Moin Moin
Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und hab jetzt locker eine Stund kreuz und quer gelesen.
Leider hab ich in dieser Diskussion auch keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
1.Muss ich den KU direkt an die Mutter Zahlen oder kann ich diesen auch auf die Konten der Kinder überweisen?
2.Eines meiner Kinder lebt cá zur Hälfte bei mir und ist mit Zweitwohnsitz bei mir gemeldet. Wird dadurch der KU nicht gekürzt?
Danke
p.s. habe Deinen Beitrag in einen eigenen Thread verschoben, Uli
Hallo, Knuddel,
willkommen bei vs.de
zunächst - um klarer zu sehen - ein paar Fragen:
Wie alt sind die Kinder?
wie siehts mit dem Sorgerecht aus?
Gibt es einen Titel bzgl. des Unterhalts?
Wart ihr verheiratet , mußt du nachehelichen Unterhalt bezahlen?
Wie habt ihr die Umgangsfrage geregelt ( gar nicht, mpndlich, schriftlich, vom Gericht festgelegt)?
zu deine Fragen: Sind die Kinder nicht volljährig, erhält den KU derjenige ET, bei welchen sich die Kinder überwiegend aufhalten (Achtung: im Betreff dezidiert schreiben, für wen, welchen Monat und welche Art U es sich handelt). Volljährige Kinder sollten ein eigenes Konto haben und den Unterhalt ddarauf erhalten. Solltet ihr euch momentan in einer gerichtl.Auseinandersetzung diesbezüglich befinden, gibt es noch die Möglichkeit ein Treuhandkonto einzurichten.
Wenn eines deiner Kinder zur Hälfte bei dir ist, wird sich gegenseitig kein KU geschuldet - d.h. er hebt sich gegeneinander auf. Das gilt nur, wenn ihr ein in etwa ähnliches Einkommen habt - solltest du wesentlich höheres Einkommmen haben, musst du der Mutter auch KU zahlen - in welcher Höhe wäre durch Vermittlung Jugendamt (Achtung JÄ "Verrechnen" sich gerne zu Gunsten der Mütter), interne Einigung mit der Mutter und/oder zuguterletzt Klage auf Änderung des Titels.
OK erstmal?
Gruß
haddock
Hallo Knuddel,
herzlich willkommen auch dem Forum auch für Knuddels!
Zu 1.
Kommt auf das Alter der Kinder an. Ich gehe davon aus, dass deine / eure Kinder noch nicht über 18. sind. Daher auf das Konto überweisen, das (in deinem Falle ) die KM angiebt. Alternativ "über das Jugendamt überweisen".
Zu 2.
Dann habt ihr bei diesem Kind das Wechselmodell (suche mal über das Suchfeld links in der Navi-Leiste "Wechselmodell") hier kann der KU wegfallen, da die Betreung von beiden Elternteilen gleichwertig übernommen wird. Hier sollte / müsste man sich aber auch über die jeweiligen Ausgaben für das Kind einigen.
Das WM ist aber in Deutschland nicht gesetzlich verankert, aber ähm akzeptiert, sofern sich die Eltern darauf einigen und verständigen können.
Ich glaube der Zweitwohnsitz hat damit nix zu tun. Es besteht auch die Möglichkeit einen zus. Hauptwohnsitz für dieses Kind bei dir zu beantragen.
Musst mal im Forum suchen...irgendwo hab ich darüber hier was gelesen.
Gruß BM RK
p.s. hab mein Posting, aus dem ursprünglichen Thread hier reinkopiert.
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