KM verweigert neube...
 
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KM verweigert neuberechnng

 
(@grizzu76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle...ich habe eine 7 jährige Tochter für die ich unterhalt zahle und einen dynamischen titel habe. ich zahle 100% 272€. jetzt bin ich am 13.01 erneut Vater geworden und habe meine ex um eine neuberechnung gebeten. ich habe auch schon mit dem jamt gesprochen und die haben gesagt das sie ohne die km nichts machen können. dann habe ich sie per einschreiben drum gebeten. aber sie sagt ich muß gar nichts.nun bin ich den weg zum anwalt gegangen. aber auch das läßt sie kalt. 1. hat sich der selbstbehalt erhöht und 2. mein kind. sie beruft sich auf im netz kursierende bgh urteile die sagen gehe mehr arbeiten, such dir ne andere arbeit oder nehm nen nebenjob an....du mußt das zahlen....kommt sie damit durch...was meint ihr???


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 23:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

im allg. wird auch ein Richter nicht weniger als den Mindestunterhalt ausurteilen, es sei denn es gibt gute Gründe dafür. Die wären ,dass du keine besser bezahlte Stelle finden könntest und auch ein Nebenjob nicht möglich wäre...

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.02.2013 00:01
(@grizzu76)
Schon was gesagt Registriert

genau so ist es...ich bin busfahrer und wir haben 10 verschiedene schichten ....desweiteren arbeite ich bei einem kommunalen unternehmen und nirgendwo anders wird mehr bezahlt. ich könnte natürlich von mcpomm nach bayern  zum arbeiten..da ist das gehaltsniveau natürlich anders....????!!!  ich meine welcher richter holt mich aus einem festen sattel und stellt mich auf wackelige beine??? gibts das???


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Themenstarter Geschrieben : 28.02.2013 00:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu einem Arbeitsplatzwechsel oder umzug kann dich natürlich auch kein Richter zwingen. Er kann aber einfach so tun als ob und dir fiktives Einkommen anrechnen. Wie gesagt unter den Mindestunterhalt wirst du kaum kommen, von daher dürfte das Prozeßrisiko ziemlich hoch sein.

Alternativ zur Titelabänderung kannst du auch erstmal versuchen, ob du mir deiner neuen Familie ergänzende Sozialleistungen bekommst


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.02.2013 00:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was ist denn Dein Einkommen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 28.02.2013 01:23
(@grizzu76)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin jetzt bei knapp 1300 netto.sind denn 272 der mindestunterhalt....???? Ich meine das sind 100% in meiner gehaltsklasse.
Ich will ja keinen Ärger,habe sie oft guten drum gebeten...und ich zahle das was ausgerechnet wird  aber sie hat wohl Angst das weniger bekommt.und sie lebt halt mit dem Geld.


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Themenstarter Geschrieben : 28.02.2013 10:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja für ein Kind zwischen 6 - 11 Jahren sind 272 € der Mindestunterhalt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.02.2013 11:05