Hallo,
Bei mir hat sich in den letzten Monaten einiges getan und ich bräuchte mal Euren Rat. Kurz zur Entwicklung:
Mit der Scheidung ist mein Kind in die gesetzliche Krankenversicherung von Ex gewechselt, war vorher privat versichert, wie ich auch (iich bin es immer noch). Nach diversen gerichtlichen Auseinadersetzungen wurde mir nun das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Das Umgangsrecht der Ex wird bis auf weiteres ausgesetzt. Sie ist selbst schuld, da sie die ganzen Verfahren angezettelt hatte und mich rausdrängen wollte...egal, meine Frage
Wie ist das Kind denn ab Umsetzung des Gerichtsurteils zu versichern, gesetzlich oder privat? Da ich ja privat bin, könnte doch nur ein eigener Vertrag für das Kind geschlossen werde, oder. Was ist mit Vorerkrankungen, die die private KV nicht versichern will? Muss sich Ex an den Kosten beteiligen Oder ist dies im noch zu ermmittendrin KU enthalten?
Danke
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
mit der privaten KV kenne ich mich nicht aus.
Aber was spricht gegen eine gesetzliche KV mit einer privaten Zusatzversicherung?
Und ich glaube nicht, dass die KM bei einem Wechsel in die private die Kosten zusätzlich zum KU tragen muss, wenn das Kind bei ihr in der gesetzlichen KV war.
Kann das Kind nicht weiterhin der gesetzlichen der KM bleiben?
Oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung für das Kind abgeschlossen werden?
Sophie
Hallo Bitumen,
ich stand vor Jahren auch mal vor dieser Situation.
Wenn das Kind bei dir versichert wird, musst du Beiträge bezahlen wie jeder privat Versicherte. Vorerkrankungen sind natürlich anzugeben und wirken sich auf den Versicherungsbeitrag aus.
Meine Ex hätte sich bei mir damals nicht an diesen Kosten beteiligt und ich hätte es auch nicht verlangen können. Daher habe ich mich dagegen entschieden. Das heißt, das Kind kann auch über die Mutter familienversichert sein (beitragsfrei) wenn sie das denn veranlasst.
Will sie das aber nicht, dann bleibt dir m.E. nichts anderes übrig, als das Kind bei dir beitragspflichtig zu versichern. Ob eine freiwillige KV bei einer gesetzlichen KK billiger ist weiss ich nicht.
Wenn das Kind noch in der gesetzlichen KV der Mutter ist, dann kansst du es doch dort belassen. Sprich mal mit der KV. Sollte jedoch klappen, hatte es auch mal so.
Hoffe das nützt dir was.
Grüße
fly
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Das Kind muss mMn privat versichert werden
Hallo,
das Kind kann (darf) in der Familienversicherung der GKV bleiben, mindestens bis es 18 ist, und solange die KM weiter gesetzl. versichert ist.
Es ist nicht unüblich, dass Familienversicherte Angehörige auch mal abweichende Adressen haben.
Die KM muss aber jährlich einen Fragebogen zur Familienvers. ausfüllen, und wenn sie da nicht mitspielt, kann es sein, dass die Familienvers. beendet wird wegen fehlender Mitwirkung.
Wie alt ist das Kind? Ab 15 kann es nämlich eigene Anträge stellen, und da ist es mE einfacher, die Formalitäten zu erfüllen, egal ob die KM kooperativ ist oder nicht.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Meine Tochter lebt bei der KM und ist über mich in der GKV versichert. KM ist in der PKV. Ich habe die Krankenkasse gebeten, die regelmäßugen Formulare direkt der KM zuzusenden. Ich könnte das Formular gar nicht ausfüllen, da mir ihre Einkommensverhältnisse nicht bekannt sind.