Hallo zusammen,
habe am Donnerstag vor Gericht einen Vergleich ausgehandelt:
1. ich verpflichte mich, in Abänderung des Beschlusses vom 8.2.2005 (135 % fiktives Einkommen) an den Beklagten
(hier mein Sohn 14 in der Abänderungsklage also der Beklagte) ab Feb. 06 100% des Regelbeitrages der Tabelle,
. also derzeitig 291,00 € zu zahlen. Es wurde
klarstellend festgehalten, dass der Beschluss vom 8.2.05 für vorherige Zeiträume, also bis Jan 2006 seine
Gültigkeit behält.
2. die Beklagtenseite hat erklärt, dass aus dem abgeschlossenen Vergleich keine Zwangs - oder Vollstreckungs-
maßnahmen eingeleitet werden, sofern ich monatlich 200,00€ auf den Unterhaltsbetrag bis zum 30.6.07 zahle.
Der Vollstreckungsverzicht bezieht sich auch auf Unterhaltsrückstände, ausgenommen ist das bereits eingeleitete
Verfahren, in dem noch ca. 120,00 € offen sind
3. Im Mai/Juni 2007 sind mit der Gegenseite wieder Verhandlungen aufzunehmen, ob es bei der Herabsetzung
auf 200,00 € verbleiben kann.....
Bevor jetzt jemand schreibt:
"Der Drecksack soll gefälligst den vollen Unterhalt zahlen"
"Freitag der 13."
ist meine Geschichte
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin,
dazu zwei Anmerkungen:
Zu "Der Drecksack soll gefälligst den vollen Unterhalt zahlen" stehen da die Moderatoren davor, denn ein solcher Vergleich wird nicht aus Jux vom Gericht akzeptiert.
Und was genau ist deine Frage?
Gruß, Xe
Hi @all,
@ xe,
habe eigentlich keine spezielle Frage, wollte nur `mal wieder ein Ereignis aus meinem mittlerweile 9 jährigen Kampf um Kinder und Geld "einstellen"
Der Familienrichter hat mir bei der Unterhaltsfestsetzung am 8.2.05 unmissverständlich klargemacht, dass ich gefälligst den 135 % igen Unterhaltsbetrag zu zahlen habe - meine 60 % ige Schwerbehinderung - mein Alter, damals 53, meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt - sowie die Tatsache, dass ich durch meine Ex-Frau in die Arbeitslosigkeit getrieben worden war - fiktives Einkommen wird angenommen - fertig.
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand
Ich hätte, wenn es bei meiner Abänderungsklage am vergangenen Donnerstag nicht einen Vergleich gegeben hätte, noch am selben Tag beim Gerichtsvollzieher meine EV abgegeben. Dies habe ich auch dem gegnerischen Anwalt und der Vorsitzenden "unmissverständlich klargemacht". Und da war meine EX auch klug - "der macht das"!
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi,
jetzt habe ich doch noch eine Frage:
im Vorfeld der o.g. Abänderungsklage hat dieselbe Richterin meinen PKH-Antrag wegen "Erfolglosigkeitsaussicht" abgelehnt !
Der Weg für einen Vergleich war natürlich offen - hätte es denn evtl. einen Richterspruch gegeben ? Wie hätte dann eine richterliche Entscheidung ausgesehen? Vollstreckungsurteil auf 135 % DT liegt ja vor.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi @all,
der Stand der Dinge ist, dass ich jetzt den im Vergleich geschlossenen Unterhaltsbetrag von 200,00 € pünktlich zahlen kann.
Damit mein Sohn auch daran "teilhaben" kann, gebe ich ihm den Differenzbetrag zu 100% DT in wöchentlichen Raten von 25,00 € als "stille Spende".
Wie im Vergleich festgehalten, habe ich ja bis Frühjahr 07 Zeit, meine dann aktuellen Finanzen offen zu legen.
Soll ich dann an den "Zahlungsmodalitäten" festhalten, oder soll ich dann die 100% der DT an die Kindesmutter zahlen?
Hoffe, ich habe mich verständlich gemacht?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
N`abend Allerseitz,
aus aktuellem Anlass hole ich das "Ding" noch einmal nach oben:
Am vorgestern erhielt ich einen Brief vom JA:
Beistandschaft J. C., geb. 04.06.1992
Nach meinen Unterlagen haben Sie letztmals am 30.08.2002 einen Betrag von 127,41 € überwiesen. Seither blieben die Unterhaltszahlungen ohne Angabe von Gründen aus.
Sie befinden sich daher mit einem Zahlungsrückstand von 14861,24 € in Verzug.
Ich fordere Sie daher auf, bis spätestens 01.01.2007 (Eingang Konto Jugendamt) den bestehenden Rückstand zu begleichen und Ihre laufenden Unterhaltszahlungen von derzeit monatlich 316,00 € ab sofort pünklich und vollständig zu überweisen.
..... behalte ich mir ausdrücklich die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung usw. ) vor.
Mein Griff zum Telefon:
"Guten Tag Herr ...... Habe Ihren Brief in Händen...
Meines Wissens endet doch die Beistandschaft mit dem 13. Geburtstag vom J.?
Haben Sie denn auch noch einen vollstreckbaren Titel oder hat die KM. diesen nicht bei Ihnen abgeholt (gleichzeitig die Beistandschaft beendet) und an den Ra. .... übergeben ?
Wissen Sie denn von der von mir seinerzeit angestrebten Abänderungsklage ?
Wissen Sie denn von dem Vergleich hinsichtlich der KU - Zahlungen der am 17.8.2006 geschlossen wurde ?
Wissen Sie denn dass alle bisher von mir geleisteten Unterhaltszahlungen nach dem 30.8.2002 direkt an die KM überwiesen wurden ?
Brauchen Sie das alles jetzt noch schriftlich oder werden Sie sich mit der KM in Verbindung setzen und sich von ihr meine Angaben bestätigen lassen?"
Antwort: "Dann handelt es sich wohl um ein Versehen"
ohne Worte
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi, Hajoco,
und -schwupps- bist du in die Statistk der ach so zahlungsunwilligen aber gleichwohl -fähigen "schlechten" Väter eingegangen!
Nun wundert mich nicht mehr, wie unser Staat auf diese horrenden aufgeblasenen Zahlen rückständigen K-Unterhalts kommt.
Der Vorgang ist ei geleitet und stzeht in den Büchern. Das es ein Versehen ist, wird - mit viel Glück - erst in Monaten auch in den Listen für Korrektur sorgen.
Da kann man sich nur noch :knockout: .
Gruß
haddock
Hi,
auch eine kleine Anekdote aus einem norddeutschen Jugendamt. Ich zahle regelmäßig Unterhalt. Die Höhe ist auch ganz prickelnd.
Im Mai 2005 habe ich eine Unterhaltsabänderungsklage angestrebt und durfte nach einem Beschluss unter Zahlung einer Sicherheitsleistung gänzlich den Unterhalt einstellen. Im September 2005 wurde meine Klage als unzulässig abgeschmettert. Das wäre ein anderes Thema. Natürlich hat die Ex für den Sohn UHV beantragt und auch bekommen. Im November hat dann der gegnerische Anwalt meine Mieten gepfändet. 1295€ jeden Monat. Das die eigentlich dem Pfändungsschutz unterliegen, da davon die Hypotheken bezahlt werden ist auch ein anderes Thema.
Da nun eine Wohnung in der Zwangsverwaltung ist (warum wohl) gab es nur noch 800€
(möchte noch anmerken Ex verdient 1000€ Netto und hatte/hat zu diesem Zeitpunkt einen sehr gut verdienenden LG). Auch gut. Aber der Mieter meinte er könnte die Miete aus irgendwelchen Gründen kürzen. Dieses hat er getan.
Ich bekomme ein Schreiben vom Awalt, dass nun meine Ex wieder Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss und er ihr anrät, wenn ich nicht den vollen Betrag zahle (1127,29€) eine Strafanzeige nach § 170 blabla einzuleiten. Da hatte ich aber Angst.
Das Ja schrieb, dass ich nun 26€ UHV ans Ja monatlich zahlen muss.
Was für eine Steilvorlage.
Sinngemäß schrieb ich das Ja wie folgt an.
Ich habe noch einen Deckel bei Ihnen und würde gerne wissen, für welchen Zeitraum sie in 2005 UHV gezahlt haben. Während des Prozess. 1.6 bis 27.09.05 kein Unterhalt. Ab November 2005 Unterhalt durch Pfändung Mieteinnahmen. Weil ich möchte ja meiner Pflicht nachkommen und ihnen natürlich das Geld überweisen. Außerdem interessiert mich, warum und für welchen Zeitraum ab 1.10.06 UHV gezahlt wird. Weil einen Anspruch hat Madame aufgrund auch der gekürzten Mietpfändung nicht.
Wart, wart, wart, wart usw.
Irgendwann habe ich den SA angerufen. Ich hätte doch gerne mal eine Info. Natürlich wollte er dieses gerade heute nach Wochen machen. Naja. Den UHV ab 1.10.06 zahlt meine Ex direkt ans Ja zurück. Was falsch gelaufen. Damit hatte er meine erste Frage beantwortet. Die zweite musste ich ihm förmlich aus der Nase ziehen. Bis zum 31.03.2006 wurde UHV gezahlt, weil sie böser, elendiger, nichtsnutziger und übler Vater ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Da hat er nicht so gesagt, aber bei mir ist das so angekommen. Ich muss nicht ans Ja zahlen, da alles von meiner armen Ex ans Ja zurückgezahlt wird. Setzt aber voraus dass ich zahle, auch den Rückstand. Was für ein nettes Kerlchen.
Stop!!!
Lieber Herr SA. Erklären sie mir einmal, warum ich eine Kontenaufstellung vom gegnerischen Anwalt habe, woraus hervor geht, dass schon am 24.10.2006 1.440€ von mir eingegangen sind. November schon 500 und im Dezember schlanke 2095€. Irgendwie habe ich mir dann doch Sorgen gemacht. Diese Stille am Telefon. Dann die Frage, und wie sah es mit Januar, Februar und März aus. Ganz einfach Januar 1295, Februar 2500, und März 1295. Noch Fragen?
Nö!
Dann hat Sie uns beschissen und dann werde ich wohl eine Strafanzeige machen müssen. Können sie mir das mal zukommen lassen. Natürlich mit den entsprechenden Kommentaren. Nett wie ich bin habe ich ihm das unverzüglich rüber gefaxt. Komisch jetzt ist er richtig nett.
Und weil ich soviel Angst habe, habe ich natürlich auch Arge angeschrieben. Will ja auch denen ihr zustehendes Geld zurückgeben.
Platt