Hi sloepy
Wenn Du bereits einen Titel mit Einstufung in die 2.Einkommensgruppe hast - was soll da grossartig passieren? Soweit ich es verfolgt habe hat der gegn. RA lediglich Auskunft verlangt und bis jetzt keinerlei erhöhte Forderung gestellt. Daher ist es m.E. verfrüht, hier einen eigenen (kostenverursachenden) RA einzuschalten. Der kann auch nichts weiter machen als in die Glaskugel zu schauen und zu versuchen zu erraten, was die Gegenseite nun ausrechnen wird. Selbst seine Ansichten zur Einschätzung der Einkommenslage spielen derzeit keine Rolle (übrigens genauso wie die hier im Forum), solange nicht klar ist, was die Gegenseite will. Bleib einfach ruhig und warte ab.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo zusammen
nun es ist wirklich so ich brauche mir keine sorgen machen
zinsen aus kapital der kinder snd auch zu 50% anrechenbar
und die km rechen sich wie folgt
48 x 2 =96km je tag
30 x 0.30 =9,0 euro
66 x 0,20 =13,20
= 22,20 x 220 / 12= 407 euro je monat
ich danke für eure beiträge und werde nun mal schauen was die gegenpartei damit macht
lg stefan
Hi
Bei km-Berechnung wird folgende Formel i.d.R. genommen (die ersten 30km gelten für Hin- und Rückfahrt)
(30km x 0,30€ + 18km x 0,20€) x 2 + 220 (Arbeitstage/a) / 12 (Monate) = (9€ + 3,60€) x 2 x 220 / 12 = 462€ pro Monat
Allerdings hängt es auch vom zuständigen OLG ab, was dieses in seinen URL festgelegt hat. Und Du solltest nicht vergessen, dass solch erheblichen Fahrtkosten oft hinterfragt werden - in Hinblick auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften, ÖPNV etc.
Gruss oldie
Edit: Tippfehler beseitigt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo oldie
ich unterlege das OLG Köln
nun die fahrtkosten können gerne hinterfragt werden ich habe seit 15 jahren also auch während der ehe die hohe fahrtkosten okay wir reden in moment von 11km pro tag mehr
und dieses kann ich über ältere steuerbescheide belegen
desweiteren bin ich auf mein fahrzeug angewiesen werkzeug und wechseltätigkeiten fordern dieses auch schon seit 15 jahren und ich zahle so oder so zuviel unterhalt soll sich da mal eine beschweren
lg stefan
Hi
URL OLG Köln Pkt 10.2.2
Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer i.d.R. 0,20 €).
Das heisst übersetzt: bis 30km einfach: (30km hin + 30km zurück) x 0,30€, alles darüber 0,20€ x 2 pro zusätzlichen Entfernungskilometer
Die haben das etwas blöd ausgedrückt - ist aber so.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hi oldie
danke für die info werde jetzt abwarten was passiert
denn sie macht die berechnung nur um zu wissen was für ein vermögen ich habe
und dieses habe ich erst mal nicht mitgeschickt mal schauen wie sie sich verhält und was für eine dubiose KU berechnung ich von denen bekomme
lg stefan
hallo leute
nun warte ich schon gespannt seit 2 wochen auf die gegenantwort der :phantom:
aber irgendwie passiert gar nichts vermute mal das die festgestellt haben das ich zuviel zahle
vermute die werden sich gar nicht mehr melden
lg stefan