habe mal eine Frage an die Profis,
heute bekam ich einen Brief meiner Ex Anwältin der Anwältin meiner EX, der Hammer ist schonmal das das Schreiben an meinen Anwalt ging, der nur mit dem BU betraut ist.
Sie fordert natürlich sofort den Restbetrag für Monat Januar, für mich ist das die erste Erhöhung der DDT, das letzte mal davor wurde sie ja etwas gesenkt.
Allerdings war Püppchen da auch nicht so schnell mit dem "huch ich bekomme ja zuviel" und ich habe sie angeschrieben und mitgeteilt das ich den KU an die DDT angleiche.
So nun kommt aber noch, das sie mich auffordert den KU Titel eines Vergleiches abändern zu lassen, ansonsten werden sie eine Abänderungsklage einreichen.
Dazu meine Frage kann sich mich damit jetzt auch praktisch jedes Jahr schikanieren? Dieses Jahr für DDT nächstes Jahr wird sie 6 Jahre usw. usw.
Ich habe den Restbetrag überwiesen und den Dauerauftrag ab 01.02.10 geändert, bin ich nun wirklich in der Bringschuld?
***Edit von Beppo: Die Bezeichnung der Anwältin etwas "modifiziert" weil missverständlich.
So nun kommt aber noch, das sie mich auffordert den KU Titel eines Vergleiches abändern zu lassen, ansonsten werden sie eine Abänderungsklage einreichen.
Hallo,
wie lautet der bestehende Titel konkret, und was möchte sie im neuen stehen haben?
/elwu
Hallo erst einmal!
Hoschi,
bevor jetzt alle Bestimmungen und üblichen Regelungen hierzu wieder aufgelistet werden zunächst eine Frage.
Was genau hast Du denn im Augenblick für einen Titel?
Dynamisch oder statisch? Was steht drin? Ein fester Betrag oder ein Prozentsatz?
Dein Text liest sich für mich recht verwirrend. Kannst Du noch etwas mehr Licht reinbringen?
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
ich wollte bestimmt nicht verwirren, hab nur mal wieder 200 Puls...
in dem Vergleich steht Zitat: in Höhe von 250 Euro zu zahlen und damit nach der 9 Einkommenstufe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG S-H Stand 01.07.05 und einer Berechnungsgrundlage entsprechend den Ausführungen betreffend den Unterhalt gemäß § 1615 1 BGB.
PS sie möchte nun auf 286 ändern lassen meiner Ansicht sind es 289 aber wenn sie nicht mehr möchte.... 😉
Kann da keiner was zu sagen? :question:
PS sie möchte nun auf 286 ändern lassen meiner Ansicht sind es 289 aber wenn sie nicht mehr möchte.... 😉
Hallo
die alte Stufe 9 ging von einem bereinigten Netto von 2.800-3.200 aus, und von drei Unterhaltsberechtigten. Angenommen, dein bereinigtes Netto liegt derzeit zwischen 2701 und 3100, und es sind zwei Unterhaltsberechtigte, würde heute in Stufe 5 der aktuellen Tabelle erfolgen, der KU-Zahlbetrag daher 289€.
Aber: an sich bräuchtest du nichts abzuändern, da der Vergleichstext keine Dynamisierung beinhaltet. Bei einer Klage würde auf jeden Fall eine Dynamisierung eingebaut, da die nun implizit im Gesetz steht. Eine zeitliche Begrenzung z.B: bis dein Kind 18 wird äbe es dagegen nicht, bei einer eigenen Titulierung beim JA könntest du die aber aufnehmen lassen.
Die Entscheidung liegt bei dir.
/elwu
erstmal Danke,
ich gehe also in meinem Fall zum Amtsgericht (ist im Ort, Jugendamt sind 70km) Lasse den Titel umändern und dabei gleich die Alterbegrenzung einsetzen auf 18 Jahre und lasse den Titel auf 289 ändern und nicht auf die geforderten 286, wo auch immer die herkommen?
Wenn ich jetzt noch für die KM zu Betreuungsunterhalt verpflichtet werde (Urteil kommt in der nächsten Woche), würde ich dann nach der DDT eigentlich eine Stufe abgesetzt oder zählt das nur für Kinder?
Solltest du der KM BU schulden, dann ginge es um 1 Stufe runter, wenn du damit 3 Personen ggü. zu Unterhalt verpflichtet bist.
Diese 2 Berechtigten sagen werder etwas über Rang noch Alter doer sonstwas des Berechtigten aus, sodnern stellen nur fest, wer alls berechtigt ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen