KU-Einstellung wg. ...
 
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KU-Einstellung wg. Untätigkeit

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(@bengel)
Registriert

Guten Morgen liebe VS`ler,

ich habe eine Frage. Meine grosse Tochter meint  mich seit Ihrem Abi im Juni  als Sabbat-Semester-Finanzierer reduzieren zu müssen. Trotz mehrmaliger schriftlicher und mündlicher Aufforderung mir zu erklären, was sie nun wegen einer Ausbildung unternimmt, kam seit Juni nichts von ihr.  Im Gegenteil. Sie fliegt über Weihnachten 4 Wochen in die USA.

Nun habe ich ihr schriftlich angekündigt, den Unterhalt ab Januar 09  auszusetzen  und ihn wieder aufzunehmen, wenn sie eine Ausbildung/ bzw. Studium beginnt.

Da ich oft  ein leicht schwankendes Gehalt habe, habe ich seinerzeit mal ein Excel-Programm geschrieben, dass haarklein den zu zahlenden Unterhalt für den jeweiligen Monat ausspuckt. Im Moment zahle ich für die grosse Tochter (19J) netto 406€. Wenn ich diesen Betrag nun herausnehme, erhöht sich der EU um 203€, von 440 auf  643€.  Ist das tatsächlich so oder haben mich jetzt meine Mathekünste verlassen?

Danke für Aufklärung.

Gruss

Bengel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 13:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bengel

Warum sollte sich der EU erhöhen? Bedienst Du ihn nur teilweise? Warum sollte er erhöht werden? Auch Deine Ex hat jetzt "Mehreinnahmen" in Form von nicht mehr geschuldeten Bar-/Natural-UH.

Zum KU: Das Schuljahr ist m.E. offiziell am 31.07.2008 beendet worden, ab dann fängt die Orientierungsphase von (i.d.R.) 4 Monaten an, genau so hat bei mit die FamK gerechnet beim KG. Nur so als Hinweis.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 13:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine weiteren Unterhaltszahlungen erhöhen sich nicht automatisch, nur weil eine Zahlung wegfällt. Dies wäre im Rahmen einer außergerichtlchen Einigung festzulegen oder durch ein Gericht festzustellen. Anderenfalls bleiben die Titel unberührt.

Solltest du den KU für die Ältere einstellen und es existiert ein Titel, dann könnte durch deine Tochter die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Du müsstest formaljuristisch korrekt dann also Abänderungsklage einreichen und gleichzeitig Antrag auf Erlass einer EA bzgl. Vollstreckungsschutz beantragen.

Angesichts des Alters der Kinder, der Zeit seit eurer Trennung und der Unterhaltsrechtsreform sehe ich für EU eigentlich auch keinen Raum mehr.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 13:15
(@bengel)
Registriert

danke schon mal. es existieren keinerlei titel. alles ist auf gegenseitiger vetrauensbasis entstanden damals. meine ex zieht mit mir an einem strang, was die unterhaltszahlungseinstellung betrifft.

deep: die ehe bestand 20 jahre und ich habe immer erheblich mehr verdient als sie. ich fürchte aus dem EU komme ich nicht heraus. aber dann werde ich ihn natürlich nicht erhöhen.

oldie: nun ja. dann ist der erste januar ja genau richtig. ich hätte auch ihr sabbatical finanziert, wenn ich jemals gefragt worden wäre. aber so lasse ich mir die für ein semester fälligen 2400€ nicht wie der goldesel aus der tasche ziehen. so dicke habe ich es auch nicht und ausserdem komm ich mir vor wie der hampelmann meiner tochter. so schwer es mir auch fällt. aber ich kann mir ihre zuneigung auch nicht erkaufen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 13:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bengel

Knallhart gerechnet ist mit KU bereits zum 01.12.2008 Schluss. Falls Du den Dezember jedoch weiterzahlst so gebe im Betreff Töchting einen deutlichen diskreten Hinweis auf die Zahlung selbst als auch auf ihre Perspektive. Hat den gewissen erzieherischen Effekt und gleichzeitig ist es eine klare schriftliche Dokumentation, dass es sich nicht um normalem KU handelt und ab nächsten Monat Schluss ist. Das bekommt man alles in die zwei Zeilen rein.

Und ich fnde es wirklich schön, dass Deine Ex bei dieser Entscheidung mitzieht. Die Eltern müssen hier klare Ansagen machen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 20:11
(@bengel)
Registriert

hi oldie,

ja, ich konnte meine ex überzeugen, dass hier etwas extrem schief läuft. ist alles ein grosser kuddelmuddel, weil ich bis zuletzt EU und KU meiner ex komplett überwiesen habe. big mistake. meine ex hat erst theater gemacht, weil sie dann ihre grosse wohnung, 2 balkone plus 20Qm terasse, 125qm wohnen, hervoragende lage,  kündigen muss. müssig zu sagen, dass sie das ding erst nach der trennung angemietet hat.für 900€ kalt. da gehen beide KU drauf.

wenn ich nicht mehr zahle für die grosse, wird Ex auziehen müssen. das war ihr eh klar auf kurz oder lang (hat sie aber verdrängt) . die grosse geht 2 mal die woche abends in einem restaurant arbeiten seit jahren (was ich sehr schätze)  um so ihr taschengeld zu verdienen. nun muss sie von mir aus bei aldi an die kasse gehen, wenn sie aus USA zurück ist und eben meinen fehlenden unterhalt erwirtschaften.

tja. ich habe ein paar monate gebraucht um das durchzuziehen. meine ex konnte sich meinen argumenten zuletzt nicht mehr verschränken, weil wohl auch ihre corona das verhalten der grossen nicht gutheisst.

mal sehen, was passiert.

lg

bengel
wo die grosse auf frph oder später eh auszieht, weil sie so schnell wie möglich ins ausland will, dass scheidungen auch mütter finanziell treffen können undväter auch nur begrenzt zahlen können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 20:33
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey!

da gehen beide KU drauf.

Und ich dachte immer KU ist für die Kinder!  :question:

Wenn Vielleicht hättest du es in zwei Schritten machen müßen. Erst KU direkt an Tochter zahlen und denn dann schrittweise einstellen!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 20:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe - als Selbst-Betroffener - neulich mit bengel telefoniert und ihm ebenfalls zur Einstellung seiner Zahlungen an Töchting geraten. Zum einen, weil es nicht die Aufgabe eines UH-Zahlers ist, irgendwelchen Luxus zu finanzieren; zum anderen und hauptsächlich aber, weil sich mit solchen Gratis-Zahlungen in Spät-Teenie-Köpfen leicht der Gedanke festsetzt, dass das Leben aus Sponsoren besteht und die eigene Geschicklichkeit sich darauf beschränken müsse, diese Sponsoren nur "anzubohren". Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass (Ehe-)Partner nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder Gutmütigkeit/Dummheit ausgewählt werden, nicht ganz gering. Das Ergebnis solcher Partnerwahlen lässt sich auch in vs.de immer wieder beobachten.

Die Kids wollen mit 18 volljährig sein, Auto fahren, Bier trinken, keine Vorschriften mehr gemacht kriegen - das ist auch vollkommen ok. Zum Erwachsen-Sein gehört aber auch die Übernahme von Eigenverantwortung, inklusive der wirtschaftlichen. Wer nach der Schule keine Ausbildung anfangen möchte, muss sich dann eben bei Aldi an die Kasse setzen oder Putzen gehen; so einfach ist das in der Leistungsgesellschaft. Und wir als Eltern solcher "gerade-mal-Erwachsener" haben es in der Hand, ob unsere flügge gewordenen Kinder ihre eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten entdecken und umsetzen - oder ob sie Mitglieder der nächsten "das-steht-mir-zu"-Generation werden. Mit dem vermeintlichen Anspruch auf fremdfinanzierten Luxus wird das in der Leistungsgesellschaft kaum klappen. Schon gar nicht, wenn sie zu feige sind, ihren vorgeblichen Anspruch selbst zu begründen, sondern sich hinter dem anderen Elternteil und/oder einem Anwalt verstecken.

Und nein: Zuneigung kann man nicht kaufen. Würden meine Kids ihre Zuneigung zu mir vom gleichzeitigen Sponsoring ihrer Faulheit abhängig machen, würde ich freundlich lächelnd darauf verzichten...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 21:04
(@bengel)
Registriert

sorry für edit fehler. habe lange nicht mehr geschrieben.  :knockout:

brille hat wohl recht. ich habe lange gebraucht das zu kapieren. natürlich tut es mir weh, dass sie sich nicht meldet. aber fakt ist, sie hat sich seit juni von sich aus nicht mehr bei mir gemeldet hat und damals war ich seit 6 wochen in der klinik. keinerlei nachfrage, wie es mir geht. sie wollte nur ein ticket nach london vom papa.

ihr könnt es euch sicher vorstellen ,wie weh mir das getan hat. auch ohne akute depressionen.

aber: das hat nichts mit dem unterhalt zu tun. da verletzt sie einfach ihre pflichten. pflichten, die von mir seit jahren wie selbstverständlich in anspruch genommen wurden. und es war immer um einiges mehr als ich "musste".

und nun fordere ich pflichten von der anderen seite ein.

bingo. dank an brille!!!

lg

bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 21:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bengel

tja. ich habe ein paar monate gebraucht um das durchzuziehen. meine ex konnte sich meinen argumenten zuletzt nicht mehr verschränken, weil wohl auch ihre corona das verhalten der grossen nicht gutheisst.

Jetzt noch die Berücksichtigung, dass Ex es realisiert hat sich einschränken zu müssen, hier sehe ich den grossen und vor allem schweren Weg, den Du gegangen bist und - nun ja - Du hast es geschafft. Beachtenswert.

Das mit Deiner Tochter tut mir leid, aber Dir hilft da ja kein Schweremut. Na, vielleicht besinnt sich Töchting noch. Aber die Welt bereisen liegt ihr wohl mehr. Auch ich denke,  es heisst hier konsequent und fair zu sein, von allen Beteiligten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 22:21




(@bengel)
Registriert

nabend alle,

da meine tochter sich immernoch nicht gemeldet hat, habe ich ihr folgende sms geschickt. mist-medium aber besser als nichts:

liebe V. auch wenn du dich nicht meldest, möchte ich vor deiner reise nach mobile einen termin mit dir haben. im interesse von dir, der familie. alle brauchen klarheit. ohne vorwurf. das ist deine letzte chance dich zu erklären.wenn du es schon nicht für dich und für mich tust, dann tu es für mama und deine schwester.ich bitte dich,  mich bis morgen für ein treffen  zu kontaktieren. liebe grüsse papa

ich versuche halt dran zu bleiben. ich habe mit einer mir sehr vertrauten sozialberaterin in der firma gesprochen. tenor war, das V. seit meinem auszug vor 4 jahren wohl meine rolle in der family übernommen hat. das erklärt schon einiges. es ist aber auch ein erschütternder gedanke.  ich habe wohl grosse schuld daran. auf der anderen seite hilft jetzt  auch  mein wischi-waschi-verhalten von früher. also :"bloss keinen streit".

ich hoffe inständig, dass der weg, den ich eingeschlagen habe, der richtige ist.

grosse sch.....

lg

bengel

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bengel,

also ehrlich gesagt gefällt mir diese SMS überhaupt nicht. Sie wirkt total Schuldbewußtsein-erzeugend. Ich hätte hier richtiger gefunden, sie auf eine gewisse Art spüren zu lassen, was Verhalten bewirken kann (in dem Fall Einstellung der Zahlung), aber nicht auf so einer gewissen "Psychoebene" Stachel zu setzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 21:42
(@bengel)
Registriert

ok LBM,

mag sein. aber ich bin auch nur ein mensch. und irgendwann bin ich auch nicht mehr in der lage, alle meine worte auf die goldwaage zu legen. sie ist 19 jahre alt. sie springt mit ihrer mutter, ihrer schwester und mir um, als wenn sie vom lieben gott die herrscher-manna bekommen hätte. da brauch es schon mal worte, die mir sonst gar nicht liegen. mit der weichen tour habe ich nur verachtung gegen mich geerntet. und gegen KM und schwester.

nun ja. ich weiss nicht, was richtig ist. vielleicht hast du recht. aber jetzt ist eh alles den bach runter.

danke.

bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Bengel,

genau so klingt es aber, weich und ein wenig nach vorwurfsvollem Jammern. Zeig doch mal, dass DU die Keule in der Hand hältst und entscheidest, wann Du sie schwingst.

Ich glaube Dir, dass das weh tut und Du Dich am Limit fühlst. Aber in ihrer Achtung steigst Du mit dieser SMS sicher nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 21:59
(@bengel)
Registriert

hallo LBM

vielleicht bin ich blöd, aber ich kann in meiner sms keinen jammer erkennen.

ich klopfe vorsichtig an ihr soziales gewissen,  und das ist mir schon fast zu vorsichtig. wie das ganze entstanden ist, lies nochmal nach. ich habe nicht für mich etwas verlangt. durch meine endlich erbrachte konsequenz, müssen ex und die kleine ausziehen, wenn V. nicht meine fehlenden 400 und etwas in die kasse bringt.  aber sie tut nichts. und das kann doch niemand hinnehmen, zumal meine ex angst vor V.. hat.  vor 3 monaten inklusive schlagen. da war ich leider ohnmächtig in der klinik.. sie ist A.  in jeder beziehung überlegen ist (ausser in sozialer kompetenz) und das nutzt sie knallhart aus..

ich glaube nicht, dass ich ihr einen gefallen erbringe, wenn ich sie in ihrem verhalten durch nichtstun meinerseits bestätige. inklusive klarer worte, wie ihr verhalten auf andere wirkt.

danke für deine gedanken hierzu.

bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bengel,

ich mag mich da irren, aber für mich wirkt diese SMS nicht nach klaren und faktenweisenden Worten eines Vaters an seine Tochter! Du wirkst appellierend und zum Teil demütig auf mich, in der Hoffnung, sie würde ihr Gewissen entdecken und "für die Familie" handeln, die sie offensichtlich mit Kräften mit Füßen tritt.

Ich kenne Deine Tochter nicht und will mir daher nicht anmaßen, über sie zu urteilen. Aber neben Verständnis, das jeder Mensch braucht, braucht diese junge Dame in meinen Augen ganz klar was Anderes und zwar: GRENZEN.

Egal ob sie Dich missachtet, in dem sie Dich als ihren Zahldeppen betrachtet oder ihre Mutter, in dem sie sie körperlich angreift, beleidigt oder demütigt.

Ich würde sie nicht weich fallen lassen. Man kann ihr die Hand reichen, wenn sie Einsicht gewinnt, dass ihr Verhalten unter aller Kanone war und daran etwas ändert. Ich würde aber nicht einsehen, ihr Zucker in den Hintern zu blasen.

Ich würde prophezeihen, dass Deine SMS mit einem "Du mich auch" im virtuellen Papierkorb landet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bengel,

vielleicht bin ich blöd, aber ich kann in meiner sms keinen jammer erkennen.

Tut mir leid, aber für mich klingt das auch so.

Es ist zwar jetzt müßig, denn das Ding ist nun mal draußen und ich sehe auch, dass es in dieser Situation nicht leicht ist, den richtigen Ton zu treffen.

Dennoch muss ich sagen, dass so eine SMS in mir auch keine guten Gefühle auslösen würde.

Du beginnst sehr förmlich mit einem Terminwunsch, gehst über zum versöhnlichen "ohne Vorwurf" um ihr dann mit der "letzten Chance" zu drohen, und gleich darauf wieder an ihr Gewissen zu appellieren.

Eine unselige Mischung die von großer Unsicherheit zeugt.

Gruss Beppo

Edit: büschen langsam

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 22:44
(@bengel)
Registriert

hallo beppo und LBM,

manchmal ist man einfach der getriebene der vielen, oft nicht ausgesprochenen botschaften der "anderen" seite. ich bekomme gejammer von meiner ex bezüglich V, und am nächsten tag kann sie sich nicht mehr dran erinnern. weil sie angst hat, ihr liebe zu verlieren.

meine kleine sitzt bei mir auf dem sofa und weint ununterbrochen, weil sie sich von V. und KM ständig in die zange genommen fühlt.

ja. ihr habt recht. vielleicht habe ich mal wieder nicht den richtigen ton getroffen. aber für mich ist es schon ein grosser fortschritt diese worte endlich zu finden. sicher wäre ich besser in formulierungen, wenn ich nicht so betroffen wäre. dann bin ich leider nicht so gut.

aber: die tatsachen stehen.  punkt.

keine ausbildung, kein KU. unabhängig  davon, ob sie mir wohlgesonnen ist oder nicht.

lieben gruss

bengel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 22:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig!

Wie gesagt, alles Andere ist müßig.

Keine einfache Situation und Dinge, die einem bei Anderen so klar erscheinen, liegen bei einem selbst immer im Nebel.
Ist bei mir ja nicht anders.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 23:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bengel

Ok, mal 'ne Meinung von mir, da ich ja mal 'ne ähnliche Konstellation hatte - also wo Kommunikation erst geübt werden musste. Ich finde, das ist vergleichbar.

Ich finde es gar nicht so schlecht. Freilich - Unsicherheit, nicht vor den Kopf stossen und trotzdem das Notwendige klar formulieren - ist alles drinne. Die bunte Reihenfoge ist Deiner Unsicherheit geschuldet - na und? Letztendlich kommt es darauf an, ob Du bei der Formulierung "Tränen in den Augen hattest" (war ja von Dir so unfair gemeint ;-)) bzw. überlege Dir, welchen Tonfall Du bei mündl. Überlieferung angeschlagen hättest. Ich hoffe einen ruhigen und sicheren Ton. Ja, damit solltest Du leben können. Und es ist angemessen. Mit all Deinem Hintergrundwissen und Absichten ist es in Ordnung, hier nicht den ultimativen Holzhammer herauszuholen und ein Angebot zur einvernehmlichen Einigung zu offerieren. Ja, es war recht lieb - und nochmal. Na und?
Aber eins ist klar: Du darfst hinter dem nicht mehr zurücktreten, nicht bei diesen Umständen.

Ich zumindest verstehe Dich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 23:36




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