KU und Steuerklasse
 
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KU und Steuerklasse

 
(@okser)
Schon was gesagt Registriert

Moin, moin.

Ich habe eine Frage und zwar:
ich zahle seit 2012 KU, was mit Steuerklasse 5 (bin neu verheiratet und habe in der neue Ehe zwei Kinder) berechnet wurde. Meine Frau verdient 500 euro mehr, drum hat sie Steuerklasse 3 und ich 5. Bis Juli dieses Jahres war alles soweit klar (mein SB wurde zwar um 10% reduziert, aber sonst Berechnung mit SK 5)
Im Juli habe ich dem JA neue Gehaltsabrechnungen geschickt (hatte Gehaltserhöhung und wollte keine Rückstände) mit der Bitte um Neuberechnung. Dann ging es los: JA verlangt die Begründung warum ich SK 5 habe. Wollen die Gehaltsabrechnungen meiner Frau, sonst Neuberechnung mit SK 3. Haben wir gemacht. Gestern Brief vom JA bekommen wo drin steht:
" da die Wahl der SK3 aufgrund des Mehrverdienstes Ihrer Frau Ihnen nicht zugemutet werden kann, werden Sie so gestellt, als würden Sie mit der SK4 versteuert werden. Es ist von Ihnen zu erwarten, dass innerhalb des Familieneinkommens ein Ausgleich zu Ihrer steuerlichen Schlechterstellung stattfindet."
Gleich rechnen sie mir seit Juli einen Rückstand mit der bitte mit 25,00/Monat zu tilgen.
Ist das richtig so? Können sie es jetzt nach 3,5 Jahre SK5 Akzeptanz einfach verändern ohne neuen Titel, ohne Rechtsgrundlage?
Bitte um Hilfe.
Gruß von der Elbe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2015 07:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Die Berechnung mit SK4 ist mE rechtens. Dass die 3 Jahre zuvor günstiger für Dich gerechnet wurde, würde ich unter dem Aspekt "Glück gehabt und Geld gespart " verbuchen  😉

Ob Du mit der neuen Unterhaltshöhe seit Juli in Verzug bist, kann ich nicht wirklich sagen. Allerdings: Da Du ja freiwillig(!) aufgrund Deiner Gehaltserhöhung eine Neuberechnung angestrebt hast, bist Du ja letztlich fast ein wenig selbst dran Schuld und offensichtlich auch darauf eingestellt, ab Juli mehr zu bezahlen. Somit ist eigentlich nur die Differenz zw. der Berechnung mit den unterschiedlichen Steuerklassen für dich überraschend - nicht aber die Tatsache, ab Jul. höheren KU zu bezahlen. 

Wenn das bislang alles ohne Titulierung abläuft und auch weiterhin so bleiben soll, dann würde ich mir an Deiner Stelle die Frage stellen, ob mir es wert, des lieben Friedens Willen den Rückstand - freundlicherweise in Raten - zu begleichen.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 07:54
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Halllo @okser,

auch wenn es jetzt zu spät dafür ist:
Eine Gehaltserhöhung verpflichtet Dich perse nicht zwangsläufig dazu, zum JA (oder sonstwem) zu laufen und Diese offenzulegen, um daraus schlußfolgernd mehr Unterhalt zahlen zu müssen.
Auf Grund dieser fehlenden Verpflichtung wären also auch keine Unterhaltsrückstände aufgelaufen. Dies selbst dann, wenn ein Titel für die Unterhaltszahlungen existiert bzw. existieren würde.
Aus meiner Sicht hast Du hier ohne Not und im vorauseilenden Gehorsam gehandelt - aber dass ist jetzt wohl vergossene Milch ...
Eventuell gibt es aber noch ein paar abzugsfähige (und Dir unbekannte) Positionen, die bei Deiner JA-Berechnung (eventuell) nicht beachtet wurden (?):

Vom Nettolohn abzugsfähig sind z.B.:

- 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen oder - wenn mehr - der Nachweis über die entsprechenden Aufwendungen (das hängt aber auch vom OLG = Leitlinien ab, wo
  die unterhaltsberechtigten Kinder wohnen)
- Gewerkschaftsbeiträge
- zusätzliche Aufwendungen für Altersvorsorge (bis 4% vom Jahresbrutto)
- Mitgliedsbeiträge der Sterbekasse
- Beiträge für Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich (z.B. Zahnzusatzversicherungen)

Nach Abzug dieser Positionen vom Nettolohn ergibt sich das sog. unterhaltsrelevante Netto, mit dem dann in der DDT Deine Unterhaltspflicht ermittelt wird

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 10:18
(@okser)
Schon was gesagt Registriert

Ich wollte halt nicht wieder Rückstände haben. Und eigentlich gerne das zahle, was gezahlt werden muss,  aber..... noch Fragen:
1) JA kann also mein Selbstbehalt um 10% reduzieren und auch noch fiktives Einkommen mit SK 4 berechnen? Ist das richtig so?
2) Das, was JA mit SK 4 berechnet hat, unterscheidet sich um 10 euro mit dem was ich mit meinem Gehalt im Internet ausrechne. Wer entscheidet denn was richtig ist und was nicht? Bis zum 18. Geburtstag des Kindes dind noch 6 Jahre. Möchte nicht kleinlich sein, aber wenn schon denn schon...
3) Bin gut rechtschutzversichert - lohnt sich noch der Weg zum RA?
Danke schön.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2015 10:58
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
zu 1. Beides geht - so meine Auffassung - nicht: also entweder die 10% oder Stkl. 4
zu 2. Du hast ja Anspruch auf die Berechnungsgrundlage des JA, laß Dir also eine Ausfertigung geben. Dann kannst Du ja vergleichen.
        Vielleicht ist ja auch die Abstufung nicht berücksichigt worden, die bei 3 unterhaltsbrechtigten Kindern möglich ist (die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt).
        Wenn Du willst, kannst Du ja auch die Zahlen hier einstellen, die Experten hier schauen dann drüber.
zu 3. Ist in Deiner Rechtsschutzversicherung überhaupt Familienrecht mit abgesichert??
        hier mußt Du halt abwägen: es gibt Rechtsschutzversicherungen die haben ja sowas wie eine Selbstbeteiligung. Im Moment sehe ich da allerdings noch keinen Handlungsbedarf.

PS: Wenn das Verhältnis zum Sohneman ok ist, würde ich den endgültigen (geringfügigen) Mehrbetrag bezahlen (siehe @TotoHH)

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 11:20
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo nochmal,
was mir gerade so einfällt (auffällt):
normalerweise wird bei der Unterhaltsberechnung ja auch die Steuerrückerstattung mit einbezogen (da diese als "Einkommen" betrachtet wird)
Eure Steuererklärung basiert aber auf Stkl 3/5.
Wenn das JA Dich aber jetzt Einkommenstechnisch fiktiv auf Stkl 4 festsetzt und die Berechnung entsprechend durchführt, sollte - so meine Auffassung- die Steuerrückerstattung nicht mehr im vollen Umfang berücksichtigt werden dürfen...
Aber vielleicht sehe ich das auch falsch, mal sehen was da die Experten im Forenrund sagen...

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 11:39
(@Inselreif)

Wenn das JA Dich aber jetzt Einkommenstechnisch fiktiv auf Stkl 4 festsetzt und die Berechnung entsprechend durchführt, sollte - so meine Auffassung- die Steuerrückerstattung nicht mehr im vollen Umfang berücksichtigt werden dürfen...

Theoretisch schon (zumindest für die Zukunft). Nur wird sich niemand diese Berechnung antun, zumal wir dann auch noch über die Aufteilung der Erstattung zwischen Mann und Frau reden. Wenn denn eine Erstattung und keine Nachzahlung herauskommt. Das ist bei V/III nicht unbedingt gesagt.

@okser:
Diese ganzen Probleme kannst Du elegant umschiffen, indem ihr ab 01.01. auf Steuerklasse IV mit Faktor wechselt.
-> Das Jugendamt kann nicht meckern, weil ihr beide anhand Eures voraussichtlichen Einkommens absolut korrekt besteuert werdet
-> Die Steuererstattung ist nicht all zu hoch und der Zoff mit der Aufteilung hält sich damit in Grenzen
-> Ihr habt kein Risiko einer Nachzahlung
Die andere Frage ist natürlich, wie Du insgesamt fährst und ob es sich wegen der 25 Euro überhaupt lohnt, die Berechnung des JA anzugreifen. Das können wir ohne ausführliche Zahlen nicht bewerten.

1) JA kann also mein Selbstbehalt um 10% reduzieren und auch noch fiktives Einkommen mit SK 4 berechnen? Ist das richtig so?

Ja, denn das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Zum einen reden wir hier nicht über fiktives Einkommen sondern nur über eine fiktive Besteuerung (da Du Deiner Pflicht entsprechend der OLG-Leitlinien nicht nachgekommen bist), die in der reinen Theorie (s.o.) nur zu einer zeitlichen Verschiebung des Geldzuflusses aber nicht zu mehr oder weniger Einkommen führt.
Zum anderen beruht der reduzierte Selbstbehalt auf der Annahme, dass bei Zusammenleben mit einem Partner der notwendige Lebensbedarf durch Synergieeffekte niedriger liegt als bei Alleinlebenden. Das ist unabhängig vom Einkommen und auch von der Steuerklasse.

2) Das, was JA mit SK 4 berechnet hat, unterscheidet sich um 10 euro mit dem was ich mit meinem Gehalt im Internet ausrechne.

Geh bitte davon aus, dass nahezu alle Gehaltsrechner im Internet irgendwelche Unzulänglichkeiten (irgendwelche Parameter werden nicht abgefragt) oder Fehler haben. Der Programmablaufplan des BMF ist zwar eigentlich idiotensicher aber irgendwie schafft es kaum jemand, ihn sauber nachzuprogrammieren. 10 Euro kommen schnell mal beisammen, wenn irgendwo auf die falsche Anzahl Nachkommastellen gerundet wurde. Du kannst die korrekte Funktion aber recht einfach nachprüfen, indem Du Deine aktuelle Gehaltsabrechnung simulierst. Wenn da auch eine Differenz herauskommt, mach wegen der 10 Euro keinen Wind.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 13:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
und danke Inselreifer für Deine Richtigstellung, daß wußte ich so nicht...
Allerdings sind diese 10% Aufschlag wohl eher die Ausnahme??(also ich bin in meinem bisherigen Unterhaltszahlerdasein noch nie damit konfrontiert worden)...

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 14:44
(@okser)
Schon was gesagt Registriert

Danke an ALLE, die sich bis jetzt gemeldet haben. So 'ne schnelle Reaktion habe ich echt nicht erwartet. :thumbup:
Vielleicht soll ich doch mal mit dem JA am Telefon das besprechen aber noch eine Frage habe ich:
* ich habe wie gesagt Ende Juli meine Lohnabrechnungen geschickt mit der Bitte um Neuberechnung. Erste Reaktion vom JA war Ende September, dass sie meine Steuererklärung 2014 brauchen. Hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Ende Oktober hat JA nach dem Einkommen meiner Frau zum erstem mal gefragt, mit Begründung, dass sie mich sonst mit der SK 3 oder SK 4 berechnen werden. Frage: warum habe ich dann Rückstand nach der Berechnung mit der SK 4 seit Juli, obwohl das Schreiben mit dem 02.12. 2015 datiert ist. Ist klar, dass sie alles rausholen möchten was geht, aber: Selbstbehalt reduziert, Berechnung fiktiv mit SK 4 und jetzt noch Rückstand ab Juli.....
Mein Selbstbehalt wurde noch zu dem Zeitpunkt um 10% reduziert, wo es noch 1000 euro (laut DDT) war. Als ich jetzt gefragt habe warum JA dass nicht neuberechnet hat als SB auf 1080 euro erhöht wurde hat man mir gesagt, dass JA dass nicht muss und ich hätte danach verlangen müssen. Also keine rückwirkende Neuberechnung. Aber jetzt MUSS ICH rückwirkend zahlen.
Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2015 14:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA kann sowohl eine Absenkung des SB um 10% als auch eine Steuerklasse 4 annehmen. Eine Nichtberücksichtigung des Selbstbehalts von 1080 Euro musst Du nicht akzeptieren.

Wenn es keinen Titel bzw. keinen neuen Titel gibt, dann schreibe dem JA, dass sie in ihrer Rechnung den neuen Selbstbehalt berücksichtigen sollen.
Gibt es allerdings einen neuen Titel, dann ist dieser zu bedienen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 14:56




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Okser,

wurde denn seinerzeit eine Mangelfallberechnung durchgeführt ? Mit Steuerklasse V ?
Das widerspricht eher gängiger Praxis ... wie dem auch sei: Eine Absenkung des Selbstbehalts kommt nur in Betracht, wenn der Mindestunterhalt nicht gewahrt ist, die fiktive Berechnung mit Stkl. IV deckt sich mit der Rechtsprechung.

Zur rückwirkenden Forderung von Unterhalt heißt es im Gesetz (§ 1613 BGB):

Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.

Gem. Deiner Schilderungen würde ich davon ausgehen, daß eine Inverzugsetzung im September (Antwort des JA mit Aufforderung, Steuererklärung nachzureichen) erfolgte.
Eine Nachforderung ab September wäre somit m.E. akzeptabel.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 09:53
(@okser)
Schon was gesagt Registriert

Moin moin.
Vielen Dank noch mal.
Ich warte jetzt auf die Reaktion vom JA - wir haben gestern telefoniert und die Dame wird mir später Bescheid geben ab wann ich dann Rückstand habe und wie viel ich zahlen muss.
Sobald ich was neues gehört habe melde ich mich hier wieder.
Gruß
Okser

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2015 10:29