Hallo,
bin schon länger im Forum angemeldet und habe auch schon mehrere Beiträge verfolgt. Meine ganze Geschichte werde ich mal in einer ruhigen Minute hier reinschreiben.
Aktuell geht es bei mir darum das ich seit meiner Scheidung 2002 an meine EX immer noch monatlich 588.- EUR Unterhalt berappe. Dies wurde damals durch einen Vergleich vor Gericht festgelegt. Diesen möchte ich jedoch mit Hilfe des neuen Unterhaltsrechts herabsetzten und in ca. 3 Jahren ganz sein lassen. Meine Ex arbeitet schon seit 2 Jahren auf 30 Std. die Woche, wohnt im Eigenheim und besitz zudem noch ein weiteres 2 Familienhaus ind dem ihr Vater unentgeltlich wohnt und die zweite Wohnung vermietet (habe ich erst letztes WE erfahren) ist. Ich selbst bin auch wieder verheiratet ohne Kinder und arbeite seit meiner Trennung Haupt- und Nebenberuflich damit man sich auch was leisten kann.
Für meine Kinder 11 und 12 Jahre bezahle ich seit Anfang 135 % der alten Düsseldorfer Tabelle, jeweils 257.- EUR. Ich habe die Erhöhungen in der Vergangeheit immer selbständig durchgeführt, nur seit dem Sorgerechtsprozess Anfang letzten Jahres habe ich nichts mehr gemacht. Ich müßte jetzt wohl laut Tabellen für meinen Sohn 273.- EUR und für meine Tochter 333.- EUR bezahlen. Ich gehe mal davon aus das meine EX das auch weiß, aber sie verhält sich verdächtig ruhig.
Mich würde nun besonders Interessieren ob die EX nachträglich mehr KU verlangen kann und wenn ja für wie lange.
Ich wäre auch für Tipps dankbar die mir beim Ehegattenunterhalt weiterhelfen könnten.
Schönen Gruß
Wolfgang
Hi papawolfi
Das sich Deine Ex die ganzen Jahre über nicht gemeldet hat könnte vielleicht damit zusammenhängen, dass sie keinen Streit sucht und mit der derzeitigen Regelung zufrieden ist. Sie hätte leicht den KU jeweils anpassen können, ohne (wahrscheinlich) Einbußen beim EU hinnehmen zu müssen.
Zu Deiner Frage: Da scheinbar niemals gefordert bzw. Auskunft (= Inverzugsetzung) verlangt wurde kann auch rückwirkend kein KU-Anspruch geltend gemacht werden. Jedoch ab dem Monat, wo sie Dich auffordert, ist dann KU entsprechend Deiner Einkünfte durchsetzbar. Und nicht vergessen, Kinder sind jetzt im ersten Rang, Deine Ex kommt danach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
danke für die Antwort, aber ich glaube nicht das sie einem Streit aus dem Weg gehen würde. Die Vergangenheit hat mich leider eines besseren belehrt, diese Frau ist skrupellos und berechenbar. Aktuell möchte sie sogar das Haus verkaufen (gehört auch ihr) in dem derzeit auch ihr Vater wohnt, beim Sorgerechtsprozess hatte sie Prozesskostenhilfe beantragt und bekommen weil sie verschwiegen hatte das sie ein halbes Jahr zuvor ein Grundstück verkauft hatte.
Ich denke mal das sie beim Anfordern der Einkommensnachweise die Mieteinahmen bewusst "vergessen" werden.
Gibt es eine Möglichkeit bei der Berechnung des Einkommens die Nebentätigkeit die ich Zusätzlich zu meinem Vollzeitjob mache aussen vor zu lassen?
Mein Anwalt wartet jetzt auf eine Entscheidung von mir was er machen soll und möchte mit dieser Aktion nicht wieder die A....Karte haben.
Gruß papawolfi
Moin,
was steht denn im aktuellen Vergleich? Einen Vergleich anzugreifen ist ziemlich schwierig, weil der ja Deine freiwillige Zustimmung zu der getroffenen Regel ausdrückt.
Die Frage ist, ob der Vergleich insoweit anfechtbar ist, dass die Bedürftigkeit für EU nicht mehr gegeben ist, wenn Deine Ex neben ihrem Arbeitslohn auch weitere Einkünfte zur Verfügung hat.
Wenn der EU wegfällt, dürfte ja die Anpassung des KU auf die korrekten Beträge auch nicht mehr das Problem darstellen.
Wenn jetzt aber im Vergleich steht, dass Du Dich zum EU verpflichtet hat, bis der erste von euch ins Gras beißt..... dann sehe ich da schwarz.
Stell doch den Vergleichstext mal anonymisiert ein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hier der Vergleich der damals geschlossen wurde, mein damaliger Anwalt versichterte mir das dies nichts für Dauer sein wird.
Vergleich!
1. Die Antragstellerin zahlt an den Antragsgegner einen Betrag in Höhe von 40.000.- DM. Mit Bezahlung dieses Betrages sind sämtliche gegenseitigen Zugewinnausgleichsansprüche abgegolten, auf mögliche weitergehende Ansprüche wird zwischen den Parteien wechelseitig verzichtet, beide Parteien nehmen den Verzicht jeweils an.
2. Der Antragsgegner verpflichtet sich, Ehegatten- und Kinderunterhalt monatlich und jeweils im voraus wie folgt zu bezahlen:
a) Ab Juli 2001 Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.425.- DM
b) Ab Januar 2002 Ehegattenunterhalt in Höhe von 588.- Euro monatlich
c) Kinderunterhalt ab Juli 2001 jeweils in Höhe von 135 % des Regelbetrages abzüglich des nach § 116 b BGB anrechenbaren staatlichen Kindergeldes, das die Antragstellerin bezieht. Derzeit sind das danach gem. DT, Stand: 01.07.01, für die Kinder der Parteien ..., jeweils 495.- DM, also pro kind 360.- DM monatlich an die Antragstellering zu zahlen
Diese Regelung erfolgt auf folgender Grundlage:
- Durchschnittseinkommen der Antragsgegners
bei Steuerklasse III : ........... DM
bei Steuerklasse I : ............ DM, jeweils inklusive seines Einkommens aus der Nebentätigkeit
- Kindergeldbezug durch die Antragstellerin
- Einigkeit der Parteien darüber, dass Vermögenseinkünfte auf der Seite der Antragstellerin infolge der unter Ziff. 1 getroffenen Regelung über den zugewinnausgleich
Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die Antragstellerin bis zu 630.- DM monatlich netto anrechnungsfrei hinzuverdienen darf und die Antragstellerin sich ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Parteien selbst krankenversichern muß, was keinen Einfluß auf diese Unterhaltsregelung hat.
Ende
Mein jetziger Anwalt hat mich schon daruf hingewiesen das ich damit einen schweren Koltz am Bein hängen habe, aber Man will die Hoffnung nicht aufgeben
Gruß papawolfi
Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die Antragstellerin bis zu 630.- DM monatlich netto anrechnungsfrei hinzuverdienen darf
Da liegt wohl der Schlüssel. Das heißt also, dass alles was sie über ca. 315 Euro pro Monat verdient, Deinen EU mindert. Das heißt also auch, dass Dein Anwalt sie zur Offenlegung ihrer Einkünfte auffordern muss.
Wird wohl auf einen Unterhaltsprozess hinauslaufen. Die Frage ist, wie Du belegen kannst, dass sie Mieteinkünfte erzielt, ferner müsste auch für das kostenfreie Wohnen des Vaters meiner Meinung nach eine ortsübliche Miete fiktiv zu Grunde gelegt werden. Ist ja nicht Dein Problem, dass ihr Vater da umsonst wohnt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich hoffe das sich da jetzt endlich mal etwas tut. Vor 5 Jahren hatte meine EX eine Umschulung zur MTA absolviert und dafür von Arbeitsamt 600.- EUR bekommen. Damals wurde alle Ausgaben gegengerechnet so das wieder nichts übrig blieb und ich brav weiterzahlen durfte. Das mit dem Mietfrei wohnen habe ich mir auch schon gedacht, weiß nur nicht ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
Habe jetzt meinem Anwalt ne Mail geschrieben das er alles Nötige in die Wege leiten soll.
LG papawolfi
ferner müsste auch für das kostenfreie Wohnen des Vaters meiner Meinung nach eine ortsübliche Miete fiktiv zu Grunde gelegt werden. Ist ja nicht Dein Problem, dass ihr Vater da umsonst wohnt.
Sicher dass es nicht "Niessbrauch" ist? Dann würde das nicht gelten.
Sofern ich weiß hat ihr Vater per RA oder Notar gegen entsprechendes Entgeld regeln lassen das er bis zum Lebensende darin wohnen darf. Mehr weiß ich leider nicht.
papawolfi
Hi
in dem vergleich für EU ist ja keine Befristung...
es müsste sich also an den zugrundeliegenden Einkommen etwas ändern, an ihrem? das prüfst du gerade und versuchst neben ihrem EK für die 30 Std die echten (der vermieteten Wohnung) und die fiktiven (des Vaters) Mieteinnahmen anrechnen zu lassen.
An deinem? Was passiert wenn dein Einkommen seitdem viel höher geworden ist?
Nicht dass es dann nach hinten losgeht.
Oder, eine Frage an die Profis hier, kann man aufgrund der neuen Gesetze jetzt die Eigenverantwortlichkeit in den Vordergrund stellen?
Einen Versuch dürfte es wert sein...meine Meinung...(aber der anwalt muss gut sein...)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Haben jetz mal Angeboten den Unterhalt ab Mai auf 200.- EUR zu reduzieren und nach 2 Jahren gegenseiting ganz darauf zu verzichten. Ansonsten muß sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Bin mal gespannt welcher Hammer wieder von ihrem RA kommt.
Möchte an dieser Stelle nochmal an die Experten herantreten bezüglich des mietfreien Wohnes des Vaters meiner Ex in ihrem Haus. Weiß jemand ob man hier nicht doch eine ortsübliche Miete anrechnen lassen kann?
Schönen Abend
papawolfi
Guten Morgen Zusammen,
bräuchte bitte nochmal euere HIlfe. In meinem vorigen Beitrag habe ich geschrieben das ich den Unterhalt an meine Ex reduzieren möchte. Mein Anwalt hat ja angeboten ab Mai weniger zu bezahlen und nach zwei Jahren gegenseitig darauf zu verzichten. Da wir von der Gegenpartei noch nichts gehört haben weiß ich nicht ob ich den vollen Betrag für Mai zahlen soll oder einfach schon mal reduziere.
Die Antwort meines Anwaltes sieht so aus:
"Was Sie bezahlen, ist im Prinzip weg,
Auch wenn Sie unter Vorbehalt der
Rückforderung überweisen.
Andererseits riskieren Sie aber
Die Zwangsvollstreckung aus dem
Vorliegenden Unterhaltstitel.
Mit einigem Risikobewusstsein würde
Ich nur den angebotenen Betrag
Bezahlen."
Hat hier jemand Erfahrung wie das dann mit Zwangsvollstreckung laufen würde? Was würder ihr mir raten?
Schönen Gruß und einen schönen Tag
papawolfi
Hallo Papawolfi!
Hat hier jemand Erfahrung wie das dann mit Zwangsvollstreckung laufen würde? Was würder ihr mir raten?
Über den EU machst du dir Gedanken - beim KU (obwohl ein Titel vorliegt nicht) :wink:!
Für meine Kinder 11 und 12 Jahre bezahle ich seit Anfang 135 % der alten Düsseldorfer Tabelle, jeweils 257.- EUR. Ich habe die Erhöhungen in der Vergangeheit immer selbständig durchgeführt, nur seit dem Sorgerechtsprozess Anfang letzten Jahres habe ich nichts mehr gemacht. Ich müßte jetzt wohl laut Tabellen für meinen Sohn 273.- EUR und für meine Tochter 333.- EUR bezahlen. Ich gehe mal davon aus das meine EX das auch weiß, aber sie verhält sich verdächtig ruhig.
Mich würde nun besonders Interessieren ob die EX nachträglich mehr KU verlangen kann und wenn ja für wie lange.
Du hättest schon für das 12 jährige Kind automatisch die Altersgruppe anpassen müssen, ebenso jede andere Änderung der DT. Hier kann deine Ex jederzeit vollstrecken.
Mein Anwalt hat ja angeboten ab Mai weniger zu bezahlen und nach zwei Jahren gegenseitig darauf zu verzichten. Da wir von der Gegenpartei noch nichts gehört haben weiß ich nicht ob ich den vollen Betrag für Mai zahlen soll oder einfach schon mal reduziere.
Eine Antwort hierzu von der Ex zu erwarten, ist ein bißchen kurzfristig.
Wenn Ex wirklich 2 (abbezahlte) Häuser mit 3 Mieteinheiten hat, hätte ich Auskunft über das Einkommen gefordert und kein Angebot abgegeben.
Grüße,
kosmos
Hi kosmos25
Habe deine Antwort gelesen. Das mit dem Ku ist mir bekannt. Der Titel mit den 135 % galt nur bis Dezember 2007, danach muß man nach neuer Tabelle umrechnen. Habe ja auch geschrieben was ich aktuell zu zahlen hätte. Das Risiko das ich nachzahlen muß ist mir bewußt, aber ich hätte es auch dabei lassen können und bis auf weiteres die 588.- EUr an meine Ex weiter zahlen können. Aber es muß auch mal ein Ende zu sehen sein. Sie sackt von allen Seiten Geld ein und ich arbeite 150 % damit auch etwas zum Leben bleibt. Für meine Kinder ist der Unterhalt in Ordnung, auch wenn ich sie nicht Stundenlang vorm PC hocken ließe und dabei zusehen muß wie sie in der Schule absacken.
Bezüglich der Häuser hoffe ich das sie ihre Mieteinnahmen verschweigt, dann könnte man vielleicht auf Verwirkung setzen. Ich hatte vor 2 Jahren nur durch den Sorgerechtsprozeß erfahren das sie bereits seit Monaten arbeitet.
Schönen Gruß
papawolfi