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Klage auf KU

 
(@twiety)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,
Ich benötige schnellstmöglich Hilfe!
Habe schon versucht in den zahreichen Beiträgen fündig zu werden aber mir läuft die Zeit weg. Ich beschreibe mal kurz die Situation in der ich mich befinde ud hoffe auf Eure Hilfe.

Habe mich 2005 von meiner EX-Frau getrennt und sie ist schon bald ausgezogen, allerdings nur ein paar Häuser weiter. Das war eine tolle Lösung da ich meine Kinder, damals 5 u 1 Jahr alt, regelmäßig und häufig bei mir und meiner neuen Partnerin haben konnte. Im Sommer 2007 zog KM dann, gegen den Willen des Großen, 400km weiter und gab damit auch ihren Job hier auf.Seit 10/2007 bin ich geschieden. Gegen diesen Umzug konnte ich lt Anwalt nichts unternehmen. Seither fahre ich alle 14 Tage zu den Kindern wobei ich das Glück habe das meine Eltern in der Nähe wohnen bei denen ich dann regelmäßig mit den Kids unterkomme. Ich habe seit der Trennung keine Unterhalt zahlen können und werde weiterhin die hilfe des JA (Unterhaltsvorschuß) in Anspruch nehmen. Bin zwar nebenberuflich selbständig beziehe aber ALG2. Schulden aus einer früheren Selbständigeit sind ausreichend vorhanden und meine finanzielle Situation ist dementsprechend angespannt. Ich trinke weiter Wasser aus der Leitung und spare mir die Besuche bei den Kindern vom allerkleinsten ab.
Nun zum Problem:
Habe jetzt eine Stufenklage bekommen, natürlich über die Feiertage welche ich mit den Kids verbracht habe,mit einer 14 tage Notfrist um Verteidigungsabsicht an zu melden.
Bisher sind alle Einkommensbescheide von mir beim Anwalt der Gegenseite eingegangen aus denen meine Leistungsfähigkeit hervorgeht. Lt. Klage bin ich meiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Wenn ich es richtig verstanden habe geht es erst einmal nur um die erste Stufe, sprich um Erteilung der Einkommensauskunft. Meine EX denkt weil ich selbständig bin schaff ich ordendlich Kohle rann und leg sie mir unters Kopfkissen! Das ich mir die Fahrten zu den Kinden "Leisten" kann ist nur durch die Hilfe meiner Partnerin und meiner Eltern möglich.
Meine Frage: kann ich diese anerkennen und trotzdem PKH beantragen und habe dann erst einmal ruhe,oder geht das alles nur über einen Anwalt?
Bin echt genervt und habe auch Angst das ich hier was falsch mache. Nur mit Anwälten habe ich bisher schlechte Erfahrungen gemacht.
Macht es weiterhin Sinn sich einen Anwalt in der Nähe des Gerichts zu suchen um Kosten zu sparen?

Danke an alle die mir helfen können und wollen!
Fragen beantworte ich gern....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 23:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Twiety,

Standardfrage: Gibt es einen Unterhaltstitel? Wie lautet der?

Wann, wie und an wen  hast du die Frage nach deinem Einkommen beantwortet?

Wenn du die beantwortung der Frage nachweisen kannst, müsste die Klage eigentlich abprallen.

Du sagst, du bekommst Vorschuss vom JA. Wie ist das genau geregelt?
Gibt es eine Unterhaltsbeistandsschaft?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 10:53
(@twiety)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Nein es gibt keinen Titel auf laufende Zahlungen, soll heißen es gibt nur einen auf die Zahlungen die ich dem JA schulde (ein "Versehen" meiner damaligen Rechtsberatung) Weise dem JA seither meine Bewerbungsaktivitäten nach.
Die Frage nach meinem Einkommen habe ich regelmäßig durch vorlegen meines ALG2 Bescheid beantwortet.(Mail an Ihren Anwalt)
Habe dann im Februar schon einmal Einspruch gegen die Prozesskostenhilfe der KM gestellt und bei Gericht dargelegt wie meine Einkommenssituation ist. Die Steuerbescheide aus der Selbstständigkeit lassen noch auf sich warten, Erklärungen sind aber eingereicht. Kopie der Erklärungen habe ich Ihrem Anwalt in den Briefkasten getan, Fehler???.
KM bekommt jetzt PK für die erste Stufe.

Beim Vorschuß durch JA  meinte ich das KM den Unterhaltvorschuß vom JA bekommt und die Ansprüche auf dieses, lt Schreiben JA, übergegangen sind. Das meinst Du sicher mit der Unterhaltsbeistandsschaft.?
Mir kommt es hier vor als wenn hier ihr Anwalt einfach nur Klagen will um beschäftigt zu sein. Bei mir ist doch nichts zu holen. Meine finanzielle Situation ist der KM bestens bekannt.
Macht es also Sinn diesen ersten Teil der Klage anzuerkennen?

Danke, macht schon Mut mal drüber zu schreiben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 11:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Twiety,

Mir kommt es hier vor als wenn hier ihr Anwalt einfach nur Klagen will um beschäftigt zu sein.

ganz so einfach ist es nicht, und nur Schuldzuweisungen in Richtung Deiner Ex zu schiessen, wird Dich nicht weiterbringen. Du bist immerhin zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltspflich übernimmt - vorläufig - die Allgemeinheit über UHV. Das entbindet Dich allerdings nicht von der Verpflichtung, alles (!) in Deiner Macht stehende zu tun, um wenigstens den Mindestunterhalt bezahlen zu können. Notfalls also Zeitungen auszutragen, Strassen zu fegen oder whatever. Der Versuch einer Selbständigkeit kann vor dem Hintergrund dieser Verpflichtung als Liebhaberei oder Hobby angesehen werden. Und der Anwalt könnte das Verfahren durchaus zum Anlass nehmen, Dir vom angerufenen Familiengericht entsprechende Daumenschrauben anlegen zu lassen.

Bei mir ist doch nichts zu holen.

wird da als Begründung für den aktuellen Zustand nicht reichen: Du musst vor allem anderen dafür sorgen, dass etwas zu holen ist. Ein Familiengericht interessiert sich dafür, dass und was Du alles unternimmst, um den Unterhalt Deiner Kinder sicherzustellen. Nicht dafür, was alles NICHT geht...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 12:17
(@twiety)
Schon was gesagt Registriert

Hallo martin

mir geht es nicht darum jemanden die Schuld an irgendetwas zu geben. Mir ist sehr wohl bewußt was ich alles in Bewegung setzen muß um Unterhalt für meine Kinder zu zahlen. Dazu tue ich auch alles was in meiner Macht steht (werde vom JA auch regelmäßig erinnert) Habe auch schon wieder versucht ganz normal in Vollzeit zu arbeiten, aber wenn dann die Pfändungen(aus damaliger Selbständigkeit) kommen ist der Spaß sehr schnell vorbei beim AG. Minijobs bringen mich auch nicht weiter da mir der Zuverdienst vom ALG2 abgezogen wird, was mich aber nicht davon abhält diese zu machen, nur haben meine Kinder nichts davon!
Aber Bitte zurück zu meiner Frage: 
Anerkennen oder nicht?

twiety

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 14:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also PKH beantragen kannst du auf jeden Fall.

Mir ist noch nicht klar, wieso auf Einkommensauskunft geklagt wird, obwohl du Auskunft gegeben hast!

Wenn du das tatsächlich getan hast, kannst du der Klage gelöassen entgegen sehen, nur aufgrund deiner bisherigen Angaben können wir noch nicht beurteilen ob du da tatsächlich noch was offen hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 14:22
(@twiety)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

klar ist mir das auch nicht! Habe bisher alles offengelegt was meine Einkünfte angeht, incl. eidestattliche Versicherung.
daher ja meine Frage. Zumal bei Anerkennung ja nur ein drittel der Gerichtskosten anfallen die ich bei bewilligter GKH ja dann nicht mal selbst zahlen muß??
Sehe schon das Ergebniss: Urteil über Beträge die ich nicht leisten kann! ;(
<vielleicht nicht so schlimm da ich eh vor habe Insolvenz zu beantragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 16:06