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KU - Einbeziehung des Partnergehalts bei Wiederheirat?

 
 Mac
(@mac)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

sorry, wenn ich eine allseits bekannte Frage stelle, habe die Suchfunktion benutzt, bin aber nicht schlauer geworden.

Meine Situation:
Bin seit 2004 geschieden, zahle für meine beiden Töchter (8&11) Unterhalt.
Der Unterhalt ist beim JA Dresden tituliert (wohne selbst ca. 700 km weit weg, KM ist nach der Scheidung so weit weg gezogen).
KM hat 2005 wieder geheiratet, somit ist Ehegattenunterhalt kein Thema mehr.

Nun möchte ich wieder heiraten.
Neue Kinder sind (noch) nicht unterwegs.

Meine Frage wäre nun, wird das Gehalt meiner zukünftigen Frau mit in das Unterhaltsthema einbezogen?
In welcher Form bzw. in welchen Fällen/Situationen?

Wenn ja, hilft ein Ehevertrag oder Gütertrennung?

Aktuell ist da wohl kaum Gefahr, da ich mit meinem Gehalt in der Lage bin, den titulierten Unterhalt zu zahlen, aber ich und v.a. meine Verlobte wollen natürlich wissen, was da so passieren könnte.
Gefahr hört sich jetzt dramatischer an, als es gemeint ist, natürlich zahle ich für meine Kinder (und hätte sie am liebsten auch bei mir).
Wir wollen halt nur in etwa übersehen/planen können, wie sich unsere finanzielle Situation durch die Heirat ändern würde und ob wir uns das schlichtweg leisten können...

Vielen Dank schon mal im vorraus!
Mac

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 12:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mac

Solange der Mindest-UH sichergestellt ist spielt eine erneute Heirat eine untergeordnete Rolle. Erst bei einer Mangelfallberechnung kommen dann solche Tricks wie Taschengeld, Haushaltsersparnis etc..
Anders hingegen sieht es aus, wenn sich dann Nachwuchs einstellt. Da sind dann min. zwei weitere UH-Berechtigte vorhanden, was zu einer anderen Eingruppierung in der Tabelle führen würde oder gar zu einem Mangelfall. Hier kommt es regelmässig zu einer Änderung der Zahlbeträge.

Wenn ja, hilft ein Ehevertrag oder Gütertrennung?

Das halte ich für sinnlos in Bezug auf KU. Dagegen in eurem Innenverhältnis könnte es durchaus Sinn machen. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 17:53
 Mac
(@mac)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie,

das hilft schon mal und das sind doch mal positive nachrichten, davon gibt es ja sonst nicht so viele in dem unterhaltsthema, nicht wenn man das falsche geschlecht in diesem land hat, aber lassen wir das.

Nein für die Innenverhältnisse brauchen wir keinen Ehevertrag. Mit Mangelfall meinst Du dann so ne Situation, wenn ich arbeitslos werden würde und meine zukünftige Frau mich dann mit 'durchfüttern' müsste, weil mein verbleibendes Einkommen dann rel. komplett für Unterhaltszwecke draufgehen könnte? So in etwa?

Und interessant wäre auch noch, wenn wir ein Kind bekämen (was durchaus mal möglich sein wird), wäre nicht nur das neue Kind, sondern auch meine Gattin dann unterhaltsberechtigt?
Heisst das, der Unterhalt für die dann 3 Kinder und meine Gattin(diese im geringsten Rang) würde berechnet und ich müsste dann (zumindest fiktiv) an meine neue Familie zahlen und auf der anderen Seite würde der UH für meine anderen Kinder (wahrscheinlich) sinken?

Vielen Dank,
Mac

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 18:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein Mangelfall tritt dann ein, wenn Dein EK nicht ausreicht, allen UH-Berechtigten den Mindestunterhalt zu gewähren. Arbeitslosigkeit ist da gar nicht erforderlich.
Das wären für die beiden grossen Kinder in einem Jahr dann 240€ und 295€ sowie für den Nachwuchs 199€. Hier aber vorausgesetzt, Dein UH-rechtliches EK liegt bei mindestens 1634€ (Dein Selbstbehalt ggü. den Kindern beträgt 900€). Falls Du nach Zhalung des KU noch mehr als 1000€ übrig hast so wird davon der BU für Deine zukünftige bestritten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 18:30