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Kosten der gefahrenen Kilometer ansetzbar???

 
(@skygirl237)
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Hallo, leider habsch auch heute wieder ne kleine kurze Frage an Euch :redhead:!
Also  für uns ist das OLG Dresden zuständig. In deren Unterhaltslinien steht:
Gemäß Punkt 10.2.2. können für Kosten der berufsbedingten Nutzung von Kraftfahrzeugen
ein Betrag von 0,27 € / gefahrenem Kilometer angesetzt werden.
Bei langen Fahrstrecken (ab ca. 30 KM einfach) kann nach unten abgewichen werden.
Für die Mehrkilometer in der Regel 0,18 € / gefahrenem Kilometer.
Steuervorteile sind gegenzurechnen.

Die betreffende Fahrstrecke (Hin- &Rückweg) beträgt ca. 46 Kilometer.
Nun wurde uns beim JA  immer mitgeteilt, daß dies völlig unrelevant ist, dies leider immer ohne wirkliche Begründung.
Kann uns da jemand weiterhelfen? Sind denn die gefahrenen 46 Kilometer nicht noch vom Einkommen abzuziehen? Das ergibt einen Betrag von ca. 220,00 €/Monat und wäre somit nicht ganz unerheblich!

Klar, geben wir die Kilometer bei der Einkommenssteuer an .... aber da erfolgt ja erst eine Berechnung ab dem 20 Kilometer.....ist dies hierbei relevant (?) und von den o.g. Kosten von ca.220,00€ wiederum abzuziehen?
Würde mich sehr freuen, wenn uns da jemand weiterhelfen kann! Danke!
Skygirl237

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 11:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus skygirl!

Nun wurde uns beim JA  immer mitgeteilt, daß dies völlig unrelevant ist, dies leider immer ohne wirkliche Begründung.
Kann uns da jemand weiterhelfen?

Da irrt das JA: Berufsbedingte Aufwendungen dürfen vom Netto-Einkommen abgezogen werden, ebenso die für Altersvosorge.

Lass Dir mal vom JA die rechtliche Grundlage deren Aussage nennen...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 11:36
(@skygirl237)
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Hallöle,
ja die meinten so ungefähr, daß man dies halt abziehen kann aber eben nicht muss(!)....aber bei uns hätte dies eben auch enorme Auswirkungen. Und bei den Benzinpreisen?
Kannst Du mir denn sagen, wo dies steht, daß die Altersvorsorge auch abgezogen werden kann? Gehört habsch schon davon aber eben nichts schriftliches dafür gefunden, auch in den OLG Leitlinien ne....Danke schonmal im Voraus :thumbup:!
Und können die vollen 46 Kilometer berücksichtrigt werden? Da ja angegeben wird: "Steuervorteile sind gegenzurechnen"???
Bin ziemlich ratlos....!
Ebenfalls sonnige Grüße aus dem Osten.....Skygirl237

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 11:42
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi skygirl!

in meinem Fall war es so (Berlin), dass zunächst nur 5 % an berufsbedingte Aufwendungen
vom Netto bei der Berechnung vom JA anerkannt wurden.

Nun hatte ich aber wie Ihr, eine einfache Strecke von 47 km zur Arbeit. Diese konnte ich geltend machen,
indem ich darlegen konnte, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln meinen Arbeitsplatz nicht
jederzeit erreichen kann (JA wollte nur die Kosten für die Montaskarte anerkennen). Hierzu war eine schriftliche
Bestätigung meines Arbeitgebers erforderlich, in der mir bestätigt wurde, dass es meine Tätigkeit erforderlich macht,
den Arbeitsplatz zu Zeiten erreichen zu können, in denen die Öffentlichen nicht fahren.

Damit habe ich meine Fahrkosten durchgekriegt.

Steuererstattungen werden doch dem unterhaltsrelevantem Einkommen zugeschlagen, somit
automatisch berücksichtigt, oder irre ich da?

Unter http://www.123recht.net/Berufsbedingte-Aufwendungen__f75012.html findest
Du einen Auszug aus "Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens Autor: Gerhardt Wendl/Staudigl,
Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis*, 6. Auflage 2004 Rn 604-604d"

Weiß nicht, ob der Link erlaubt ist, da er auf ein anderes Forum veweist, behandelt aber genau die Fragestellung
des Openers.

Gruß,
Mux

   
 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 12:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen

ja die meinten so ungefähr, daß man dies halt abziehen kann aber eben nicht muss(!).

Falsch. Pkt10.2 sagt eindeutig "Berufsbedingte Aufwendungen ... sind ... abzuziehen." Nichts von kann oder so. Es geht hier um den Weg zur arbeit welcher eindeutig eingegrenzt werden kann, nicht um eine darüber hinausgehende berufliche Nutzung des PKW.
Alternativ kann auch auf die Pauschale von 5% unter Pkt.10.2.1 zurückgegriffen werden. Die dort angeführte Grenze von 150 Euro könnte bei den Fahrtkosten wegen Mangelfall von euch als Kompromis vorgeschlagen werden, vollkommen freiwillig.

Kannst Du mir denn sagen, wo dies steht, daß die Altersvorsorge auch abgezogen werden kann?

Zum ersten steht das unter Pk1 10.1 in den URL (Vorsorgeaufwendungen), zum anderen gibt es >>dieses Urteil<< vom BGH, wo es präzisiert und beziffert wurde.

Lasst euch vom JA nicht in die Enge treiben. Die können fordern, von mir aus auch toben und rumspringen, sie haben es nicht zu entscheiden.

Bei Steuervorteilen geht es vor allem um LstKl. Bei der Km-Pauschale geht es um Anerkennung Spritkosten und Abnutzung, das hat nix mit Steuervorteilen zu tun.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 13:02
(@skygirl237)
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Hallo nochmal und vielen lieben Dank für die präzisen Auskünfte  :thumbup:!
Ich bin sehr gespannt, was das JA sagen wird....auch danke für die Alternative mit dem5%igen Abzug, denn wir wollen ja gern einen Kompromiss finden aber eben einen, der für beide Seiten annehmbar ist und derzeit werden wir einfach nur "ausgequetscht"....leider!
Habt vielen Dank !!!
Skygirl237

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 13:12