Klage Unterhalt
 
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Klage Unterhalt

 
(@jackrusty)
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
Und zwar geht es sich dabei um folgende Situation: Person A wurde von Person B wegen nicht leistbarer Unterhaltszahlungen an das Kind verklagt. Dies ist entstanden, weil Person A aufgrund ärztlich attestierter Erkrankung(en) seinen alten Beruf nicht mehr Ausüben kann, da sonst eine „Verschlimmerung des Leidens“ droht (Aussage Haus- und Facharzt!).

Person B akzeptiert dies nicht und fordert mit anwaltlicher Unterstützung den vollen Unterhaltssatz. Person A bemüht sich ein ganzes Jahr lang um eine Umschulungsmaßnahme und einen Nebenjob, was aber zum einen durch die bürokratische Langsamkeit der Agentur (Terminfindung Gespräche, Untersuchungen, Leistungstest, etc), sowie durch die Corona-Pandemie tatsächlich ein ganzes Jahr dauert. Person A befindet sich ebenfalls unter anwaltlicher Obhut.

Letztendlich wurde der Beschluss vor Gericht abgelehnt, weil die Diagnosen „nicht ausreichend auf den alten Job beziehbar wären und die Bemühungen von Person A nicht ausreichend wären. Es ist demnach fiktiv davon auszugehen, dass Person A einen Beruf ausüben kann, dessen Nettoverdienst 2000€ beträgt (! – soviel hat Person A nicht einmal in Vollzeit während der Berufstätigkeit verdient) und auch seinen alten Beruf oder einen anderen in dieser Branche ausüben kann.

Dass Person A zum einen mehrere ärztliche Atteste, sowie in einem Jahr drei- bis viermal den Arbeitgeber gewechselt hat, vielzählige Bewerbungsmühen zu einem Nebenjob nachweisbar sind interessierte die Richterin – die laut Anwalt eine große Verfechterin nach dem Motto „Kindesunterhalt über alles, Väter wollen einfach nicht zahlen“ ist – nicht oder wurden als unzureichend abgeschrieben. Person A wird nun nach diesem ersten Beschluss noch mit Hoffnung auf ein neutraleres Urteil vor das OLG gehen, da Person A bei einer Verurteilung nicht wüsste, wie es in Zukunft weitergehen soll und sieht sich quasi schon mit Familie auf der Straße.

Nun zu meiner Frage: wie sind da eure persönlichen Erfahrungen, und kann man etwas gegen die extreme Subjektivität der Richterin machen? Oder ist das ein rein gesellschaftliches Problem? Kann Person A sich vor dem OLG Hoffnung machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2021 10:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

fwie es das OLG sieht kann ich nicht sagen. Aber aus meiner Sicht sollte geprüft werden ob nicht Aufstockung beim JC wegen des Unterhalts möglich ist und ob der Rechtsstreit nicht mit Verfahrenskostenhilfe abgesichert werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2021 11:08
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Aber aus meiner Sicht sollte geprüft werden ob nicht Aufstockung beim JC wegen des Unterhalts möglich ist und ob der Rechtsstreit nicht mit Verfahrenskostenhilfe abgesichert werden kann.

VG Susi

Danke für die Antwort. Verfahrenskostenhilfe wurde leider auch aus denselben Gründen abgelehnt. Da man ja ein "fiktives Einkommen von 2000€" hätte. Meines Erachtens pure Schikane.
Gibt es so eine Aufstockung für diesen Fall?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2021 11:10
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag: kurzer Anruf beim JC hat ergeben, dass man im ALG II Bezug keine Aufstockung bekommt, nur wenn man halt regulär arbeiten würde und zur Aufstockung Leistungen erhält. Allgemein ist man als ALG II Empfänger NICHT unterhaltspflichtig; die KM hat sich an die Unterhaltsvorschusskasse zu wenden (was sie aber nicht tut, da sie bereits erneut verheiratet ist).

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2021 11:28
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JackRusty,

das kann man so nicht beurteilen, ob Du aufstocken kannst. Du lebst ja mit jetziger Ehefrau und Kind in einer Bedarfsgemeinschaft. Also müsste auch das Einkommen Deiner Frau bekannt sein.

Und auch die Frage, ob Du Dir vor dem OLG Hoffnungen machen könntest, ist mit den bekannten Angaben nicht zu beantworten. Grundsätzlich werden aber ziemlich strenge Maßstäbe angelegt, wenn es darum geht, dass jemand den Mindestunterhalt nicht bezahlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2021 11:35
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kenne nur zwei Väter, die zum OLG gegangen sind, OLG München, um genau zu sein.

Dort war es in beiden Fällen so, dass die Beschlüsse des Amtgerichts zugunsten der Väter "korrigiert" wurden. In einem Fall sogar massiv (exorbitante Forderung einer Studentin ihrem Vater gegenüber).

Es findet sich ja eine Vielzahl an Entscheidungen der OLGs und des BGHs im Internet. Allgemein kann man durchaus sagen, dass je höher die Instanz ist, umso mehr spielt der Wortlaut der Gesetze eine Rolle. Dieses grunsätzliche "pro Mutter" von kleinen Amtsrichterinnen und -richter wird bei den OLGs eher weniger vertreten und beim BGH, nach allem was ich bisher gesehen habe, fast garnicht.

Ich sehe gute Chancen. Natürlich gibts Väter, die könnten, aber nicht wollen. Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Die Chance, dass Du am OLG auf vernünftige Leute triffst, die das auch einsehen, ist durchaus gegeben.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2021 16:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du schon im H4-Bezug bist, hast Du die Unterhaltsverpflichtung in dieser Höhe in der Anlage UH3 auch angegeben?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2021 19:21
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Hi Slam und danke für deine Antwort. Nach einem auch für mich relativ schwierigen Jahr 2020 hatte ich die Hoffnung auch daran fast aufgegeben, aber dein Erfahrungsbericht lässt mich doch wieder glauben, dass das doch noch was werden kann.
Ich wende mich zwar nicht an München, sondern an das OLG Düsseldorf, aber schätze, dass das eine untergeordnete Rolle spielt.

Ich hoffe natürlich, dass dort eben jemand höherer Instanz sitzt, der sich wirklich der Situation und nicht nur dem Klischee des „zahlungsunwilligen Vaters“ annimmt. Man sieht ja, dass ich nicht KANN und nicht, dass ich nicht WILL.
Es ist gewiss aber auch dort je nachdem auf wen man trifft. Hätte aber nie gedacht, dass man als Richterin so einseitig und subjektiv argumentieren kann wie die vom Amtsgericht.

@Susi: Ja, alles ausgefüllt, und wie bereits oben beschrieben, stünde mir im reinen H4 Bezug nichts weiter zu; ausser ich würde ALG II zur Aufstockung meines Gehaltes nutzen. Der Sinn dahinter erschliesst sich mir jedoch nicht ganz 😛

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2021 19:28