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Krankenkassenbeitrag

 
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich bin nun seid fast 3,5 Jahren geschieden, habe 2 Kinder (9 und 12), beide leben bei Ihrer Mutter.Meine Extrau hat vor einem Jahr wieder geheiratet. Meine Exfrau ist seid 1Monat arbeitslos. Bisher sind die Kinder bei meiner Exfrau mit in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Ich selbst bin seid 2 Jahren Selbstständig undprivat Krankenversichert.
Nun möchte sich meine Exfrau selbstständig machen. Der neue Mann meiner Exfrau ist bei der Bundeswehr. Wie läuft das nun mit der Krankenversicherung der Kinder?
a) sie macht sich selbstständi, oder
b) sie bleibt arbeitslos?
Nochwas, meine Exfrau ihr Mann und ichhaben eigentlich ein sehr gutes Verhältnis, ich zahle von Anfang Unterhalt und habe Kinder noch zusätzlich privat Unfallversichert sowieeine privateKrankenzusatzversicherung.
Ich hoffe ihr könnt mir hier Auskünfte geben, im Netz finde ichkeine Antwort zu dieser Fragestellung.

Vielen Dank im voraus
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 21:01
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Peter,

deine Exfrau könnte weiterhin freiwillig in der gesetztlichen KV versichert bleiben (entsprechende Vorversicherungs-Zeiten vorausgesetzt). Wenn sie weiterhin arbeitslos ist und AG1 bekommt, zahlt das AA die Beiträge. Bekommt sie AG2, kann sie sich weiterhin freiwillig versichern.

Macht sie sich selbstständig kann sie, wie schon gesagt, auch weiterhin in der gesetzlichen KV bleiben. Der Vorteil wäre, dass die Kinder dann immer noch kostenlos mitversichert wären.

Allerdings, wenn du eh schon für die Kinder eine private Zusatzversicherung hast (warum eigentlich und was zahlt die, was die gesetzliche nicht leistet?) müsste man mal mit einem spitzen Bleistift rechnen, wie groß der Unterschied zwischen dieser Zusatzversicherung und einer "normalen" PKV für die Kids wäre.

LG
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 21:42
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jaydee,

das ging ja schnell, vielenDank
eine Frage stellt sich für mich an erster Stelle, kann ich noch dazu von irgendwem oder irgendeiner Instanz dazu verdonnert werden, für die beiden Kinder eine private KV abzuschließen?

Interessant finde ich, dass meine Exfrau weiterhin in der gesetzlichen KV bleiben könnte und die Kinder weiterhin kostenfrei mitversichert wären.

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 21:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kurz und bündig:

JA, KV ist zusätzlich zum KU zu leisten.

Steht in allen Leitlinien drin. Fraglich aber, ob das nur bei Studenten und bei Kindern, die schon vorher privat versichert waren gilt.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 21:55
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Peter,

das Problem ist, dass wenn Deine Ex recht jung und gesund ist, die PKV meist günstiger ist, als die freiwillige GKV. Und meines Wissens darfst Du dann - neben Deinem Unterhalt - u.U. auch noch die PKV bezahlen.

Hängt also ein bisschen davon ab, wie Deine Ex sich entscheidet. Wenn sie die Vorteile einer PKV haben möchte und sich dafür entscheidet, wirst Du dagegen gar nichts machen können.

Sie es mal so: Du hättest Dich (vermutlich) am Anfang Deiner Selbstständigkeit auch für eine freiwillige GKV entscheiden können, wo die Kinder kostenlos hätten mitversichert werden können. Aus Kostengründen hast Du Dich aber dann für die (für Dich) günstigere PKV entschieden. Das gleiche Recht hat Deine Ex jetzt auch.

LG
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 21:57
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
und ist es denn völlig irrelevant das sie wieder verheiratet ist?
Aber warum sollen dann die Kidner plötzlich bei mir versichert werden? Dieletzten 4,5 Jahre seid der Trennung waren sie ausschließlich bei ihr versichert.Ich zahel fürmeine Exfrau keinen Unterhalt nur Kindesunterhalt!
Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 22:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Peter,

warum sollte es denn eine Rolle spielen, dass sie wieder verheiratet ist? Du kannst Deine Kinder nicht beim Ehemann Deiner Exfrau versichern.

Warum die Kinder bei Dir versichert werden sollen, könnte daran liegen, dass Du mehr verdienst als Deine Exfrau. Die GKV prüft ob das Einkommen des privatversicherten
Elternteils geringer ist als das dessen in der GKV (zumindest bei verheirateten Eltern ist das so), nur wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten höher ist als das des privatversicherten sind die Kinder kostenfrei mitversichert. Ob das in Deinem Falle eine Rolle spielt kann ich nicht genau sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 01:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das ist nur bei Verheirateten so.

Es ist aber so, dass der Pflichtige grundsätzlich für die KV aufzukommen hat.
Solange die Kinder in der GKV sind, hat er Glück, dass es nichts kostet aber wenn nicht, muss er eben zahlen.
Und das besonders schadensmaximierende OLG Hamm hat sogar mal entschieden, dass der Vater die Kinder kostenpflichtig in der PKV zu versichern hat, auch wenn sie kostenlos in der GKV eines Elternteils versichert werden könnten, weil die PKV ja i.d.R. besser ist. Kindeswohl halt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 01:48
(@Inselreif)

Hi,

die Sache mit der PKV könnte dann relativ kostengünstig sein, wenn ihr hier an einem Strang zieht.
Stiefknder können (es kommt hier auf die Berücksichtigung im Familienzuschlag -vereinfacht also Kindergeldbezug- an) beihilfeberechtigt sein. Und ein 30% Beihilfetarif ist "fast geschenkt".

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 09:33
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen,

@Inselreif, das verstehe ich nicht, die Kinder sind doch Stiefkinder des neue Mannes meiner Exfrau,gibt es bei der Bundeswehr da solche Regelungen?

und allgemein: wenn ich das richtig verstanden habe, ist es doch so, solange meine Exfrau in der gestzlichen GKV bleibt, egal ob Arbeitslos, Umschulung oder sonstwas gibt es kein Problem mit einer Versicherung der Kinder in der PKVüber mich, richtig? UNd nur wenn meine Exfrau sich privat Krankenversichern sollte bin ich an der Reihe für die PKVder Kinder zu zahlen. Hab ich das jetzt so richtig verstanden?
Da meine Exfrau allerdings fast 40 ist und einige Vorerkrankung, dürfte es nicht grad günstiger in der PKV für sie werden, hoffe ich.

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 10:28




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm Inselreif,

geht das auch ,wenn die zugehörige KM nicht über den Ehemann familienversichert ist?

Meine Kinder waren mit mir bei meinem Mann Familienversichert. Aber dann hat mal einer gerechnet und (trotz das mein Mann für meine Kinder KG-berechtigter war) undfestgestellt, dass der überwiegende Unterhalt vom leiblichenVater getragen wird und schwups flogen sie aus der Familienversicherung und mussten über den KV oder eben privat versichert werden.

Ist das bei Beihilfeberechtigten anders?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 12:15
(@Inselreif)

Hi,

@peter: ja, hast Du richtig verstanden und ja, die Beihilfe kennt solche Regelungen auch für Stiefkinder.
zu bedenken wäre noch: auch Deine Ex kann über ihren Mann beihilfeberechtigt sein, wenn sie im Vorkalenderjahr nicht mehr als 17.000 Euro (Wert Bund - Länder weichen tlw. ab) verdient hat. Wenn sie auf diese Weise in eine Beihilfeberechtigung "hineinrutschen" sollte, greift die Selbstverpflichtung der PKV mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%, der bei einem 30%-Beihilfetarif fast nicht spürbar ist und den sie auch später in eine Vollversicherung übernehmen könnte. Für einen geringverdienenden Selbständigen kann das durchaus sehr viel lukrativer als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV sein.

@Tina: das Thema "überwiegender Unterhalt" ist nur für die Familienversicherung von Stief- und Enkelkindern relevant. Das leibliche Kind eines (nicht mit dem anderen Elternteil verheirateten) GKV-Versicherten wird immer familienversichert, wenn er es wünscht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 23:53
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

dann würde das ja bedeuten, solange wir uns irgfendwie unterhalten können (was im Moment gut klappt), kann man das ganze relativ günstig für alle Beteiligte regeln.

Wenn sie auf diese Weise in eine Beihilfeberechtigung "hineinrutschen" sollte, greift die Selbstverpflichtung der PKV mit einem maximalen Risikozuschlag von 30%, der bei einem 30%-Beihilfetarif fast nicht spürbar ist und den sie auch später in eine Vollversicherung übernehmen könnte. Für einen geringverdienenden Selbständigen kann das durchaus sehr viel lukrativer als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV sein.

@inselreif: könntest Du mir das Bitte nochmal leichter verständlich erklären?

Viele Grüße
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2014 16:41
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Peter,

kennst Du Dich mit Beihilfe aus?

Mein Mann ist als Beamter auch beihilfeberechtigt. Sein Arbeitgeber (Stadt) zahlt 70% seiner Behandlungskosten vom Arzt. Er selber hat die restlichen 30% bei einer PKV versichert. Somit bekommt er (nahezu) 100% erstattet.

Weil die 30%ige Versicherung bei der PKV sehr viel günstiger als eine Voll-PKV-Versicherung ist, spart er ggü. der freiwilligen GKV enorm (150 € zu 300 - 600 € - je nach Einkommen. s. http://www.aok.de/niedersachsen/beitraege-tarife/beitragssaetze-freiwillig-versicherte-16211.php )

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 18:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Peter68: Bitte im Profil deine E-Mail-Adresse aktualisieren. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2014 19:18
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

ist erledigt.

Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 09:57
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@Jaydee, danke für die Erklärung ich hab da absolut keine Ahnung von. Der Mann meiner Exfrau ist bei der Bundeswehr, ich dachte immer da gibt es die "freie Heilfürsorge", wenn meine Exfrau und (!) die Kinder aber auch Beihilfeberechtigt wären, könnte das eine günstige Lösung sein. Ich jetzt erstmal ab und warte was da noch so alles auf mich zukommt.

Ist es nicht ätzend, da hat man Trennung; Scheidung, Wegzug der Kinder, Neuheirat der Exfrau und alles halbwegs verkraftet, man hat es geschafft mit der Exfrau und Ihrem neuen Mann ein gutes Verhältnis hinzukriegen, sieht die Kinder regelmäßig und relativ häufig, und dann kommt da eine Nachricht (private KV der Kinder) die einem echt das Wasser abdrehen könnte, da der PKV Beitrag ja on the TOP zu zahlen ist...

Viele Grüße an alle und vielen Dank

Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 10:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?
Wie teuer sind deine privaten Zusatzversicherungen für die Kinder im Monat? Die würde ich dann dort gleich mit einfließen lassen oder kündigen.

Diese Kosten kannst du vor Berechnung des KUs abziehen, evtl. kommst du dadurch eine Stufe tiefer?
Wenn du eine Stufe tiefer kommst solltest du versuchen mit der Mutter darüber zu sprechen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2014 14:56