Hallo.
Ich überlege Gerade wie die Realität aussieht im Bezug auf Kindesunterhaltszahlungen wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat?
Es wurde seinerzeit eine Titulierung veranlasst, welche bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gilt.
Was für mich auch in der weiteren persöhnlichen Lebensplanung Wichtig wäre zu wissen ist, welche Zahlungen hätte ich noch abzuleisten und für wie lange müsste ich noch aufkommen?
Frage:
1. Für die gesamte Zeit einer Berufsausbildung des Kindes?
2. Für die gesamte Zeit einer Berufsausbildung + anschließendem Studium des Kindes?
3. Muss mein Kind die Unterhaltszahlungen ab 18 Jahre bei mir anfordern, oder habe ich die Verpflichtung dies Eigenständig vorzunehmen?
In der Düsseldorfer Tabelle sieht man die Zahlangaben ab 18.. Ich muss gestehen das ist schon ein stolzer Betrag.
Vielleicht kann mir jemand das Zcenario vorrechnen!?
Ich überlege gerade wie man "eigene" familiäre Zukunftsplanungen angehen will, (weiteres Kind, Hauskauf, etc.), mit dieser finanziellen Ausreizung!?
Zum Vergleich die Kindesmutter: Verheiratet, beide Berufstätig, weiteres Kind, Haus usw.. Dies ist mit meinem Kindesunterhalt/ -zuschuss doch wesentlich leichter zu schaffen, als umgekehrt. Wenn ich als Alleinverdiener mit diesen monatlichen "Belastungen" bei der Bank aufschlage, da sieht die Finanzauflistung im Bezug einer Hausfinanzierung nicht so Rosig aus! :frustrierend:
Moin,
1. Ja
2. Vielleicht
3. Ja, sie muss aktiv werden, wenn dein Titel wirklich bis 18 begrenzt ist.
Ausbildungsvergütung ist Bedarfsmindernd und beide Eltern sind unterhaltspflichtig.
Das ist hier aber schon so oft beschrieben, dass du bei kurzer Suche sicher schnell fündig wirst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
