Hallo Forum,
bräuchte mal Hilfe zur folgendem Beschluss:
"....werden die auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgericht Göttingen vom 23.04.2012
von d.Antragsgegner/in
an d.Antragssteller/in
zu erstattenden Kosten festgesetzt auf:
2012,64€ nebst fünf Prozentkosten über dem Beschluss nach §247 des BGB seit dem 20.7.2012
a) AST 1707,65€
b) AG 1707,65€
insgesamt 3415,30€
Davon tragen: 8.5% AST 290,30€ 91,5% AG 3125,00€
Eigene Kosten: AST 1707,65€ AG 1707,65€
zu erstatten an AST 1417,35€ von AG
Zusammenstellung
Betrag zu I: 595,29€
Betrag zu II: 1417,35€
2012,64€ sind von d. AG an d. AST zu erstatten
xxx
Rechtspflegerin
Kostenausgleich
I.Gerichtskosten
Sie betrage 726,00€
Davon tragen:8.5% AST 61,71€ 91,5% AG 664,29€
Gezahlt haben: AST 657,00€ AG
Zuviel gezahlt haben:AST 595,29€ AG
II.Aussergerichtliche Koste (s.o) "
Sehe ich dies richtig, dass ich die Rechtsanwältin der EX zahlen muss?
EX geht arbeiten hat ca. 1500€ Netto. Warum muss ich das zahlen?
Es geht um den Kindesunterhalt.
Und wie sieht es bei den Gerichtskosten/Anwaltskosten für die Scheidung aus?
Danke euch
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Sehe ich dies richtig, dass ich die Rechtsanwältin der EX zahlen muss?
Wenn du Antragsgegner bist, ja.
Jedenfalls zu 91,5%
Dafür zahlt sie aber auch 8,5% deiner Kosten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ganz einfach.
Weil Dir das AG Göttingen in der Kostenentscheidung vom 23.04.2012 auferlegt hat, 91,5% der Kosten des Verfahrens zu tragen. Dazu gehören die Gerichtskosten, Dein Anwalt aber auch der Anwalt der Gegenseite. Alles zu 91,5%. Dafür bekommst Du ja auch 8,5% der Kosten Deines Anwalts erstattet...
Gruss von der Insel
Danke erstmal.
Dies sind scheinbar nur die Kosten für die Unterhaltsgeschichte.
Was ist mit den Scheidungskosten?
Weiterhin habe ich gelesen, dass dies von der AST beantrag werden musste, also die Kostenerstattung.
Sehe ich das richtig?
Gruss
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Scheidungskosten werden i.d.R. gegeneinander aufgehoben.
Unterhaltssachen nur, wenn die Mutter unterliegt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Mateusz,
klar, die Antragstellerin hat die Kostenausgleichung beantragt und beide (also auch Deiner) Anwälte haben die Kosten der Parteien angemeldet. Daraufhin erging der KFB.
Dein Anwalt hat übrigens Deine Reisekosten zur mündlichen Verhandlung vergessen. Ich gehe mal davon aus, dass eine stattfand und Du persönlich geladen warst. Die wären auch ausgleichsfähig gewesen,
Gruss von der Insel
Danke euch für die schnelle Hilfe :thumbup:
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)