Dear all,
ich habe eine kurze Frage.
Mein 10-Jähriger Sohn wird demnächst eine Klassenfahrt machen. Meine Ex sprach mich nun an und forderte, dass ich mich hälftig beteilige. Sind Kosten für Klassenfahrten mit dem KU abgegolten...oder ist es Sonderbedarf?
Ähnliche Frage: Auf der weiterführenden Schule (ab August 2008) wird mein Sohn Teilnehmer in einem Musikkurs sein, der monatlich 30€ für Instrumentenleihe und Unterricht kostet. Muss ich mich beteiligen?
Danke
Wolli
Hallo Wolli,
Rückfrage: Welchen %-Satz der DDT zahlst du an KU?
Die Rechtsprechung ist das sehr unterschiedlich. Aber Sonderbedarf ist etwas unregelmäßiges oderetwas was nicht vorhersehbar auftritt.
IMO ist beides nicht gegeben.
Allerdings gibts dann noch den Mehrbedarf (z.B. bei einer chronischen Krankheit), evtl. könnte man da den Musikunterricht sehen, wenn er Bedingung an dieser Schule ist...
Aber die Frage ist dann auch wieder zahlst du Stufe 1 oder Mangelfall ist du schlicht und einfach nicht leistungsfähig. Zahlst du über (alter) Stufe 6 wird Sonderbedarf auch verneint, da vom laufenden Unterhalt für Sonderausgaben angespart werden kann.
Klassenfahrten fallen ja nciht vom Himmel. Ich wußte das bisher immer mindestens 6 Moante im voraus, so daß wir was weglegen konnten (machen sogar "normale" Familien so)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo tina,
danke für deine antwort.
nach alter DDT zahle ich 180% (alte Stufe 11)....könnte also vom laufenden unterhalt angespart werden.
gruß
wolli
Hi wolli,
ab 135% bist du, meines Wissens, draußen 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Jepp Babbdeckel,
die 135% entsprachen der 6. Stufe der DDT. Da mit der Neuordnung sich die Prozentzahlen leicht geändert haben dürfte das zwar dann auch angepasst werden, aber olli ist mit 180 % jensseits von Gut und Böse.
Wenn sie weiter meckert würde ich darauf abstellen:
Klassenfahrt :Nein, da kein unvorhersehbares Ereignis,sondern früh genug bekannt und somit Ansparbar.
Musikunterricht: Nein, da immer wiederkehrend. Falls auf Mehrbedarf hingewiesen wird: Ist dieser Unterricht an der Schule verpflichtend? Wenn nein: "Privatvergnügen der KM" und wurde Wolli vorher gefragt? Wenn ja: Wurde er gefragt, ob das Kind diese Schule besuchen darf und war er damit einverstanden udnauchdamit einverstanden den Musikunterricht mit zu finanzieren?
Und klar ist: Wolli kann wenn er will immer gerne was dazu geben, aber eine Pflicht besteht unter diesen Umständen nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen