Kosten für Nachhilf...
 
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Kosten für Nachhilfe Konfirmation Heilpraktiker wie angehen?

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 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ungeachtet der Rechtssprechung und was möglich wäre.
Wie gehe ich es konstruktiv an, wenn der Kindsvater grundsätzlich alles verweigert?
Es geht um folgende 3 Themen:

1.
Nachhilfe Mathe 8. Klasse Gymnasium. Mathematik war und ist einfach nicht das Fach unserer Tochter. Sie schrammt immer irgendwo im 4- Bereich rum. Aktuell kommt sie wieder nicht klar. Ich habe den Fachlehrer informiert, der eine kurz vor dem Abi stehende Schülerin ausfindig gemacht hat, die unserer Tochter seit letzter Woche Nachhilfe gibt, weil in Kürze die nächste Arbeit ansteht. Der Kindsvater ist noch nicht informiert, weil ich keinen Formfehler begehen möchte.

Die Kosten sind wirklich sehr moderat mit 12 Euro für 60 Minuten. Dafür bin ich total dankbar, weil professionelle Institute 45 Euro für 50 Min. Unterricht wollen und das in einer Kleingruppe und private Nachhilfe so gut wie nicht angeboten wird.

Da ich meinen zukünftigen Ex-Mann kenne, wie gehe ich es an?
Ich bin diesmal absolut nicht in der Lage die Kosten alleine zu tragen und wir haben schon aufgrund der gebotenen Eile begonnen. Notwendig sind für den Anfang 2 Mal die Woche (Erfahrungswert der Abi-Schülerin) und im Hinblick auf die anstehende Mathearbeit ein paar Stunden mehr. Es haben bereits 2 Stunden stattgefunden, nächste Woche sollen 2-3 Stunden erfolgen, weil danach die Arbeit geschrieben wird. Ich rechne also mit Kosten von ca. 96 Euro im Monat.

2.
Konfirmation: Das Kind ist wie der Vater protestantisch und möchte konfirmiert werden. Der Vater war informiert und einverstanden.
Die Konformationsfeier und alles was dazugehört werde ich mithilfe meiner Familie bezahlen. Der Vater wird dazu nicht eingeladen. Meine Tochter weiß darüber Bescheid und versteht auch warum. Dafür möchte sie mit der Familie ihres Vaters am Wohnort des Vaters feiern, zumal die Schwester ihres Vaters ihre Patentante ist.
Wie kann man das regeln, weil dort ja auch Kosten anfallen, die ich nicht tragen kann?

3.
Unsere Tochter hat gesundheitliche Probleme bei denen die Ärzte (Kinderarzt, Hausarzt, Internist, wir waren auch in der Kinder-Uni Klinik) nicht weiterhelfen konnten.
Wir hatten eine Odyssee hinter uns, die überhaupt nichts brachte.

Den Vater, den ich dazu informierte, hat dazu weder seine Meinung noch Antwort gegeben, auch zu den Kosten hat er sich nicht geäußert. Ich habe dann auf eigene Veranlassung, weil es meiner Tochter derart schlecht ging, umfassende Laboruntersuchungen machen lassen, die dann auch des Rätsels Lösung brachten.
Unserer Tochter ging es mittels bestimmter Arzneimittel, Osteopathie (vom Arzt verschrieben, trotzdem wird nur ein Teil von der KK bezahlt) und Hilfe durch einen Heilpraktiker um 90% besser.

Nun sind aber einige der alten Beschwerden zurückgekehrt und weitere hinzu gekommen. Wie gehe ich jetzt vor, weil mein Ex-Mann per se jegliche alternative Behandlungsmethode ablehnt, obwohl er (auch aus Ehezeiten) weiß, dass unsere Tochter sehr gut auf naturheilkundliche Methoden, Homöopathie etc. anspricht.

Es ist bereits über in halbes Jahr vergangen (so lange sollten die Mittel eingenommen werden) und es müsste mittels erneuter Laboruntersuchungen kontrolliert werden, ob und was sich verändert hat und wie es weiter gehen soll.

Weil es ihr jetzt wieder so schlecht ging, haben wir wieder einen Heilpraktiker aufgesucht, der auch bereits in der ersten Stunde weiterhelfen konnte, was sehr erleichternd war.

Die vom Arzt befürworteten Laboruntersuchungen, die aber nicht verschrieben werden dürfen und entsprechende Kosten für Arzneimittel, Heilpraktiker und Osteopathie musste ich alleine tragen. Da ich vor langer Zeit eine Zusatzversicherung für HP für meine Tochter abgeschlossen habe, bekomme ich einen Teil (max. 80% des niedrigsten GebüH Satz,) der Kosten zurück erstattet. Den Rest von 700 Euro musste ich alleine zahlen.

Viele Grüße
Ona


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2014 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Angesichts dieser Einschränkung

ungeachtet der Rechtssprechung und was möglich wäre.

bleibt dir eigentlich nur zu reden, einzubinden, zu überzeugen, zu bitten, und vielleicht zur Konfirmation einzuladen.
Ansonsten fällt mir noch eine geladene Pistole ein.

Der Tonfall in dem du hier dein Anliegen beschreibst, lässt mich aber nicht auf eine gütliche Einigung hoffen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 22:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ona,

ich persönlich finde es schwierig, wenn du alle Entscheidungen triffst (die du für richtig hälst) und die Hand dafür beim KV aufhälst. Warum informierst du den KV nicht zuerst und guckst dich dann nach einem Nachhilfelehrer/Heilpraktiker um? Im Normalfall gilt: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

LG eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 23:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ona,

kann Beppo nur zustimmen. Du kannst wenn nur in einer sachlichen Diskussion den KV überzeugen. Das man zu Heilpraktikern und Co. auch eine andere Meinung haben kann, solltest Du auch dem KV zugestehen. Aus meiner Sicht reichen die gesetzlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche aus. Wer die "Musik haben will, muss sie auch bezahlen". Wenn Du also von alternativen Heilmethoden überzeugt bist, musst Du oder eine Zusatzversicherung die Kosten tragen.

Nachhilfe Mathe 8. Klasse Gymnasium. Mathematik war und ist einfach nicht das Fach unserer Tochter. Sie schrammt immer irgendwo im 4- Bereich rum

Da ich selber so ein Kandidat war, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier ein bisschen Nachhilfe von einer Schülerin wirklich hilft. Genau die selben "guten Ratschlage" haben meine Eltern damals auch vom Mathelehrer bekommen. Und genau aus dem Grunde weiss ich heute auch, warum professionelle Nachhilfelehrer ein mehrfaches Kosten, da man dort wirklich auf die Probleme eingehen kann (und die liegen bei "4- Kandidaten" nicht an Faulheit, sondern oft an grundsätzlichen Verständnisproblemen, in die sich normal begabgte Schüler nicht einfinden können).
Auch hier sollte der KV wissen was los ist. Wenn er wirkliches Interesse an der Schullaufbahn hat, sollte er auch Geld dazugeben. Ansonsten gibt es auch Möglichkeiten aus den Bildungs- und Teilhabepaketen für Geringverdiener Nachilfekosten bezahlt zu bekommen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 23:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Thema Konfirmation.

Wenn du ihn und seine Familie (inkl. Patentante) bei eurer Feier nicht dabeihabenwillst, ist das deine Sache. Du zahlst ja dann "deine" Feier alleine und gut ist.

Ob und wie der KV dann nochmal mit eurem Kind und seienr Familie feiert wirst du ihm überlassen müssen. Wenn er feiert muss er ebenfalls alleine zahlen. Du wirst dafür sicher nicht zur Kasse gebeten.

Beim Rest schließ ich mich den Vorschreibern an. Vor allem was den Beitrag von Ingo die Nachhilfe betreffend  angeht. Ich hab selber der Tochter einer Freudin über 2 Jahre Nachhilfe gegeben und sie durch die Realschulprüfung gebracht. Das Problem lag nicht am aktuellen Stoff, sondern an den Lücken davor und dem "mangelndem" Vorstellungsvermögen bei mathematischen Problemen. Sogut Abiturientinen im Einzelfall sein können und bei kleinen Lücken helfen können, bei Schülern mit ständigen Schwierigkeiten in einem Fach sind sie auch schnell überfordert.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 23:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ona,

auch wenn das Wort in Deiner Schilderung nicht vorkommt, klingt vieles nach "alternativlos". Das mag Deine eigenen Entscheidungen beeinflussen; für Deinen Ex ist es nicht (mehr) verbindlich. Wenn Du Nachhilfe und Heilpraktiker für erforderlich hältst, sind das zunächst mal Deine Entscheidungen und nicht "Eure", auch wenn Du darin noch so viele Sachzwänge sehen magst. Heisst: Wenn Dein Ex nicht in die eigentliche Entscheidung (Nachhilfe, Konfi-Feier, Heilpraktiker) einbezogen wurde, ist es naheliegend, wenn er den Kopf schüttelt bei der Mitteilung, es sei bereits alles beschlossen und sein Beitrag bestünde lediglich im kommentarlosen Öffnen seiner Geldbörse.

Leider setzen an diesem Punkt zahlreiche Eltern Anwälte und Gerichte in Gang anstatt verantwortungsvoll für ihr Anliegen zu werben - was auch einschliesst, ein "Nein" zu akzeptieren, falls der andere sich nicht beteiligen möchte. Denn natürlich ist das Portemonnaie immer auch ein Medium, mit dem Ex-Partner sich aneinander für Verletzungen aus der Vergangenheit rächen - und zwar in beide Richtungen.

Es gibt sicher auch gute Gründe, Kinder nur aus dem Bioladen zu ernähren oder ihnen nur Klamotten aus fair gehandelter Baumwolle anzuziehen. Aber das muss man sich eben leisten und aus eigener Tasche bezahlen können, wenn das den eigenen Überzeugungen entspricht. Es gibt nicht für alles einen Sponsor im Leben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 13:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... jegliche Klage wird hier nur noch zusätzliches Geld kosten aber keines bringen. Es wird wohl kein Familiengericht auf die Idee kommen in eine Urteilsbegründung zu schreiben das die von der Kasse getragene medizinische Versorgung eines Kindes unzureichend ist und somit der KV Sonderbedarf zu zahlen hat .....


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 15:15
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Ona,

auch ich schließe mich den Vorschreibern an:

- Heilpraktiker und Nachhilfe sind dein Privatvergnügen. Wer bestellt bezahlt, wie in der Kneipe.
- Konfirmation-Nachfeier beim Vater ist seine Sache. Du hast damit nichts zu tun.

In einem andern Thread hast du geschrieben, dass du 420 Euro KU + Kindergeld bekommst, also ca. 600 Euro monatlich. Reichen die nicht aus für die (temporäre) Nachhilfe und den Heilpraktiker zu finanzieren? Brille hat ja den treffenden Vergleich mit dem Bioladen gebracht. Ich kenne Studenten die von einem 400 Euro Job und dem Kindergeld leben und davon 300 Euro für die Studentenbude abdrücken...

Vielleicht leidet dein Kind ja auch unter Trennung und hat deswegen psychosomatische Probleme, geht vielen Trennungskinder so. Leider wird der Zusammenhang eigentlich nie gesehen, weil ja Alleinerziehend ein Erfolgsmodell ist.

Grüße

Lullaby


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 15:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann - in Ergänzung zu meinem obigen Post #5 - auch nur davor warnen, diese Dinge Kindern und Jugendlichen gegenüber wertend zu thematisieren. Meine Ex war Weltmeisterin darin, unser Betreuungsmodell zuerst mit tollsten Versprechungen und Bestechungen zu torpedieren - und unseren Teenie-Kindern anschliessend zu erklären "ich würde ja gerne..., aber Euer Vater ist leider zu geizig dafür."

Als mir die Andeutungen irgendwann zu blöd wurden, habe ich dann mal einen Kontoauszug auf den Tisch gelegt...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 15:52
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Unserer Tochter ging es mittels bestimmter Arzneimittel, Osteopathie (vom Arzt verschrieben, trotzdem wird nur ein Teil von der KK bezahlt) und Hilfe durch einen Heilpraktiker um 90% besser.

Hallo Ona,

mich als eine Person mit Statistik-Faible würde mal die Basis interessieren, also auf welchen Wert sich die 90 % beziehen. Erst dann, kann man ja einschätzen ob der Heilpraktiker wirklich hilft.  😉

Salopp formuliert: Wenn deine Tochter einen Gesundheitszustand von 1 % ("Normalzustand: 100%) hat ist eine Verbesserung um 90% ein Gesundheitszustand von 1,9 %, dafür würde ich den Heilpraktiker nícht bezahlen  :phantom:

Grüße

Lullaby


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 16:11




 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Ansonsten gibt es auch Möglichkeiten aus den Bildungs- und Teilhabepaketen für Geringverdiener Nachilfekosten bezahlt zu bekommen. Gruß Ingo

Hallo Ingo,
danke, aber bekomme ich nicht (nur bei Bezug von Wohngeld) außerdem muss dafür das Kind schon in den Brunnen gefallen sien, sprich 5en geschrieben haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:11
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo Ona,

ich persönlich finde es schwierig, wenn du alle Entscheidungen triffst (die du für richtig hälst) und die Hand dafür beim KV aufhälst. Warum informierst du den KV nicht zuerst und guckst dich dann nach einem Nachhilfelehrer/Heilpraktiker um? Im Normalfall gilt: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

LG eskima

Hallo eskima,
weil das schell gehen musste, da kann ich nicht wochenlang darauf warten, das der Vater sich dann doch nicht meldet (trotz Bitte um zügige Antwort oder sogar mit Fristesetzung)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

weil das schell gehen musste, da kann ich nicht wochenlang darauf warten, das der Vater sich dann doch nicht meldet (trotz Bitte um zügige Antwort oder sogar mit Fristesetzung)

Hast du ihn denn wenigstens gefragt?
Dann liegt der Ball ja bei ihm.
Sonst liegt er bei dir.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 22:17
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Moin Ona,

kann Beppo nur zustimmen. Du kannst wenn nur in einer sachlichen Diskussion den KV überzeugen. Das man zu Heilpraktikern und Co. auch eine andere Meinung haben kann, solltest Du auch dem KV zugestehen. Aus meiner Sicht reichen die gesetzlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche aus. Wer die "Musik haben will, muss sie auch bezahlen". Wenn Du also von alternativen Heilmethoden überzeugt bist, musst Du oder eine Zusatzversicherung die Kosten tragen.

Da ich selber so ein Kandidat war, kann ich mir nicht vorstellen, dass hier ein bisschen Nachhilfe von einer Schülerin wirklich hilft. Genau die selben "guten Ratschlage" haben meine Eltern damals auch vom Mathelehrer bekommen. Und genau aus dem Grunde weiss ich heute auch, warum professionelle Nachhilfelehrer ein mehrfaches Kosten, da man dort wirklich auf die Probleme eingehen kann (und die liegen bei "4- Kandidaten" nicht an Faulheit, sondern oft an grundsätzlichen Verständnisproblemen, in die sich normal begabgte Schüler nicht einfinden können).
Auch hier sollte der KV wissen was los ist. Wenn er wirkliches Interesse an der Schullaufbahn hat, sollte er auch Geld dazugeben. Ansonsten gibt es auch Möglichkeiten aus den Bildungs- und Teilhabepaketen für Geringverdiener Nachilfekosten bezahlt zu bekommen. Gruß Ingo

Jeder darf seine eigene Meinung haben, aber der Vater weiß doch, was der Tochter gut tut und was hilft, schließlich haben wir lange genug zusammen gelebt.
Dabei oblagen mir Entscheidungen wie Wahl Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Impfen, Gesundheit, Ernährung etc. Da hat sich der KV immer rausgehalten.

Die Schülerin erklärt besser als der Lehrer, was dieser selbst zugab, auch im Unterricht muss sie erklären, wenn es andere nicht verstehen.
Unsere Tochter hatte in der Vergangeheit immer wieder mal Nachhilfe und die besten hilfreichsten waren die Schüler, die noch nah am Geschehen waren.

Selbstverständlich wird der KV informeirt. Monatlich ausführlich und außer der Reihe, wenn was Besonderes ansteht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:18
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

... jegliche Klage wird hier nur noch zusätzliches Geld kosten aber keines bringen. Es wird wohl kein Familiengericht auf die Idee kommen in eine Urteilsbegründung zu schreiben das die von der Kasse getragene medizinische Versorgung eines Kindes unzureichend ist und somit der KV Sonderbedarf zu zahlen hat .....

Hallo,
welche Klage meinst du???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:21
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo Ona,

mich als eine Person mit Statistik-Faible würde mal die Basis interessieren, also auf welchen Wert sich die 90 % beziehen.
Lullaby

90 % werden erstattet, da hat sich ein Wort eingeschlichen, welches da nicht hingehört.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:22
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hast du ihn denn wenigstens gefragt?
Dann liegt der Ball ja bei ihm.
Sonst liegt er bei dir.

Aber ja doch!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:27
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

ca. 600 Euro monatlich. Reichen die nicht aus für die (temporäre) Nachhilfe und den Heilpraktiker zu finanzieren?

Vielleicht leidet dein Kind ja auch unter Trennung und hat deswegen psychosomatische Probleme, geht vielen Trennungskinder so. Leider wird der Zusammenhang eigentlich nie gesehen, weil ja Alleinerziehend ein Erfolgsmodell ist.

Grüße

Lullaby

Nein, das reicht nicht, es muss ja noch das komplette weitere Leben bezahlt werden.

Gerade deswegen ein Heilpraktiker, weil die das ganzheitlich sehen und nicht nur den Körper. Psychosomatik kann selbstverständlich ein Ausdruck der nicht verarbeitenden Trennung sein.
Áber mit so einer "These" würdest du beim KV keine offenen Türen einrennen ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ona,

auch zahlreiche nachgereichten Erläuterungen ändern nichts an der Tatsache, dass Du Deinen Ex um die Beteiligung an irgendwelchen Zusatz-Dingen bitten (!) kannst - und er die Freiheit hat, zu sagen "mach ich" oder eben "mach ich nicht". Beides ist zu akzeptieren. Was ihm nach Deiner Meinung aus Eurer gemeinsamen Zeit geläufig sein muss: Geschenkt; das spielt heute keine Rolle mehr. Und Fristsetzungen sind sowieso kontraproduktiv, wenn man von jemand anderem etwas möchte.

Wenn Ihr Euch an anderer Stelle aber bereits um 22 EUR im Monat kloppt, erklärt das einiges. Wäre ich an Stelle Deines Ex, würde ich unter den gegebenen Umständen vermutlich auch mit dem Kopf schütteln; einfach, weil ich mein Geld selbst ausgeben kann. Zum Beispiel gemeinsam mit der Tochter für Dinge, die uns beiden mehr Spass machen als Nachhilfe und Heilpraktiker.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 22:34
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Moin,

ich kann - in Ergänzung zu meinem obigen Post #5 - auch nur davor warnen, diese Dinge Kindern und Jugendlichen gegenüber wertend zu thematisieren. Meine Ex war Weltmeisterin darin, unser Betreuungsmodell zuerst mit tollsten Versprechungen und Bestechungen zu torpedieren- und unseren Teenie-Kindern anschliessend zu erklären "ich würde ja gerne..., aber Euer Vater ist leider zu geizig dafür. "

Als mir die Andeutungen irgendwann zu blöd wurden, habe ich dann mal einen Kontoauszug auf den Tisch gelegt...

Grüssles
Martin

Das ist hier genau umgekehrt. Und Kontoauszüge interessieren ihn nicht, wie so vieles. Leider.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 22:38




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