner Stelle zu einem RA gehen und den Ex anschreiben lassen, dass er unter Fristsetzung seine Einkünfte darlegt. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist Auskunftsklage einzureichen.

Knifflig ist, dass du eine recht lange Zeit auf KU "verzichtet" hast. Hier könnte dein Ex der Auffassung sein, dass du den KU nicht brauchtest, er seine Lebensumstände entsprechend einrichtete und künftiger KU-Anspruch verwirkt ist. Unwahrscheinlich, doch denkbar.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2005 20:38
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hi DeepThought,

danke für deine Antworten.

Trotzdem nochmal zu meiner Ausgangsfrage: Angenommen von beiden Seiten ist alles korrekt verlaufen, d.h. Ex ist nicht unterhaltsfähig, es wurde von mir nicht auf KU verzichtet..... :

Muss der Ex irgendwann den nicht bezahlten Unterhalt nachzahlen, den ich ja jetzt bezahlen mußte ?
Wenn das Jugendamt den Unterhalt bezahlt hätte, hätten sie diesen auch irgendwann wieder vom Ex zurückgeholt (Auszug : "Dieser Elternteil soll nicht entlastet werden, wenn der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Der Staat macht die Unterhaltsansprüche gegenüber diesem Elternteil geltend und klagt und vollstreckt diese gegebenenfalls ein."). Also muss doch auch das Recht vorliegen, dass ich mein Geld wieder bekomme.
Gruß,
Mary

[Editiert am 27/12/2005 von Mary]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2005 15:42