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Hallo Zusammen,
bin neu hier im Forum.
Der Sachverhalt ist ,dass die im Nov2012 volljährig werdendeTochter seit Febr.2012
In einer vollstationären Heimunterbringung ist ,aber mit eigenem Appartement.
Der Kostenbeitrag für meinem Mann wurde auf 525,000 € festgesetzt .Zahlbar ab 01.02.2012.
Tochter hat kein eigenes Einkommen ,da sie die Ausbildung nach nur einem Monat letzes Jahr abgebrochen hat.
Ende April 2012 kam Post vom JA ,dass die Tochter BAB bekommt ,welches fast die Kosten des JA deckt und daher wurde der Kostenbeitrag Ende April 2012 auf 0,00 € festgesetzt.
Die BAB gab es ab Febr. 2012 ,so dass mein Mann das Z uviel gezahlte Geld zurückbekam vom JA.
Ende Sep 2012 bekam mein Mann einen neuen Bescheid, dass die Tochter ab 01.10.2012 eine einjährige Ausbildung zur ALTENPFLEGEHELFERIN macht und kein BAB mehr bekommt und mein Mann nun wieder 525,00€ ab 01.10.2012 zahlen müsse.
Dieser Brief kam am 27.09.2012 bei uns an. Soweit so gut.
Nun heute hat die Dame vom JA angerufen ,und uns mitgeteilt , dass die Berechnung des Arbeitsamtes verkehrt war ,dieses erst JETZT an höherer Stelle aufgefallen ist , und somit ab 01 .02 2012 Zuviel BAB gezahlt wurde.
Dies würde bedeuten ,dass mein Mann wohl doch 4200,00 € nachzahlen müßte
Von Febr bis Sept 12.
Kann das rechtens sein ,wenn das Arbeitsamt sich verrechnet , und der Kostenbeitrag auf 0,00€ festgesetzt wurde, dass wir den Fehler ausbügeln müssen obwohl wir den geänderten Bescheid hatten.
Die Dame vom JA hat damals wohl auch Rücksprache mit dem Arbeitsamt gehalten ob die BAB wirklich so hoch ist.Die haben das bejaht , auf Grund dessen hat Sie dann den Bescheid auf 0,00€ geändert, sagte sie mir heute.
Haben wir eine Chance dagegen vorzugehen?
Die Dame vom JA weiss selber garnicht was sie eigentlich machen soll, weil so ein Fall noch nie da war.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Ghostbsuter
Moin GB,
Die Dame vom JA weiss selber garnicht was sie eigentlich machen soll, weil so ein Fall noch nie da war.
in diesem Fall würde es sich empfehlen, jetzt einfach einmal die Füsse still zu halten und keinen wilden Aktionismus zu entfalten. Wer rückwirkend Geld von Deinem Mann will, müsste dieses ggf. einklagen. Dafür braucht es eine schlüssige, gerichtsfeste Begründung; ebenso dafür, warum zuvor ein anderslautender Bescheid ergangen ist. Es ist gut möglich, dass kein Beamter sich da drantraut.
Manche Dinge würde ich durch pures Aussitzen zu lösen versuchen. Wozu allerdings auch die Gelassenheit gehört, jetzt nicht bei Pontius und Pilatus anzurufen oder gar vorstellig zu werden. Sollte irgendwann tatsächlich eine solche Klage eintrudeln kannst Du - oder noch besser: Dein Mann selbst - den Wortlaut hier einstellen; dann schauen unsere Sozialrechts-Cracks mal drüber.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007 ,
danke für die schnelle Antwort.
Na ja bei 4200,00 € kann man schon mal nervös werden .
Die Dame vom JA jat mir gesagt ,dass sie diesen Fall sogar mit auf einem Seminar hatte , und selbst da keiner so einen Fall kannte.
Ihre Chefin kam erst heute aus dem Urlaub und mit dieser müsste sie noch sprechen.
Sie hat uns nur schon mal angerufen,dass es wohl sein könnte dass dieser Bescheid rückwirkend wieder geändert wird.
#Aber eigentlich ist es doch der Fehler des Arbeitsamtes.
Normalerweise müssten die doch das Päckchen zu ihren Lasten tragen ?
Gruß
Ghostbuster
Moin GB,
Sie hat uns nur schon mal angerufen,dass es wohl sein könnte dass dieser Bescheid rückwirkend wieder geändert wird.
#Aber eigentlich ist es doch der Fehler des Arbeitsamtes.
Normalerweise müssten die doch das Päckchen zu ihren Lasten tragen ?
naja, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn Dir Deine Bank aus Versehen eine Million auf's Konto packt, ist das nicht Dein Geld. Und wenn das Finanzamt sich zu Deinen Gunsten verrechnet, bist Du auch nicht automatisch aus dem Schneider.
Die Frage ist nur, ob und wieviel Dein Mann jetzt dazu beiträgt, die Forderung zu konkretisieren. Da kann man als guter Bürger in vorauseilendem Gehorsam jetzt alles und jedes tun, was auch nur ansatzweise verlangt wird - oder sich zunächst einmal zurücklehnen und sagen "macht Ihr nur". Im ersten Fall kostet es garantiert 4.200 EUR; im zweiten nur vielleicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
die Bescheiderteilung ist immer von Informationen und Daten abhängig. Ob der BAB-Bescheid noch geändert werden kann bzw. das JA gegen Deinen Mann noch festsetzen kann, ist von folgenden Faktoren abhängig:
1) ist der BAB-Bescheid endgültig ergangen? Oder enthält er eine Formulierung wie "Der Bescheid ergeht vorläufig / unter Vorbehalt der Nachprüfung/ o. ä."
2) ist der Bescheid gegen Deinen Mann endgültig / vorbehaltlich erfolgt.
3) wenn einer der Bescheide endgültig war, gab es "neue Tatsachen", die die Änderung mit einer entsprechenden Vorschrift möglich machen?
Ämter haben (immer) die Möglichkeit, erteilte Bescheide "offen" zu halten, um eben gewisse nachprüfungswürdige Faktoren noch zugunsten oder auch zuungunsten berücksichtigen zu können. Ein Gutglaubenschutz besteht daher bei nicht endgültigen Bescheiden nicht.
Guckt euch die Bescheide genau an, ob dort irgendwas "vorläufig" festgesetzt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama ,
danke für den Hinweis.
Den Bescheid vom BAB hat das JA .
Und in unserem ersten Bescheid steht.:
ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend sete ich den von Ihnen zu leistenden Kostenbeitrag mit Wirkung vom 01.02.2012 auf monatlich 525,00 € fest
Kein Wort von vorläufig im ganzen Brief.
Der zweit Brief:
Ihrer Tochter wird eine BAB seitens der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.Hier handelt es sich um eine zweckgleiche leistung , die nach §93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII in vollem Umfang einzusetzen ist.Das JA vereinnahmt die monatl Zahlungen komplett( Kostenbeitrag Tochter) ,mit Ausnahme der Fahrkostenpauschale.
Da die monatl. BAB die Aufwendungen des JA fast deckt , ist ihr Kostenbeitrag auf 0,00 E zu reduzieren.
Aufgrund dessen hebe ich Ihren Kostenfestsetzungsbescheid vom 09.03 .2012 gem. § 48 SGB X hinsichtlich der Festsetzung eines laufenden Kostenbeitrages in Höhe von monatl.525,00€ rückwirkend für die Zeit ab 01.02.2012 auf.
3. Brief .
Mit Schreiben vom 27.04.2012 setze ich Ihren Kostenbeitrag auf 0,00 € fest ,weil die monatl. BAB die Aufwendungen des JA fast gedeckt haben.Ab dem 01.10.2012 hat Tochter eine Ausbildungsstelle , dies hat zur Folge , dass keine BAB mehr gezahlt wird.
Ich beabsichtige nunmehr mit Wirkung vom 01.10. 2012 ,einen Kostenbeitrag in Höhe von monatl. 525,00€ festzusetzen.
In keinem Brief etwas von vorläufig
:question: :question: :question:
Gruß
Ghostbuster
Hi,
das Problem ist, ich bin nicht SGB-fest. In § 45 SGB X steht, unter welchen Bedingungen das JA einen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt zurück nehmen darf.
Dies wäre in dem Fall der Bescheid über 0,00 Euro Zahlung. Rechtswidrig wäre er, wenn nun tatsächlich Kosten entstanden sind, begünstigend, weil er 0 Euro und somit nichts mehr (oder eben weniger als vorher) festgesetzt hat.
Auf Absatz 2 weise ich besonders hin.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Zusammen ,
heute kam Post vom JA.
Mein Mann muss die Summe NICHT nachzahlen. :luxhello:
Noch mal Glück gehabt.
Nochmal vielen Dank für Eure Antworten. :dankeschoen:
Gruß
Ghostbuster