KU, muß er neu bere...
 
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KU, muß er neu berechnet werden?

 
(@texmex)
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Hallo,

ich muß bei meinem ersten Post gleichmal eine Frage stellen.
Vorweg einige Informationen:
Ich habe einen 6 jährigen Sohn für dem ich momentan 249 EUR Unterhalt zahle (nach DT).
Netto habe ich etwas über 1400 EUR.
Mit der Mutter war ich nicht verheiratet.

Inzwischen bin ich verheiratet und werde Anfang des Jahres Vater.
Also ist meine Frau erstmal zu Hause und Arbeitet nicht. Wielange da haben wir uns noch nicht entschieden.
So nun zu meinen Fragen:
Wie verhält es sich jetzt mit dem KU? Sollte es neu berechnet werden, anhand der neuen Lebenssituation?
Wieviel müsste ich dann zahlen?

Da wir uns noch nicht entschieden habe wann meine Frau wieder arbeitet haben wir auch nicht die Steuerklassen gewechselt. Wenn wir wechsel, dann hätte ich etwas über 1900 EUR.
Auch dann würde neu berechnet werden, oder?

Vielen Dank im voraus

TMex


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2004 14:49
(@Melly)

Hallo texmex,

herzlich Willkommen bei Vatersein :laola:

Da Du ja ab Januar wieder Papa wirst...:calim: , muß der Unterhalt natürlich neu berechnet werden.

Wenn das Baby da ist, das Ganze angehen.
Sollte bei JA ein Titel vorliegen, erstmal da vorsprechen.
Sollten die dann sagen nö das geht nicht, nicht unbedingt glauben, die sagen oft nicht das Richtige wenns um den KU geht.

Wenn Du natürlich die Steuerklasse wechselst, hast Du auch ein höheres Netto und das würde dann auch wieder zu einer Neuberechnung führen.
Also da aufpassen.

Ich wünsche Dir und Deiner Familie ein wunderschönes Weihnachtsfest!
xmaswink:


AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2004 15:03
(@texmex)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

vielen Dank für deine schnelle Antwort und die Willkommensgrüsse.

Ich denke das beim JA ein Titel vorliegt (Weiß nicht genau was das ist;-)).

Kannst du mir evtl. in etwa sagen wie die neue Berechnung aussehen würde, bzw was dann
zu zahlen wäre?

An wen wende ich mich falls JA "nö geht nicht" sagt?

TMex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2004 15:15
(@Melly)

Hallo Texmex,

ui also Berechnungen dürfen wir hier nicht machen, das wäre Rechtsberatung.
Aber Du kannst selbst in der DT nachgucken wie es mit 2 Kindern aussieht.

Wenn das Jugendamt sich sturr stellt, mußt Du eine Abänderungsklage zum Laufen bringen, anders wirst Du vom Unterhalt nicht runter kommen.

Ein Titel unterschreibt man beim JA, daß man sich verpflichtet, jeden Monat brav seinen Unterhalt zu zahlen, sollte man mal nix überweisen oder zuwenig, ist das der Freifahrtschein eine Kontopfändung/Lohnpfändung vorzunehmen .
Ich denk...sowas wirst Du unterschrieben haben oder?
LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2004 15:20