KU oder Sozialamt? ...
 
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KU oder Sozialamt? Wer bekommt das Geld??

 
(@PhoeniX)

Moin

Meine Exe scheint jetzt eine Anstellung auf 400€ Basis zu haben. Jedenfals hat sie es heute erzählt als ich meine Tochter zu ihr gebracht habe. Sie sagte auf jeden Fall direkt dazu:

"Ich kann keinen Unterhalt für S.. an dich zahlen, weil mir nur 100€ bleiben und mir der Rest vom Amt abgezogen wird."

So was will ich zwar nicht wissen, aber sie hat natürlich damit bei mir schlafende Hunde geweckt.
Ist es nicht so, das sie jetzt Unterhalt für das Kind zahlen muß und das Sozialamt das nach §Irgendeiner SGB2 anerkannt bekommt?? So war das jedenfals bei mir. Jedenfals werd ich meiner Auskunftspflicht beim JA (wegen UVG) nachkommen um nicht nachher blöd aus der Wäsche zu gucken, wenn die mal irgendwann sagt aber Martin hat's doch gewußt....

Gruß

Martin

Zitat
Geschrieben : 09.03.2007 21:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Martin,

der Zuverdienst bei ALG-II-Empfängern ist gesetzlich klar geregelt. Ab 400 € bleiben 100 € plus 30 € Versicherungspauschale plus Fahrtosten anrechnungfsfrei. Vom Überhangsbetrag darf dann 20 % behalten werden. Es blieben somit 100 € + 30 € plus (300*20%) = 190 € mindestens bei der Ex. Mindestens wg. der Fahrtkosten. Unterhaltsrechtlich sind die ohne Bedeutung, da sie ja wieder abgezogen werden können.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2007 21:40
(@romyh)
Registriert

Hallo Jörg,

*hüstel*
darf ich dich verbessern?
Es bleiben ihr 160 €. In den 100€ Grundfreibetrag sind Versicherungen etc und Fahrtkosten enthalten.
Der Hartzler darf "wählen" zwischen 100€ oder aber er weist tatsächliche Kosten nach die höher als 100 € sind. Pauschalen können da nicht  geltend gemacht werden. Also nur wenn du tatsächlich 30 € an GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Versicherungen hast und Fahrtkosten die zuammen mehr als 100 € ergeben, werden ihr auch mehr als 100 € gelassen. alles was ab 100€ bis 800€ brutto ist bleibt zu 0€ anrechnungsfrei, ab 800 -1200 brutto (mit Kind 1500€) bleiben nochmal 10 % anrechnungsfrei.

Der Ex von Phoenix bleiben 160 € der 400 €. Wenn sie einen Titel über KU hat, muss sie ihn ja bedienen, es sei denn sie macht ne Klage. ABER: KU wird komplett berücksichtigt bei ALG2! Aber eben nur wenn es ein Titl ist oder ein JuA Urkunde. Die dem AMt vorlegen. Da es eine Unterhaltspflicht gibt, muss das Amt das berücksichtigen! Das wurde nach einer Petition im Bundestag so entschieden

Ich gucke morgen mal nach dem entsprechenden §, wurde zum 1.8.2006 in das SGB II aufgenommen.

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2007 11:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@RomyH

Stimmt. Meine Ausführungen beruhten auf der Rechtslage bis zum 30.09.2006.  :thumbup:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2007 13:14
(@PhoeniX)

Moin

Aufgrund des jetzt kommenden Gesundheitsfürsorgeantrags, möchte ich nicht direkt hingehen und den Gerichtsvollzieher zu der Arbeitsstelle meiner Ex schicken.

Das hat zum einem den Grund, das sie es mir vor Gericht negativ auslegen könnte (Tonus: Der will mich fertig machen) und zum anderem, das ich aufzeigen kann: Ich will doch keinen Streit.

Jetzt sitze ich aber in der Zwickmühle. Zum einem oben genannte Gründe, auf der anderen Seite bin ich jedoch verpflichtet die Interessen des Kindes zu wahren und mache mich der vernachlässigung meiner Auskunftspflicht (UVG) schuldig. Außerdem scheint das JA meiner Ex den Krieg erklärt zu haben und die würden mir alles mögliche um die Ohren hauen, wenn ich meine Ex zu schützen versuche, indem ich ihre Arbeitstätigkeit verschweige.

Deswegen hab ich mir überlegt einen Brief an meine Ex zu schicken und diesen auch via mail an die Beistandschaft zu schicken, mit der Bitte diesen Brief zu respektieren.

Hier mal der Erstentwurf des Briefes (ich bitte um Anregungen und Verbesserungsvorschläge):

Sehr geehrte Frau B.....

in gebotener Kürze möchte ich dir mitteilen, das du durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses für unsere Tochter, S....., unterhaltspflichtig geworden bist. Da du einer titulierten Unterhaltspflicht obliegst, musst du jetzt den Unterhaltstitel bedienen. Dieses muss dir laut SGB II §11 Abs. 2 vom Sozialamt C...... angerechnet werden, so das dir kein Nachteil durch die Unterhaltszahlungen entsteht.

Da es sich um Kindesunterhalt handelt kannst du keine überobligatorische Arbeitstätigkeit gültig machen. Solltest du das Arbeitsverhältnis aufgrund der Unterhaltspflicht beenden, werde ich S........s Interessen gerichtlich vertreten, und beantragen, das dir dieses Einkommen fiktiv angerechnet wird, was sicherlich nicht in deinem Interesse liegt.

Hiermit setze ich dich offiziell in Verzug und dir eine Frist von 5 Werktagen, nach Erhalt dieses Schreibens, dich bezüglich der Unterhaltszahlungen zu äußern. Solltest du diese Frist verstreichen lassen, werde ich Herrn H....... vom Kreisjugendamt B...... darum bitten S.......s Unterhaltsansprüche bei deinem Arbeitgeber zu vollstrecken.

Ich weise an dieser Stellen explizit darauf hin, das ich dieses nicht mache um dich zu ärgern, sondern lediglich meiner Pflicht nachkomme, S.......s Interessen zu wahren. Auch bin ich nicht dazu verpflichtet dich an deine Unterhaltspflicht zu erinnern, sondern könnte obengenannte Vollstreckung direkt in Auftrag geben.

Mit freundlichem Gruß

- - - - - - - - - - - - - - - -
Martin B.......

Kopie dieses Schreibens via Mail an

Herrn H........ (Kreisjugendamt B.......)
X.h.......@kreis-b........de
02XXX/XX - XXXXXX

Danke in Vorraus

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2007 13:14
(@PhoeniX)

Moin

Die Hoffnung stierbt zuletzt. Deswegen schiebe ich diesen Beitrag noch mal nach oben und hoffe auf Antworten. Eure Meinung ist mir wichtig.

Ein kurzes: Ist OK so. oder Den Satz würd ich ändern. würde mir reichen.

Gruß vom auf Antworten hoffenden

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 16:54
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Sofern Du UVG erhalten hast so bist Du verpflichtet, genauso wie das JA welches das UVG auszahlt zeitnah zu mahnen. Meines Erachtens reicht es aus dem JA mitzuteilen das dies UVG durchs JA ausgezahlt wird, dadurch automatisch ein Titel besteht und DU Dich aufgrund Deiner Unwissenheit aufs JA berufst um Ansprüche Gesetzeskonform durchzusetzen.

Dieses würde ich dem JA schreiben, oder besser faxen mit Ablicht des Faxes mit Sendeprotokoll und nachgehendem Einschreiben mit Rückschein die Bestätigung vom Amtsleiter einholen. Aja, eine Rechtswahrungsanzeige kann man auch beim AG seines Bezirks einholen, kommt dann allerdings noch heftiger.

Die rennen dann schneller, als ein Pferd rennen kann.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 17:21
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Aufgrund des jetzt kommenden Gesundheitsfürsorgeantrags, möchte ich nicht direkt hingehen und den Gerichtsvollzieher zu der Arbeitsstelle meiner Ex schicken.

Vergiss das einfach und frag nie wieder danach. Hege einfach überhaupt keine Gedanken in diese Richtung.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 17:26
(@PhoeniX)

:question:

Also lediglich dem JA mitteilen, das meine Ex eine Arbeit aufgenommen hat und sonst nix machen??

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2007 18:26