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Komplizierte Unterhaltsberechnung?

 
(@freudi)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Kann mir jemand sagen, wie die Einkommen der beteiligten Personen für die
Berechnung von Unterhaltszahlungen (für die Kinder, für die Ehegatten und
für die Kindesmutter) jeweils zu berücksichtigen sind, wenn folgende
Konstellation vorliegt:

- Zwei Ehepaare, beide zur Zeit getrennt lebend.
- Ehepaar A hat ein gemeinsames Kind (3 Jahre).
- Ehepaar B hat zwei gemeinsame Kinder (18 und 15 Jahre).
- Frau A und Herr B haben gemeinsames, nichteheliches neugeborenes
Kind, Frau A arbeitet deshalb nicht mehr, hat aber bis zur Geburt gearbeitet.
- Herr A, Herr B und Frau B arbeiten.

Also sprich: Welche Einkommen werden bei der Berechnung der
Unterhaltshöhen für welche Kinder wie berücksichtigt?

Ist ziemlich kompliziert, oder?

Freudi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2005 14:30
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist zu kompliziert für mich.

Aber. Gewonnen hat Herr B.
Er muss Frau B nicht lange Betreungssunterhalt zahlen (nur noch 1 Jahr) und hat aber die jüngere Frau A.

Und wer bist du dabei?

*nicht so doll schlagen*

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 14:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu! Hier kommen meine Tipps.

Frau A bekommt Unterhalt von Herrn A für Kind A und von Herrn B für Kind AB und für sich.
Frau B bekommt Unterhalt von Herrn B für Kinder B und eventuell Unterhalt für sich (kommt darauf an wieviel sie arbeitet bzw. was sie verdient)#

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 14:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Michael: Wieso muss Herr B nur noch ein Jahr "BU" zahlen???

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 14:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Lausbeackenmama
Da er mit 3 Kids schon Minister sein müsste, oder zumindest so verdienen müsste, um dann noch gross BU neben KU abzudrücen. Und schliesslich kommt Mama B dann ja (jüngests Kind ist 16) in die Situation, dass ihr eine Vollzeitstelle zugemutet werden kann.

Falls also B mit Vornamen nicht Gehrhard oder Josef (Joschka) heisst, sehe ich dann Probleme.

Und dass er A Geld gibt wird hoffentlich gewollt sein.

[Editiert am 11/9/2005 von Weisnich]


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 15:18
(@freudi)
Schon was gesagt Registriert

Wer wem unterhaltsverpflichtet ist, ist mir schon klar. Die Frage
ist, wie werden die Einkommen der As und Bs verrechnet, um
die Höhe des Unterhalts zu berechnen.

Gruß,
Freudi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2005 17:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da wird gar nichts verrechnet. Jeder zahlt an den, für den er verpflichtet ist zu zahlen.

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 21:54