KU Titel wann neue ...
 
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KU Titel wann neue Auskunft?

 
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo, habe einen Titel erstellen lassen beim JA in 08/2008. Nun möchte die Ehemalige erneut berechnen lassen. Ist es 1) nicht ein wenig früh?..es hat sich nichts nennenswertes getan, ausser das ich jetzt untervermiete. ( Habe mir aber auch einen wohnwerten Vorteil aufdrücken lassen, der sich bei Untervermietung ja wohl auch reduziert. Habe mich freiwillig hoch eingestuft) Mein Nettolohn ist nachwie vor relativ gleich eventuell 50€ mehr. Was sag ich Exchen denn ? erst nach 2 Jahren gibt es Auskunft.... Die letzte Lohnbescheinigung hat sie im Januar 2008 gesehen...wenn es helfen sollte...schon komisch
Na dann warte ich einmal auf in Paar Antworten
Danke für die Hilfe
Gruss Sukram

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 19:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sukram,

deine Frage ist fast genauso verworren, wie die letzte!

Aber ja, es ist etwas früh.
Und ja, wenn du für deine Wohnung fiktive Einnahmen angerechnet hast, steigen diese nicht zusätzlich, wenn du dann tatsächlich Einnahmen hast.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:24
 wedi
(@wedi)

Moin Sukram

Die letzte Lohnbescheinigung hat sie im Januar 2008 gesehen.h

Wir haben jetzt: siehe Datum oben

Das mit der Untervermietung habe ich nicht ganz verstanden.Wenn du Untervermietet hast, erhöhen sich doch deine Einkünfte, oder sehe ich das falsch.
Gut, gleichzeitig senkt sich der Wohnvorteil, aber wie gesagt ??

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Wedi,
angenommen er hat einen fiktiven Wohnvorteil von 600,-€ pro Monat.

Wenn er nun einen Teil der Wohnung für 200,-€ vermietet, bleibt es aber bei dem Wohnvorteil von 600,-€.

Er besteht dann eben aus 200,-€ realem Einkommen und 400,-€ fiktivem Einkommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:36
 wedi
(@wedi)

geschnallt

gruss wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:50
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo,
geschnallt ja aber er wird dann wohl nicht höher..hoffe ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 06:17
(@sukram)
Rege dabei Registriert

...sorry war zu schnell.... habe  einen Titel,wo ich nach Stufe 6 bezahle bei einem Einkommen von ca 1850€ netto.( Nur 1 Unterhaltsempfänger  Zu dem anderen Thema:
Es ist nun raus .......
Ich werde beschuldigt Geld an die Seite geschafft zu haben. Wollte für meinen Sohnemann dieses an die Seite legen lassen Habe ich auch am Anfang der Trennung -  sofort dem Anwalt gesagt - wahrscheinlich ein Fehler ;( gewesen ...habe bis dahin immer gedacht , es geht" fair" zu  Dieses Geld habe ich nachdem Exe sich dazu nicht mehr geäußert hat wieder auf das Konto eingezahlt. ---alles für mich richtig...sie behauptet nun, ich hätte das Geld noch. Das ist anscheinend noch ein neues Thema. Da es nun mal wieder um "Summen" geht...Ist das Familienrecht oder Strafrecht?.- werde es dann wohl belegen können...durch Kontoauszüge oder Kontenabgleiche....  ist schon harter Tobak!...Sie verzichtet aber auf das Ganze Theater, wenn ich 5 t auf den Tisch lege ...das ist für mich ERpressung!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 06:34