Hallo zusammen,
ich habe mal wieder Post vom JA erhalten mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Stronzus,
im Rahmen der Beistandschaft bin ich verpflichtet, den Unterhaltsanspruch ihres Kindes festzusetzen und geltend zu machen. Wie mir Frau XXXXX mitteilte, geht ihre Tochter in die Kernzeit und wird zusätzlich von einer Tagesmutter betreut.
Hierfür enstehen monatlich Kosten in Höhe von insgesamt 212,00 €. (40,00 € Kernzeit , 172,00 € Tagesmutter)
Für die Betreuungskosten im Kindergarten hat Frau XXXX einen Zuschuss bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragt und erhalten. Sie hat deshalb auf die Geltendmachung eines Mehrbedarfs für die Kindergartengebühren bei Ihnen verzichtet. Der Zuschuss der Wirtschaftlichen Jugendhilfe endet aber automatisch, wenn das Kind in die Schule kommt.
Sie werden daher gebeten, sich an den Betreuungskosten ihrer Tochter zu beteiligen. Bitte teilen Sie mir in den kommenden zwei Wochen mit, ob und in wie weit Sie sich eine beteiligung vorstellen können.
Mit freundlichen Grüßen
So nun meine ganz einfache Frage. Gibt es einen rechtlichen Anspruch das ich mich an den Kosten beteiligen MUSS ? Oder wäre das eine freiwillige Leistung von mir ?
Die Mutter arbeitet und nach meinem Kentnisstand wäre dies kein Mehrbedarf. Kernzeit der Schule sowieso nicht und die Tagesmutter müsste wohl auch auf die Mutter gehen da es dazu beiträgt das Sie arbeiten gehen kann.
Ich Danke im voraus für Eure Unterstützung.
VG
Stronzus
Moin,
danke, unbewusst hast Du meinen Tag gerettet :wink:!
Ich musste schmunzeln, wie ich Deinen Beitrag las ... aber nicht wie Du es schriebst, sondern wegen des Sachverhaltes und des von Dir zitierten Textes ... Also gilt eigentlich mein Dank dem Verfasser des Schreibens an Dich.
Jetzt lesen wir uns die betreffende Stelle nochmal durch ...:
Für die Betreuungskosten im Kindergarten hat Frau XXXX einen Zuschuss bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragt und erhalten. Sie hat deshalb auf die Geltendmachung eines Mehrbedarfs für die Kindergartengebühren bei Ihnen verzichtet. Der Zuschuss der Wirtschaftlichen Jugendhilfe endet aber automatisch, wenn das Kind in die Schule kommt.
Zuerst schreibt er Dir, wie toll die Mutter ist, dass sie kein Geld von Dir verlangt hat ... er lässt großzügigerweise weg, dass es zu einer Quotelung der Kosten gekommen wäre, und durch die beantragte Leistung somit eine Nullnummer geworden ist.
Das ist die Einleitung zur eigentlich Frechheit, was aber auch wieder zeigt, dass manche Menschen sich für nichts zu schade sind:
Sie werden daher gebeten, sich an den Betreuungskosten ihrer Tochter zu beteiligen. Bitte teilen Sie mir in den kommenden zwei Wochen mit, ob und in wie weit Sie sich eine beteiligung vorstellen können.
Wenn es einen Rechtsanspruch gäbe, dann würden das Schreiben GANZ anders lauten und enden.
Schule ist KEIN Kindergarten und damit ist der Hort keine Betreuung. Gänzlich ausklammern tut der Verfasser, dass das Einkommen der KM ebenfalls eine Rolle spielt und dieses zur Berechnung darlegen sollte. Aber eigentlich, und das weiß der Verfasser auch, gibt es keinen Anspruch auf Beteiligung der Kosten am Hort.
Meiner Meinung nach, müssten solche Menschen, die als Amtsträger solche Versuche starten, auf dem Dienstverhältnis entfernt werden. Aber das geht ja auch nciht, denn dann werden die krank und gehen in Frühpension, weil sie den Stress nicht mehr ausgehalten haben. Aber genau diese Menschen sind diejenigen, die normal arbeitenden Menschen die Ängste absprechen wollen, wenn diese nach 40 Jahren Arbeit nicht genau wissen wovon sie leben sollen ... (equvivalente Meinung über Beamte, expliziet aus dem eigenen Bekanntenkreis).
Ich würde nciht antworten. Oder aber nach dem Einkommen der KM fragen, um großzügig eine Quotelung anzubieten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus!
Ich würde nciht antworten. Oder aber nach dem Einkommen der KM fragen, um großzügig eine Quotelung anzubieten.
...sofern der Mensch vom JA eine rechtliche Grundlage für das Ansinnen benennen kann. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne "Zwischendurchfrage"...
Hallo zusammen,
[...], geht ihre Tochter in die Kernzeit und wird zusätzlich von einer Tagesmutter betreut.
Hierfür enstehen monatlich Kosten in Höhe von insgesamt 212,00 €. (40,00 € Kernzeit , 172,00 € Tagesmutter)
[...]
VG
Stronzus
... was heißt eigentlich Kernzeit? Und was bedeutet diese im Zusammenhang mit Unterhalt/ Mehrbedarf/ Sonderbedarf oder wie auch immer
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
So, nochmal ich. Gut im großen und ganzen war mir schon klar das da vermutlich nix geht. Wollte aber sicherheitshalber nochmal nachfragen.
Gut habe ich Glück gehabt das die liebe Mutter den Antrag über die wirtschaftliche Jugendhilfe gestellt hat. Grins......
Zur Ergänzung: Kernzeit ist die Betreuung nach dem Schulunterricht und wird von der Schule aus geleistet. Die Mutter hat die Kenrzeitbetreuung nur bis 13 Uhr angemeldet, da bis 13 Uhr 40 Euro kostet. Ab 13 Uhr muss man verbindlich das Mittagessen mit zubuchen und das kostet dann natürlich deutlich mehr. Stattdessen wollte Sie das Kind jetzt zur Tagesmutter schicken und die Kosten sollte die wirtschaftliche Jugendhilfe wieder berappen. Jetzt steht Sie vor dem Problem das sie die Kernzeit, sowie die Tagesmutter wohl selber bezahlen muss.
Ihre ursprüngliche Idee war ja die Waldorfschule. Sie hat versucht das übers Familiengericht / Amtsgericht durchzudrücken. Aber hat sich Gottseidank von selber erübrigt. Die Schule hat zweimal die Aufnahme des Kindes abgelehnt.
Alles in allem muss Sie also die Kernzeitgebühren sowie die Tagesmutter selbst finanzieren.