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KU brauche hilfe

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sloepy

Wenn Du bereits einen Titel mit Einstufung in die 2.Einkommensgruppe hast - was soll da grossartig passieren? Soweit ich es verfolgt habe hat der gegn. RA lediglich Auskunft verlangt und bis jetzt keinerlei erhöhte Forderung gestellt. Daher ist es m.E. verfrüht, hier einen eigenen (kostenverursachenden) RA einzuschalten. Der kann auch nichts weiter machen als in die Glaskugel zu schauen und zu versuchen zu erraten, was die Gegenseite nun ausrechnen wird. Selbst seine Ansichten zur Einschätzung der Einkommenslage spielen derzeit keine Rolle (übrigens genauso wie die hier im Forum), solange nicht klar ist, was die Gegenseite will. Bleib einfach ruhig und warte ab.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.02.2010 11:50
(@sloepy)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen

nun es ist wirklich so ich brauche mir keine sorgen machen

zinsen aus kapital der kinder snd auch zu 50% anrechenbar

und die km rechen sich wie folgt

48 x 2 =96km je tag
30 x 0.30 =9,0 euro
66 x 0,20 =13,20

= 22,20 x 220 / 12= 407 euro je monat

ich danke für eure beiträge und werde nun mal schauen was die gegenpartei damit macht

lg stefan

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Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 08:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei km-Berechnung wird folgende Formel i.d.R. genommen (die ersten 30km gelten für Hin- und Rückfahrt)
(30km x 0,30€ + 18km x 0,20€) x 2 + 220 (Arbeitstage/a) / 12 (Monate)   =   (9€ + 3,60€) x 2 x 220 / 12   =   462€ pro Monat

Allerdings hängt es auch vom zuständigen OLG ab, was dieses in seinen URL festgelegt hat. Und Du solltest nicht vergessen, dass solch erheblichen Fahrtkosten oft hinterfragt werden - in Hinblick auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften, ÖPNV etc.

Gruss oldie

Edit: Tippfehler beseitigt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.02.2010 11:23
(@sloepy)
Schon was gesagt Registriert

hallo oldie

ich unterlege das OLG Köln

nun die fahrtkosten können gerne hinterfragt werden ich habe seit 15 jahren also auch während der ehe die hohe fahrtkosten okay wir reden in moment von 11km pro tag mehr
und dieses kann ich über ältere steuerbescheide belegen

desweiteren bin ich auf mein fahrzeug angewiesen werkzeug und wechseltätigkeiten fordern dieses auch schon seit 15 jahren und ich zahle so oder so zuviel unterhalt soll sich da mal eine beschweren

lg stefan

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Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 18:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

URL OLG Köln Pkt 10.2.2

Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer i.d.R. 0,20 €).

Das heisst übersetzt: bis 30km einfach: (30km hin + 30km zurück) x 0,30€, alles darüber 0,20€ x 2 pro zusätzlichen Entfernungskilometer
Die haben das etwas blöd ausgedrückt - ist aber so.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.02.2010 19:28
(@sloepy)
Schon was gesagt Registriert

hi oldie

danke für die info werde jetzt abwarten was passiert
denn sie macht die berechnung nur um zu wissen was für ein vermögen ich habe

und dieses habe ich erst mal nicht mitgeschickt mal schauen wie sie sich verhält und was für eine dubiose KU berechnung ich von denen bekomme

lg stefan

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Themenstarter Geschrieben : 13.02.2010 14:22
(@sloepy)
Schon was gesagt Registriert

hallo leute

nun warte ich schon gespannt seit 2 wochen  auf die gegenantwort der  :phantom:

aber irgendwie passiert gar nichts vermute mal das die festgestellt haben das ich zuviel zahle
vermute die werden sich gar nicht mehr melden

lg stefan

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Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 13:16
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