Hallo alle zusammen,
gleich vorab: Ich bin derzeit noch verheiratet und zumindest bis sieht es nicht so aus, als ob sich das ändern würde. Ich bin glücklich verheiratet :). Einige beunruhigende Gespräche mit verschiedenen geschiedenen Bekannten haben in mir jedoch die Paranoia geweckt, weshalb ich mich in eurem Forum und an anderen prominenten Stellen im I-Net ein wenig in das Thema Scheidung und Unterhalt eingelesen habe. Und jetzt habe ich doch einige Fragen, auf die ich bisher keine Antworten gefunden habe.
Vielleicht könnt ihr mich an eurer Erfahrung teilhaben und meinen Ängsten so den Fahrtwind nehmen.
Zu meiner Situation: Ich bin seit 2005 verheiratet, wir haben zwei eheliche Kinder (Geburtsjahre 2006 und 2008). Sie hat zudem ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung mitgebracht (Geburtsjahr 1999). Wir wohnen derzeit gemeinsam (als gemeinsame Mieter) in einer Wohnung und haben zudem einen gemeinschaftlichen Kredit in Höhe von 370 Euro monatlich laufen. Zudem liegt unser Dispo-Konto auf 5000 Euro im Minus (waren heitere Jahre ;)). Sie hat während der Ehe eine Umschulung gemacht und sucht auch jetzt während der Ehe eine Teilzeitbeschäftigung.
Meine Frau verdient derzeit kein eigenes Geld (außer KiGe), ich bringe 2700 netto Stk III nach Hause (2430 Stk I netto). Da ich ein 13. Monatsgehalt beziehe, würde sich der Nettowert meines Wissens jedoch auf etwa 2900 (Stk III) und 2630 /Stk I) belaufen.
Angenommen, meine Frau würde sich kommenden Monat von mir trennen mit der Begründung, wir hätten uns auseinandergelebt: Wie hoch wäre der KU und der TU für meine Frau? Wie hoch mein Selbstbehalt?
Ich weiß, dass man die Abzahlung der gemeinschaftlichen Schulden auch vor Berechnung des KU und des EU laufen lassen kann. Müssen beide Eheleute mit dieser Regelung einverstanden sein, oder darf ich als Unterhaltspflichtiger das einfach so festlegen?
Da ich während des Trennungsjahres nicht aus dem Mietverhältnis heraus komme, muss ich natürlich auch die Hälfte der Miete zahlen. Kann ich stattdessen genau wie bei der Kreditrate einfach die volle Miete zahlen und mir vor der Berechnung des KU und TU laufen lassen? Bei meiner Berechnung hätte ich theoretisch zwei Euro zuwenig um den vollen KU leisten zu können. Könnte ich in diesem Fall auf zwei Euro Selbstbehalt verzichten? Könnte meine Frau auf TU klagen, so dass die halbe Miete und Kreditrate von meinem Selbstbehalt laufen müsste, damit sich ihr Auszahlbetrag erhöht und mein Einkommen zum (Über)leben sinkt?
Nehmen wir weiter an, die Scheidung ist ein Jahr später komplett, der TU fällt logischerweise weg, dafür fordert meine Frau gezwungenermaßen EU oder BU ein (Die Kinder wären zu dem Zeitpunkt 7,8 und 16). Der Kredit läuft ab Scheidungstermin noch 5 weitere Jahre, die 5000 Euro Schulden wurden geteilt und an meinen Teil arbeite ich mit 100 Euro monatlich ab. Meine Frau hat keinen anderen Beziehungspartner und einen Job hat sie bis dato noch nicht gesucht und/oder gefunden. Für die Kinder gäbe es die Möglichkeit, in eine Übermittagsbetreuung an der Schule teilzunehmen, so dass die Betreuung bis 13:30 Uhr sichergestellt wäre.
Habe ich den Anspruch darauf, dass mit meine Frau sich eine Halbtagsbeschäftigung sucht? Falls nicht sofort, ab wann dürfte ich das einfordern? Wenn meine Frau gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstößt und sich beispielsweise nicht ausreichend bewirbt, könnte man vom EU kürzen, sofern welcher bezahlt würde? Sofern Sie zusätzlich zu meinen Unterhaltsleistungen ALG-II ergänzend bezieht, würde im Falle eines Einkommens zuerst ALG-II gekürzt oder der Unterhaltsanpruch?
Viele Fragen, ich weiß - aber Gott sei gedankt nicht zeitkritisch 🙂
Vielen Dank für eure Zeit und Bemühungen
Moin.
Viele Fragen, ich weiß - aber Gott sei gedankt nicht zeitkritisch 🙂
Soviel ungelegte Eier...
Ich kann dazu inhaltlich gar nicht soviel beitragen, bis auf zwei Aspekte, die ich allerdings dann auch als zeitkritisch erachte, weil sie bares Geld Wert sind:
1. bring Deine Frau in Arbeit (und wenn Du Dir schon soviel Gedanken über die Zeit nach einer Trennung machst: besser Vollzeit und bring Dich dafür in die Kinderbetreuung ein)
2. schulde die 5000€ Miese auf dem teuren Dispo um - besser: irgendein Ratenkredit, der zum einen deutlich billiger sein sollte und zum anderen eine Disziplin der Rückzahlung in (kleinen) Rate erzwingt
Gruss, Toto
Moin Whansch,
Viele Fragen, ich weiß - aber Gott sei gedankt nicht zeitkritisch 🙂
Zunächst als Antwort darauf (in Ergänzung zu Toto)...
Ich bin glücklich verheiratet :).
Sorge dafür, dass es so bleibt !
Im Familienrecht ist vieles einzelfallabhängig und Ermessenssache, d.h. gerade in Bezug auf die Schulden gibt es kein "richtig" oder "falsch".
Ohne jetzt auf alle Fragen einzugehen, sei Dir das grundsätzliche Rechenschema erläutert.
2.900 Netto
- 145 Berufsbedingter Aufwand (hier: pauschal 5% vom Netto, einige OLGs kennen den Pauschalabzug nicht)
- 200 Altersvorsorge (bis zu 4% vom Brutto, aber nur, wenn tatsächlich geleistet)
- x Gemeinsame Schulden (für die Weiterrechnung erstmal 0)
-------------
2.555 Bereinigtes EK (Basis für Kindesunterhalt) -> Stufe 4 DDT (s.u.), Herabstufung um 2, da 4 UH-Berechtigte
- 291 KU ( Kind 7 )
- 291 KU ( Kind 8 )
- 356 KU ( Kind 16 )
-------------
1.617 Basis für TU/NU (eigentlich 3/7tel an Berechtigten, hier aber SB-Kappung)
- 1.100 SB ggü. DNEF (Demnächst-Nicht-Ex-Frau)
-------------
517 EUR TU/NU
Diese Rechnung hiesse also 938 EUR Kindesunterhalt und 517 EUR Trennungsunterhalt.
Im ersten Jahr nach der Trennung wird vom UH-Berechtigten keine Steigerung der Erwerbstätigkeit verlangt.
Danach könnte fiktiv von einer Erwerbstätigkeit ausgegangen werden (bei drei Kindern vermutlich nicht Vollzeit), d.h. man tut so, als würde KM etwas verdienen.
Schlauer machen u.a. die "Düsseldorfer Tabelle" und die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des für Euch zuständigen OLG (der Gockel hilft beim Suchen).
Besten Gruß
United
(geneigt, "Hoffentlich Auf Nimmerwiedersehen" zu wünschen)
😉
Moin,
United, für K16 muss @Whansch nicht zahlen, ist nicht seins
Sie hat zudem ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung mitgebracht (Geburtsjahr 1999).
Das ändert allerdings nicht wirklich viel. Er schafft es dann, neben dem leicht erhöhten KU noch den Unterhalt für seine hoffentlich-nicht-Exe zu erwirtschaften. Nur ihm bleibt dann auch nicht mehr.
2555
-309 KU
-309 KU
-------
1937 Basis für TU
-830 (3/7 TU)
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1107 verbleiben bei Whansch, insgesamt zu zahlen 1448 EUR
Von daher, Whansch, ist diesem hier:
Ich bin glücklich verheiratet .
Sorge dafür, dass es so bleibt !
eigentlich nur noch hinzuzufügen: Sorge dafür, dass auch deine Frau glücklich verheiratet bleibt
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Danke schonmal für die ersten Antworten 🙂
Moin,
United, für K16 muss @Whansch nicht zahlen, ist nicht seins
Das ändert allerdings nicht wirklich viel. Er schafft es dann, neben dem leicht erhöhten KU noch den Unterhalt für seine hoffentlich-nicht-Exe zu erwirtschaften. Nur ihm bleibt dann auch nicht mehr.
Es geht mir auch nicht drum, über dem SB rauszukommen, sondern dass mir der SB bleibt, trotz der gemeinschaftlichen Schulden (370 gemeinsamer Kredit und 5k Dispominus). Die würde ich halt beide anrechnen lassen wollen, solange das nicht mit dem KU kollidiert (dann hätte ich eh schlechte Karten).
Könnt meine Ex das Nicht-Anrechnen bei der TU/EU verlangen, oder muss sie sich drauf einlassen, wenn ich das vorab abgezogen haben möchte? Wenn dem nicht so wäre, müsste ich die Schulden bekanntermaßen zur Hälfte nach KU/TU/EU zahlen, was mich bei normalen SB quasi sogar unter ALG-II schleudern würde.
Von daher, Whansch, ist diesem hier:
eigentlich nur noch hinzuzufügen: Sorge dafür, dass auch deine Frau glücklich verheiratet bleibt
Gruß vom Krümelmonster
Da arbeite ich dran und deswegen habe ich im Moment auch keine direkte Trennungssorge. Sie ist nur im Streit immer schnell dabei, mir einen ehelichen Unwillen anzudichten und meint ich solle doch ausziehen, damit ich meine Ruhe habe. Das ist aber Unsinn, ich will meist nur meinen Standpunkt aufzeigen, von durchsetzen rede ich meist nicht einmal. Ich weiß was ich an Frau und Kindern habe und will das nicht freiwllig hergeben 🙂
Ich habe nur mit einem Kollegen gesprochen, der vom gegnerischen Anwalt quasi bis auf die Rippe ausgezogen wurde und jetzt kaum noch Luft zum Atmen hat. Das macht mir Angst, daher die vielen vielen Fragen. Zudem weiß ich, wie die Scheidung meiner Eltern gelaufen ist.
Da ist es mit, trotz meiner Liebe zur Frau schon wichtig zu wissen, dass ich mir eine Wohnung und die wichtigsten Dinge leisten kann und keine Angst haben muss, unter Hartz-IV-Niveau zu fallen.
Gruß,
Moin,
sondern dass mir der SB bleibt, trotz der gemeinschaftlichen Schulden (370 gemeinsamer Kredit und 5k Dispominus).
Könnt meine Ex das Nicht-Anrechnen bei der TU/EU verlangen, oder muss sie sich drauf einlassen, wenn ich das vorab abgezogen haben möchte?
Genau das Thema Schulden ist ein schwer zu beantwortendes ...
In Bezug auf Trennungsunterhalt werden diese tendenziell bereinigend angerechnet (da noch in Zugewinngemeinschaft).
Danach wird´s schwieriger.
Aber nochmal: Definitiv kann das nur ein Richter sagen (und mit "ein Richter" ist nicht irgendeiner, sondern der eine zuständige gemeint).
Ferner nochmals der Hinweis: Gucke mal nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Eures OLGs (da steht zu Schulden oft was drin ... wenn auch nur Wischi-Waschi).
Disposchulden sind (negatives) Vermögen und fallen somit in eine Vermögensauseinandersetzung.
Anders die Dispo-Zinsen ... diese wiederum wären Ermessenssache.
Auch deshalb sei Toto´s Hinweis hinsichtlich Umschuldung (und Tilgungsplan) nochmal betont.
@kruemelmonster: Danke, hatte ich gelesen aber beim Rechnen verdrängt.
Gruß
United
Und bitte nicht vergessen:
2900 Euro sind es nur bei Stkl. III, die einem nur im Kalenderjahr der Trennung erhalten bleiben kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
eigentlich nur noch hinzuzufügen: Sorge dafür, dass auch deine Frau glücklich verheiratet bleibt
Und zwar mit dir! 🙂
Und um diesen Rat noch etwas Nachdruck zu verleihen, noch hier
www.trennungsfaq.de.
eine kleine Vorschau auf das, was passieren könnte.
Vielleicht nutzt du schon mal einen kleinen Teil des, hoffentlich-nicht-zukünftigen Unterhalts und investierst ihn in ein wenig Tischdeko und Drachenfutter. 🙂
Es gibt keine bessere Investition als die, in eine nicht stattfindende Scheidung!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
