KM beantragt KU-kla...
 
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KM beantragt KU-klage von AE-vater abzuweisen

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(@babbedeckel)
Registriert

Moin, moin,

puh, das ist wieder mal der Hammer  😡
Wie oft liest mann daß er noch alles mögliche tun muß, um den KU zu sichern und hier ....
@schmusepapa ich k.... mit !
Was mich wundert oder auch nicht .... du hast das gleich AG wie
Ulli, dann hättest du es -eigentlich- voraussehen können/müssen.  :knockout:

solidarischen Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 10:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Argumentation des Richters ist in einem anderen Punkt unrichtig: EU zählt nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Selbst wenn die Ex diesen von dir bekäme, wäre sie auf Grund ihrer Einkommenssituation nicht leistungsfähig. Diese fachlich klar falsche Bewertung würde ich in der Beschwerde deutlich zum Ausdruck bringen.

Die Beschwerde vor dem OLG kann ich dir nur empfehlen. In meinem eigenen Fall war der Richter auch in ablehnender Stimmung. Durch die Beschwerde un din Folge dessen der Bewilligung von PKH nahm der Prozessverlauf eine ganz andere Richtung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 11:17
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

moin deep,

wenngleich ich glaubte,  vs sei dank  :thumbup:, mich im unterhaltsrecht nun halbswegs auszukennen,
verstehe ich nachfolgendes noch nicht ganz:

EU zählt nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen.
Selbst wenn die Ex diesen von dir bekäme, wäre sie auf Grund ihrer Einkommenssituation nicht leistungsfähig.

kannst´es mir mit anderen worten noch mal erklären  :redhead:

danke und lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 11:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lsw,

liegt begründet in der geschickten "beweis"-führung der gegnerischen RAin

...wahrscheinlich zusammen mit dem Mega-dicken Schriftsatz der Gegenseite.

Gerichte sind überlastet, insbesondere die Amtsgerichte. Der Richter kriegt so ne "Schwarte" auf den Tisch, liest mal die ersten 1 - 2 Seiten kurz an, überfliegt den Rest und denkt sich, ja, gut argumentiert.
Inhaltlich scheint er sich damit weniger auseinandergesetzt zu haben. So hat es ihn auch nicht gestört, dass die "Ex" keine Belege über ihr Einkommen beigefügt hat.

So einen Fall bekommt der Richter mit der Ablehnung der PKH evtl. schnell "vom Tisch".

Die OLGs haben weniger Fälle je Richter. Und die lesen auch die Akten und Schriftsätze, zumindest nach meiner Kenntnis.

In meinem Scheidungsurteil standen Dinge drin, die uralt waren und und so nicht mehr stimmten. Vorgetragen wurden die mehrfach, zuletzt in einem Schreiben 4 Wochen vor dem Verkündungstermin.

Alles was das Gericht gemacht hat war einen Vergleich bzgl. Trennungsunterhalt mit anderen Zahlen fortzuschreiben. Neue Tatsachen interessierten nicht.

Wahrscheinlich war der Fehler, dass insbesondere ich am Anfang der Scheidung meinte, auf jeden Schriftsatz der Gegenseite auch antworten zu müssen. So wurde die Akte dicker und dicker - gelesen hat sie vermutlich außer mir niemand wirklich.

Daher wünsche ich dir viel Glück beim OLG und die richtigen Argumente für die Berufung.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 11:48
(@Platt)

Hi,

nachdem ich den link von @ulliberne

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6383.msg56212#msg56212
gelesen habe,

fiel mir dieser ein.

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1004.html

Die generelle Bewertung des Bundesverfassungsgericht finde ich bemerkenswert. Ist wie ich denke, auch ein sehr neues Urteil.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LSW, hi Platt,

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1004.html

Dieses Urteil solltest Du tatsächlich Deinem Anwalt zugänglich machen. Zum einen natürlich, weil es ein wirklich höchstrichterliches ist; zum zweiten, weil dort die "Bemessungsgrundlage" eine Tätigkeit als Nachtportier war - also etwas, das man auch als gänzlich Ungelernter tun kann (und was offensichtlich jedem männlichen Unterhaltsverpflichteten zumutbar ist). Auch den Hinweis, sich in ganz Deutschland um Arbeit bemühen zu müssen, fände ich chic; der Beklagte im BVerfG-Urteil musste es jedenfalls...

Nicht zuletzt solltest Du natürlich auch den falschen Sachvortrag der Dame süffisant kommentieren, frei nach dem Motto: "Dass Madame XYZ nie ein Biologiestudium abgeschlossen hat war nicht ehe- oder kinderbetreuungsbedingt. Es verwundert aber auch nicht, denn sie hat gar nie ein solches Studium begonnen..."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 14:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ooops..

Platt macht mich per PN zu Recht gerade darauf aufmerksam, dass das Urteil gerade das nicht enthält, was ich beim Querlesen glaubte; insofern korrigiere ich mich gerne bezüglich des 1. Absatzes.

Den 2. würde ich allerdings so stehenlassen...

Grüssles
Martin
(der vs.de mal wieder "nebenbei" offen hatte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 14:56
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ich dank euch erstmal ganz herzlich für eure ratschläge und eure guten wünsche

ja, ich werde beschwerde beim olg gegen diesen beschluss einlegen (lassen)

eine sache ist da noch, über die ich mir noch nicht so recht im klaren bin, und zwar:

mein anwalt

mal abgesehen davon, dass er bis montag im urlaub ist,
bin ich mir seiner nicht so sicher,

eine seltene konstellation (so auch der titel meines allerersten posts hier) und
ich sei sein erster fall (in dieser konstellation), waren seine damaligen aussagen

ein pragmat und furztrocken, sprich sachlich, wie es sachlicher kaum sein kann

dem grunde nach ja auch völlig o.k.

aber, solch süffisante fragestellungen z.b., wie du sie vorschlugst, brille, trau ich ihm schlichtweg nicht zu

er beschränkte sich in seinen bisherigen schriftsätzen auf 1-2, max. 3 sätze
(was dem grunde nach, insbesondere aufgrund der diagonal lesenden richter 😉
vermutlich auch nicht das schlechteste ist)

nur haben meine richtigstellungen der unwahren, unvollständigen und/oder veralteten sachverhalte
in exens abweisungsantrag und des richters begründung,
die ich meinem RA in beiden fällen "vorschrieb"
trotz des versuches meinerseits es gleichfalls so knapp und präzise wie möglich zu formulieren
einen nicht unerheblichen umfang angenommen (eben aufgrund des umfangs des mülls der geschrieben wurde)

ich habe nicht unerhebliche zweifel, ob mein RA überhaupt gewillt ist,
auf alle punkte einzugehen ...

ob man auf allen bullshit, den ex und richter verzapft haben
auch wirklich eingehen muss, ist die nächste frage

wenn´s darum geht, unter beweis zu stellen, mit welchen system exens RAin versuchte,
das gericht zu manipulieren (was ja bis auf weiteres auch hervorragend gelang),
möchte es nicht dumm sein, jeden einzelnen punkt zu widerlegen bzw. zu substantiieren

wenn´s darum geht auch die OLG-richter nicht zu überfordern,
möchte in der kürze die würze liegen

wenn´s darum geht, alle zusammenhänge richtig darzulegen,
möchte mein RA, wenn´s darum geht etwas aus dem stehgreif zu relativieren,
aufgrund des umfangs gleichermaßen überfordert sein

und wenn es mir nicht gelingt, ihn endlich davon zu überzeugen,
dass ich seine schriftsätze erst lesen möchte, bevor sie raus gehen,
möchten seine 2-3 sätze,  zumal wenn sie nicht 100%ig zutreffend sind
(am letzten beispiel: ex möge ihren teilzeitjob auf vollzeit ausdehnen, was sie ja nunmal schon hatte  :knockout:)
erneut in die hose gehen ...

wie verhalt ich mich?

kann ich mich selbst vertreten?

anwaltwechsel ?

macht das sinn?

lg

wolf

nun einen
derartigen umfang angenommen, dass selbst bei knappster richtigstellung

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 21:42
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi wolf,

Zitat:
und wenn es mir nicht gelingt, ihn endlich davon zu überzeugen,
dass ich seine schriftsätze erst lesen möchte, bevor sie raus gehen,

Zitat Ende

Mach Dir bitte vor dem Termin beim Anwalt ein schriftl. Kozept - das sprichst Du mit ihm durch..
Ein versierter Anwalt diktiert in Deinem Beisein den Schriftsatz - alles Andere wäre doch wie eine "blanko Unterschrift".

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 21:57
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Mach Dir bitte vor dem Termin beim Anwalt ein schriftl. Kozept - das sprichst Du mit ihm durch..

hallo jochen,

glaub mal nicht, dass ich das nicht getan habe

nur durfte ich bereits mehrfach lesen:

sehr geehrter herr wolf,
in der anlage erhalten sie eine abschrfit des gegnerischen schriftsatzes vom soundundsovielten,
meine antwort hierauf entehmen sie bitte meinem schriftsatz vom heutigen tage, den ich ebenfalls beifüge

was nützt mir das beste konzept,
wenn er unabgesprochen stellung zu mir noch überhaupt nicht bekannten papieren nimmt ?  :knockout:

hab ihm zusammen mit meinem konzept für die beschwerde, welches ich ihm heute zuschickte,
eine klare ansage gemacht, zukünftig keine schreiben mehr rauszujagen, die ich nicht zuvor gelesen habe.

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 00:19




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ihr,

seit nunmehr 3 tagen ist mein RA aus seinem 14-tägigen herbsturlaub zurück

während seines urlaubs hat er meine stellungnahme zu exens klageabweisung erhalten,
meine stellungnahme zur ablehnung des PKH-antrages

und heute morgen noch ein drittes schreiben mit der dringenden bitte um kurzfristige rücksprache
hinsichtlich der weiteren vorgehensweise (die beschwerdefrist läuft am 24. ab ...)

gemeldet hat er sich noch nicht ! 😡

kann ich mich in KU-sachen selbst vertreten?

macht sowas, gerade im jetzigen stadium, sinn?

oder ein anwaltswechsel im laufenden verfahren?

welch finanzielle konsequenzen zöge sowas nach sich?

fragen über fragen ...

würd´ mich über die oder andere antwort, den ein oder anderen tipp freuen

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2006 20:39
 Uli
(@Uli)

Hallo Wolf,

auf einen Rückruf darfst Du nie warten. Du musst selbst anrufen. Die Anwälte haben viel zu viele Fälle, um zwischendrin Zeit zu finden, an Dich zu denken. Wenn die Beschwerdefrist am 24. abläuft hat er sich das vermutlich für den 23. auf Wiedervorlage setzen lassen, um es am 24. um 17.00 Uhr an das Gericht zu faxen - so läuft das. Hat mich am Anang auch absolut kirre gemacht, schein aber ganz normal zu sein. Alle meine drei generischen Anwälte haben es genauso gemacht.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 22:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

würde der RA "zwischendurch" schreiben und es passiert dann bis zum Fristablauf noch etwas, müsste er nachbessern. Das machen RAs nicht gerne und ist unnötige Arbeit.

Den RA kannst du wechseln. Der bisherige RA würde jedoch eine Prozessgebühr in Rechnung stellen und der neue RA rechnet voll ab. Hattest du deinen RA schon in einem Verfahren erlebt? Vielleicht ist er mehr der Mensch für Prozesse.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 22:35
(@marty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LSW,

ich kann hier leider nichts zur Sache beisteuern, verfolge das Ganze aber sehr interessiert, da es mir als AE im Prinzip genauso geht wie Dir. Unsere Fälle sind sich sehr ähnlich, obschon ich prozesstechnisch bei weitem nicht dort bin, wo Du jetzt schon stehst.

Und ehrlich: Ich möchte dort auch gar nicht hin! Wenn es denn halbwegs geht - mit der Ex.

Nächstes Jahr läuft bei uns der UHV aus. Das lief ja noch ganz anonym. Ob die Ex dann KU aufbringt, weiß ich nicht. Ich stehe - wie Du - in ihren Augen auch als "Großverdiener" da, am Monatsende bleibt bei 2 Kids aber trotzdem nichts mehr über. Eigentlich erstaunlich, bei unserem, mutmaßlich ähnlich guten Gehalt. Das kann ich drehen wie ich will, ohne KU bleibt unter dem Strich eigentlich nichts übrig... und das als Vollzeitbeschäftigter...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2006 00:18
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ach marty

Und ehrlich: Ich möchte dort auch gar nicht hin! Wenn es denn halbwegs geht - mit der Ex.

du kannst mir glauben, ich auch nicht ....

ein ganzes jahr hab ich rumgekaspert (verzeih kaspar :wink:),
versucht, mit ex eine außergerichtliche einigung zu erzielen,
nichts, aber auch gar nichts hab ich (mit ihr) erreicht...

UHV, jeden monat 582,-, ach,  wär´ das schön ... *träum*

wobei ...
die kids wären dann ja auch noch < 12,
wär weiß, wie ´s dann gelaufen wären,
ex sich schon vor 5 jahren von mir getrennt,
ob meine jungs bei mir geblieben wären ?

hat halt immer beides, hutes wie schlechtes ...

du hast den UHV, selbst wenn er im nächsten jahr ausläuft,
kann es durchaus für dich den vorteil haben, dass deine ex zwischenzeitlich begreift,
ihre kohle ist nicht für dich, sondern FÜR die kids

meine wird es vermutlich nie begreifen ...

es wäre lächerlich, dass ich über geldnot klage, ich müsse doch nur sparen,
sie mache nicht solche anschaffungen wie ich ...

solche und andere blöden sprüche durfte ich mir anhören

um 100,- pro kid und monat hatte ich gebeten ...

nun ja

lg

wolf

p.s.

ach ja, mein anwalt:
in einer besprechung is er, ich hab um rückruf gebeten ...
mal schau´n, ob sich heut` noch was rührt

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2006 19:42
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

so, heute kam RAs beschwerdeschrift
wie von euch prognostiziert, auf den letzten drücker ...

als entwurf und vorab erstmal zu mir,
zum glück, denn der ein oder andere fehler hat sich denn dann trotzdem noch eingeschlichen

er will ihn an´s AG schicken !

AG oder OLG, wer irrt denn jetzt?

lg

wolf

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sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2006 22:26
(@hamburger jung)

Hi lsw, bin aufgrund Deines Links in meinem Thread hier gelandet.

Ist starker Tobak, da will ich mich über meinen Kram nicht mehr beschweren.

Werd dranbleiben und weiter mitlesen.

Daumendrück    HH Jung :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2006 08:53
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber Hauptsache genügend Zeit und Kohle für's Pferdehobby; ist ja auch wichtiger als Kinder, nä?  :cowboy:

auszug aus der beschwerde meines RAs:

der kläger kann sich des eindrucks nicht erwehren,
als ginge es der beklagten lediglich darum,
sich der unterhaltspflicht gegenüber den kindern dauerhaft zu entziehen,
um weiterhin ausreichend zeit für ihre wahre leidenschaft, der reiterei, zu haben.

ihrem hobby mag sich die beklagte widmen,
nachdem sie den mindestunterhalt für ihre kinder sichergestellt hat.

als ob er mitgelesen hätte ...  🙂

hab ich mich doch immer gewundert,
warum exchen die abrechnung des juni´s 05 nie vorlegte,
hatte es mir mit ihrem ablagechaos erklärt, dachte, sie hätte sie verbaselt ...

nu hab ich mir (grad erst, ich idiot) die mühe gemacht,
ihr juni-einkommen aus den jahressalden des mai und des juli zu errechnen ...
und siehe da: 1.950,- € netto

und exens RAin "ermittlelt" ein durchschnittsnetto von 483,67 €  :knockout:
setzt ´s exchen "auf das pferd", 450,-€ TU-anspruch gegen mich zu haben  :knockout: :knockout:
... und ´s richterlein glaubt´s  :knockout: :knockout: :knockout:

bin mal gespannt, wie die beschwerde ankommt

meine anfänglichen sorgen ob meines RAs 
haben sich nach lektüre seiner beschwerde realtiviert

ich halte euch auf dem laufenden

lg und ein schönes WE

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2006 19:51
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen ihr,

ich muss doch mal meinem unmut luft machen,
meinen ärger in die tasten hauen ...

platt war´s, der mich auf die idee brachte
exens lebensgemeinschaft mit ihrem rittmeister
mit in die beschwerde aufnehmen zu lassen:

"reduzierter SB durch haushaltsersparnis"

mein RA setzte noch einen drauf:

"fiktive vergütung für die haushaltsführung des leistungsfähigen lebensgefährten"
(wobei, wenn´s bei denen so aussieht, wie in unserem haushalt damals, kann´s ja nicht das meiste sein  :rofl2:)

ob exchen mit ihrem rittmeister überhaupt noch zusammen ist,.
ob sie tatsächlich einen gemeinsamen haushalt führen, konnte ich jedoch nicht sagen

meine jungs dazu löchern wollte ich nicht

da ich jedoch nur ungern behauptungen aufstelle (aufstellen lasse),
ob deren wahrheitsgehalt ich mir im zweifel bin,
die kohle für´n dedektiv leider auch nicht über habe,
hab ich mich jetzt also ein paar mal "auf die lauer gelegt"

fünfmal hab ich jetzt an unterschiedlichen tagen "angesessen"
und fünfmal war´s erfolgreich: ex und rittmeister wohnen zusammen  :thumbup:

soll´n se tun, soll´n se glücklich sein

was mir aber den hals schwellen läßt::

die zeiten, zu denen man sich aus dem haus begibt  😡

grad heute noch (es war das letzte mal, noch öfter muss ich mir das definitiv nicht antun)

montag morgen,10:15 uhr, gestiefelt und gestriegelt, machen sie sich auf den weg
... und dreimal darf geraten werden wohin, IN DEN STALL

und dem richter wird verkauft, das exchen arbeitet nun vollschichtig ...

dienstag, letzte woche, mein großer hatte die 1. stunde frei

(wir wohnen auf dem land, nen bus fährt nicht,
d.h. ich bringe die jungs vor der arbeit zur schule.
hat einer die 1.stunde frei, kann nicht länger geschlafen werden,
weil das "papataxi" fährt immer um die gleiche zeit ...)

ich sach, frag doch mama, sie kommt doch eh fast hierbei,
wenn sie dienstags zur arbeit fährt, vielleicht nimmt sie dich mit
und du kannst ein bischen länger schlafen

jo, macht´se, war die aussage am vorabend,:sie käme so um 8:00 uhr

prima, dachte ich mir, ist ja günstig, kann ich mich noch mal "auf die lauer legen",
denn ständig nen tag urlaub nehmen oder zu spät kommen, kann ich mir auch nicht wirklich leisten,
8:00 und dann mit vollgas in´s büro, es hätte gepasst ...

es hätte, denn aus 8:00 wurde 8:10, 8:20, 8:30, 8:35 und niemand kam ...
(die 2. stunde beginnt um 8:40, 10 minuten fahrzeit braucht´s immer  und er schrieb ´nen englischtest in der 2. ...)

ich hinterfragte meinen standort, dachte vielleicht hab ich sie verpasst und sie ist nen anderen weg gefahren ...
also runter ins nachbardorf, um zu schau´n, ob´s auto weg und dann schnell zur arbeit

und wen seh´ ich,
am zigarettenautomat, noch eben den tagesvorrat aufstocken:

exchen und den rittmeister, um 8:40  :note:

... während mein/ihr großer zuhause auf heißen kohlen sitzt, der englischtest grad angefangen hat  😡

es fällt mir unendlich schwer zu akzeptieren,
dass meiner ex offenbar alles andere / alle anderen wichtiger sind, als ihre kinder

ich reiß mir den a*** auf, um alles aufrecht zu erhalten,
hol jeden samstag holz, stell´mich an die säge, weil´s für´s flüssiggas nicht langt,
bräuchte endlich mal ein paar neue hosen ...

und das exchen arbeitet 2 tage/woche,
pennt ansonsten bis in die puppen ...
juckelt auf irgendwelchen pferderücken rum ...
und läßt ihren sohn zu spät zum englischtest kommen ...

wann werde ich es akzeptieren ?
muss ich es akzeptieren ?

genervte grüße

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2006 14:11
 Uli
(@Uli)

es fällt mir unendlich schwer zu akzeptieren,
dass meiner ex offenbar alles andere / alle anderen wichtiger sind, als ihre kinder

ich reiß mir den a*** auf, um alles aufrecht zu erhalten,
hol jeden samstag holz, stell´mich an die säge, weil´s für´s flüssiggas nicht langt,
bräuchte endlich mal ein paar neue hosen ...

und das exchen arbeitet 2 tage/woche,
pennt ansonsten bis in die puppen ...
juckelt auf irgendwelchen pferderücken rum ...
und läßt ihren sohn zu spät zum englischtest kommen ...

wann werde ich es akzeptieren ?
muss ich es akzeptieren ?

Hallo Wolf,

ich mühe mich schon seit Monaten das zu ignorieren, zu akzeptieren. Es geht nicht! Es passt nicht in mein Denkschema. Ich denke mal, es geht Dir ähnlich - ansonsten könntest Du auch kaum den ganzen Laden dort zusammenhalten.

Wir sollten noch mal überlegen, ob man zusammen nicht irgend etwas reißen kann, auch, wenn die Resonanz auf meinen Aufruf hin nicht gerade riesig war.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2006 14:44




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