Hi @all,
erstmal zur Info; Kind 12 J. lebt seit Ende November bei mir.
Seitdem ist noch kein KU von der KM gezahlt worden 😛
Auf der Verhandlung zum ABR, hatte der RA meiner EX doch gebeten,
den KU etwas herabzusetzen, daß die Klamotten von der KM
gekauft werden können. Ich habe dem zugestimmt.
An Ostern hat die Kleine von der KM Klamotten, als Geschenk bekommen,
ich hatte EXe vorher gefragt, ob sie sich nicht am Fahrrad beteiligen wolle.
Dies hat sie abgelehnt... :knockout: ... hat halt dafür wie gesagt die Klamotten gekauft....
Da ich allerdings nicht möchte, daß wieder ein Kriegsschauplatz eröffnet wird, ist meine Frage was würdet ihr tun ? ...bzw. wie könnte ich am softesten vorgehen ?
Ich hatte mir gedacht, ich schreibe ihr erstmal einen Brief, wenn sie dann immer noch nicht drauf eingeht werde ich dem JA mal bescheid sagen.
Tritt da das JA überhaupt in Aktion, weil die Kleine schon 12 ist ?
Danke für Eure Hilfe
babbedeckel
PS: KU wurde Anfang Februar von meinem RA eingefordert !
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin Babbedeckel,
das JA würde im Rahmen einer Beistandschaft die (Unterhalts)Rechte des Kindes verfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass AE-Väter nicht immer zielgerichtet, geschweige denn erfolgrecih, vertreten werden.
Wenn die Ex in 02 bereits in Verzug gesetzt wurde, so wäre im Rahmen einer Stufenklage zunächst Auskunft über die Einkünfte zu verlangen. Du kannst das alles auch ohne RA machen auf Amtsgerichtsebene.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo BD,
zum thema unterhaltsbeistandsschaft:
(wird auch noch nach 12 lebensjahr übernommen)
http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5950.html
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo babbedeckel,
schreib sie doch mal freundlich und höflich an. Vielleicht mit dem Hinweis, man habe sich ja auf einen niedrigeren KU verständigt. Sollte sie sich nicht an die Abmachungen halten, müsstest du halt Klage erheben - aber dann auf den "vollen" Unterhalt.
Ich denke deine "Ex" braucht halt etwas Druck. Und du bietest ja auch etwas an bzw. zeigst ihr so die Konsequenzen ihres Handelns auf.
Gruß
Martin
Moin moin,
also gestern flatterte ein Brief u.a. für die Berechnung der Unterhaltskosten, von EXens RAin ein:
1. Übliche Berechnungen des bereingten Nettoeinkommens von jedem.
2. Abziehen der gemeinsamen Schulden (OHNE NEBENKOSTEN 😡 ) vom gem. Haus.
2. mir wurde ein Wohnvorteil zu 500 Euro hinzugerechnet (ich wohne mit Tochter im gemeinsamen Haus)
3. KU - Berechnung (es wurden 80 Euro für Klamotten abgezogen, weil ich bei der ABR-Verhandlung zugestimmt hatte einen gewissen Betrag abzuziehen, daß EX mit Tochter noch Klamotten kaufen kann...hmmm...)
4. TU - Berechnung :thumbdown:
5. Dann Berechnung KU minus TU, Rest wird mir dann (für die Tochter) als KU überwiesen
Frage1: Die Berechnungsgrundlagen fanden unter den in 2004 erwirtschafteten Einkommen statt.
Allerdings ist für mich zu erwarten, daß ich dieses Jahr weniger Einkommen habe. Kann dies berücksichtigt werden ?
Frage2: Ist der Wohnvorteil von 500 Euronen berechtigt ?
Frage3:Ist der TU für EX berechtigt, weil ich eigentlich überobligatorisch bin (Kleine ist 12),
oder gilt das nur für den EU ?
Frage4:Wenn der TU berechtigt ist, wird dieser dann als Einkommen für sie gewertet ?
Ich weis Fragen über Fragen, aber mich ärgert schon, wie die gegnerische Seite dies berechnet.
Leider, habe ich diese jetzt nicht vor mir liegen, aber bei Bedarf kann ich sie gerne, später, hier reinstellen, um es genauer darzustellen !
Kommt mir auf jeden Fall alles sehr komisch vor 😉
Nächste Woche werde ich zu meinem RA gehen, mal sehen was der meint.
vielen Dank für Eure Hilfe....
Fortsetzung folgt....bestimmt :mad2:
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi babbedeckel,
5. Dann Berechnung KU minus TU, Rest wird mir dann (für die Tochter) als KU überwiesen
War da nicht mal was, dass KU und TU nicht verrechnet werden darf??
Also wären normalerweise eine Überweisung von KU an dich fällig...und dann eine Überweisung von TU an deine Ex?
Anonsten, ...halt durch...diesen Rest schaffst du auch noch!
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hi @BM RK,
ja, ich weis KU darf nicht verrechnet werden....ich ´vermute aber das die RAin der
EX auf eine einvernehmliche Lösung hinaus möchte...natürlich mit Abstriche auf meiner Seite...
is klar 😡
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)