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KU ab 18 - verzwickt

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(@apfelschorle)
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Hallo,

Privatinsolvenz und in den Urlaub fahren - irgendwas mache ich falsch!!

Erstmal das Gespräch suchen halte ich grundsätzlich für richtig!

Ich habe hier noch etwas für dich bezügl. Selbstbehalt aus dem Beschluss vom OLG von meinem Mann:

"Der Antragsteller ist gem. § 1603 Abs. 1 BGB leistungsunfähig. Denn die Antragsgegnerin (Tochter) hat
nicht bestritten, dass dem Antragsteller nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts
für seine weiteren Kinder weniger als 1.150,-- € von seinem Einkommen verbleiben.

Da sich die Antragsgegnerin nicht in einer Ausbildung befindet, fällt sie seit Erreichen der Volljährigkeit
in den Rang des § 1609 Nr. 4 BGB. Ihr gehen sowohl die Ehefrau des Antragstellers (§ 1609 Nr. 2 oder Nr. 3 BGB)
als auch die minderjährigen Kinder des Antragstellers (§ 1609 Nr. 1 BGB) im Rang vor.

Da sich die Antragsgegnerin nicht in einer Ausbildung befindet, ist der Antragsteller ihr gegenüber auch nicht
gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig."

Viele Grüße
apfelschorle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2013 13:43
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

da bin ich mal wieder.

Gestern hab ich mal Kontakt zu Töchterchen aufgenommen, da sie bereits eine Woche aus dem Urlaub zurück ist (sie ist zurück geflogen und Mutti kommt erst am We zurück).

Da es gestern von unserer Stadt aus eine Aktion gab, für Jugendliche die noch keine Stelle haben, war das mein Aufhänger zu fragen was sie jetzt macht.
Sie meinte dann das sie da nicht dran teilnehmen würde da sie noch 2 Stellen offen hätte die dann zum 01.09.2013 anfangen würden.
Wie lange dauert das, bis man da eine Antwort erhält?
Naja und als ich sie fragte wie ihr Plan B aussehen würde, da meinte sie, die Tante von der Arge hat gesagt, sie soll dann ein paar Praktikums machen.

Was haltet ihr davon? ich hab sie gefragt ob das dann ein FSJ wäre aber da meinte sie dann, nur sowas in der Art.

Fällt sie dann ab Volljährigkeit in den 2. Rang oder muss ich das als Übergangszeit werten?

Für mich sieht es nicht so aus, als wenn sie es darauf anlegt etwas zu finden.

Schließlich hatte sie ja quasi ein Jahr Übergangszeit und hat jetzt auch schon ihr Abschlusszeugnis von der Berufsschule womit sie ihre Schulpflicht erfüllt hat.
(Ach ja, das Zeugnis hat sie mir bisher natürlich noch nicht gezeigt...)

Mir kommt es spanisch vor, dass die von der Arge ihr wieder nur zu Praktikas raten, ich persönlich finde nicht, dass das einen guten Eindruck im Lebenslauf macht, die Zeit weiter so dahin plätschern zu lassen, oder?

Viele Grüße
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2013 10:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malico,

Fällt sie dann ab Volljährigkeit in den 2. Rang oder muss ich das als Übergangszeit werten?

Ob Übergangszeit, Praktikum, FSJ, Fachhochschule oder Uni ist dafür Banane.
Dass grundsätzlich ein Bedarf bestehen könnte (und vermutlich auch besteht), ist einem Deinem Fall (mangels Leistungsfähigkeit) ohne Belang.

Sie befindet sich nicht mehr in der Allgemeinen Schulausbildung und somit im 4. Rang:

§ 1609 Nr. 4 BGB

4.  Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,

§ 1609 Nr. 1 BGB

1.  minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,

§ 1603 Abs. 2 Satz 2

Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

Das aufgrund des Titels bereits Gesagte, bleibt davon aber unberührt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2013 11:03
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

super danke.

Um nicht direkt als Buhmann da zu stehen, werde ich das Paket Titel nächste Woche direkt angehen wenn die Mutter aus dem Urlaub zurück ist.
Klar müsste ich nicht warten, aber damit es nicht heißt ich hätte das Kind in der Zeit wo sie alleine war damit zu sehr unter Druck gesetzt warte ich lieber mal ab.
Dann werden die Tatsachen auf den Tisch gelegt und dann bin ich gespannt wie es weiter geht.

Danke für die schnelle Rückmeldung und jetzt schon mal ein sonniges, erholsames Wochenende euch allen.  🙂

Viele Grüße
Malico

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2013 11:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malico,

warum ist es wichtig, ob Du bei Deiner Ex als Buhmann dastehst?

Deine Tochter scheint in finanzieller Hinsicht jedenfalls die Tochter ihrer Mutter zu sein: Sie weiss, wie man an Geld kommt, ohne dass man viel dafür tun muss. Wozu natürlich beiträgt, dass Du nicht einfach den Hahn zudrehst, sondern angstvoll weiterzahlst. Das hat etwas von Schutzgelderpressung.

Die Rahmenbedingungen habe ich Dir schon unter #14 geschildert: Wenn Töchterchen nach Einstellung Deiner Zahlungen klagen oder pfänden will, obwohl die Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen gar nicht (mehr) vorliegen, soll sie das doch einfach mal tun. Geht genau einmal und klärt die Dinge ebenfalls.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2013 13:41
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ein kleines Update, das möchte ich euch nicht vorenthalten. 🙂

Für August habe ich die Zahlungen eingestellt, zu erst wurde Mutter wieder etwas grantig und meinte wo denn das Geld bleiben würde, aber dann habe ich sie darauf hingewiesen, dass wir ja nun beide zu Unterhalt verpflichtet wären und das sie sich doch informieren wollte, bzw. das Töchterchen doch bitte mit mir in Verbindung treten sollte. Das ging dann ein wenig hin und her, aber weiter ist erstmal nichts passiert. Mit der Verzichtserklärung habe ich bisher aussen vor gelassen und netter Weise ist da auch nichts passiert.

Jetzt bekam ich heute früh eine sms von meiner Tochter, dass sie eine Ausbilungsstelle als Artzhelferin hat und wir uns wegen dem Unterhalt zusammen setzen müssten.

Erstmal freue ich mich sehr für sie, denn dann nimmt es ja doch noch einen guten Verlauf.

Jezt frage ich mich was ich beachten muss, wenn ich mich mit Töchterchen und ihrer Mutter zusammen setze.

Bisher weiß ich nicht ab wann sie die Ausbildung beginnt, ab wann würde ich ihr dann wieder Unterhalt schulden und wie ist dann der Selbstbehalt.? Ist sie dann priviligiert und mein Selbstbehalt liegt wieder bei 1.000€ oder bleiben dann die 1.200€ und wie wird dann mein Sohn berücksichtigt.

Nur damit ich weiß was ich bei dem Gespräch mit einbringen muss, schließlich zählen ja die gleichen Bedinungen für ihre Mutter.

Danke schon mal im Voraus.

Viele Grüße
Malico

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Themenstarter Geschrieben : 02.09.2013 17:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malico,

Ist sie dann priviligiert und mein Selbstbehalt liegt wieder bei 1.000€ oder bleiben dann die 1.200€ und wie wird dann mein Sohn berücksichtigt.

Antwort:

§ 1603 Abs. 2 Satz 2

Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

Nix Schulausbildung, nix priviligiert.

Rangfolge hatten wir geklärt.

Du verdienst 1440 netto. Ohne Bereinigung gerechnet: der Selbstbehalt gegenüber nicht Privilegierten liegt bei 1200 Euro. Es würde also in der ersten Stufe der Mindest-KU von 334 Euro für Deinen Sohn berücksichtigt werden, dann hast Du nur noch 1106 Euro.
Merkste was?

Kleine Hilfe: Ergebnis -> Null Unterhalt.

In Abhängigkeit der Ausbildungsvergütung (und Mama´s EK) kannst Du über eine freiwillige Beteiligung sprechen.
So Deine EK-Angaben passen, bist Du hierzu aber nicht zu verpflichten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2013 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malico,

in Ergänzung zu den Ausführungen von @United: Die Ausbildungsvergütungen für Arzthelferinnen liegen laut aktuellem Tarifvertrag bereits im ersten Lehrjahr bei 630 EUR. Üblicherweise wird das Kindergeld weiterbezahlt - macht ein Einkommen von gut 810 EUR. Da gäbe es selbst bei auswärtiger Unterbringung von Töchterlein keine Luft mehr für irgendwelche Unterhaltsforderungen.

Falls die junge Dame der Ansicht ist, ihre Ausbildungsvergütung sei Privatvergnügen und Taschengeld - und für Essen, Trinken, Kleidung und Wohnen müssten weiterhin Papi und Mami aufkommen, wird es Zeit, dass sie im Leben der Erwachsenen ankommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 02.09.2013 20:02
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

So jetzt hab ich weitere Infos von Töchterchen bekommen.
Jetzt hab ich wieder nur ? Im Kopf.

Sie macht nicht direkt eine Ausbildung sondern ein Einstiegsqualifizierzungspraktikum.
Sowas wie ein Jahrespraktikum das bezahlt wird. Da bekommt sie dann 216€ brutto.
Geht aber direkt zur Berufsschule 2 mal die Woche und sonst in die Praxis. Und nächstes Jahr beginnt sie dann die Ausbildung.

Was muss ich dann bei der Berechnung beachten?

Sie meinte auch sie würde das Kindergeld erst bekommen wenn sie zu Hause auszieht. Ich hab sie dann davon in Kenntnis gesetzt das es ihr ab 18 selbst zu steht, das aber mit ihrer Mum klären müsste.

Viele Grüsse und schon mal tausend Dank für eure Hilfe.
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2013 13:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malico,

Was muss ich dann bei der Berechnung beachten?

Nochmal:
Eine Beteiligung am Unterhalt für Töchting scheitert juristisch an Deiner Leistungsfähigkeit (zumindest wenn Dein bereinigtes Durchschnittsnetto <= 1.534 EUR liegt).
Ferner ist ein einjähriges Praktikum auch nicht zwingend als unterhaltsrechtfertigende Ausbildung anzusehen (wenn ihre Zeugnisse schlecht genug sind, könnte ein Richter das aber auch anders sehen).

Eine Berechnungsformel für ein freiwillige Zahlung gibt es nicht.

Der Mindestbedarf für Volljährige liegt bei 488 EUR. In ihrem Fall ist darauf Praktikumsvergütung + Kindergeld anzurechnen.
Verbleiben knapp 100 EUR. Wenn Du Dir das mit KM (deren EK offensichtlich auch nicht sonderlich hoch ist) hälftig teilst, verblieben 50 EUR.
Begeisterungsstürme sind hier eher nicht zu erwarten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 14:05




(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen,

Danke United für die klare Darstellung. Wie gesagt irgendwie hatte mich dieses Praktikum etwas verunsichert.

Ich bin jetzt mit Töchterchen so verblieben, dass ich mich am Woe mit ihr zusammensetze.
Ich werde mir erstmal anhören was sie für Ausgaben hat und dann überlegen wie ich sie unterstützen kann.

Dank euch behalte ich den Überblick und lass mich nicht verunsichern.  :thumbup:

Wenn es was neues gibt melde ich mich.

Viele Grüße
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2013 17:40
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