Guten Morgen
Ich habe schon ne halbe stunde rumgegoogelt aber nichts gefunden. Bitte daher um Hilfe...
Ich hatte letztes jahr ca. 6000 € an Krankheitskosten aufgrund einer seit jahren bestehenden chron. Krankheit.
Aufgrund meines Einkommens letztes Jahr werden diese nicht bei den aussergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt.
Sind Krankheitskosten generell bei der Berechnung von TU oder EU zu berücksichtigen?...Stellen sie doch sicher dass meine
Erwerbsfähigkeit nicht gemildert wird und somit weiter Unterhalt gezahlt werden kann.
:question:
Gruss
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hi Zahlmeister ohne Ende
Nach meiner Auffassung können Kosten für die notwendige Gesunderhaltung als sog. Mehrbedarf/Zusatzbedarf gesehen werden. Dies erhöht aber lediglich Bedarf und damit den SB und senkt nicht das verfügbare EK. Falls Du also ein Mangelfall bist sollte dies berücksichtigt werden können, entweder auf Kulanzbasis oder per Gerichtsentscheidung.
Gruss oldie
Edit: Ups, es geht ja um TU/EU. Bei der Anwendung des Halbteilungssatzes sollte dieses berücksichtigt werden können, wird aber bestimmt steinig.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie
Ich sehe das schon als berücksichtigungswürdig. Diese Krankheitskosten habe ich seit 5 Jahren...somit sehe ich Sie als eheprägend da sie auch während der Ehezeit gezahlt habe. Hintergrund ist dass meine Krankenversicherung nur 90 % der eingereichten Kosten übernimmt den Rest zahle ich selber. Letztes Jahr musste ich aus gesundheitlichen Gründen eine Kur machen wovon ich 2000 € selber zahlen musste.
Irgendwie ist auch nichts im web zu finden. Manche schreiben Krankheitskosten sind Privatvergnügen ...na dann mal Prost :gunman: :gunman: :gunman: :knockout: :knockout: :exclam: :exclam:
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Moin,
also ich würde die auch und immer wieder und bei jeder Gelegenheit geltend machen, schließen dienen diese Aufwendungen auch Erhalt / Wiederherstellung deiner beruflichen Leistungsfähigkeit.
Wenn es sich um Igel Leistungen handeln würde wie z.B. ne tibetanische Klangschalentherapie mag das anders sein, wenn diese als nicht medizinisch notwendig erachtet wird, bei dir handelt es aber um eine Minderdeckung deiner PKV und vom dadurch geminderten Beitrag profitiert sie ja auch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.