kleine frage
 
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kleine frage

 
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage. Ich hab mich vor einigen Monaten nach knapp 2 Jahren Ehe von meiner Frau getrennt. Wir haben auch eine 2-jährige Tochter. Meine Frau hat sich dann gleich nen Anwalt genommen, der mich aufgefordert hat meine Lohnabrechnungen des letzten Jahres vorbeizubringen. Nur Anhand dieser Abrechnungen hat diese Anwältin dann den Unterhalt für Frau und Kind auf 662 Euro im Monat festgelegt (ich habe ein  Nettoeinkommen von 1650 Euro, Madame ist Hartz 4-Empfängerin), mir bleibt also dieser ominöse Selbstbehalt von ca. 1000 Euro/Monat.

Daher dann meine Frage: Interessiert bei diesen Berechnungen eigentlich jemanden meine Lebenshaltungskosten, oder muss ich zusehen das ich von diesem Selbstbehalt alle meine Sachen bezahle? (Ein gemeinsamer Kredit wurde z.B. schon mit eingerechnet)

Meine Eltern liegen mir, seit sie wissen was ich zahlen soll, in den Ohren das das zuviel wäre und ich das von nem Gericht prüfen lassen soll, wobei ich mir absolut nicht sicher bin ob das einen Sinn hätte und ich dann nicht nochmehr Kosten zu tragen hätte.

Und da tut sich noch ne Frage auf: Ab 01.01.2010 geh ich ja in ne neue Steuerklasse. Kann ich dann den Unterhalt von alleine bis auf den Selbstbehalt kürzen oder muss ich das alles auch wieder über nen Anwalt bzw. Gerichte machen?

Bin momentan recht ratlos und würd mich über jede Antwort freuen!

Simon


Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 14:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Simon
Herzlich Willkommen bei vs

Nun ja, ohne Details zu kennen über die exakte Rechnung ist es schwierig konkret drauf einzugehen. Auf jeden Fall sind eine Menge Feinheiten zu beachten.

Grundsätzlich stimmt das mit den 1000€ SB für Dich ggü. der KM, aber zzgl. weiterer Abzugspositionen vorher. Ebenso hast Du es richtig erkannt, dass ab 2010 Dein EK und damit Deine leistungsfähigkeit schrumpft.
Deine Möglichkeiten im Vorfeld:
1. nichts unterschreiben.
2. falls doch unterschreiben dann bedristet bis 31.12., dann wird neu gerechnet oder es doch gleich tun

Zumindest habe ich Bauchschmerzen bei UH-Festlegungen der Gegenseite - die sind da allzu vergesslich. Stelle lieber die Zahlen und Umstände hier ein, dann kann nachgeschaut werden. Wichtige Daten wären:
- alle Deine Einkünfte/Einnahmen der letzten 12 Monate mit Angabe der Herkunft
- das zust. OLG am Wohnsitz des Kindes
- Deine berufsbedingten Ausgaben (Fahrtkosten etc.)
- Kosten Deiner priv. Altersvorsorge (Wohneigentum, LV, priv. Rente etc.)
- hat die KM Einkommen, was hat sie vor der Geburt des Kindes gemacht?
- was zahlst Du konkret an KU?
- was zahlst Du konkret an BU?

Das sind erstmal die wichtigsten. Alleine bei einem Überschlag vermisse ich beim BU sämtliche Abzugspositionen, ebenso den Kredit.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:14
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Simon1981,

ja, Du wirst mit dem "Selbstbehalt" von 890.- auskommen müssen und ALLES
was Du an Lebenshaltungskosten hast, davon bestreiten müssen.

Ist halt die "Mangelfallberechnung".

Das einzigste ist jedoch, dein bereinigtes Nettoeinkommen für Dich "vorteilhaft" zu ermitteln.

Dazu zählen z.B. der Abzug berufsbedingter Aufwendungen; Fahrtkosten zur Arbeit; Schulden / Kredite aus der Ehezeit,
private Altersvorsorge; Versicherungen etc.

Von dem "bereinigten Nettoeinkommen" werden dann der Selbstbehalt abgezogen; Differenz ist dann der zu zahlende Unterhalt.

Es kommt also darauf an, SOVIEL wie möglich geltend zu machen um das "bereinigte Nettoeinkommen" gering zu halten.

Anwälte fordern immer viel, also wundere dich nicht, wenn "die Gegenseite" einiges zunächst  nicht anerkennen will.

Was Du geltend machst, sollte jedoch realistisch sein und "gerichts-fest" sein.

Wenn Du auf "Steuerklasse 1" wechselst, muss natürlich NEU berechnet werden.

Also vorsichtig sein, was Du evtl. unterschreiben sollst !!

Du kannst hier ja mal die Suchfunktion im Forum bemühen .

Gruß Vic


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:17
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Anwälte fordern normalerweise von Hause aus immer mehr, als Du tatsächlich zahlen müsstest, damit noch Luft für ein Vergleich bleibt. Wenn Sie das nämlich nicht tun, besteht die Gefahr weniger zu bekommen, als sie u.U. zugesprochen kämen. Dann würde § 308 Abs. 1 ZPO greifen und dies ein Fall für Anwaltshaftung sein.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:24
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Hinweis:
bedenke bitte, dass es bei dir eigentlich "nur " um KU und BU geht.
Wenn deine Ex Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt fordern sollte - pass auf: denn eine knapp 2-jährige Ehe begründet in der Regel keinen UH-Anspruch. Da soll sie sich schleichen!
Also sieh zu, dass die knapp 2 Jahre auch amtsfest sind und nicht bei evtl. späteren Streitigkeiten auf einmal eine 25 Monatige harmonische Ehe daraus wird!

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:25
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Haddock,

Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht eigentlich fast immer, so die Voraussetzungen vorliegen. Ansonsten wurde ja geschrieben, dass eine 2 jährige Tochter existiert.

gruss

comet


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:29
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Also wir haben im September ´07 geheiratet und im Juli ´09 hab ich mich getrennt...meine Tochter wurde im November ´07 geboren..


Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 15:32
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Also wir haben im September ´07 geheiratet und im Juli ´09 hab ich mich getrennt...meine Tochter wurde im November ´07 geboren..

Und was hast Du von Juli 09 bis jetzt bezahlt ??

Gar nichts ??

Gruß Vic


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:35
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Doch..ich hab z.B. teilweise ihre Miete finanziert und wir haben das halt eher "ungeregelt" gemacht...als sie dann merkte das ich nicht wieder zurückkomme hat sie versucht mich mit dem Umgang mit der kleinen zu erpressen, woraufhin wir uns ständig gestritten haben und letzten Monat war sie dann beim RA.


Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 15:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Simon,

zunächst mal zur Klarstellungf:
Anwälte legen nichts fest.
Sie fordern etwas. Und das nicht immer zu recht.
Wenn du dieser Forderung nicht nachkommen willst, musst nicht du klagen, sondern er!

Wenn du also Unterhalt bezahlen willst, bevor ein Gericht etwas festlegt, so berechnest und entscheidest du.

Richtig ist, dass du sowohl KU, als zunächst TU bezahlen musst.
Dein Selbstbehalt gegenüber dem TU ist allerdings nicht 890,- sondern 1.000,- €.
Der Mindestanspruch der Mutter alleine beträgt 770,-. Plus KU von 199,- bis 214,-.

Die Berechnung des gegnerischen RA ist also nicht völlig falsch.

Du musst jetzt kucken, dass du möglichst viel vor Unterhalt und SB anrechnen lässt.

Da gibt es i.d.R. aber nicht viele Dinge, die in Frage kommen.

Üblich sind pauschal 5% vom Prozent vom Netto für Berufliche Aufwendungen und 4% vom Brutto für freiwillige Altersvorsorge.
Ggf. auch ehebedingte Belastungen (Schulden)

Gib mal noch ein paar Details.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 16:00




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Haddock,
Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht eigentlich fast immer, so die Voraussetzungen vorliegen. Ansonsten wurde ja geschrieben, dass eine 2 jährige Tochter existiert.

Moin,
ich hätte wohl Abkürzungen ausschreiben müssen:
Ihr habt ja Recht mit dem Trennungsunterhalt.
Nur kommt der aktuell eh nicht zum tragen, weil die Kleine so jung ist, dass die sie betreuende Person Betreuungsunterhalt bekommt. Zusammen mit dem  Kindesunterhalt kommt es sowieso nicht dazu, das noch Trennungsunterhalt gezahlt werden kann.

Worum es mir ging, war darauf hinzuweisen, dass wegen der kurzen Dauer der Ehe üblicherweise kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht (Stichwort: Kurzzeitehe). Das zu begreifen ist in sofern wichtig,um aufzupassen das der Betreuungsunterhalt nicht irgendwie umgewidmet wird, und dadurch iregndwann, wenn Töchting größer ist, ein U-Anspruch durch geübte Praxis entsteht.
Schliesslich erlischt (zumindest theoretisch) irgendwann einmal der Unterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt.

Sollte ich nun durch schlechte Ausdrucksweise und unausgegorenes Halbwissen die Begriffe TU und BU (nicht betreuter Umgang, sonder Betreuungsunterhalt) durcheinandergeschmissen haben, bitte ich um Nachsicht

- es bleibt eine Kurzzeitehe.

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 17:10
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurzzeitehe spielt bei Kindern sowieso kaum eine Rolle


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 17:26
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Kurzzeitehe spielt in Ehegatten-Unterhaltsfragen eine Rolle


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 17:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Haddock,

der "amtliche" Begriff Kurzzeitehe beschränkt auch sich meines Wissens nach nur auf kinderlose Ehen.

Deine Argumentation, die Unterhaltsarten sauber zu definieren, um den schleichenden Übergang von der einen in die andere Unterhaltsart zu vermeiden ist natürlich dennoch richtig.

ich würde dann nur in der Verhandlung den Begriff Kurzzeitehe meiden, um zu verhindern, dass die ganze Diskussion darüber mit dem Hinweis auf die Kinder abgewürgt wird.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 17:40
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Ok...danke für die vielen informativen Antworten. Ich werd mir wohl die nächsten Tage erstmal selbst nen Anwalt nehmen und von dem dann mal alles durchrechnen lassen. Auch was dann die Unterhaltsansprüche ab dem 01.01.2010 angeht.


Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2009 17:11