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Kostenfestsetzungsbeschluss

 
(@mateusz74)
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Hallo Forum,
bräuchte mal Hilfe zur folgendem Beschluss:

"....werden die auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgericht Göttingen vom 23.04.2012
von d.Antragsgegner/in
an d.Antragssteller/in
zu erstattenden Kosten festgesetzt auf:
2012,64€ nebst fünf Prozentkosten über dem Beschluss nach §247 des BGB seit dem 20.7.2012

a) AST                                 1707,65€
b) AG                                   1707,65€
insgesamt                            3415,30€

Davon tragen: 8.5% AST       290,30€        91,5% AG        3125,00€
Eigene Kosten: AST              1707,65€                 AG        1707,65€
zu erstatten an AST              1417,35€           von AG        

Zusammenstellung

Betrag zu I:                         595,29€
Betrag zu II:                       1417,35€
                                         2012,64€  sind von d. AG an d. AST zu erstatten

xxx
Rechtspflegerin

                     Kostenausgleich

I.Gerichtskosten

Sie betrage                             726,00€
Davon tragen:8.5% AST            61,71€       91,5% AG          664,29€
Gezahlt haben: AST                  657,00€                AG
Zuviel gezahlt haben:AST          595,29€               AG

II.Aussergerichtliche Koste (s.o) "

Sehe ich dies richtig, dass ich die Rechtsanwältin der EX zahlen muss?

EX geht arbeiten hat ca. 1500€ Netto. Warum muss ich das zahlen?
Es geht um den Kindesunterhalt.
Und wie sieht es bei den Gerichtskosten/Anwaltskosten für die Scheidung aus?

Danke euch

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2012 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich dies richtig, dass ich die Rechtsanwältin der EX zahlen muss?

Wenn du Antragsgegner bist, ja.
Jedenfalls zu 91,5%
Dafür zahlt sie aber auch 8,5% deiner Kosten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2012 17:55
(@Inselreif)

Hi,

ganz einfach.
Weil Dir das AG Göttingen in der Kostenentscheidung vom 23.04.2012 auferlegt hat, 91,5% der Kosten des Verfahrens zu tragen. Dazu gehören die Gerichtskosten, Dein Anwalt aber auch der Anwalt der Gegenseite. Alles zu 91,5%. Dafür bekommst Du ja auch 8,5% der Kosten Deines Anwalts erstattet...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2012 18:00
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke erstmal.

Dies sind scheinbar nur die Kosten für die Unterhaltsgeschichte.
Was ist mit den Scheidungskosten?
Weiterhin habe ich gelesen, dass dies von der AST beantrag werden musste, also die Kostenerstattung.
Sehe ich das richtig?

Gruss

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2012 18:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Scheidungskosten werden i.d.R. gegeneinander aufgehoben.
Unterhaltssachen nur, wenn die Mutter unterliegt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2012 20:17
(@Inselreif)

Hi Mateusz,

klar, die Antragstellerin hat die Kostenausgleichung beantragt und beide (also auch Deiner) Anwälte haben die Kosten der Parteien angemeldet. Daraufhin erging der KFB.
Dein Anwalt hat übrigens Deine Reisekosten zur mündlichen Verhandlung vergessen. Ich gehe mal davon aus, dass eine stattfand und Du persönlich geladen warst. Die wären auch ausgleichsfähig gewesen,

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2012 22:07
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke euch für die schnelle Hilfe  :thumbup:

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2012 12:07