Hallo Zusammen,
ich bin seit Jahren begeisteter Leser in diesem Forum, aber jetzt komm ich mit meinem Latein nicht mehr weiter.
Zu meiner Person, ich bin Vater von 2 Kindern, von 2 Müttern.
Da fängt der trubel schon an. 🙂
Mein Sohn (16Jahre) lebt bei mir und für ihn bekomme ich keinen Unterhalt, weil seine Mutter sich derzeit noch in der Ausbildung befindet.
Meine Tochter wird am 13. August 18 Jahre alt und bis dahin habe ich den Unterhalt nach einem Vergleich vom Gericht aus immer bezahlt.
Es besteht ein unbefristeter Titel, der durch den Vergleich nur um den Betrag (265€) geändert wurde.
Meine Tochter hat bereits mit 17 ihren Realschulabschluss absolviert und weil sie keinen Ausbildungsplatz bekommen hat besucht sie das Berufskolleg, wo Jugendliche ohne Ausbildungsplatz einmal in der Woche unterrichtet werden. Dort ging sie aber auch erst hin, nachdem die Stadt die Mutter darauf aufmerksam gemacht hat, dass bis 18 Schulpflicht besteht. Zwischenzeitlich hat sie ein paar Praktikas absolviert aber so wie ich das sehe nix qualifizierendes für ihren Berufswunsch unternommen. Das Praktikum als Arzthelferin passt nicht wirklich zum Berufswunsch Tischler und ob sie in der Zeit Entlohnt wurde ist mir auch nicht bekannt. Ich wollte das aber auch nicht hinterfragen weil ich es ja gut finde wenn sie sich einbisschen das Taschengeld aufbessern konnte.
Meine Frage hierzu, hätte ich in dieser Zeit überhaupt Unterhalt zahlen müssen? (angenommen ich hätte den Titel abändern lassen)
Ihre Mutter sagte mir, sie hätte mit dem Jugendamt gesprochen und die hätten gesagt, da sie noch keine 18 ist müsste ich weiter zahlen.
Ich wollte nicht unnötig stress haben, daher hab ich das so akzeptiert.
Jetzt ist es so, dass meine Tochter bisher immer noch keinen Ausbildungsplatz hat und so wie ich es raus gehört habe auch noch keinen Plan B vorweisen kann.
Meine eigentliche Frage wäre aber, wie sieht das dann ab 18 mit dem Unterhalt aus, ist sie derzeit überhaupt priviligiert?
Ihre Mutter ist in Privatinsolvenz und muss ebenfalls für ihren Sohn, der nicht bei ihr lebt KU nach der 1. Stufe zahlen.
Das genaue Einkommen weiß ich bisher nicht, aber da sie nun mal den vollen Satz zahlt müsste es um den Dreh von 1300€ liegen. (damals bestand noch der SB von 900€)
Ich verdiene berenigt 1440€ und habe eben meinen Sohn der bei mir lebt.
Ich habe die Mutter bereits kontaktiert und sie wollte sich eben schlau machen. Klar weiß ich das ich das Gespräch mit der Tocher suchen müsste aber ich glaube da ist sich die Familie nicht so im Klaren drüber. Daher wollte ich mich jetzt auch im Vorfeld gerne bei euch informieren, was mich erwarten könnte.
Ich habe bereits eine Verzichtserklärung vorerfasst, wenn es dann zum Gespräch kommt würde ich diese mit einbringen.
Falls sie sich darauf nicht einlassen würden, würde ich den Titel Gerichtlich abändern lassen, ausser ihr sagt mir jetzt das sie eh noch Anspruch hat und in welcher Höhe.
Könntet ihr mir hier weiter helfen?
Danke schon mal.
Viele Grüße
Malico
Hallo nochmal,
entschuldigt bitte, das ich jetzt direkt noch einmal etwas dazu schreibe.
Gerade bekam ich eine Nachricht von der Mutter dass aus ihrer Sicht kein Redebedarf besteht und das ich weiter normal den Unterhalt zahlen soll...
Ich bin jetzt echt überfragt wie ich mich verhalten soll.
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Viele Grüße
Malico
Hallo Malico,
theoretisch ändert sich viel. Die Mutter ist ab 18 auch barunterhaltspflichtig, Dein Ansprechpartner ist Deine Tochter (sie ist jetzt erwachsen!) und nicht mehr die Mutter, das Kindergeld wird voll berücksichtigt, also voll vom Bedarf abgezogen.
Praktisch ist die KM aber nicht leistungsfähig, da in Privatinsolvenz, aus dieser Sicht bleibst Du dann wieder alleine zahlungspflichtig.
Deine Tochter müßte eine Ausbildung nachweisen, aber Du kannst nicht einfach die Zahlungen einstellen. Es wird schierig nicht zu zahlen weil Deine Tochter keine Ausbildung macht.
VG Susi
Moin Malico,
Dein grösstes juristisches Problem liegt hier:
Es besteht ein unbefristeter Titel, der durch den Vergleich nur um den Betrag (265€) geändert wurde.
Damit ist es vollkommen egal, ob Deine Tochter eine Ausbildung macht oder wie alt sie ist. Selbst wenn sie Millionen verdienen würde, müsstest Du - zumindest theoretisch - diesen Titel bedienen.
Du kannst aber jetzt einfach mal ein weniger guter Untertan sein und schauen, was passiert: Nach dem 18. Geburtstag kann Deine Ex nicht mehr den UH pfänden; das muss Töchting dann selbst tun. Und natürlich damit rechnen, dass einem Pfändungsversuch ihrerseits eine Abänderungsklage Deinerseits folgt.
Also: Teile Deiner Tochter (schriftlich und dokumentierbar) mit, dass Du sie gerne weiter unterstützen wirst, sobald sie zielstrebig eine Ausbildung macht - und dass sie ansonsten als junge Erwachsene eben selbst für sich verantwortlich ist. Das ist zwar nicht der 100-prozentig korrekte juristische Weg, aber vielleicht der effektivste.
Und klar: Die Mutter muss nicht mehr mit Dir reden; zumindest nicht über Unterhalt. Du mit ihr aber auch nicht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für die Infos.
Würdert ihr denn dann bis zum 13. das Geld an die Mutter überweisen und dann eben den Titel abändern lassen und das Gespräch mit Töchterchen suchen?
Da die Grundlage für die Berechtigung des Unterhalts fehlt, würde eine Abänderung ja theoretisch nicht schwer werden oder?
Klar möchte ich meine Tochter weiterhin unterstützen, aber eben angemessen. Klar angemessen ist ansichtssache, aber wenn noch nicht mal ein Plan B vorliegt und es abgelehnt wurde das ich sie beim Bewerbungen schreiben unterstütze da sind mir dann auch die Hände gebunden und ich möchte nicht nur der Geldgeber sein.
Hätte sie denn überhaupt einen derzeitigen Anspruch durch diese Schulische Pflichtveranstaltung?
Ich verstehe Susi64 nicht ganz,
- "Es wird schierig nicht zu zahlen weil Deine Tochter keine Ausbildung macht."
Ist es nicht so, dass sie ab 18., solange sie sich in keiner Ausbildung befindet, selbst um ihren Unterhalt kümmern muss?
Wie sieht das denn dann mit der Priviligierung aus, gegenüber meinem Sohn.
Wenn der Selbstbehalt bei nicht priviligierten (NRW- Hamm) bei 1.200€ liegt und erst der Unterhalt für meinen Sohn 334€ von meinen 1460€ Abgezogen wird liege ich unter dem SB und daher wäre ja keine Verteilmasse mehr verfügbar.
Oder sehe ich das falsch?
Ich bin für alle Informationen Dankbar.
Viele Grüße
Malico
Moin Malico,
Du musst schon lesen, was man Dir schreibt:
Dein grösstes juristisches Problem liegt hier:Damit ist es vollkommen egal, ob Deine Tochter eine Ausbildung macht oder wie alt sie ist. Selbst wenn sie Millionen verdienen würde, müsstest Du - zumindest theoretisch - diesen Titel bedienen.
Um irgendwelche Anspruchsgrundlagen geht es deshalb gar nicht: Solange dieser Titel in der Welt ist, musst Du - streng juristisch betrachtet - einfach zahlen. Die Frage ist, ob Du den Titel "hochoffiziell" wegklagen willst oder eher die zwischenmenschliche Schiene fährst und einfach mal die Zahlungen einstellst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich würde Martins Vorschlag folgen, d.h als erstes
Teile Deiner Tochter (schriftlich und dokumentierbar) mit, dass Du sie gerne weiter unterstützen wirst, sobald sie zielstrebig eine Ausbildung macht - und dass sie ansonsten als junge Erwachsene eben selbst für sich verantwortlich ist. Das ist zwar nicht der 100-prozentig korrekte juristische Weg, aber vielleicht der effektivste.
Wenn Du willst kannst Du auch eine Frist setzen bis zu der eine Ausbildung oder ein Plan-B vorliegen soll. Passiert nichts, dann stellst Du erst einmal die Zahlungen ein (und legst das Geld auf ein Konto damit Du im Katastrophenfall nachzahlen kannst).
Viele Grüße
Susi
Hallo nochmal,
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Ich bin was das angeht einfach einbisschen verunsichert. Bisher habe ich nur ein Oberflächliches Verhältnis mit Töchterchen, weil sie sehr beeinflusst wurde von ihrer Mutter. Ich hatte jetzt auf ein Einvernehmliches Gespräch mit der Mutter und Tochter gehofft, in dem alles geklärt werden könnte, mit allen beteiligten, aber ihre Abwehrhaltung und ihre Art mir zu sagen das ich einfach weiter zahlen soll hat mich eines besseren belehrt.
Grundsätzlich finde ich es gut Töchterchen mit der Aufforderung einbisschen in Verantwortung zu bringen, aber ich denke es würde nicht greifen und sie würde auf Rat von Mutti Klagen, haben ja nix zu verlieren. Daher liefe es dann so oder so auf eine Abänderungsklage hinaus da auf zwischenmenschlicher Basis Töchterchen noch zu sehr auf Mutti hört.
Ich kann die Situation ja nur auf mich und meinen Sohn reflektieren und ihm versuche ich jetzt schon Alternativen auf zu Weisen, wenn sein Berufswunsch nicht greift das er dennoch ein Ziel haben muss.
Ich bin einfach verunsichert, da ich mit so einem Vorgehen nicht gerechnet habe.
Denkt ihr denn das ich Chancen auf eine Abänderung habe, oder das es eh bei einem ähnlichen Zahlbetrag bleibt, so dass es besser wäre so weiter zu verfahren, bis ich evtl. eine Info über einen Ausbildungsvertrag erhalte.
Viele Grüße
Malico
Moin Malico,
Ich hatte jetzt auf ein Einvernehmliches Gespräch mit der Mutter und Tochter gehofft, in dem alles geklärt werden könnte, mit allen beteiligten, aber ihre Abwehrhaltung und ihre Art mir zu sagen das ich einfach weiter zahlen soll hat mich eines besseren belehrt.
naja, mit der Mutter eines erwachsenen Kindes musst Du Dich in Unterhaltsdingen nicht mehr absabbeln. Das sollte die Dinge vereinfachen und nicht verkomplizieren; vor allem, weil auch die Mutter am 18. Geburtstag unterhaltspflichtig wird.
sie würde auf Rat von Mutti Klagen, haben ja nix zu verlieren. Daher liefe es dann so oder so auf eine Abänderungsklage hinaus da auf zwischenmenschlicher Basis Töchterchen noch zu sehr auf Mutti hört.
wenn Deine Tochter nicht vollkommen abgeklärt ist, muss sie sich das erst mal trauen. Vor Gerichtsverfahren machen sich selbst viele Erwachsene beinahe in die Hose. Und hinter Muddi kann sie sich vor Gericht auch nicht verstecken; sie muss Euch beide verklagen. Das weiss sie vielleicht noch nicht, aber spätestens der Anwalt, den sie vorher aufsuchen müsste, würde ihr das erklären.
Denkt ihr denn das ich Chancen auf eine Abänderung habe, oder das es eh bei einem ähnlichen Zahlbetrag bleibt, so dass es besser wäre so weiter zu verfahren, bis ich evtl. eine Info über einen Ausbildungsvertrag erhalte.
wie lange würdest Du damit warten wollen? Und warum sollte Töchterlein sich überhaupt bewegen, wenn auch so jeden Monat Geld von Papa kommt, weil der lieber zahlt als ein Gerichtsverfahren zu riskieren?
Manchmal haben Gerichtsverfahren (oder auch nur die Möglichkeit, es könnte eines geben) auch durchaus pädagogische Wirkungen. Aber klar: Ein bisschen Eier in der Hose musst Du dafür schon haben.
Jetzt schreib Deiner Tochter zum 18. wie vorgeschlagen; danach wirst Du sehen, was passiert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nabend,
ihr habt ja recht, ich bin halt bisher immer den einfacheren Weg gegangen, mit dem geringsten Widerstand. :thumbdown:
Ich beführchte eben nur, dass ich hinterher schlechter da stehe, als vorher, das ist meine einzige Sorge.
Um mich abzusichern würde ich jetzt schon die Abänderungsklage einreichen, aber eben nur wenn es sich auch lohnen würde....
das ist mir jetzt eben noch nicht ganz klar.
Wenn ihr sagt, es wird dann generell auf eine Überprüfung laufen und die Mutter ist durch ihre Unterhaltsverpflichtung ihres Sohnes nicht Zahlungsfähig für ihre Tochter werde ich eh zur Kasse gebeten und ich frag mich wie mein Sohn der bei mir wohnt und für den ich eben keinen Unterhalt erhalte mit in der Berechnung für meine Tochter berücksichtigt wird.
Viele Grüße
Malico
Hi,
mal angenommen, es würde wirklich darauf hinauslaufen, dass Deine erwachsene Tochter dem Grund nach als unterhaltsbedürftig behandelt wird, stehen die Chancen eher gering, dass Du mehr zahlst als jetzt, denn:
1. wird das komplette Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet
2. ist das bei Dir lebende minderjährige Kind privilegiert, wenn Deine Tochter nicht mehr in einer allgemeinbildenden Ausbildung ist (Berufskolleg ist m. E. nicht mehr "allgemeinbildend", sondern mit Realschulabschluss müsste sie raus sein)
3. ist der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Kindern höher
Du verdienst 1440 netto. Ohne Bereinigung gerechnet: der Selbstbehalt gegenüber nicht Privilegierten liegt bei 1200 Euro. Es würde also in der ersten Stufe der Mindest-KU von 334 Euro für Deinen Sohn berücksichtigt werden, dann hast Du nur noch 1106 Euro.
Merkste was?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Dein Beitrag hat mir das gesagt was ich gehofft habe.
Also so hatte ich eben auch gerechnet, war mir aber nicht sicher ob das in meinem Fall auch zutrifft.
Ich werde Brille007's Ratschlag befolgen und direkt mit Töchterchen Kontakt aufnehmen und ihr mitteilen dass ich die Zahlungen einstelle, bis ich von ihr vorliegen habe wie sich sich ihre Zukunft weiter vorstellt.
Wenn Mutter sich dann einmischt werde ich mich erstmal zurück lehnen und warten auf die Dinge die da kommen.
Gleichzeitig werde ich einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen um für den Fall, dass sie vor hat zu pfänden die Abänderungsklage des Titels erwirken.
Mir wäre es lieber gewesen alles einig zu lösen, aber wenn man dann doch nur als Geldgeber gesehen wird muss man sich auch wie einer verhalten. 😉 vom Arbeitgeber bekommt man auch nix fürs nix tun. 🙂
Sobald ich eine Reaktion erhalten habe, melde ich mich. Bzw. Wenn Ihr noch weitere Ratschläge für mich habt, immer zu. Ich bin für jede Meinung dankbar.
Viele Grüße
Malico
Hätte sie denn überhaupt einen derzeitigen Anspruch durch diese Schulische Pflichtveranstaltung?
Das würde ich an deiner Stelle vorab zu klären versuchen. Übers Jugendamt (die müssten sich da eigentlich auskennen) oder -im Zweifelsfall besser für dich- einen Fachanwalt für Familienrecht.
Guten Morgen zusammen,
ich hab gerade mal meine Unterlagen durchsucht.
Mein erster Titel den ich unterzeichnet habe von 1996, da steht drin, dass ich bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres - den Regelunterhalt zu zahlen habe.
In meinem 2. Titel von 2006 steht, dann nur der montatliche statische Betrag, den ich zu händen des ermächtigten Vertreters zu zahlen habe. Diese Urkunde tritt an die Stelle der Urkunde von 1996.
Dann kommt der Vergleich in 2009, in dem der neue Betrag festgelegt wurde, wobei die genannten Unterhaltsbeträge sich in Abänderung der Urkunde von 2006 verstehen.
Hier frage ich mich ob dann die Begrenzung aus dem 1. Titel noch greift, oder ob das durch die 2. Urkunde (dort steht garnichts zur Befristung oder ähnlichem) dies nicht mehr gilt?
Kann mir da jemand etwas zu sagen?
Viele Grüße
Malico
Moin Malico,
ich denke, Du machst es Dir zu kompliziert: Ob die Gegenseite im Zweifelsfall klagt oder pfändet, kann Dir hier im Voraus niemand sagen. Sicher ist allerdings: Selbst wenn wir hier schreiben "das dürfen die ja gar nicht!", wird Deine Tochter sich dadurch nicht daran hindern lassen, falls Muddi ihr entsprechend Feuer macht.
Die Garantie, die Du hier zu bekommen versuchst, kann Dir niemand geben. Deine Entscheidungsoptionen sind daher:
1. Ich zahle lieber sicherheitshalber auf jeden Fall weiter, denn eine Pfändung oder Klage sind was ganz Schreckliches.
2. Ich hoffe auf ein vernünftiges Gespräch mit der Tochter / lasse es darauf ankommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So wie du das schreibst, ist der erste Titel immer nur in Höhe des Betrages geändert worden. Die Befristung bleibt dabei meiner Meinung nach bestehen, da sie nicht explizit aufgehoben wurde. Ich würde daher gar nichts tun und die Zahlung ab Volljährigkeit einstellen
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich würde vermuten, dass es von der Formulierung abhängt.
Wenn etwas drin steht wie z.B.:
"Der Titel vom xx.xx.xx wird in der Höhe abgeändert auf xxx,- €"
würde ich annehmen, dass der alte Titel in den nicht benannten Punkten weiter gilt.
"Dieser Titel ersetzt den früheren Titel vom..."
Würde ich davon ausgehen, dass der alte komplett hinfällig ist.
Das ist aber auch nur Spekulation.
Aber in beiden Fällen würde ich es so machen wie meine Vorredner.
Auch wenn dann im 2. Fall das Risiko etwas höher wäre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
Ein kleines Update. Ich war heute beim Anwalt und hab ihm meinen Fall geschildert.
Er hat sich meine Titel angesehen, aber dadurch dass in dem 2. "Diese Urkunde tritt an Stelle von der 1." sind auch nur noch diese Daten relevant.
Somit benötige ich die Verzichtserklärung von Töchterchen und die vollstreckbaren Urkunden soll ich mir auch aushändigen lassen. Dies möchte ich schnellstmöglich umsetzen, falls da überhaupt redebereitschaft besteht.
Falls sie dies nicht einsieht, die Verzichtserklärung zu unterzeichnen, müsste sie pfänden, wisst ihr wieviel Zeit vergeht bis ich die Post darüber dann erhalte, bzw. Wie würde so eine Pfändung von statten gehen? Wird dabei der Arbeitgeber informiert oder meine Bank?
Mein Anwalt meinte, ich sollte warten, wenn die Pfändung eingehen würde (ca. 4Wochen nach Antragstellung) sollte ich anschließend die Abänderungsklage einreichen und die Pfändung blockieren.
Würdet ihr auch so Vorgehen?
Viele Grüße
Malico
Hallo Malico,
bei uns bzw. meinem Mann ist es genauso gewesen.
Tochter wollte ab 18 J. keine Auskunft über ihre Ausbildung usw. geben und hat stattdessen den Gerichtsvollzieher
losgeschickt, da sie ja diesen unbefristeten Titel hatte.
Daraufhin hat mein Mann dann eine Abänderungsklage eingereicht und bei Gericht gleichzeitig gebeten, die Zwangsvoll-
streckung rückgängig zu machen. Der Richter hat dann entschieden, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung erstmal
auf Eis zu legen, d.h. der angeblich geschuldete Betrag musste bei Gericht hinterlegt werden - bis zur Verhandlung.
Bank oder Arbeitgeber wurden nicht informiert.
Ob es bei dir nach dem gleichen Schema abläuft, kann ich natürlich nicht sagen!
Viele Grüße
apfelschorle
Hallo zusammen,
vielen Dank Apfelschorle für deinen Beitrag, diese Erfahrung würde ich wahrscheinlich auch machen, so hatte mir der Anwalt das auch gesagt, dass das gepfändete Geld dann erstmal treuhändisch verwaltet wird, bzw. das es bis zur Verhandlung dort verweilen würde.
Ich habe jetzt überlegt die Pfändung zu um gehen, das ich eben das Gespräch mit Töchterchen noch vor dem 1. suche und ihr die Fakten auf den Tisch lege.
Dann werde ich ihr und Mutter ein - zwei Tage bedenk Zeit geben, damit sie sich auch informieren können und wenn sie dann nicht einsieht das sie so keine Chance hat, dann werde ich bevor sie Pfänden können die Abänderungsklage einreichen und damit dann auch Pfändungsschutz beantragen.
Damit umgehe ich eben die Gefahr das mein Arbeitgeber oder die Bank von diesem unnötigen Vorfall informiert wird.
Da Töchterchen mit ihrer Mutter und Co. jetzt aber erstmal in den Urlaub fährt, warte ich erstmal bis sie wieder kommen.
So sollte es ja dann auch gehen oder?
Viele Grüße
Malico