Hi!
Also ein eigener Thread
Bin geschieden und zahle KU 110%
aktuell eheähnliche LG. Habe nicht vor wieder zu heiraten. :rofl2:
Nun könnte es demnächst passieren das meine neue und ich ein gemeinsames Haus kaufen.
Hierzu habe ich 4 Fragen.
Wenn ich zukünftig in meinem eingenen Haus wohne, habe ich einen Wohnvorteil. Sagen wir mal 400€
1. Wie wirkt sich das auf die Berechnung des KU aus?
Sollte ich versterben, habe ich gelesen das mein Kind aus erster Ehe Erbrecht hat.
2. Heist das meine jetzige LG würde nichts von dem Haus bekommen, obwohl sie die Raten mit abbezahlt hat.
3. Würde es etwas ändern wenn sie hälftig im Grundbuch steht?
4. Was würde sich ändern wenn ich mit meiner jetzigen LG ein uneheliches Kind habe?
gruß
kimmi
Moin kimmi,
Bin geschieden und zahle KU 110%
aktuell eheähnliche LG. Habe nicht vor wieder zu heiraten. :rofl2:
warum nicht? Eine neue Ehe (diesmal mit Ehevertrag) ist - sachlich betrachtet - deutlich risikoloser als eine gemeinsame Immobilienfinanzierung. Vor allem, wenn Du keine weiteren Kinder mehr bekommen willst.
Wenn ich zukünftig in meinem eingenen Haus wohne, habe ich einen Wohnvorteil. Sagen wir mal 400€
1. Wie wirkt sich das auf die Berechnung des KU aus?
er wird auf Dein Netto aufgeschlagen. Allerdings kannst Du dann auch Deine Zins- und Tilgungsleistungen gegenrechnen.
Sollte ich versterben, habe ich gelesen das mein Kind aus erster Ehe Erbrecht hat.
2. Heist das meine jetzige LG würde nichts von dem Haus bekommen, obwohl sie die Raten mit abbezahlt hat.
3. Würde es etwas ändern wenn sie hälftig im Grundbuch steht?
klar. Wenn sie hälftig im Grundbuch steht, gehört ihr auch im Erbfall bereits die Hälfte; ansonsten nichts. Wer die Raten bezahlt hat, ist egal.
Die andere Hälfte fällt automatisch an Dein Kind als Alleinerbe, sofern Du nicht - beispielsweise per Erbvertrag - auch für Deine Hälfte Deine LG als Erbin eingesetzt hast. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, hat sie allerdings nur einen sehr geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer (ich glaube, 20.000 EUR); den Rest müsste sie versteuern.
4. Was würde sich ändern wenn ich mit meiner jetzigen LG ein uneheliches Kind habe?
dieses Kind wäre neben Deinem 1. Kind gleichberechtigter Erbe (und wegen der Verwandtschaft in gerader Linie auch mit sehr hohen Erbschaftssteuer-Freibeträgen).
Wobei ich ehrlich gesagt eines nicht verstehe: Ein Kind bindet Euch sowieso mindestens 20 Jahre aneinander; wo liegt der Vorteil, dafür die Nachteile eines unehelichen Vaters in Kauf zu nehmen?
Grüssles
Martin
(der mit einer Frau, mit der er sich das "für den Rest des Lebens" nicht vorstellen kann, auch keine Kinder auf Kiel gelegt hätte)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Allerdings kannst Du dann auch Deine Zins- und Tilgungsleistungen gegenrechnen.
[Klötenschietermodus]
Tilgung geht nur im Rahmen der privaten Altersvorsorge und darf in Summe 4% vom Brutto nicht überschreiten.
[/Klötenschietermodus]
Die andere Hälfte fällt automatisch an Dein Kind als Alleinerbe, sofern Du nicht - beispielsweise per Erbvertrag - auch für Deine Hälfte Deine LG als Erbin eingesetzt hast. Wenn Ihr nicht verheiratet seid, hat sie allerdings nur einen sehr geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer (ich glaube, 20.000 EUR); den Rest müsste sie versteuern.
dieses Kind wäre neben Deinem 1. Kind gleichberechtigter Erbe (und wegen der Verwandtschaft in gerader Linie auch mit sehr hohen Erbschaftssteuer-Freibeträgen).
[Ergänzungsmodus]
Wenn du unbedingt willst, kannst du Kinder auch testamentarisch auch auf ihren Pflichtteil beschränken.
Der ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
In besonderen Fällen kannst du die Kinder auch ganz enterben.
[/Ergänzungsmodus]
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin kimmi,
warum nicht? Eine neue Ehe (diesmal mit Ehevertrag) ist - sachlich betrachtet - deutlich risikoloser als eine gemeinsame Immobilienfinanzierung.
Nach der aktuellen Scheidung und dem Stress der immer noch im Nachgang herrscht, bin ich aktuell nicht in der Stimmung wieder zu heiraten.
er wird auf Dein Netto aufgeschlagen. Allerdings kannst Du dann auch Deine Zins- und Tilgungsleistungen gegenrechnen.
Das heist auf mein anrechenbares Nettogehalt? Das ist schon ne weile her, ich glaube da muss ich nochmal die Unterlagen herausholen und rechnen.
Zinstilgung war ja schon gegengerechnet.
Da gibts doch auch die Möglichkeit dem Wohnvorteil entgegenzuwirken. Wenn das Haus alleine der neuen LG gehört, hat man keinen Wohnvorteil.
Allerdings hat man dann ein noch größeres Problem sollte auch die neue Beziehung in die Brüche gehen. :puzz:
gruß
kimmi
Nach der aktuellen Scheidung und dem Stress der immer noch im Nachgang herrscht, bin ich aktuell nicht in der Stimmung wieder zu heiraten.
Die Heirat ansich ist nicht das Problem, sondern die persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen, die damit einher gehen können.
Es nützt dir also nichts, wenn du zwar die Heirat vermeidest, aber trotzdem die Verflechtungen knüpfst.
Du bindest dir damit die Nachteile der Ehe ans Bein, ohne in den Genuss ihrer Vorteile zu kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Du bindest dir damit die Nachteile der Ehe ans Bein, ohne in den Genuss ihrer Vorteile zu kommen.
Ich weiß, dass dieses Thema eigentlich nicht in den Thread gehört (vielleicht kann es abgetrennt werden), aber ich habe mir gerade die Frage gestellt, welche Vorteile eine Ehe für einen Vollzeit arbeitenden Mann überhaupt bietet. Bis auf das automatische Sorgerecht für Kinder, sehe ich nichts, aber ich lasse mich gerne belehren :wink:.
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
ich habe mir gerade die Frage gestellt, welche Vorteile eine Ehe für einen Vollzeit arbeitenden Mann überhaupt bietet. Bis auf das automatische Sorgerecht für Kinder, sehe ich nichts, aber ich lasse mich gerne belehren
das ist eine Frage der persönlichen Anschauung. Wenn man das Heiraten unter reinen Kosten-/Nutzen-Aspekten betrachten möchte ("...krieg ich mehr raus als ich reinstecken muss...?") sollte man es vermutlich tatsächlich lieber bleiben lassen.
Für meine zweite Heirat gab es jedenfalls keinen einzigen sachlichen Grund, aber jede Menge emotionale...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Für meine zweite Heirat gab es jedenfalls keinen einzigen sachlichen Grund, aber jede Menge emotionale...
Das ist es ja gerade - eine Ehe sollte aus emotionalen und nicht aus materiellen Gründen geschlossen werden. Da diese Entscheidung aber immer automatisch mit einer rechtlichen Seite verbunden ist, sehe ich objektiv keinen Vorteil, welcher die damit verbundenen Risiken für einen Mann aufwiegen könnte. Aber wie gesagt, ich lasse mich gern belehren.
Vielleicht sollte man sich einfach auf irgendeiner Palmeninsel trauen lassen, auf der eine Eheschließung keine rechtliche Auswirkungen hat.
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Da diese Entscheidung aber immer automatisch mit einer rechtlichen Seite verbunden ist, sehe ich objektiv keinen Vorteil, welcher die damit verbundenen Risiken für einen Mann aufwiegen könnte. Aber wie gesagt, ich lasse mich gern belehren.
nun ja, da gibt es ja Gestaltungsmöglichkeiten, die man vor oder zu Beginn einer Ehe aktiv wahrnehmen kann, wenn es eine passende Kommunikationsbasis gibt - Stichwort: Ehevertrag. Dieses Thema vermeiden viele Heiratswillige - oft aus der Angst, es könne ihnen vom andren Partner als "Misstrauen" ausgelegt werden. Dabei geht es nur darum, Dinge so festzulegen, dass man in keiner Situation mehr darüber streiten muss. Also vereinbart man beispielsweise Gütertrennung (statt der ansonsten durch Heirat automatisch installierten Zugewinngemeinschaft). Wer ein Geschäft mit in eine Ehe bringt, macht das sowieso.
Aus demselben Grund schliessen Menschen auch schriftliche Arbeits-, Miet- und Kaufverträge ab - und keiner der Beteiligten unterstellt seinen Vertragspartnern deshalb Misstrauen. Wer sich stattdessen auf mündliche Miet- oder Arbeitsverträge verlässt, braucht hinterher auch nicht über Kündigungsfristen zu streiten oder darüber, dass der Arbeitgeber oder Vermieter mal etwas ganz anderes versprochen habe; da gelten dann - analog zur Zugewinngemeinschaft - einfach die gesetzlichen Regelungen.
Vielleicht sollte man sich einfach auf irgendeiner Palmeninsel trauen lassen, auf der eine Eheschließung keine rechtliche Auswirkungen hat.
das kann jeder so halten wie er möchte. Wobei zu den rechtlichen Auswirkungen dann auch gehört, dass man nicht automatisch erbberechtigt ist (es sei denn, es gibt ein anders lautendes Testament - Vorsicht, schon wieder eine schriftliche Festlegung!), eine schlechtere Steuerklasse hat, beim Erben nur kleine Freibeträge bekommt, im Fall von Unfall oder Krankheit kein Auskunfts- oder Mitspracherecht hat und manches andere.
Aber auch über diese "staatlich gewollten Ungerechtigkeiten" kann man sich im Fall des Falles natürlich bitterlich beklagen... 😉
Grüssles
Martin
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Sicherlich habt im Bezug auf Heriat, und die dazugehörigen Pro und Contras, beide Recht.
Muss jeder selbst entscheiden.
Ich für meinen Teil bin noch so negativ (finanziell) von meiner ersten Ehe behaftet das ich im Moment gar keine Intuition verspüre mich mit einer neuen Heirat zu beschäftigen. (Allerdings hat meine neue LG schon mal dbzgl. angeklopft :wink:)
Stichwort: Ehevertrag.
Welche Vorteile, oder anders gefragt, welche Nachteile (finanzieller Art) hat man mit einem Ehevertrag bei einer Scheidung nicht mehr?
Da es, lässt man die Kinder und die emotionale Ebene mal aussen vor, bei einer Scheidung darum geht den Geldbeutel aufzumachen und die Exe mit hart verdientem Geld zu überschütten, wird sich jeder der es erlebt hat diese Frage stellen. Erneute Heirat Ja ? Nein? - Was kann man tun damit mir dieses finazielle Fiasko kein zweites mal geschieht?
gruß
kimmi
Moin kimmi,
Ich für meinen Teil bin noch so negativ (finanziell) von meiner ersten Ehe behaftet das ich im Moment gar keine Intuition verspüre mich mit einer neuen Heirat zu beschäftigen. (Allerdings hat meine neue LG schon mal dbzgl. angeklopft :wink:)
sie wird es wieder tun. Sie wird nicht der Sündenbock für das sein wollen, was Dir in einem früheren Leben mit einer anderen Frau passiert ist. Und vorhersehbar wird sie sich überlegen, ob sie mit Dir zusammenbleiben möchte, wenn Deine Vorbehalte schwerer wiegen als Dein Vertrauen.
Welche Vorteile, oder anders gefragt, welche Nachteile (finanzieller Art) hat man mit einem Ehevertrag bei einer Scheidung nicht mehr?
Man muss beispielsweise nicht über nacheheliche Unterhaltszahlungen, Versorgungs- oder Zugewinnausgleich streiten, wenn man
a.) dies ehevertraglich ausgeschlossen hat;
b.) man finanziell halbwegs paritätisch aufgestellt ist (beide haben einen Job, von dem sie leben können);
c.) es keine gemeinsamen Kinder gibt
Schlussendlich kann man aber sagen: Deine Bereitschaft, gemeinsam mit Deiner LG eine gemeinsame Immobilie anzuschaffen oder über die "Anschaffung" unehelicher Kinder nachzudenken, ist objektiv betrachtet ein ungleich höheres Risiko mit viel mehr Konflikt- und Streitpotenzial als eine erneute Heirat mit Ehevertrag (und ohne gemeinsame Kinder).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Man muss beispielsweise nicht über nacheheliche Unterhaltszahlungen, Versorgungs- oder Zugewinnausgleich streiten, wenn man
a.) dies ehevertraglich ausgeschlossen hat;
b.) man finanziell halbwegs paritätisch aufgestellt ist (beide haben einen Job, von dem sie leben können);
c.) es keine gemeinsamen Kinder gibt
zu a) ok. das heist Ehevertrag spart definitiv Geld.
zu b.) und c.) was wenn b.) und c.) nicht zutreffen. kommt dann a.) überhaupt noch zum tragen oder wäre es in dem Fall hinfällig?
Moin kimmi,
zu b.) und c.) was wenn b.) und c.) nicht zutreffen. kommt dann a.) überhaupt noch zum tragen oder wäre es in dem Fall hinfällig?
dann kann man über vieles streiten - was bei Paaren in Trennung gar nicht so selten ist. Zum Beispiel über die Frage, ob es ehebedingte Nachteile gibt. Ob die Ehefrau von sich aus oder auf Wunsch des Ehemannes ihre Berufstätigkeit eingeschränkt hat. Wie das Anfangs- und Endvermögen beider Partner berechnet und wie der Zugewinn geregelt werden soll. Wie viele Rentenpunkte vom einen zum anderen fliessen. Eigentlich über alles...
Ein Ehevertrag benennt klar, wie sich die Paare ihr Zusammenleben vor allem wirtschaftlich vorstellen. Und über das, was bereits zu Beginn der Ehe auf Papier geschrieben wurde, braucht man am Ende nicht zu streiten. Vielleicht ein guter Kompromiss, wenn einer "etwas mehr" heiraten möchte als der andere.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.