Kontopfändung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kontopfändung trotz Unterhaltsvorschuss

 
(@hoppi81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

habe da mal eine Frage. Kann sein dass die schon irgendwo in diesem Forum beantwortet wurde. Bin neu hier also wäre etwas Nachsicht schön.
Also, meine Frau und ich wurden Februar 2013 geschieden, unsere 9 Jahre alte Tochter lebt bei ihr und dem neuen Lebensgefährten.
Habe bis April 13 Unterhalt für das Kind gezahlt, danach geriet ich unverschuldet ins finanzielle Schleudern, konnte deswegen nichte mehr zahlen . Darüber hatte ich meine Ex auch informiert, worauf sie damals meinte, Unterhaltsvorschuss beantrag. Hab ihr, um guten Willen zu zeigen und weil es schließlich auch mein Kind ist, angeboten 150 Euro zu zahlen, das würde ich irgendwie noch schaffen. Hab dieses Angebot auch vor Gericht nochmal wiederholt, es wurde beide Male abgelehnt.
Danach wurde wegen ausstehendem Unterhalt eine Kontopfändung erwirkt, worauf ich  ein  P-Konto einrichten ließ. Gleichzeitig setzte ich mich mit dem JA in Verbindung, welches mir mitteilte dass meine Ex für diesen Zeitraum Unterhaltsvorschuss erhalten habe, welchen ich natürlich zurückzahlen müsse (und mittlerweile auch tue)
Die Fakten sind nun folgende: ich zahle nun jeden Monat 180 Euro Unterhalt (Vereinbarung JA) an meine Ex,  sowie 70 feststellen  Euro Rückzahlung ans JA. Soweit, so gut. Nun habe ich aber die Tage feststellen müssen, dass der Anwalt meiner Ex, weiterhin jeden Monat die Kontopfändung durchsetzt und Geld von meinem Konto abbucht.

Meiner Meinung ist das Betrug, denn er klagt ja Geld ein dass meine Ex schon erhalten hat und das ich ans JA zurückzahle. Soweit ich weiß, ist seine Forderung damit hinfällig, oder bin ich da falsch informiert?
Und wenn dem so ist, wie kann ich mich dagegen wehren?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruß Hoppi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2014 12:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Hoppi,

ich sehe hier nicht ganz durch.

1) Bis April 2013 hast Du ganz normal gezahlt und bis dahin gibt es auch keine Probleme.
2) Ab April 2013 hast Du nicht gezahlt und Deine Ex hat UV bekommen.

Meine Frage, gibt es einen Unterhaltstitel? Wer hat diesen? Solange der Titel exisitert kann daraus jederzeit vollstreckt werden.

Wenn UV gezahlt wird sollten die Ansprüche aber auf das Land übergehen, d.h. die UVK hat jetzt den Titel und zahlt UV an die Ex, Du musst (so leistungsfähig) an die UVK zahlen und nicht mehr direkt an Deine Ex. Dies sollte Dir über ein  Überleitungsanzeige
mitgeteilt worden sein.

3) Du zahlst eine geringere Summe als tituliert  an Deine Ex gemäß Vereinbarung mit dem JA????
Hier sehe ich das größte Problem. Nämlich, wenn es um Unterhaltsvorschuss geht, dann musst Du an die UVK zahlen und nicht an Deine Ex.
Solltest Du UV an die UVK zahlen und Deine Ex bzw. ihr Anwalt trotzdem pfänden lassen, dass wäre dann Betrug, da sie falsche Angaben gegenüber der UVK gemacht hat.
Zahlst Du weniger als im Titel steht, dann kann gepfändet werden, es sei denn der Titel wurde abgeändert. Gab es eine Abänderung des Titels?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2014 13:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Als Ergänzung hier noch ein Link, wo es gerade um die Frage (ergänzende) Pfändung und UV geht. Es wird klar gesagt, dass das nicht geht. http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10646

Das Ganze ist von 2007, ich denke aber das sich nichts in der Frage geändert hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2014 13:59
(@Inselreif)

Wenn UV gezahlt wird sollten die Ansprüche aber auf das Land übergehen, d.h. die UVK hat jetzt den Titel und zahlt UV an die Ex, Du musst (so leistungsfähig) an die UVK zahlen und nicht mehr direkt an Deine Ex.

Das gilt aber nur für den Anteil in Höhe des UV. Alles was darüber hinaus geht, kann und darf weiterhin ganz normal vom Kind vollstreckt werden. Der Titel wird entsprechend teilweise umgeschrieben.

Deshalb kann man nur im Nebel stochern, wenn nicht klar ist:
-> was ist tituliert?
-> was wurde an wen gezahlt (aufgelistet nach Monat)?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2014 14:13